Meldeverfahren

Um als Mitglied an den Ausschüttungen der Bild-Kunst beteiligt zu werden, ist in einigen Fällen die Abgabe einer Meldung erforderlich. Verbindlich sind die Regeln des Verteilungsplans zu Verfahren und Inhalt der Meldungen.

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über alle meldebasierten Verteilungssparten der Bild-Kunst. Sie erfahren, ob Sie meldeberechtigt sind und wie und wann Meldungen abgegeben werden können.

Je nach Ihrer Berufsgruppe haben Sie die folgenden Meldemöglichkeiten. Wenn Sie Mitglied in mehreren Berufsgruppen sind, dann gelten für Sie alle entsprechenden Möglichkeiten. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Berufsgruppe Sie angehören, finden Sie die entsprechende Information auf Ihrem Wahrnehmungsvertrag:

MeldungErläuterungBG IBG IIBG III
BuchAbbildungen von Bildern in Büchernxx 
HonorarHonorare für Rechtevergabexx 
EinzelbilderAbbildungen auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TVxx 
WerkpräsentationPräsentationen Ihrer Werke, z. B. in Ausstellungenxx 
Kunst am BauSie haben ein Werk als Kunst am Bau geschaffen.xx 
FilmFilmwerke im deutschen TV  x
WerbefilmWerbefilme im deutschen TV  x

 

Das Meldeverfahren (Wie und bis wann müssen Meldungen eingereicht werden?) gilt für alle Berufsgruppen und alle Meldungen gleichermaßen. Das vollständige Meldeverfahren finden Sie in Form eines Auszugs aus dem Verteilungsplan zum Download hier:

  • Meldeverfahren - Auszug Verteilungsplan Download

Die wichtigsten Regeln in Kürze:

  • Meldeschluss für 2023 ist der 30. Juni 2024.
  • Reichen Sie Ihre Meldungen frühzeitig ein - am besten im 1. Quartal 2024.
  • Nutzen Sie wenn möglich das elektronische Meldeportal.

Was und wie gemeldet werden kann, finden Sie nach Verteilungssparten sortiert hier noch einmal in einer detailierten Übersicht:

MELDUNG BUCH 2023

WER?Mitglieder der Berufsgruppen und II
WAS?Abbildungen von Werken der Bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die in Büchern (Print) mit Erscheinungsjahr 2019 – 2023 erschienen sind.

Beachten Sie § 34 des Verteilungsplans.
WIE?Sie können Ihre Meldungen einerseits im elektronischen Meldeportal oder schriftlich mit dem "Meldeformular Buch" vornehmen.
WIE LANGE?Meldeschluss ist der 30. Juni 2024.
WOZU?Ausschüttungen in der Verteilungssparte „Buch Urheber“ (§ 27 des Verteilungsplans).
INFOS?Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt zum "Meldeformular Buch", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie zu den einzelnen Rubriken, wie "Erscheinungsjahr" oder "ISBN", erfahren.

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen! 
HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auswertung-bild@bildkunst.de
Betreff: "Meldungen Buch Urheber"

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MELDUNG HONORAR 2023

WER?Mitglieder der Berufsgruppen und II

WAS?

Wenn Abbildungen Ihrer Werke (Bildende Kunst, Fotografien, Illustrationen, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken) in deutschen Zeitungen/Zeitschriften, im deutschen Fernsehen oder auf Webseiten mit Deutschlandbezug verwendet wurden und Sie dafür ein Honorar erhalten haben, können Sie diese Honorare melden.

Beachten Sie § 37 des Verteilungsplans.

WIE LANGE?Meldeschluss ist der 30. Juni 2024.

Steuerberaternachweis schon ab EUR 24.000,-

Dieser muss bis spätestens zwei Wochen nach dem Meldeschluss in der Geschäftsstelle vorliegen! Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt zum "Meldeformular Honorare".

WIE?Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal oder schriftlich mit dem "Meldeformular Honorare" vornehmen.
WOZU?Ausschüttungen in den Sparten "Periodika Urheber“ (§ 28 des Verteilungsplans), „Webseiten“ (§ 30 des Verteilungsplans) und „Weitersendung Kunst/Bild“ (§ 31 des Verteilungsplans).
INFOS?

Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt zum "Meldeformular Honorare", in dem Sie mehr über

 

  • das Meldeverfahren sowie über
  • die Abgrenzung der Honorarmeldung zu anderen Meldungen sowie über
  • das Einreichen einer Meldung festangestellter Fotografen erfahren.

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!

HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auswertung-bild@bildkunst.de
Betreff: "Honorarmeldungen"

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MELDUNG EINZELBILDER 2023

WER?Mitglieder der Berufsgruppen und II

WAS?

Einzelbilder von Werken der Bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die im Kalenderjahr 2023 in deutschsprachigen Zeitungen/Zeitschriften (Print und Online), auf deutschen Webseiten oder im deutschen Fernsehen verwendet wurden.


Beachten Sie § 38 des Verteilungsplans.

