FAQ Film

Wer kann Mitglied in der Berufsgruppe III werden?

Die Bild-Kunst nimmt Ansprüche für die Bereiche Regie, Kamera, Schnitt, Filmarchitektur/Szenenbild, Kostümbild, Trickfilmzeichnung und für Produzent*innen von freien (Co-) Produktionen wahr. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch für die Produktion Ansprüche wahrgenommen werden.

Die Bild-Kunst nimmt im Wesentlichen die gesetzlichen Vergütungsansprüche von Filmurheber*innen in Deutschland wahr. Daneben nimmt sie in vergleichbarem Umfang auch Ansprüche von Dokumentarfilmproduzent*innen wahr.

Die Bild-Kunst beteiligt die folgenden regelmäßigen Miturheber am Film:

  • Regie
  • Kamera
  • Schnitt
  • Szenenbild / Filmarchitektur
  • Kostümbild

Beim Animations- und Zeichentrickfilm beteiligt sie dagegen die folgenden Gewerke, die regelmäßig eine urheberrechtliche Leistung erbringen:

  • Regie
  • Storyboard
  • Concept Art
  • Lead Character Design
  • Key Background Design

Alle anderen potentiellen Miturheber am Film müssen ihre Urheberschaft nach dem Verfahren der Richtlinie Miturheber Film im Einzelfall darlegen, um eine Beteiligung zu erhalten. Denn die Bild-Kunst darf als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft keinesfalls Gelder an Nichtberechtigte ausschütten.

 

Wie werde ich Mitglied?

Erforderlich ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages für die Berufsgruppe III (Film) mit der VG Bild-Kunst. Die Original-Vertragsunterlagen können Sie auf der Homepage der VG Bild-Kunst, telefonisch oder per Mail anfordern. Ein Download der Vertragsdokumente ist nicht möglich.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst ist kostenlos. Von den Erlösen werden die Verwaltungskosten und Abgaben an Stiftung Sozialwerk und Stiftung Kulturwerk einbehalten. Näheres können Sie dem Verteilungsplan der VG Bild-Kunst entnehmen.

Warum melde ich meine Filmwerke?

Die VG Bild-Kunst verteilt über die Meldungen von Filmwerken Ihren Anteil an der Privatkopievergütung und an der Kabelweitersendung. Es handelt sich um gesetzliche Vergütungsansprüche, die der oder die Einzelne nicht alleine geltend machen kann und die nur über eine Verwertungsgesellschaft eingezogen und verteilt werden können.

Wie melde ich meine Ansprüche an?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche per Erhebungsbogen oder im Onlinemeldeverfahren anzumelden. Ein Passwort für die Onlinemeldung wird Ihnen mit den Vertragsunterlagen zugeschickt.

Was kann ich melden?

Gemeldet werden können Filmwerke, die in abrechnungsfähigen TV-Sendern ausgestrahlt wurden.

Urheber*innen der BG III können Filmwerke, wie z.B. Spielfilme, Serien, Soap-Opera, Sitcom, Dokumentationen, Doku-Soaps, Features, Real- und Zeichentrick, usw. melden.
Voraussetzungen:

  • Werke müssen mindestens drei Minuten lang sein. Generell gilt, dass immer auf volle Minuten abgerundet werden muss.
  • Zeichentrickfilme müssen mindestens eine Minute lang sein. Generell gilt, dass immer auf volle Minuten abgerundet werden muss.
  • Filmwerke müssen in einem deutschen TV-Sender ausgestrahlt worden sein, der im Abrechnungsjahr einen durchschnittlichen Marktanteil von mindestens 0,3 % erreicht hat. Zusätzlich muss das Filmwerk durch seinen Kulturfaktor modifizierten Sendewert mindestens den Wert "5" erreichen. 
  • Die Meldefrist für ein Ausstrahlungsjahr endet immer am 30. Juni des Folgejahrs.

Liste abrechnungsfähige Sender 2023

Welche Filmwerke können gemeldet werden?

Bei der VG Bild-Kunst können Filmwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gemeldet werden. Darunter fallen zum Beispiel Spielfilme, Serien, Soap-Opera, Sitcom, Dokumentationen, Doku-Soaps, Features, Real- und Zeichentrickfilme, usw. Diese Werke müssen aufgrund eines Mitgliederbeschlusses mindestens drei Minuten, Zeichentrickfilme mindestens eine Minute lang sein. Es muss immer auf volle Minuten abgerundet werden.

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass diese Filmwerke in einem deutschen TV-Sender ausgestrahlt worden sind, der im Abrechnungsjahr einen durchschnittlichen Marktanteil von mindestens 0,3% erreicht hat. Zusätzlich ist im Verteilungsplan festgelegt, dass ein Sender, der einen Marktanteil von mindestens 0,3 % erreichen konnte, durch seinen Kulturfaktor modifizierten Senderwert im Nutzungsjahr mindestens den Wert "5" erreichen muss. Die Bewertungskommission der Berufsgruppe III legt jedes Jahr im Januar fest, welche TV-Sender für das vorangegangene Jahr in die Abrechnung gelangen.

Die Meldefrist für ein Ausstrahlungsjahr endet immer am 30. Juni des Folgejahrs.

