News Archiv 2013

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20.12.2013 ¦ Initiative Urheberrecht fordert die neue Bundesregierung auf

Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss von mehr als 30 Verbänden und Gewerkschaften, die Urheber und ausübende Künstler vertreten, begrüßt, dass der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD positive Äußerungen zu wichtigen Reformschritten im Bereich des Urheberrechts enthält, die auch die Initiative in ihrem Manifest vom 18.9.2013 gefordert hat.

Der neue Bundesminister der Justiz Heiko Maas muss jetzt Nägel mit Köpfen machen:

  • Vordringlich ist die Umgestaltung der Regelungen zur privaten Vervielfältigung gegen Vergütung, um "Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopiervergütung schneller, effizienter und einfacher (zu) gestalten"; dazu gehört "eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche" für die Dauer der Verhandlungen.
  • Die angekündigte "Überarbeitung des Urhebervertragsrechts" duldet keinen Aufschub. Wer sich für die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns bei Beschäftigungsverhältnissen einsetzt, muss auch für Freiberufler die Voraussetzungen für die Durchsetzbarkeit von vereinbarten Mindestvergütungen schaffen, wie die Koalition es zugesagt hat.
  • Bei der Prüfung der Vorschriften im Bereich Bildung und Wissenschaft - der Vertrag spricht von einer "Bildungs- und Wissenschaftsschranke"- muss sicher gestellt bleiben, dass zulässige Nutzungen in vertretbarem Rahmen bleiben und angemessen vergütet werden.

Die neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales muss dafür sorgen, dass die von der letzten Regierung unterlassene Stabilisierung der Künstlersozialkasse schnell erreicht wird – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Schließlich sollte die neue Bundesregierung die deutsche Position im Hinblick auf die Verhandlungen zwischen EU und USA zum Abschluss eines Freihandels- und Investitionsabkommens überprüfen; wie die französische Regierung sollte sie unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der kulturellen Vielfalt dafür Sorge tragen, dass die Interessen der in Kultur und audiovisuellen Medien engagierten Urheber, Künstler und Unternehmen nicht von handelspolitischen Interessen überlagert werden.

Die Folge könnte sonst sein, dass für die deutsche und europäische Kulturentwicklung wichtige Institutionen zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt – Buchpreisbindung, Urheberrecht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk – der Priorität des Warenaustauschs und der unbeschränkten Investitionsfreiheit geopfert würden.

Die Initiative Urheberrecht und ihre Mitglieder, die deutschen Urheber/innen und ausübenden Künstler/innen stehen zum Dialog mit der neuen Regierung zur Verfügung.

Berlin, 20.12.2013

<link http: www.urheber.info external-link-new-window externen link in neuem>Zur Website der Initiative Urheberrecht

<link fileadmin user_upload downloads pdf pm_initiative_urheberrecht_2013_12_20.pdf download herunterladen der datei>Zur offiziellen Pressemitteilung

19.12.2013 ¦ Auflösung Ausgleichsvereinigung Kunst

Die <link http: www.kuenstlersozialkasse.de external-link-new-window externen link in neuem>Künstlersozialkasse eröffnet selbstständig arbeitenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der "Arbeitgeberanteil" wird von den Auftraggebern und der öffentlichen Hand gemeinsam getragen. In vielen Branchen wurden sogenannte Ausgleichsvereinigungen gebildet, deren Mitgliedern eine erleichterte Abrechnung in Form von Pauschalen ermöglicht  wird.

Eine der ältesten Ausgleichsvereinigungen ist die <link internal-link internen link im aktuellen>AV Kunst, die 1980 gemeinsam von den Kunsthandelsverbänden und der VG Bild Kunst gegründet wurde und von dieser bislang auch verwaltet wird. Mitglieder sind Galeristen, Kunsthändler und Auktionshäuser, die über die Ausgleichsvereinigung einerseits das Folgerecht und andererseits Künstlersozialabgaben in vereinfachter Form abrechnen können.

