Projektförderung & Bewerbungsverfahren BG III

Bislang konnten sich Mitglieder der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Film, Fernsehen und Audiovision zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens um eine Förderung durch die Stiftung Kulturwerk bewerben. Ebenfalls antragsberichtigt waren Institutionen, Veranstaltungen oder Projekte, die ein kulturell oder kulturpolitisch bedeutendes Vorhaben realisieren wollen, das von großem Interesse für eine hohe Anzahl der Mitglieder der Berufsgruppe III ist.

Aufgrund aktueller gerichtlicher Vorgaben für die Kulturförderung durch Verwertungsgesellschaften müssen jedoch die Förderrichtlinien der Stiftung Kulturwerk für die BG III derzeit überarbeitet werden. Bis dahin sind alle Fördermaßnahmen ge-stoppt worden. Wir informieren Sie hier, sobald neue Förderungen wieder möglich sind.

Übersicht zu Antragsfristen 2024

Aufgrund des Stopps aller Förderungen und der Ungewissheit, wann reguläre Förderungen auf Basis neuer Förderrichtlinien wieder aufgenommen werden können, sind die eigentlich für 2024 geplanten Bewerbungsfristen zum 31.01.2024 und zum 30.09.2024 außer Kraft gesetzt worden.

Sobald Förderungen wieder möglich sind, werden die neuen Programme mit angemessenen Antragsfristen versehen, über die wir hier informieren.

Bewerbungsverfahren

Derzeit sind Anträge an die Stiftung Kulturwerk für eine Förderung in der Sparte Film, Fernsehen und Audiovision nicht möglich. Zunächst muss die Stiftung ihre Förderrichtlinien an die Vorgaben eines Urteils des OLG München anpassen.

Die Förderbeiräte in der Berufsgruppe III sind:

  • Elena Alvarez
  • Immogen Kimmel
  • Insa Onken
  • Carola Raum
  • Markus Schott
  • Valentin Thurn
  • Claus Wehlisch

Weitere Informationen, insbesondere zu allgemeinen Themen der Förderung, finden Sie in unseren FAQs.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell noch keine Details zu den Auswirkungen der Folgen des Urteils des OLG München geben können. Diese werden derzeit analysiert.