Social-Media-Bildlizenz

Die neuen Wahrnehmungsverträge bieten den Mitgliedern der Bild-Kunst die Möglichkeit, einzelne Werke aus der Social-Media-Bildlizenz auszunehmen. Dies mag zum Beispiel für Bildautor*innen wichtig sein, die ihren Kund*innen hinsichtlich dieser Werke Exklusivität versprechen müssen.

Nach einer erfolgreichen Ausschreibung hat der Verwaltungsrat in seiner letzten Sitzung am 21. Juli den Auftrag zur Programmierung einer Opt-out-Datenbank für Einzelwerke erteilt. Der Zeitplan sieht vor, dass die Datenbank für die Mitglieder Mitte des 1. Quartals 2024 zur Verfügung steht. Bis dahin wird die Bild-Kunst keine Social-Media-Bildlizenz erteilen. Die Verzögerung wirkt sich jedoch nicht negativ aus, da derzeit noch an allen Fronten verhandelt wird.