Zur aktuellen Situation der AV Kunst

Die AV Kunst konnte trotz steigender Abgabenlast über dreißig Jahre ihren Aufgaben gerecht werden. Doch nun führen sowohl eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage, als auch des Abgabesatzes der Künstlersozialabgabe zu weiteren Belastungen des Kunsthandels. Es ist kaum möglich, diese Doppelbelastung den Mitgliedern (Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser) zu vermitteln. Damit schwindet insbesondere die Solidarität unter den Mitgliedern, die für die Existenz der Ausgleichsvereinigung unabdingbar ist. Unter diesen Umständen konnte unter den im Beirat der AV vertretenen Kunsthandelsverbänden und der VG Bild Kunst in diesem Jahr erstmalig keine Einigung über den AV-Abgabesatz für 2014 erzielt werden. 

Die bestehende Ausgleichsvereinigung Kunst erweist sich damit als nicht mehr zukunftsfähig. 

Aus diesem Grund hat die VG Bild Kunst im Einvernehmen mit den Kunsthandelsverbänden die AV Kunst zum Ablauf des Kalenderjahres 2014 gekündigt.  Es soll jedoch der Versuch unternommen werden, gemeinsam mit der Künstlersozialkasse ein modernisiertes und zukunftsfähiges Modell einer neuen Ausgleichsvereinigung zu finden. Gelingt dies im Laufe des kommenden Jahres, so könnte die dann neu gegründete Ausgleichsvereinigung Kunst zu Beginn 2015 ihre Arbeit aufnehmen. Sollte der Versuch nicht gelingen, würde die Bild Kunst ab 2015 das Folgerecht individuell wahrnehmen; eventuell auf Basis von Rahmenverträgen mit den Kunsthandelsverbänden.

09.12.2013 ¦ Geförderte Projekte 2013: Berufsgruppe II

NameGefördertes Projekt
Bangert, ChristophFukushima und die Auswirkungen der Atomkatastrophe 
Bauer, JanDas Jaulen der Hunde – Graphic Novel 
Böwig, WolfTerror am 10. Breitengrad
Fürstenau, RitaOld songs – new songs. Gesetzestexte und deren zeichnerische Umsetzung
Jaekel, VerenaFamilienväter
Keitel, SebastianJungles – Illegal in Europa
Keller, ChristophDie Kugel ist heilig – Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien und die sozialen Unruhen
Kreidler, VolkerSchlachtfeldtopographien
Kronas, KarstenEritreer in Tel Aviv. Auf der Suche nach Mister X
Lass, AnneHvor kragerne vender – Das Leben auf den Erbseninseln
Losier, AmélieFrauen in Ägypten
Lünig, ChristianWissenschaftszentren in Deutschland und dem europäischen Ausland
Montag, SaschaDie schwimmende Bank am Amazonas
Pollmanns, Pia Fremde Heimat. Auf Großmutters Spuren durch Schlesien
Riegert, NicoleDie Insel des Dr. Moreau – Illustration
Rodés Jordà, JosepDer Traum von Varanasi – Illustration
Röper, LisaDer Jäger – Illustration
Röttgers, Joachim E.Abschiedsguss – Nach der Schließung der Heidenheimer Gießerei
Schautz, IrmelaWeggeworfen – Aufgehoben. Illustration
Schlüter, MartinChinas Dienstleistungsmotor – der Jobmotor stottert
Siems, AnnikaTiefensee – Illustration
Stachowske, BenteKinder- und Jugendparlamente in Malawi
Steinz, BjörnEine Mauer geht durch die Mitte. Roma-Minderheit und slowakische Mehrheit in der Ost-Slowakei
Tast, IsadoraTraumberuf Schauspieler in Hollywood?
Unger, Marc-SteffenHand-Arbeiter. Von Scheunenfunden und Scheunen-Schraubern
Unkel, Julia 255,736 Mikrogramm. Über einen der größten Umweltskandale in Deutschland
Vogt, TimoDie Uhren stehen still. Afrikas letzter Kolonialkonflikt überdauert die Zeit
Volk, StefanDie Mitte Europas
Weiß, FabianDreamland. Europas Jugend auf der Suche nach dem Glück
Zippel, EdgarNach dem Krieg. Das Grenzgebiet zwischen Bosnien-Herzegowina und Kroatien

Mitglieder der Vergabekommission waren:

  • Lutz Fischmann
  • Jan Köhler-Kaeß
  • Urs Kluyver
  • Prof. Rolf Nobel
  • Heiko Preller
  • Norbert Waning
  • Bernd Weise

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Dr. Britta Klöpfer, Telefon: 0228 91534 13, <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

Eine Gesamtübersicht zu den geförderten Projekten 2013 finden Sie <link internal-link internen link im aktuellen>hier.

