FAQ Meldung Honorar

Was kann ich melden?

Gemeldet werden können Netto-Honorare (ohne Umsatzsteuer) für Fotografien, Illustrationen, Design und sonstige Bilder, die Sie im Kalenderjahr 2020 von Ihren Auftraggebern erhalten haben.
Wenn Sie Pauschalrechnungen stellen, muss mindestens 50% des Honorars für die Einräumung von Nutzungsrechten gezahlt worden sein. Ist diese Bedingung erfüllt, kann das gesamte Pauschalhonorar gemeldet werden. Ist sie nicht erfüllt, kann das Pauschalhonorar nicht, auch nicht anteilig, gemeldet werden.
Berücksichtigt werden Honorare für Veröffentlichungen

  • in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print) und
  • auf Webseiten mit Deutschlandbezug sowie
  • im deutschen Fernsehen.

Warum melde ich meine Honorare?

Durch die Meldung Ihrer Honorare erhalten Sie Ausschüttungen für Ihre Abbildungen, die

  • in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print)
  •  auf Webseiten mit Deutschlandbezug
  • im deutschen Fernsehen

verwendet wurden.

Wie kann gemeldet werden?

Sie können Ihre Meldung entweder online über unser Meldeportal abgeben, oder Sie melden schriftlich mit unserem "Meldeformular Honorare", das Sie herunterladen können - bitte beachten Sie den Meldestopp bis voraussichtlich Ende 2021.

Warum müssen Honorare für Fotografien und sonstige Bilder getrennt aufgeführt werden? In meiner Rechnung an die Auftraggeber habe ich das nicht gemacht.

Die Trennung in der Meldung von Fotografien und sonstigen Bildern (Illustration, Design, sonstige Bilder) muss vorgenommen werden, da die Ausschüttung der beiden Werkkategorien getrennt erfolgt.

Kann ich Honorare und Einzelbilder gleichzeitig melden?

In jeder Werkkategorie („Fotografie“ oder „Illustration, Design, Sonstige Bilder“) müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Honorare oder Einzelbilder melden. Melden Sie in einer Werkkategorie, z.B. Fotografie, sowohl Honorare als auch Einzelbilder, wird nur Ihre Honorarmeldung bei den Ausschüttungen berücksichtigt.

Beispiel:
Sie sind Fotograf und melden Ihre Honorare in der Werkkategorie Fotografie. Sie können dann keine Einzelbilder mehr in der Spalte Fotografie melden.
Wenn Sie aber neben Ihrer Tätigkeit als Fotograf zusätzlich Illustrationen angefertigt haben und für deren Veröffentlichung keine Honorare erzielt haben, können Sie Einzelbilder in der Spalte „Illustration“ mit dem "Meldeformular Einzelbilder" melden.

Kann ich auch "honorarfreie Nutzungen" melden?

Wenn Sie Nutzungen Ihrer Fotografie oder sonstigen Bilder honorarfrei zulassen, können Sie einen pauschalen Zuschlag erhalten. Dazu müssen Sie müssen auf dem Meldeformular Honorarmeldung das entsprechende Kästchen ankreuzen. Ebenso erhalten Sie einen pauschalen Zuschlag, wenn Sie eine eigene Webpräsenz (z.B. Webseite, Facebook, Instagram) betreiben. Für die Angabe der eigenen Webpräsenz gibt es ein separates "Meldeformular Eigene Webpräsenz".
 

Wie kann ich Honorare melden, die ich von Buchverlagen erhalten habe?

Honorare von Buchverlagen können nur dann gemeldet werden, wenn sie für Nutzungen Ihrer Werke gezahlt wurden, die nichts mit Büchern zu tun haben (z.B. Verwendung auf der Webseite eines Buchverlags). Sie tragen diese Honorare in die Auftraggeber-Kategorie der „Sonstigen Medienunternehmen“ ein. Honorare für die Verwendung Ihrer Werke in Büchern können nicht gemeldet werden, weil die Bild-Kunst für Buch-Nutzungen ein eigenes Meldesystem vorhält, nämlich die Buchmeldung.

Kann ich Honorare von Agenturen melden?

Ja, wenn das Honorar der Agentur (Bildagenturen, Werbeagenturen, Web-Agenturen) eindeutig für Nutzungen Ihrer Bilder auf deutschen Webseiten und/oder in deutschsprachigen und Deutschland vertriebenen Zeitschriften und Zeitungen (Periodika) bezahlt wurde. Diese Nutzung muss aus der Abrechnung der Agentur an Sie hervorgehen.
Weiterhin ist wichtig, dass die Agentur ihren Amts-oder Geschäftssitz in Deutschland hat.

Meine Honorarmeldung überschreitet die Summe von EUR 30.000,-. Muss ich etwas beachten?

Überschreitet die Summe der von Ihnen in den Sparten „Fotografie“ und „Sonstige Werke“ gemeldeten Honorare EUR 30.000,- für ein Kalenderjahr, müssen Sie die folgenden Nachweise erbringen: Erstens reichen Sie uns eine Liste ein, in der Sie in jeder Auftraggeberkategorie noch einmal die Summen für die einzelnen Auftraggeber benennen. Zweitens muss Ihnen ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Gesamtsumme Ihrer gemeldeten Honorare bestätigen. Alternativ zu dieser Bestätigung können Sie uns auch digitale Kopien aller Honorarrechnungen einreichen, indem Sie diese an auswertung-bild@bildkunst.de senden.

Spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Meldefrist – sie läuft am 30. Juni ab – müssen uns Liste und Bestätigung erreicht haben.

Was ist ein fiktives Honorar?

Basis für die Verteilung für die Erlöse der Bild-Kunst sind die Honorarmeldungen. Mitglieder die keine Honorare erzielen, können Einzelbilder melden. Diesen Einzelbildern muss ein Honorarwert zugewiesen werden, damit sie bei den Ausschüttungen berücksichtigt werden können. Dafür hat der Verwaltungsrat fiktive Honorare pro Einzelbild festgelegt. Für die Werkart Fotografie gibt es ein fiktives Honorar von 15 € pro Einzelbild, für die Werkarten Illustration, Karikatur, Comic, Design, Logo und Infografik gibt es ein fiktives Honorar von 20 €.
Indem die Anzahl der von Ihnen gemeldeten Einzelbilder mit dem entsprechenden fiktiven Honorar multipliziert wird, rechnet die Bild-Kunst die von Ihnen gemeldeten Einzelbilder in eine Honorarmeldung um. Dieses Honorar wird als Basis für die Berechnung Ihres Anteils an den Ausschüttungen verwendet.