Der Vertrag liegt vor – was nun?

Ihnen liegt nur ein Wahrnehmungsvertrag in zweifacher Ausgabe (ein Exemplar für Sie und eins für uns) zur Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst vor. Dabei ist es wichtig, dass es sich um die von uns postalisch zugeschickten Originalverträge handelt.

Sobald der Wahrnehmungsvertrag ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird er bearbeitet und in unserem System erfasst.

Um die Bearbeitungszeit so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie folgende Unterlagen unbedingt an die Geschäftsstelle zu schicken.

Allgemeine erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Wahrnehmungsvertrag in doppelter Ausführung
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses mit Kopie der Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes. (Aus datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichten wir diese Kopien sofort nach Prüfung.)

Zusätzliche Unterlagen zum Vertrag der Berufsgruppen I und II:

Für die BG I:

  • Ausstellungsflyer oder Ausstellungskatalog
  • Sofern vorhanden Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse

Für die BG II:

  • Buch mit ISBN oder bei einem Buch im Books-on-Demand-Verfahren mit dem Nachweis über 250 verkaufte Exemplare oder Zeitung/Zeitschriften
  • Sofern vorhanden Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
  • Bei Künstlerteams, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Foto- bzw. Bildagenturen sind weitere Nachweise erforderlich, die Sie bitte bereits mit der Vertragsanforderung anfragen

Zusätzliche Unterlagen zum Vertrag der Berufsgruppe III:

  • Wir benötigen hier einen ausgefüllten Fragenbogen zu Ihrer Tätigkeit, den wir Ihnen mit dem Wahrnehmungsvertrag zukommen lassen.

Zusätzliche Unterlagen bei Rechtsnachfolgern (Erben) oder Bevollmächtigten eines Urhebers:

  • Erbschein oder Testament (in Kopie)
  • Sterbeurkunde (in Kopie)
  • Bei Erbengemeinschaft: Vollmacht aus der hervorgeht, wer Bevollmächtigter der Erbengemeinschaft ist
  • Sofern Urheber oder Rechtsnachfolger (Erbe) unter Betreuung stehen, bitte in Kopie den Betreuerausweis oder die Generalvollmacht beilegen