Abrechnungsfähige Sender 2023

Abrechnungsfähige Sender 2022

Abrechnungsfähige Sender 2021

Abrechnungsfähige Sender 2020

Abrechnungsfähige Sender 2019

Abrechnungsfähige Sender 2018

Abrechnungsfähige Sender 2017

 

Welche Filmwerke können nicht gemeldet werden?

Aktuelle Berichterstattung sowie das Abfilmen einer bereits bestehenden Handlung wie z. B. Interviews, Musikdarbietungen, Moderationen und Sportberichterstattung können nicht berücksichtigt werden.

Welche deutschen TV-Sender können gemeldet werden?

Eine weitere Voraussetzung für eine Meldung besteht darin, dass die zu meldenden Filmwerke in einem deutschen TV-Sender ausgestrahlt worden, der im Abrechnungsjahr einen durchschnittlichen Marktanteil von mindestens 0,3% erreicht hat. Zusätzlich ist im Verteilungsplan festgelegt, dass ein Sender, der einen Marktanteil von mindestens 0,3 % erreichen konnte, durch seinen Kulturfaktor modifizierten Senderwert im Nutzungsjahr mindestens den Wert "5" erreichen muss. Die Bewertungskommission der Berufsgruppe III legt jedes Jahr im Januar fest, welche TV-Sender für das vorangegangene Jahr in die Abrechnung gelangen.

Die Meldefrist für ein Ausstrahlungsjahr endet immer am 30. Juni des Folgejahrs.

Abrechnungsfähige Sender 2023

Abrechnungsfähige Sender 2022

Abrechnungsfähige Sender 2021

Abrechnungsfähige Sender 2020

Abrechnungsfähige Sender 2019

Abrechnungsfähige Sender 2018

Abrechnungsfähige Sender 2017

 

Wann ist Meldeschluss für meine Werke?

Ihre Beteiligung an Filmwerken, die im Ausstrahlungsjahr in einem abrechnungsfähigen TV-Sender gelaufen sind, melden Sie bitte bis zum 30. Juni des Folgejahres, damit er bei der Ausschüttung berücksichtigt werden kann.

Filme, die Sie bereits in früheren Jahren gemeldet hatten, befinden sich in der Filmdatenbank der VG Bild-Kunst und müssen nicht erneut gemeldet werden.

Kann ich Ansprüche an älteren Filmen noch nachmelden?

Nein, die Meldefrist für meldebezogene Werke läuft jeweils am 30. Juni des Folgejahres der Ausstrahlung ab.
Online können die Ansprüche für Filme nur innerhalb der Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres der Ausstrahlung gemeldet werden. Nutzungsbezogene Werke können Sie nach dieser Frist schriftlich mit dem "Meldeformular Film", das Sie auf unserer Website downloaden können, melden.

Kann ich die alten Meldeformulare verwenden?

Nein, bitte verwenden Sie das aktuelle "Meldeformular Film".

Aus welchen Bereichen erfolgen die Ausschüttungen?

Die Bild-Kunst führt Ausschüttungen in den Verteilungssparten Film-Individuell und Kollektivrechte Film (TV) durch. In der Sparte Film-Individuell werden auch die Ansprüche für den Werbefilm abgerechnet.

Stehen Gelder für die Auswertung im Internet zur Verfügung?

Für Filmnutzung im Internet erhalten die Verwertungsgesellschaften zur Zeit keine Privatkopievergütung, weil die Nutzung aus legalen Diensten unter Lizenz erfolgt und illegale Angebote keinen Vergütungsanspruch auslösen.

Werden Rechte auch im Ausland wahrgenommen?

Die VG Bild-Kunst meldet alle vorliegenden Ansprüche im Ausland an, sofern es in dem jeweiligen Land entsprechende Vergütungen gibt. Bitte beachten Sie, dass derzeit von den ausländischen Schwestergesellschaften überwiegend Regieansprüche vergütet werden.

Habe ich meine Ansprüche per Vertrag an den Sender abgetreten?

Im Gegensatz zu allen anderen Rechten (z. B. Aufführungsrechte) bleiben die gesetzlichen Ansprüche an der Vergütung für Privatkopien sowie der Kabelweitersendevergütung immer bei dem oder der Urheber*in und können nur an Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung übertragen werden.

Ein*e Produzent*in kann alle Rechte und Ansprüche an Dritte abtreten.

Wie kann ich mich im Online-Meldeportal anmelden?

Auf unserer Homepage können Sie sich im Online-Meldeportal mit Ihrer Urhebernummer und dem Ihnen zugestellten Passwort anmelden.

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Bitte fordern Sie per E-Mail ein neues Passwort an. Sie können dieses auch online anfordern. Klicken Sie hier.

Ich kenne meine Urhebernummer / mein Login-Passwort nicht mehr. Woher bekomme ich meine (erneuten) Zugangsdaten?

Ihre Urhebernummer finden Sie auf Ihrem Wahrnehmungsvertrag. Wenn Sie Ihr Passwort für das Online-Meldeportal neu beantragen müssen, melden Sie sich bitte über unser Anfrageformular auf der Website oder per E- Mail unter filmrechte@bildkunst.de mit dem Betreff „Passwort anfordern“.