26.11.2013 ¦ Schnitt-Preis 2013 vergeben

In Anwesenheit der Kölner Bürgermeisterin Angela Spizig, Sven Ilgner von der Film und Medienstiftung NRW, Dr. Anke Schierholz, Justiziarin der VG Bild-Kunst sowie Hans-Jörg Seibold von MMC Movies Cologne wurden die Schnitt-Preise vergeben. Mit dem 7.500 Euro dotierten Bild-Kunst Schnitt-Preis Dokumentarfilm, von der Stiftung Kulturwerk der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wurde Philip Scheffner für die Montage des Films Revision (Regie: Philip Schaffner) ausgezeichnet.

Filmemacher Jörg Adolph, Kamerafrau Astrid Heubrandtner, Filmjournalist Christian Meyer, Editorin und Vorjahrespreisträgerin Inge Schneider sowie Filmproduzent Erik Winker bildeten die Jury und begründeten ihre Entscheidung so: "In seinem dokumentarischen Krimi setzt Philip Scheffner die Montage ein, um die grundsätzliche Konstruiertheit von Wirklichkeit und Erinnerung aufzuzeigen. Der Schnitt betont Leerstellen und Widersprüche - durch die stete Transparenz der filmischen Mittel wird so auch das dokumentarische Arbeiten selbst einer Revision unterzogen. Zu dieser einzigartigen Arbeit möchten wir Philip Scheffner herzlich gratulieren."

Die künstlerischen Leiter von Filmplus, Nikolaj Nikitin und Kyra Scheurer, freuten sich über gelungene vier Tage Schnittfest: "Auch im 13. Jahr konnten wir beobachten, dass die Möglichkeit, sich intensiv mit einem zentralen Aspekt des Filmemachers auseinanderzusetzen, auf sehr positive Resonanz stößt – die Publikumsbeiträge beim Themenschwerpunkt etwa fielen selten so lebhaft aus wie in diesem Jahr. Außerdem freut uns, dass der Aspekt des internationalen Austauschs noch einmal klar an Bedeutung gewinnen konnte: Neben den erstmals zu den Langfilmwettbewerben zugelassenen Editoren aus Österreich und ihren nach wie vor im Förderpreis vertretenen Kollegen aus der Schweiz waren auch Editoren aus den Niederlanden angereist und eine größere Delegation aus Belgien, unserem diesjährigen Gastland. Den weitesten Weg aber hatte die Oscar-nominierte Editorin Veronika Jenet, die aus Australien angereist war und sich für ihre Arbeit an Lore schließlich sogar über den diesjährigen Filmstiftung NRW Schnitt Preis Spielfilm freuen durfte."

Nähere Informationen finden Sie unter<link http: www.filmplus.de external-link-new-window externen link in neuem> www.filmplus.de

25.11.2013 ¦ Gesehen auf Spiegel Online: Fotoagenturen müssen Millionen an Twitter-Nutzer zahlen

Den vollständigen Artikel finden Sie auf Spiegel Online unter

<link http: www.spiegel.de netzwelt web nutzung-von-fotos-auf-twitter-millionenstrafe-fuer-afp-und-getty-a-935440.html external-link-new-window externen link in neuem>www.spiegel.de

22.11.2013 ¦ Bericht aus dem Verwaltungsrat

Verfahren Vogel ./. VG Wort

Das OLG München musste über die Frage entscheiden, ob die VG Wort berechtigt ist, Vergütungen pauschal zwischen Urhebern und Verlegern aufzuteilen, ohne im einzelnen zu prüfen, wer ihr die Rechte übertragen hat. Ebenso wie die Vorinstanz hält auch das OLG diese jahrzehntelang geübte Praxis für rechtswidrig; auch wenn sie bislang erfolgreich einen Verteilungskampf verhindern konnte. Denn diese Praxis finde keine Stütze im Gesetz, so die Richter; Verwertungsgesellschaften könnten nicht einseitig Rechtsfortbildung betreiben. Betroffen sind neben der VG Wort auch die GEMA, die Bild Kunst und die VG Musikedition.

