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Die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst beschloss am 17. September 2016 im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 (I ZR 198/13) eine Korrektur des Verteilungsplans sowie die Rückabwicklung vergangener Ausschüttungen seit Beginn 2012.

Im Folgenden finden Sie den Hauptbeschluss und einen Nebenbeschluss sowie ein Memorandum mit Erwägungen, auf deren Grundlage der Beschluss im Wesentlichen gefasst worden ist.