Wie werde ich Mitglied?

Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschließen, muss zunächst geklärt werden, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Wir vertreten Urheber in drei Berufsgruppen (Kunst, Foto, Film). Anhand Ihrer Tätigkeit oder Ihres Tätigkeitschwerpunktes müssen Sie sich entscheiden, welche der drei Berufsgruppen zu Ihnen passt. Bitte beachten Sie, dass wir immer nur das Gesamtwerk eines Urhebers wahrnehmen können und in den einzelnen Berufsgruppen unterschiedliche Rechte wahrgenommen werden:

Übersicht der drei Berufsgruppen

 Berufsgruppe I
Mitglieder*Bildende Künstler, das sind beispielsweise Maler, Bildhauer
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmtFolgerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte, Onlinerechte, Weitersendevergütung, Kopiervergütung, Bibliothekstantieme, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvergütung
 Berufsgruppe II
Mitglieder*Fotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner, Bildagenturen. Darunter fällt auch die angewandte Kunst
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmtWeitersendevergütung, Kopiervergütung, Bibliothekstantieme, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvergütung
 Berufsgruppe III
MitgliederRegisseure, Kameraleute, Editor, Filmarchitektekten/ Szenenbildner, Kostümbildner, Trickfilmzeichner und Produzenten von freien (Co)Produktionen
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmtVideogeräteabgabe, Videoleerkassettenvergütung, Videovermietvergütung, Weitersendevergütung

 

Sie wollen Mitglied werden und kennen Ihre Berufsgruppe?

Dann klicken Sie hier, um Ihren Wahrnehmungsvertrag anzufordern,
den wir Ihnen umgehend per Post zuschicken werden.

*Bitte beachten Sie: Aus Gründen der Dokumentation können wir nur Verträge bearbeiten, die auf unseren gedruckten Formularen erfasst sind. Drucken Sie sich daher keine Muster aus. Warten Sie bitte die Zusendung der Formulare ab.