Seit Bekanntwerden des Urteils am 17. Oktober 2013 spricht der Kläger von einem Sieg für die Urheber: Die Verwertungsgesellschaften müssten die Tantiemen nun in den allermeisten Fällen alleine an diese auszahlen. Wenn sie dies nicht täten, handelten sie treuwidrig. Im Verwaltungsrat der Bild Kunst gab es Vertreter, die den Kläger deshalb für seinen Einsatz für die Urheber lobten.

Im Gesamtüberblick kam der Verwaltungsrat dann jedoch zu einer differenzierten Betrachtungsweise: 

Im Grunde genommen ist unbestritten, dass den Verlegern ein Teil der gesetzlichen Vergütungsansprüche zukommen soll. Das hat vor Kurzem der Gesetzgeber ausdrücklich bestätigt, leider jedoch nicht in Form einer gesetzlichen Norm, sondern "nur" in der amtlichen Begründung eines Gesetzes. "Reicht nicht" urteilten die Richter: Wenn man die Verleger beteiligen wolle, müsse der Gesetzgeber dies schon explizit regeln. 

Das Grundproblem des Verfahrens liegt somit in einem schlecht formulierten Gesetz. Der Kläger - selbst Richter und wissenschaftlicher Autor - hat sozusagen mit scharfem juristischen Sachverstand einen Konstruktionsfehler im Recht aufgedeckt. Inhaltlich hätte die Forderung - stets alle Tantiemen an die Urheber auszuschütten - nur auf Europarecht gestützt werden können aber genau in diesem Punkt mochte das OLG dem Kläger nicht folgen.

Vor diesem Hintergrund sieht der Verwaltungsrat der Bild Kunst das Urteil gegen die VG Wort nicht als Sieg für die Urheber an, sondern als Aufruf an die Beteiligten, nun gemeinsam in einem Branchendialog über eine sachgerechte Lösung zu diskutieren und diese dem Gesetzgeber vorzuschlagen. Einen unnötigen Keil zwischen Urhebern und Verlegern brauchen wir nicht.

Selbstverständlich wird die Bild Kunst daneben nunmehr in die Analyse eintreten, wie das Urteil des OLG München in der Praxis umgesetzt werden müsste; wenn es denn vom BGH bestätigt würde. Dies gebietet neben allen kaufmännischen und rechtlichen Überlegungen schon der Respekt vor der Justiz.

Satzungsreform

Eine Weiterentwicklung der Binnenregularien der Bild Kunst wurde im vergangenen Sommer aus zwei Gründen auf die Agenda gesetzt. Einerseits befindet sich eine EU-Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften in der gesetzgeberischen Pipeline, die bestimmte Änderungen notwendig macht. Andererseits gilt es, einzelne Vorschläge aus der Berufsgruppe III (Film) zu diskutieren, bestehende Strukturen zu ändern.

Da es die Mitgliederversammlung ist, die über die Satzung entscheidet - und zwar mit qualifizierter Mehrheit -, benötigen alle Änderungsvorhaben eine lange Anlaufzeit: In einem ersten Schritt hatten Vorstand und Verwaltungsrat im September und Oktober die Themen zusammengestellt, für die ein Änderungsbedarf gesehen wird. Diese Themen wurden in der Sondersitzung des Verwaltungsrats ausführlich diskutiert. Für kontroverse Punkte wurde jeweils ein Fahrplan entworfen, wie man in den kommenden drei Monaten möglichst einen Konsens erzielen kann. Das Ziel besteht darin, in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats am 14. März 2014 eine Einigung zu erzielen, so dass der Mitgliederversammlung im Sommer 2014 ein abgestimmter Vorschlag zur Beratung und Beschlussfassung empfohlen werden kann.

Inhaltlich wurde erwartungsgemäß am intensivsten über die Vorschläge einer Strukturreform diskutiert. Der Verband der Szenen- und Kostümbildner VSK fordert eine dauerhafte Vollmitgliedschaft der beiden von ihm vertretenen Berufe im Verwaltungsrat der Bild Kunst. Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure wiederum schlägt vor, eine eigene Berufsgruppe Regie zu schaffen, um damit einerseits den latenten Konflikt um die Verteilungsquoten zu befrieden und andererseits die Weichen für eine künftige Administrierung von Erstrechten durch die Bild Kunst im Bereich Film zu stellen.

