Wer kann sich für ein Stipendium bewerben?

Für das Stipendium der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst in NEUSTART KULTUR bewerben können sich solo-selbstständige professionell tätige Urheber*innen aus dem visuellen Werkbereich. Für Musiker*innen, Textautor*innen, Interpret*innen und Schauspieler*innen bieten GEMA, GVL und VG Wort vergleichbare Programme an.

Wer vergibt das Stipendium?

Das Stipendienprogramm der VG Bild-Kunst in NEUSTART KULTUR wird aufgelegt von der gemeinnützigen Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst. Die Fördermittel in Höhe von insgesamt EUR 15 Mio. werden gestellt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Es handelt sich um Mittel aus dem Bundeshaushalt.

Wie viele Stipendien werden in welcher Höhe vergeben?

Es können bis zu 3.000 Stipendien vergeben werden, die mit je EUR 5.000,- ausgestattet sind: bis zu 750 Stipendien im Bereich der bildenden Kunst, bis zu 1.500 Stipendien im Bereich der Fotografie, der Illustration und des Designs sowie bis zu 750 Stipendien im Bereich Film. Die Filmstipendien richten sich an Filmurheber*innen, also Kreative der Sparten Regie, Kamera, Schnitt, Szenenbild, Kostümbild, Filmarchitektur etc., nicht jedoch Drehbuch oder Schauspiel.

Was wird im Rahmen des Stipendiums gefördert?

Gefördert werden offene Entwicklungsvorhaben der Stipendiat*innen. Dies sind z. B.:

  • die Vorbereitung von oder die Recherche zu neuen Projekten,
  • die Realisierung von Projekten, mit denen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht begonnen worden ist,
  • die Aneignung und Erprobung neuer Techniken und Arbeitsweisen,
  • der Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung,
  • die Erstellung und/oder Digitalisierung eines eigenen Archivs bzw. Werkverzeichnisses.

Weitere Beispiele für förderfähige Vorhaben: Formatentwicklung für die zukünftige Arbeit, Online-Ausstellung, Online-Mitmachprojekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Entwicklung von Online-Kursen, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten, Eigenwerbung, z. B. Entwicklung und/oder Überarbeitung der eigenen Webseite etc.

Anschaffungen und Fortbildungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn sie für die Umsetzung des Entwicklungsvorhabens erforderlich sind.

Ist das Stipendium an ein konkretes Projekt geknüpft?

Ein Stipendium ist nicht mit einer Projektförderung gleichzusetzen. Die Fördermittel werden deshalb nicht für konkrete Projekte ausgereicht, sondern für "offene Entwicklungsvorhaben". Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass sie kein konkretes, im Vorhinein bestimmtes, messbares Ziel verfolgen, sondern bloß eine Zielrichtung, nämlich die eigene Weiterentwicklung in einem bestimmten Bereich.

Beispiel: Die Erreichung eines Fremdsprachenzertifikats stellt ein Projekt dar, die allgemeine Verbesserung des Sprachniveaus in einer Fremdsprache ein offenes Entwicklungsvorhaben.

Warum dürfen die Stipendien nicht eingesetzt werden zur Umsetzung oder Unterstützung von Projekten Dritter?

Die Stipendien sollen es den Stipendiat*innen erlauben, sich ihrer Weiterentwicklung ohne unmittelbaren Erwerbsdruck zu widmen. Das Geld ist für die Stipendiat*innen persönlich bestimmt und nicht für Dritte.

Können Team-Projekte gefördert werden?

Wenn Sie im Team mit anderen Künstler*innen ein gemeinsames Projekt entwickeln wollen, muss jede*r einzelne einen eigenen Förderantrag stellen und einen eigenen Sachbericht erstellen. Im Antrag (und später im Sachbericht) konzentrieren Sie sich bitte auf Ihren eigenen Beitrag zum gemeinsamen Projekt.

Achtung: Da die Stipendien personengebunden vergeben werden, ist nicht garantiert, dass jedes Teammitglied ein Stipendium erhält. Dieser Umstand kann sogar zur Ablehnung jedes einzelnen Antrags führen, wenn nicht sichergestellt ist, dass auch der Beitrag eines oder einer einzelnen Antragssteller*in für sich alleine genommen sinnvoll umgesetzt werden kann.

Wie kann ich das Stipendium beantragen?

Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Formular möglich, das auf der Webseite der VG Bild-Kunst zu finden ist. Eine anderweitige Antragstellung (z. B. per Mail, postalisch oder telefonisch) ist nicht möglich.

Kann ich das Stipendium für mehrere Arbeitsprojekte beantragen?

Nein. Sie können das Stipendium nur einmal und nur für ein offenes Entwicklungsvorhaben beantragen. Wenn sie sich mehrfach registrieren und mehr als einen Antrag stellen, führt dies automatisch zur Ablehnung aller Anträge. Dies ist aufgrund der Chancengleichheit der Bewerber*innen notwendig.

Können das Stipendium nur Einzelpersonen oder auch freie Gruppen beantragen?

Das Stipendienprogramm richtet sich ausschließlich an Einzelkünstler*innen; Gruppen oder juristische Personen sind nicht antragsberechtigt. Der Projektantrag muss individuell verfasst sein, die eigene Arbeit soll deutlich ausgearbeitet sein. Dennoch können Sie natürlich im Zuge Ihres offenen Entwicklungsvorhabens mit anderen zusammenarbeiten.

