Ausschüttungstermine

Hier finden Sie auf einen Blick die relevanten Ausschüttungsinformationen je Verteilungssparte: 

§ 23 Folgerecht Kunst und Folgerecht Bild

a. Worum geht es
Das Folgerecht ist ein gesetzlicher Anspruch auf Beteiligung am Weiter- bzw. Zweitverkaufserlös eines Kunstwerks, wenn es von einem Kunsthändler erworben, vermittelt oder veräußert wird. Die VG Bild-Kunst stellt die Folgerechtsanteile dem Kunsthandel in Rechnung und zahlt sie turnusmäßig an Künstler und Erben aus. Darüber hinaus erhält sie für ihre Mitglieder über ihre Schwestergesellschaften Folgerechtsanteile aus dem Ausland.

b. Wann wird ausgeschüttet
Einnahmen aus dem deutschen Kunsthandel werden in den Kalenderwochen 20 und 46 ausgeschüttet.
Gelder, die die VG Bild-Kunst von ihren Schwestergesellschaften aus dem Ausland erhält, werden gegebenenfalls zusätzlich in der Kalenderwoche 7 und 33 ausgeschüttet.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt nutzungsbezogen, eine Meldung ist nicht erforderlich.

§ 24: Erstrechte Kunst und Erstrechte Bild

a. Worum geht es
Die VG Bild-Kunst nimmt die ihr übertragenen Verwertungsrechte (Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Online-, Sende- und Vorführrechte)  gegenüber Nutzern auf vertraglicher und tariflicher Grundlage wahr. Erlöse erzielt sie dabei im Inland direkt, im Ausland vor allem über die gegenseitige Vertretung mit den Schwestergesellschaften.

b. Wann wird ausgeschüttet
Eigene Erlöse aus den Erstrechten werden in den Kalenderwochen 20 und 46 ausgeschüttet. Gelder, die die VG Bild-Kunst von ihren Schwestergesellschaften aus dem Ausland erhält, werden gegebenenfalls zusätzlich in der Kalenderwoche 7 und 33 ausgeschüttet.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt nutzungsbezogen, eine Meldung ist nicht erforderlich.

§ 25: Bibliothekstantieme

a. Worum geht es
Als  Bibliothekstantieme werden die Vergütungen bezeichnet, die die VG Bild-Kunst für das Verleihen von Werk-Originalen oder Publikationen durch öffentlich zugängliche Bibliotheken einnimmt. Auch die Vergütungen für elektronische Leseplätze werden über diese Sparte verteilt. Die VG Bild-Kunst erhält inländische Erlöse auf der Basis geschlossener Verträge sowie Gelder aus dem Ausland über ihre Schwestergesellschaften. 

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt für die BG II meldebezogen. Für die BG I erfolgt sie teilweise meldebezogen, größtenteils jedoch durch Übernahme der Daten aus der Erstrechte-Lizenzierung. Bitte beachten Sie für die meldebezogene Verteilung unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG I und BG II.

§ 27: Senderecht Kunst Pauschal

a. Worum geht es
Die VG Bild-Kunst räumt den deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern die von ihr vertretenen Sende- und Onlinerechte an Kunstwerken auf der Basis von Pauschalverträgen ein.

b. Wann wird ausgeschüttet
Die Einnahmen für ein Nutzungsjahr werden in der 49. Kalenderwoche des Folgejahres ausgeschüttet.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt nutzungsbezogen, eine Meldung ist nicht erforderlich.

§ 28: Kopiervergütung analoge Quellen Kunst

a. Worum geht es
Das deutsche Urheberrechtsgesetz befreit Privatpersonen in Bezug auf das Kopieren von Werken zu privaten Zwecken von dem grundsätzlich bestehenden Lizenzierungserfordernis. Dafür werden pauschale Vergütungen für private Kopien in Deutschland (Privatkopievergütung) vor allem von Herstellern, Importeuren und Betreibern der Geräte geleistet, die diese Kopien erstellen können. Hinzu kommen Einnahmen über die Schwestergesellschaften aus dem Ausland.

In dieser Verteilungssparte wird der Anteil an der Privatkopievergütung für die Verwendung von Werken in analogen Kopiervorlagen verteilt (also in gedruckten Publikationen), der auf die Werkkategorie Kunst entfällt. 

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt teilweise meldebezogen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG I.

§ 29: Kopiervergütung digitale Quellen Kunst

a. Worum geht es
Das deutsche Urheberrechtsgesetz befreit Privatpersonen in Bezug auf das Kopieren von Werken zu privaten Zwecken von dem grundsätzlich bestehenden Lizenzierungserfordernis. Dafür werden pauschale Vergütungen für private Kopien in Deutschland (Privatkopievergütung) vor allem von Herstellern, Importeuren und Betreibern der Geräte geleistet, die diese Kopien erstellen können. Hinzu kommen Einnahmen über die Schwestergesellschaften aus dem Ausland.

In dieser Verteilungssparte wird der Anteil an der Privatkopievergütung für digitale Kopiervorlagen verteilt, der auf die Werkkategorie Kunst entfällt.

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt teilweise meldebezogen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG I.