WIE LANGE?Meldeschluss ist der 30. Juni 2024.
WIE?Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal oder schriftlich mit dem "Meldeformular Einzelbilder" vornehmen.
WOZU?Ausschüttungen in den Sparten "Periodika Urheber“ (§ 28 des Verteilungsplans), „Webseiten“ (§ 30 des Verteilungsplans) und „Weitersendung Kunst/Bild“ (§ 31 des Verteilungsplans).
INFOS?Beachten Sie bitte für weitere wichtige Information unser Merkblatt zum "Meldeformular Einzelbilder“, in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie über die Abgrenzung der Einzelbildmeldung zu den anderen Meldearten erfahren.

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!
HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auswertung-bild@bildkunst.de
Betreff: "Einzelbildmeldungen"

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MELDUNG WERKPRÄSENTATION 2023

WER?Mitglieder der Berufsgruppen I und II

WAS?

Wenn Ihre Werke innerhalb einer deutschen Werkpräsentation (z.B. Ausstellungen, Performances, Kunstwerke im öffentlichen Raum) im Jahr 2023 ausgestellt und einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, können Sie diese melden. Das Gleiche gilt für ausländische Präsentationen, wenn diese durch die ifa- oder Goethe-Institute veranstaltet wurden.


Beachten Sie § 39 des Verteilungsplans.

WIE LANGE?Meldeschluss ist der 30. Juni 2024.
WIE?Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal oder schriftlich mit dem "Meldeformular Werkpräsentation“ vornehmen.
WOZU?Ausschüttungen in den Sparten "Periodika Urheber“ (§ 28 des Verteilungsplans) und „Webseiten“ (§ 30 des Verteilungsplans).
INFOS?Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt zum "Meldeformular Werkpräsentation", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie weitere Angaben zu den Präsentationsdaten erfahren.

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!
HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auswertung-bild@bildkunst.de
Betreff: "Meldung Werkpräsentation 2023"

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MELDUNG KUNST AM BAU 2023

WER?Mitglieder der Berufsgruppen I und II

WAS?

Ein Werk wurde 2023 als Kunstwerk am Bau fertiggestellt.


Beachten Sie § 39 des Verteilungsplans.

WIE?Sie können Ihre Meldung schriftlich mit dem "Meldeformular Kunst am Bau“ vornehmen.
WIE LANGE?Meldeschluss ist der 30. Juni 2024.
WOZU?Ausschüttungen in den Sparten "Periodika Urheber“ (§ 28 des Verteilungsplans) und „Webseiten“ (§ 30 des Verteilungsplans).
INFOS?Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt zum "Meldeformular Kunst am Bau", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren erfahren.
HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
auswertung-bild@bildkunst.de
Betreff: "Meldung Kunst am Bau"

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MELDUNG FILM 2023

WER?Mitglieder der Berufsgruppe III
WAS?Wenn Sie als Filmurheber*in oder Filmproduzent*in einen Beitrag zu Filmwerken geleistet haben, die in einem abrechnungsfähigen TV-Sender im Ausstrahlungsjahr 2023 gezeigt wurden, steht Ihnen für die Ausstrahlung eine Vergütung zu.

Beachten Sie § 40 und § 41 des Verteilungsplans.
WIE?Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal oder schriftlich mit dem "Meldeformular Film" vornehmen.
WIE LANGE?Meldeschluss ist der 30. Juni 2024.
WOZU?Ausschüttungen in der Sparte „Kollektivrechte Film (TV)", vergleiche § 32 des Verteilungsplans.
INFOS?

Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unsere Merkblätter, in denen Sie mehr über das Meldeverfahren sowie über das Ausfüllen des Formulars erhalten:
 

 

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen!

HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
filmrechte@bildkunst.de
Betreff: "Meldung Film 2023"

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MELDUNG WERBEFILM 2023

WER?Filmurheber*innen, die in den Bereichen Regie, Script, Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild bei der Produktion von Werbespots mitgewirkt haben.
WAS?Ausstrahlungen von Werbespots in einem abrechnungsfähigen TV-Sender.
WIE LANGE?Meldeschluss ist der 31. Mai 2024.
WIE?Meldungen können nur über das TWF-Meldeportal abgegeben werden. Eine schriftliche Meldemöglichkeit ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen immer Ihre Meldung frühzeitig abzugeben.
WOZU?Sie erhalten von uns eine individuelle Abrechnung.
INFOS?Filmurheber*innen der Bild-Kunst, die an der Herstellung von Werbespots beteiligt sind, behalten die Bild-Kunst als Ansprechpartner und erhalten ihre Ausschüttungen wie gehabt ebenfalls über die Bild-Kunst. Die gesamte Meldung und die Berechnung der individuellen Ausschüttungen läuft aber über die TWF und deren Abrechnungssysteme.
Beachten Sie bitte für weitere wichtige Information unser "Merkblatt Meldung Werbespots“ sowie die zusammengefassten FAQ.
HILFE!Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden:
werbefilm@bildkunst.de
Betreff: "Abrechnung Vergütungsansprüche Werbespots"

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