Wann werden die Stipendien ausgezahlt?

Die Stipendien werden in zwei Tranchen ausgezahlt. Die erste Tranche des Stipendiums in Höhe von EUR 4.500,- wird nach der Entscheidung der Jury ausgezahlt, was voraussichtlich zwischen Mitte August 2021 und Mitte September 2021 geschieht. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von zwei Wochen nach einem positiven Bescheid den Fördervertrag unterschrieben zurück senden. Hier gilt der Poststempel. Die zweite Tranche in Höhe von EUR 500,- wird nach Eingang Ihres Sachberichts über die Durchführung Ihres Vorhabens zum Abschluss des Stipendiums nach positiver Prüfung ausgezahlt.

Müssen die Mittel ggf. zurückgezahlt werden?

Bei zweckmäßiger Verwendung müssen die Mittel nicht zurückgezahlt werden.
Das Stipendium wird allerdings zurückgenommen, wenn Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Vergabe des Stipendiums somit zu Unrecht erfolgte. Auch kann eine Rückforderung erfolgen, wenn nicht rechtzeitig ein Sachbericht eingereicht wurde.

Wird das Stipendium auf die Grundsicherung angerechnet?

Nein, das Stipendium wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Stipendien dienen anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie sind deshalb nicht unmittelbar als Einkommen (eigener Art neben dem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zu berücksichtigen. Damit ist sichergestellt, dass die Mittel vollständig für die künstlerische Erwerbstätigkeit eingesetzt werden können.

Was muss ich beachten, wenn mein Antrag bewilligt wurde?

Sie bekommen die vorläufige Zusage per Mail zugesendet mit der Aufforderung, den Fördervertrag herunterzuladen. Bitte unterschreiben Sie diesen in zweifacher Ausfertigung und senden uns den Vertrag gemeinsam mit einer Kopie Ihres Personalausweises innerhalb von zwei Wochen postalisch an das Büro der VG Bild-Kunst in Berlin zurück. Sollten wir den unterschriebenen Vertrag nicht innerhalb von zwei Wochen vorliegen haben, gilt das Stipendium als nicht zugeteilt.

Wie lange dauert das Stipendium?

Die Stipendiendauer beträgt vier Monate, voraussichtlich von September bis Dezember 2021. Das Stipendium beginnt mit dem Zugang des von der Stiftung Kulturwerk gegengezeichneten Fördervertrags bei dem oder der Stipendiat*in. Wenn dies nach dem 1. September 2021 erfolgt, verschiebt sich der Stipendienzeitraum entsprechend in das Jahr 2022.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsportal geschlossen wird, sobald so viele Anträge eingegangen sind, dass sichergestellt ist, dass die Fördermittel vollständig ausgereicht werden können. 

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Das Geld wird in zwei Tranchen ausgezahlt. Die erste Tranche von EUR 4.500,- wird so schnell wie möglich ausgezahlt; dies soll spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Fördervertrages erfolgen. Die zweite Tranche von EUR 500,- wird nach Eingang des Sachberichts und positiver Prüfung ausgezahlt.

Ich habe bereits aus anderen Förderprogrammen ein Stipendium erhalten. Kann ich erneut einen Antrag stellen?

Ja, wenn sich der Förderzeitraum nicht (auch nicht geringfügig) überschneidet. Das Stipendienprogramm der VG Bild-Kunst in NEUSTART KULTUR fördert Stipendiat*innen voraussichtlich im Zeitraum von September bis Dezember 2021, wobei sich dieser Zeitraum auch leicht in den Januar 2022 verschieben kann.
Dies gilt nicht für Stipendien privater Förderer oder wenn die Fördersumme in einem anderem Stipendienprogramm weniger als 50 % der monatlichen Fördersumme des Stipendiums aus NEUSTART KULTUR beträgt, das heißt weniger als EUR 625,- pro Monat. In diesen Fällen ist eine Kumulierung unabhängig von dem Förderzeitraum ausnahmsweise zulässig.

Das Stipendium wird nicht gewährt, wenn sie bereits ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds aus dem regulären Förderprogramm 2021 erhalten.

Kann ich gleichzeitig einen Antrag bei der Stiftung Kulturwerk und bei einem anderen Stipendiengeber stellen?

Sie können sich gleichzeitig bei mehreren Stipendiengebern um ein Stipendium bewerben. Achtung: Im Rahmen dieses Programms dürfen Sie nur einen Antrag stellen!

Sollten Sie mehrfach zum Zuge kommen, können Sie dieses Stipendium trotzdem annehmen, wenn das andere Stipendium von einer privaten Institution ausgegeben wird oder die Höhe des anderen Stipendiums weniger als 50% der monatlichen Fördersumme dieses Programms beträgt, also weniger als EUR 625,- pro Monat.

Sollte das andere Stipendium die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich für ein Stipendium entscheiden. Bitte informieren Sie die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst zeitnah über Ihre Entscheidung, wenn Sie sich gegen dieses Stipendium entscheiden – dann können Nachrücker schnell informiert werden.

Achtung: Ein Doppelstipendium, welches die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, führt zur Rückforderung der Fördersumme, auch wenn die Tatsache des Doppelstipendiums erst später entdeckt wird.