Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST ist ein von den Urhebern gegründeter Verein (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Sie nimmt für ihre Mitglieder und die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, die der einzelne Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann. Sie hat folgende Aufgaben:
Davon profitieren Urheber wie Nutzer gleichermaßen. Der Urheber, weil er als Einzelner seine Rechte häufig nicht wirkungsvoll verteidigen kann und die Nutzer, weil sie aus einer Hand sämtliche notwendigen Rechte erwerben können. Die VG BILD-KUNST ist in drei Berufsgruppen gegliedert: |
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* Buchverlage ordnen sich, je nach Schwerpunkt ihrer verlegerischen Tätigkeit, den Berufsgruppen I oder II zu. |
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Beitritt und Verteilung der Erlöse Der Beitritt zur VG BILD-KUNST erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages, durch den die in der jeweiligen Berufsgruppe relevante Rechtewahrnehmung auf die Verwertungsgesellschaft übertragen wird. Die Verteilung der eingegangenen Vergütungen erfolgt nach einem Verteilungsplan, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Darin wird auch festgelegt, ob und welcher Anteil der Einkünfte für soziale oder kulturfördernde Zwecke verwandt wird. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Zur Deckung ihrer Verwaltungskosten behält die Gesellschaft Anteile vom Aufkommen ein. Dieser Kostensatz beträgt bei Folge-, Repro- und Senderechten 10%. In den übrigen Gebieten wird der Satz jährlich aufgrund der Kosten neu ermittelt, 2009 betrug er durchschnittlich 5,88 %.
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