Berufsgruppen- und Mitgliederversammlungen

Berufsgruppen- und Mitgliederversammlungen

Die Bild-Kunst vertritt Urheberinnen und Urheber aus dem visuellen Bereich. Autoren und Musiker werden dagegen von VG Wort und GEMA vertreten.

Weil der visuelle Bereich ganz unterschiedliche Branchen aufweist, ist die Bild-Kunst in Berufsgruppen organisiert. Diese stellen quasi kleine Verwertungsgesellschaften unter dem gemeinsamen Dach der Bild-Kunst dar. Jede Berufsgruppe verfügt über ihren eigenen Wahrnehmungsvertrag und eigene Verteilungsregeln. Es gibt jedoch auch viele Gemeinsamkeiten und Berührungspunkte, so dass der Zusammenschluss in der Bild-Kunst sinnvoll ist. Darüber hinaus gewährleistet nur eine gewisse Größe Gehör in Politik und Wirtschaft.

Durch den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages erfolgt der Beitritt zur VG Bild-Kunst. In jeder Berufsgruppe nimmt die VG Bild-Kunst unterschiedlich relevante Rechte wahr. Normalerweise entscheidet die Profession einer Urheberin bzw. eines Urhebers über die richtige Berufsgruppe. Für Personen, die in verschiedenen Kreativbereichen tätig sind, kommt auch der Beitritt zu mehreren Berufsgruppen gleichzeitig in Betracht. In diesen Fällen berät die Geschäftsstelle Bonn.

Wenn Sie Mitglied werden wollen, klicken Sie hier.

Übersicht zu den Berufsgruppen

 Berufsgruppe I
MitgliederBildende Künstler, das sind beispielsweise Maler/Bildhauer und Architekten
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmtFolge-, Reproduktions-, Sende- und Onlinerechte, Bibliothekstantieme, Privatkopievergütung, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvermietung, Weitersendevergütung
Berufsgruppe II
MitgliederFotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner, Bildagenturen. Darunter fällt auch die angewandte Kunst
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmtFolgerechte, Bibliothekstantieme, Privatkopievergütung, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvermietung, Weitersendevergütung
Berufsgruppe III
MitgliederRegisseure, Kameraleute, Editor, Filmarchitekten/ Szenenbildner, Kostümbildner, Trickfilmzeichner und Produzenten von freien (Co)Produktionen
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmtPrivatkopievergütung, Kabelweitersendevergütung, Vergütung für DVD-Vermietung


Als Mitglied der Bild-Kunst haben Sie das Recht, an den Versammlungen Ihrer Berufsgruppe teilzunehmen und natürlich auch an der Mitgliederversammlung.

Berufsgruppenversammlung

In den Versammlungen der Berufsgruppen werden alle berufsgruppenspezifischen Belange diskutiert. Hier findet der Meinungsaustausch unter den Mitgliedern statt. Es geht im Wesentlichen um Fragen der Verteilung und der Weiterentwicklung des Urheberrechts. Einmal alle drei Jahre – das nächste Mal 2025 – wählen die Berufsgruppen ihre Kandidaten für den ehrenamtlichen Vorstand, den Verwaltungsrat sowie die Fachkommissionen. Wer sich also inhaltlich einbringen möchte, sollte an der Berufsgruppenversammlung teilnehmen.

Die Berufsgruppenversammlungen finden als Präsenzversammlungen meistens im April eines Jahres statt. Die Versammlungen der Berufsgruppen I und II (Kunst und Bild) werden teilweise zusammengelegt, um ein Forum für die gemeinsamen Belange zu schaffen.

Entscheidungen der Berufsgruppenversammlungen zur Änderung des Verteilungsplans und auch die Kandidatenaufstellung für die Gremienämter werden anschließend der Mitgliederversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Mitglieder üben ihr Stimmrecht entweder persönlich in der Versammlung aus oder durch Stimmübertragung auf ein anderes Mitglied oder eine Berufsorganisation/Gewerkschaft, die hierfür zugelassen ist. Eine Auflistung der Berufsverbände, auf die Sie Ihre Stimme übertragen können, finden Sie hier.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist formal gesehen das höchste Gremium der Bild-Kunst. Sie tagt regelmäßig Ende Juli eines Jahres. Hier werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen, wie zum Beispiel die Änderung der Satzung, der Wahrnehmungsverträge, des Verteilungsplans oder die Wahl der ehrenamtlichen Funktionsträger. Die Mitgliederversammlung genehmigt darüber hinaus den Jahresabschluss und beschließt den Transparenzbericht.

Der deutsche Gesetzgeber hat bestimmt, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften ab 2017 das Recht haben, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Dies ist technisch nur dadurch zu realisieren, dass Mitglieder im Vorfeld der Versammlung an einer „elektronischen Briefwahl“ teilnehmen. Auch die Bild-Kunst bietet ihren Mitgliedern diesen Service an, auch wenn nur 0,3% der Mitglieder ihn seit Einführung genutzt haben.

Die gesetzlich verfügte elektronische Briefwahl führt dazu, dass in der Mitgliederversammlung keine Änderungsanträge mehr vorgenommen werden können. Ansonsten wären die im Vorfeld elektronisch abgegebenen Stimmen entwertet. Sie dient deshalb in erster Linie der Diskussion und Meinungsbildung über die Beschlussvorlagen, in zweiter Linie der Herbeiführung der Abstimmungsergebnisse. Eine persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung lohnt sich nur, wenn man sich vor der Abstimmung noch einmal über alle Argumente informieren will.

Die meisten Mitglieder nehmen von ihrem Recht Gebrauch, ihre Stimme auf einen beliebigen Vertreter zu übertragen. Auf diese Weise kommt es zu einer hohen demokratischen Legitimierung der Entscheidungen, weil in der Regel ca. 10.000 von 60.000 Mitglieder ihre Stimme einbringen. Für einen Verein ist das eine hohe „Wahlbeteiligung“.

Einladungen und Dokumente

Sobald die Einladungen für die Versammlungen verschickt worden sind, werden die Tagesordnung und die Begleitdokumente in dieser Rubrik eingestellt und können hier abgerufen werden.