In der Sitzung wurden viele Argumente - pro und contra - einer Änderung teilweise sachlich und teilweise emotional vorgetragen. Im Ergebnis einigte man sich darauf, im nächsten Schritt unter der Moderation des Verwaltungsratsvorsitzenden Frank Michael Zeidler (Deutscher Künstlerbund) intern Kompromisslinien zu erkunden. Eine Mediation wurde allgemein als zielführend angesehen, ein sachlich befriedigendes Ergebnis zu finden.

19.11.2013 ¦ Europäischer Urheberrechtsdialog – "Lizenzen für Europa"

Die Teilnehmer der neunmonatigen Diskussionen, die sich auf vier Arbeitsgruppen verteilten, erzielten nach insgesamt über 30 Arbeitsgruppentreffen eine Einigung in nur drei Punkten – kein Wunder, basierte der gesamte Dialog doch auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Drei Ziele der Arbeitsgruppen

Die Filmindustrie will künftig an einer vereinfachten, grenzüberschreitenden Nutzung audiovisueller VOD-Inhalte arbeiten. Regionale DVD-Codes sollen ebenfalls optimiert werden: In Zukunft sollen Nutzer einen legal erworbenen oder online abonnierten Film dann beispielsweise auch im Urlaub bzw. während einer Auslandsreise sehen können. 

Eine weitere Vereinbarung trafen Filmproduzenten, Autoren und Museen mit Archiven beim Thema Verbreitung des kulturellen Filmerbes sowie dessen Digitalisierung. Klassiker, die es noch nicht in digitaler Form sowie online gibt, sollen einem breiten Publikum und damit für die Digitalisierung zugänglich gemacht werden.

Der letzte Punkt betrifft Plattenfirmen sowie Verwertungsgesellschaften. Geplant sind eigene Webseiten für sog. Mikrolizenzen "auf einen Klick". Damit sollen private Nutzer sowie kleinere gewerbliche Plattformen die Chance bekommen, einfach und kostengünstig Rechte für den Online-Vertrieb zu erwerben. Dies soll einen weiteren Schritt auf dem Weg von der illegalen zur legalen Online-Musiknutzung darstellen. 

Die Bild Kunst war über ihre Brüsseler Lobby-Organisation SAA in den Urheberrechtsdialog involviert.

Barnier, Kroes & Vassiliou zur Zukunft des Urheberrechts

An der Plenarsitzung des "Lizenzen für Europa"-Urheberrechtdialogs nahmen dessen Initiatoren teil: Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen und Androulla Vassiliou, Kommissarin für Bildung, Kultur und Jugend.

Sie sicherten zu, sich aktiv für die Überwindung der bestehenden Probleme beim Thema Urheberrecht einzusetzen. Dem Bürger als aktivem Endnutzer soll ein grenzüberschreitender Zugang in Form von digitalen Dienstleistungen ermöglicht werden. Zugleich soll  aber auch das Bewusstsein des Urheberrechts bei der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material geschärft werden.

Michel Barnier wertete den Urheberrechtsdialog als Erfolg und betonte, dass Brüssel die Umsetzung der drei definierten Zielmaßnahmen überwachen und sicherstellen wolle. "Die Europäer sollen vom künftigen Online-Angebot profitieren." Androulla Vassilliou lobte insbesondere die Maßnahme der Digitalisierung europäischen Filmerbes – "Filmfans können sich darüber besonders freuen". Neelie Kroes kritisierte hingegen die digitale Agenda. "Wir müssen pragmatisch vorgehen, um beim Thema Urheberrecht voran zu kommen." Der Erfolg der Maßnahmen hänge insbesondere von der Zusage und Unterstützung aller Beteiligten ab. Nur dann gäbe es deutliche Fortschritte einer angemessenen, modernen Lizenzvergabe im Zeitalter der Digitalisierung. Die Diskussionen müssen daher fortgesetzt werden und die Rechtsvorschriften seien in jedem Falle zu überprüfen. 

Dies kann man getrost als Arbeitsauftrag für die nächste EU-Kommission auffassen, die im kommenden Sommer nach der Europaparlamentswahl zusammentreten wird.