§ 30: Pressespiegelvergütung Kunst

a. Worum geht es
Die  Pressespiegelvergütung dient als Kompensationszahlung für die per Gesetz erlaubnisfreie Vervielfältigung und Verbreitung von Kunstwerken im Rahmen von analogen und digitalen Pressespiegeln. Zusätzlich werden hier noch die Erlöse aus der Lesezirkelvermietung ausgeschüttet. In dieser Verteilungssparte wird der Anteil der Erlöse verteilt, der auf die Werkkategorie Kunst entfällt.

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Ter­min auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt als Zuweisung zur Kopiervergütung Kunstpräsentationen, die Meldung einzelner Veröffentlichungen ist nicht erforderlich.

§ 31: Kabelweitersendung Kunst

a. Worum geht es
In dieser Verteilungssparte verteilt die VG Bild-Kunst Erlöse für die Weitersendung von Fernsehprogrammen, in denen Abbildungen der Werkkategorie Kunst verwendet werden. Neben Einnahmen für die Kabelweitersendung in Deutschland erhält sie  Gelder aus dem Ausland über ihre Schwestergesellschaften.

b. Wann wird ausgeschüttet
Die Einnahmen für ein Nutzungsjahr werden in der 49. Kalenderwoche des Folgejahres ausgeschüttet.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt auf der Grundlage der Ausschüttung Senderechte Kunst Pauschal, eine Meldung ist nicht erforderlich.

§ 32: Kopiervergütung analoge Quellen Bild

a. Worum geht es
Das deutsche Urheberrechtsgesetz befreit Privatpersonen in Bezug auf das Kopieren von Werken zu privaten Zwecken von dem grundsätzlich bestehenden Lizenzierungserfordernis. Dafür werden pauschale Vergütungen für private Kopien in Deutschland (Privatkopievergütung) vor allem von Herstellern, Importeuren und Betreibern der Geräte geleistet, die diese Kopien erstellen können. Hinzu kommen Einnahmen über die Schwestergesellschaften aus dem Ausland.

In dieser Verteilungssparte wird der Anteil an der Privatkopievergütung für die Verwendung von Werken in analogen Kopiervorlagen verteilt (also in gedruckten Publikationen), der auf die Werkkategorie Bild entfällt. 

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt meldebezogen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG II.

§ 33: Kopiervergütung digitale Quellen Bild

a. Worum geht es
Das deutsche Urheberrechtsgesetz befreit Privatpersonen in Bezug auf das Kopieren von Werken zu privaten Zwecken von dem grundsätzlich bestehenden Lizenzierungserfordernis. Dafür werden pauschale Vergütungen für private Kopien in Deutschland (Privatkopievergütung) vor allem von Herstellern, Importeuren und Betreibern der Geräte geleistet, die diese Kopien erstellen können. Hinzu kommen Einnahmen über die Schwestergesellschaften aus dem Ausland.

In dieser Verteilungssparte wird der Anteil an der Privatkopievergütung für digitale Kopiervorlagen verteilt, der auf die Werkkategorie Bild entfällt. 

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt meldebezogen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG II.

§ 34: Pressespiegelvergütung Bild

a. Worum geht es
Die  Pressespiegelvergütung dient als Kompensationszahlung für die per Gesetz erlaubnisfreie Vervielfältigung und Verbreitung von Abbildungen im Rahmen von analogen und digitalen Pressespiegeln. Zusätzlich werden hier noch die Erlöse aus der Lesezirkelvermietung ausgeschüttet. In dieser Verteilungssparte wird der Anteil der Erlöse verteilt, der auf die Werkkategorie Bild entfällt. 

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt meldebezogen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG II.

§ 35: Kabelweitersendung Bild

a. Worum geht es
In dieser Verteilungssparte verteilt die VG Bild-Kunst Erlöse für die Weitersendung von Fernsehprogrammen, in denen Abbildungen der Werkkategorie Bild verwendet werden. Neben Einnahmen für die Kabelweitersendung in Deutschland erhält sie  Gelder aus dem Ausland über ihre Schwestergesellschaften.

b. Wann wird ausgeschüttet
Verteilungsrückstellungen für ein Nutzungsjahr werden erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres ausgeschüttet (Erstausschüttung). Später eingehende Gelder für dieses Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

c. Wie wird ausgeschüttet
Die Ausschüttung erfolgt meldebezogen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die geltenden Meldefristen für die BG II.

§ 36: Film-Individuell

a. Worum geht es
In dieser Verteilungssparte werden individualisierte Erlöse für Berechtigte der Werkkategorie Film verteilt. Solche Erlöse erwirtschaftet die VG Bild-Kunst selbst oder erhält sie aus dem Ausland über ihre Schwestergesellschaften.

b. Wann wird ausgeschüttet
Auszahlungstermine liegen in den Kalenderwochen 11, 24, 37 und 50. Die Auszahlung erfolgt zum nächsten oder zum übernächsten Termin nach Geldeingang.

c. Wie wird ausgeschüttet
Da die Berechtigten bereits bekannt sind ist eine Meldung nicht erforderlich.

