Was ist Voraussetzung für eine Auszahlung des Stipendiums?

Wenn Sie die Zusage für das Stipendium erhalten haben, ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Abschluss des Fördervertrags, als auch ein Girokonto, auf das das Geld überwiesen werden kann. Sobald der Fördervertrag für Sie online zum Download bereits steht, werden Sie vor dem Ausdruck aufgefordert, Ihre Kontodaten in "Mein Profil" zu vervollständigen. 

Wie erhalte ich den Fördervertrag?

Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung Ihres Antrages durch die Fachjury erhalten Sie eine E-Mail, dass Ihr Antrag bewilligt wurde. Sie können nun mit Ihren Zugangsdaten im Portal den Fördervertrag herunterladen.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury wird den Antragstellern ohne Angabe von Gründen für die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags mitgeteilt.

Ich habe den Fördervertrag erhalten, was nun?

Bitte drucken Sie den Fördervertrag zweimal aus und unterschreiben beide Ausführungen. Dann senden Sie den unterschriebenen Vertrag in zweifacher Ausführung mit einer physischen Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) innerhalb von 2 Wochen an die Stiftung Kulturwerk in Berlin zurück. Wenn der Fördervertrag nicht innerhalb der 2-Wochen-Frist eingeht, verfällt die positive Juryentscheidung und es kann keine Auszahlung erfolgen. Es gilt der Poststempel.

Als Alternative zur Kopie des Personalausweises können Sie auch eine amtliche Meldebestätigung für Ihren Hauptwohnsitz einreichen. 

Bitte senden Sie diese Dokumente an die folgende Adresse:

Stiftung Kulturwerk
c/o VG Bild-Kunst
Köthener Straße 44
10963 Berlin

Wichtig: Bitte nutzen Sie keine Tackernadeln, Büroklammern o. Ä., um die Dokumente zusammenzuheften! Dies erleichtert die Bearbeitung.

Bekomme ich das gesamte Stipendium in einem Betrag ausgezahlt?

Nein. Nach Eingang des unterzeichneten Fördervertrags erhalten Sie die erste Tranche EUR 4.500,- auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Nach Eingang des Sachberichts und dessen positiver Prüfung wird die zweite Tranche in Höhe von EUR 500,- ausgezahlt.

Benötige ich für die Auszahlung des Stipendiums ein Girokonto?

Ja. Sie benötigen für die Auszahlung des Stipendiums ein eigenes Girokonto mit einer IBAN. Es ist nicht möglich, sich das Fördergeld auf das Girokonto eines Dritten überweisen zu lassen.

Bei Antragsstellung werden Sie aufgefordert, Ihre IBAN anzugeben.

Wie ist das Stipendium in der Einkommenssteuererklärung anzugeben?

Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärt, dass die Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ gewährt wurden, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind. Diese Entscheidung erging in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Gewährung dieser Steuerbefreiung liegt in der Zuständigkeit der Wohnsitz-Finanzämter der Stipendienempfänger.

Wenden Sie sich für die Bestätigung der Steuerbefreiung direkt an Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

Muss ich damit rechnen, dass ich das Stipendium zurückzahlen muss?

Grundsätzlich nein. Unrichtige Angaben bzw. unrichtige Nachweise bei Antragsstellung und / oder eine Verletzung der im Fördervertrag festgelegten Pflichten können allerdings zur Rückforderung des Stipendiums führen. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Angaben über Tatsachen, die für die Förderentscheidung von Bedeutung sind, eine Betrugsstrafbarkeit begründen können, sofern diese Angaben in der Absicht erfolgen, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.