NEUSTART KULTUR – Stipendienprogramm 2021

Die Stipendienvergabe im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Programms NEUSTART KULTUR durch die Stiftung Kulturwerk ist abgeschlossen. Wir konnten 2.907 Stipendien à EUR 5.000,- vergeben. Es ist kein weiteres Stipendienprogramm über NEUSTART KULTUR geplant. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie im regulären Förderprogramm der Stiftung Kulturwerk

Wichtige Informationen für Stipendiat*innen finden Sie nachfolgend und unter „Dokumente und Logos“

Steuerfreiheit

Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärt, dass die Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ gewährt wurden, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind. Diese Entscheidung erging in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Gewährung dieser Steuerbefreiung liegt in der Zuständigkeit der Wohnsitz-Finanzämter der Stipendienempfänger.

Wenden Sie sich für die Bestätigung der Steuerbefreiung direkt an Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

Anrechnung Grundsicherung 

Das Stipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Stipendien dienen anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie sind deshalb nicht unmittelbar als Einkommen (eigener Art neben dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zu berücksichtigen. Damit ist sichergestellt, dass die Mittel vollständig für die künstlerische Erwerbstätigkeit eingesetzt werden können.

Sollten Sie Fragen haben, die auf dieser Seite unbeantwortet bleiben, senden Sie uns gerne eine E-Mail an: info@vgbuero.de