Mitgliederversammlung 2021

Fristen, Termine und aktuelle Hinweise

 

Anpassung der Zugangsregelung zur Mitgliederversammlung

Update 25. November 2021: Aufgrund der in Bonn geltenden Corona-Regeln findet die Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2021 als 2G-Veranstaltung statt. Zutritt kann alleine Geimpften und Genesenen gewährt werden, die das vor Ort nachweisen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Stimme elektronisch abgeben (wenn Sie sich hierfür vorab angemeldet haben) oder vom Recht auf Stimmübertragung Gebrauch machen. Näheres hierzu finden Sie in der Einladung.

Einladung

Der Versand der Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgt an die Mitglieder per Post voraussichtlich ab Mittwoch, 06. Oktober 2021.

Registrierungsportal

Das Registrierungsportal wird ab Mittwoch, 06. Oktober 2021, 10:00 Uhr, für Mitglieder zur Verfügung stehen. Ihre Zugangsdaten für das Registrierungsportal erhalten die Mitglieder mit der Einladung zur Mitgliederversammlung.

In dem Portal können Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Abstimmung sowie für die Live-Übertragung der Mitgliederversammlung anmelden und Ihr Stimmrecht elektronisch auf einen Vertreter, zum Beispiel Ihren Verband, Ihre Berufsorganisation oder Ihre Gewerkschaft, übertragen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Teilnahme an der elektronischen Abstimmung nur bis zum 26. Oktober 2021 freigeschaltet ist.

Anmeldung für die elektronische Abstimmung

Wenn Sie elektronisch abstimmen wollen, dann müssen Sie sich dafür im Registrierungsportal anmelden.

Frist: Die Anmeldung muss bis Dienstag, 26. Oktober 2021, 24:00 Uhr, erfolgt sein.

Anmeldung für die Live-Übertragung

Mitglieder können sich hier für die elektronische Live-Übertragung der Mitgliederversammlung anmelden, wenn sie nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können.

Frist: Die Anmeldung für die Live-Übertragung muss bis Dienstag, 30. November 2021, 24:00 Uhr, erfolgt sein.

Elektronische Übertragung Ihrer Stimme

Ihr Stimmrecht können Sie im Registrierungsportal elektronisch auf einen Vertreter übertragen, zum Beispiel Ihren Verband, Ihre Berufsorganisation oder Ihre Gewerkschaft.

Frist: Die elektronische Übertragung Ihrer Stimme muss bis Dienstag, 30. November 2021, 24:00 Uhr, erfolgt sein.

Zugangsdaten für die elektronische Abstimmung

Wenn Mitglieder sich fristgerecht für die elektronische Abstimmung angemeldet haben, erhalten Sie persönliche Zugangsdaten. Der Versand der Zugangsdaten an diese Mitglieder erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 10. November 2021, per Post.

Elektronische Abstimmung

Die elektronische Abstimmung beginnt Montag, 15. November 2021, ca. 10:00 Uhr, und endet am Dienstag, 30. November 2021, ca. 17:00 Uhr. Nur in diesem Zeitraum können angemeldete Mitglieder elektronisch abstimmen.

Konventionelle Stimmübertragung

Wenn Mitglieder Ihre Stimme, wie bisher üblich, durch Rücksendung der Stimmkarte übertragen wollen, so muss diese fristgerecht in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Frist: Eingang der Stimmübertragung, z. B. per Post, bis spätestens Mittwoch, 01. Dezember 2021.

Zugangsdaten Live-Übertragung

Wenn Mitglieder sich fristgerecht für die Live-Übertragung der Mitgliederversammlung angemeldet haben, so erhalten sie die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail. Die Versendung dieser E-Mail erfolgt ab Freitag, 03. Dezember 2021.

Mitglieder sollten berücksichtigen, dass keine Möglichkeit mehr bestehen könnte, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, sollte die Live-Übertragung technisch scheitern. 

Mitgliederversammlung und Live-Übertragung

Die Mitgliederversammlung findet am Samstag, 04. Dezember 2021, im Maritim Hotel Bonn ab 11:00 Uhr statt. Die Live-Übertragung für angemeldete Mitglieder startet zeitnah.

 

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