19.11.2013 ¦ Stakeholder Dialog Folgerecht

Zur vierten Tagung am 6. November kamen internationale Verbände der Beteiligten sowie ausgewählte nationale Marktteilnehmer nach Brüssel, um gemeinsame Positionen sowie Empfehlungen zur einfachen Abwicklung des Folgerechts zu erarbeiten. Es ist gelungen, ein gemeinsames Positionspapier zu den anfangs kontrovers diskutierten Problemfeldern zu formulieren.

Die ersten Treffen hatten gezeigt, dass in einigen Mitgliedsstaaten bei der Wahrnehmung des Folgerechts vieles im Argen lag: Verwertungsgesellschaften und Kunsthandel konnten keine konstruktiven Lösungen finden und bezichtigten sich gegenseitig der Intransparenz. Das gemeinsame Positionspapier spricht nun Empfehlungen an die Marktteilnehmer in den Mitgliedsstaaten aus und widmet sich insbesondere den Themenbereichen Transparenz, einfache Verwaltung, Information der Beteiligten, Durchsetzung des Rechts sowie der vom englischen Kunsthandelsverband problematisierten Frage der Zahlungspflicht bei grenzüberschreitenden Verkäufen. Als Problem stellte sich bei den Gesprächen heraus, dass belastbare Zahlen über die Auswirkungen des Folgerechts für den Kunstmarkt fehlen. Daher empfiehlt das Positionspapier den Beteiligten, für künftige Berichte der Kommission Zahlenmaterial vorzubereiten, das eine Beurteilung der Marktentwicklung ermöglicht.

Bei dem Treffen berichtete Kerstin Jorna, zuständige Direktorin für Urheberrecht der Kommission Binnenmarkt, von der Entschlossenheit der Kommission, sich im Rahmen der Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit den USA nicht nur für die Einführung des Folgerechts in den USA einzusetzen, sondern auch den hohen europäischen Schutzstandart aufrecht zu erhalten.

Das gemeinsame Positionspapier wird von allen am Dialog Beteiligten Ende Januar 2014 im Rahmen eines Empfangs der Kommission mit Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier unterzeichnet.

08.11.2013 ¦ Kommentar zum Urteil des OLG München vom 17.10.2013 in Sachen Verteilung der VG Wort an Urheber & Verleger

 

Geschichte der gemeinsamen Rechtewahrnehmung: Einführung der Bibliothekstantieme

Im Jahr 1972 wurde die sogenannte Bibliothekstantieme in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufgenommen. Sie galt als Reaktion auf das von prominenten Autoren propagierte "Ende der Bescheidenheit" zur besseren sozialen Absicherung der Urheber. Es handelte sich um eine Fortschreibung des geltenden Systems der sog. Vergütungsansprüche. Diese wurden mit Inkrafttreten des modernen deutschen Urheberrechtsgesetzes im Jahr 1966 eingeführt; zuerst als eine von den Geräteherstellern zu zahlende Vergütung zur Kompensation der Musikurheber und ihrer Verleger für das zunehmende Mitschneiden von Rundfunksendungen mit Tonbandgeräten.

Mit der Bibliothekstantieme sollten die Wortautoren dafür entschädigt werden, dass Leser Bücher kostenlos in öffentlichen Bibliotheken ausleihen konnten und damit den Anschaffungspreis, in dem regelmäßig eine prozentuale Beteiligung des Autors enthalten war, sparten. 

Es war allen Beteiligten klar, dass auch die Verleger - ohne deren kulturwirtschaftliche Aktivität das Buch nicht hätte erscheinen können - an dieser Tantieme partizipieren sollten, denn auch sie wurden durch die Ausleihe geschädigt. So bestand allgemeiner Konsens, dass die neue Vergütung von einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft der Autoren und Verleger verwaltet werden sollte; nämlich der schon 1958 gemeinsam von Autoren und Verlegern gegründeten VG Wort.

