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Kunstmuseen verfügen in der Regel nicht über die Urheber- und Nutzungsrechte an ihren Kunstwerken. Um ihnen die Nutzung dieser Werke für Reproduktionen und andere Zwecke möglichst unkompliziert einzuräumen, besteht die Möglichkeit vertraglicher Sonderregelungen mit der VG BILD-KUNST.
Ein mit dem Deutschen Museumsbund und der Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland erarbeiteter Vertrag sieht verwaltungstechnische und finanzielle Erleichterungen bei der Einholung von Bildrechten vor, die für Reproduktionen von Beständen und Ausstellungsstücken in Katalogen, Videofilmen und neuen Medien oder auf Plakaten, Postkarten, Merchandises etc. notwendig sind.
Unabhängig davon sind die Museen in vielen Fällen selbst Inhaber von Urheberrechten an ihren Bildvorlagen, sofern diese durch Fotografen ihres Hauses erstellt oder mit allen Rechten erworben wurden. Im Falle hausexterner Nutzungen dieser Rechte unterstützt die VG BILD-KUNST die Museen auf Wunsch durch eine vertraglich definierte Abwicklung des Inkassos.
Weiterführende Literatur: Gerhard Pfennig, Museumspraxis und Urheberrecht. Eine Einführung, Leske+Budrich, Opladen 2004
Telefonische Anfragen unter: 0228 / 91534-0
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