§ 37: Kabelweitersendung Film

a. Worum geht es
In dieser Verteilungssparte verteilt die VG Bild-Kunst Erlöse für die Kabelweitersendung  von Fernsehprogrammen in der Werkkategorie Film, unterteilt in die Ausschüttungskategorien Filmurheber und Filmproduzenten. Neben Einnahmen für die Kabelweitersendung in Deutschland erhält sie Gelder aus dem Ausland über ihre Schwestergesellschaften.

b. Wann wird ausgeschüttet
Filmurheber: Die Auszahlungen der Erlöse für ein Nutzungsjahr erfolgen erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres für alle bis dahin gebildeten Verteilungsrückstellungen und alle Berechtigten, deren Werkbeiträge bis dahin identifiziert werden konnten (Erstausschüttung).
Für alle Verteilungsrückstellungen, die erst nach der Erstausschüttung für das betreffende Nutzungsjahr gebildet werden können, und/oder die auf Berechtige entfallen, deren Beiträge in den nutzungsbezogenen Werkarten erst nach der Erstausschüttung identifiziert werden können, erfolgt die Auszahlung jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs oder der Identifikation folgt.


Filmproduzenten:
Die Auszahlung erfolgt erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres für alle bis dahin gebildeten Verteilungsrückstellungen. Nach der Erstausschüttung gebildete Verteilungsrückstellungen für das gleiche Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Verteilungsplan.

c. Wie wird ausgeschüttet
Filmurheber: Die Verteilungsrückstellungen werden teilweise nach dem System der nutzungsbezogenen Kollektivverteilung und teilweise nach dem System der meldebezogenen Kollektivverteilung verteilt.

Filmproduzenten: Die Verteilungsrückstellungen werden ausschließlich nach dem System der meldebezogenen Kollektivverteilung verteilt.
Die Einzelheiten zu den relevanten Meldeinhalten und den geltenden Meldeformaten entnehmen Sie bitte dem Verteilungsplan. Bitte beachten Sie auch die geltenden Meldefristen für die BG III.

§ 38: Privatkopiervergütung Film

a. Worum geht es
Die Privatkopievergütung ist eine Vergütung dafür, dass private Kopien nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz von dem grundsätzlichen Lizenzierungserfordernis befreit sind. Für private Kopien in Deutschland wird sie vor allem von Herstellern, Importeuren und Betreibern geleistet. Hinzu kommen Einnahmen über die Schwestergesellschaften aus dem Ausland. In dieser Verteilungssparte wird der Anteil an der Privatkopievergütung  verteilt, der auf die Werkkategorie Film entfällt. Dabei werden die Ausschüttungskategorien Filmurheber und Filmproduzenten gebildet.

b. Wann wird ausgeschüttet
Filmurheber: Die Auszahlungen der Erlöse für ein Nutzungsjahr erfolgen erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres für alle bis dahin gebildeten Verteilungsrückstellungen und alle Berechtigten, deren Werkbeiträge bis dahin identifiziert werden konnten (Erstausschüttung).
Für alle Verteilungsrückstellungen, die erst nach der Erstausschüttung für das betreffende Nutzungsjahr gebildet werden können, und/oder die auf Berechtige entfallen, deren Beiträge in den nutzungsbezogenen Werkarten erst nach der Erstausschüttung identifiziert werden können, erfolgt die Auszahlung jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs oder der Identifikation folgt.

Filmproduzenten: Die Auszahlung erfolgt erstmalig in der zweiten Septemberhälfte des Folgejahres für alle bis dahin gebildeten Verteilungsrückstellungen. Nach der Erstausschüttung gebildete Verteilungsrückstellungen für das gleiche Nutzungsjahr werden jeweils in der Kalenderwoche 13 oder 39 der Folgejahre ausgeschüttet, je nachdem, welcher Termin auf den Zeitpunkt des Geldeingangs folgt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Verteilungsplan.

c. Wie wird ausgeschüttet
Filmurheber: Die Verteilungsrückstellungen werden teilweise nach dem System der nutzungsbezogenen Kollektivverteilung und teilweise nach dem System der meldebezogenen Kollektivverteilung verteilt.

Filmproduzenten: Die Verteilungsrückstellungen werden ausschließlich nach dem System der meldebezogenen Kollektivverteilung verteilt.
Die Einzelheiten zu den relevanten Meldeinhalten und den geltenden Meldeformaten entnehmen Sie bitte dem Verteilungsplan. Bitte beachten Sie auch die geltenden Meldefristen für die BG III.

§ 39: Werbefilm

a. Worum geht es
Die VG Bild-Kunst erhält von der TWF auf der Grundlage einer Repräsentationsvereinbarung individualisierte Erlöse für ihre Berechtigten.

b. Wann wird ausgeschüttet
Auszahlungstermine sind in den Kalenderwochen 11, 24, 37 und 50. Auszahlungen erfolgen zum nächsten oder zum übernächsten Termin nach Geldeingang bei der VG Bild-Kunst.

c. Wie wird ausgeschüttet
Es gelten Verteilungsplan, Meldefristen und Meldeverfahren der Verwertungsgesellschaft TWF.