Es wurde damals nicht als Hindernis betrachtet, dass die Verleger – im Gegensatz zu Tonträger- und Filmproduzenten – nicht über ein eigenes Leistungsschutzrecht verfügten. Dieses hätte sie wie andere Kulturunternehmen als Hersteller oder Gestalter des für den Markt konfektionierten Werks der Literatur gesondert geschützt. Grund dafür war vor allem, dass im Unterschied zu allen anderen Branchen in der langen Geschichte der Herstellung von Büchern und Zeitschriften Formen der Kooperation gefunden wurden, die in der Mehrzahl der Fälle eine für alle Seiten auskömmliche Aufteilung der aus der Verwertung der Texte erzielten Erlöse zwischen Verlegern und Autoren zur Folge hatte.

Demzufolge gab es weder Diskussion noch Kritik daran lassen, dass die VG Wort, die sich satzungsgemäß als gemeinsame Gesellschaft der Autoren und Verleger definierte, Verlegern gleiche Rechte in der Mitgliederversammlung einräumte und der Verteilung der Bibliothekstantieme einen festen Aufteilungsschlüssel zwischen Autoren und Verlegern zu Grunde legte. Im Bereich Belletristik und Journalismus erhalten Urheber 70% und Verleger 30%. Im Bereich Wissenschaft gilt der noch von der früheren VG Wissenschaft bei der Fusion mit der VG Wort übernommene Schlüssel von 50% zu 50%. 

Neue Erlöse für Text-, Bild- und Filmurheber aus privater Vervielfältigung

Als mit der Reform 1985 Vergütungsansprüche für die private Vervielfältigung von Texten (§ 53 ff.) in das Gesetz aufgenommen wurden, um dem zunehmenden Kopieren und der damit eingehenden Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen von Urhebern und auch Verlegern Rechnung zu tragen, wurden diese Verteilungsschlüssel fortgeschrieben. Die neuen Vergütungsansprüche wurden im allgemeinen Konsens in der VG Wort und wenig später auch in der VG Bild-Kunst zwischen Verlegern sowie Wort- bzw. Bildautoren geteilt; im Falle der VG Bild-Kunst unter aktiver Mitwirkung der Aufsichtsbehörde, des damaligen Deutschen Patentamts. 

Beide Verwertungsgesellschaften schufen Melde- und Vergütungssysteme, in denen sowohl Werkanmeldungen der Verleger als auch der Autoren zusammengeführt wurden, um eine möglichst große Schnittmenge von identifizierten Werken als Grundlage für die Ausschüttung zu Gunsten beider berechtigter Seiten zu gewinnen. Dieses System beruhte auf der gemeinsamen Festlegung von Verteilungsquoten zwischen Urhebern und Verlegern. Dabei kam es nicht mehr darauf an, ob, wann und in welcher Form die zu Grunde liegenden gesetzlichen Ansprüche Gegenstand von Verlagsverträge wurden und wer die Rechte zuerst angemeldet hatte. An der Verteilung konnten immer nur Verleger und Urheber nach den von den Gremien mit satzungsmäßiger Mehrheit beschlossenen Verteilungsplänen teilnehmen. Ein Ausscheren zum Nutzen der einen und zum Nachteil der anderen Seite war ausgeschlossen.

Dieses System, das nicht nur die Beteiligten als interessengerecht ansahen, sondern auch die Aufsichtsbehörde und die Politik, bestand allerdings nur im Bereich der Literatur und der Musik, wo die GEMA und die VG Musikedition auf entsprechende Weise im Detail differenziert die anfallenden Vergütungen für die private Aufzeichnung von Musik zwischen Musikverlegern, Komponisten und Textdichtern verteilten.

In anderen Bereichen, für die ebenfalls Vergütungen anfielen, galt diese Harmonie hingegen nicht. Vor allem im Filmbereich, für den Vergütungen aus dem privaten Mitschnitt von Fernsehsendungen anfielen, bestanden von Anfang an mindestens vier Verwertungsgesellschaften, die unterschiedliche Verteilungsschlüssel zwischen Produzenten und Filmurhebern anwandten. Es konnte also vorkommen, dass die Urheber bei gleicher Leistung in der einen Gesellschaft einen Anteil von 50% aus der Vergütung für den Mitschnitt eines Films erhielten, in einer anderen (mit Zustimmung der wenigen Urhebermitglieder) hingegen nur 20%. Der damalige Präsident des Deutschen Patentamts nannte das eine "willkommene Konkurrenz" und tolerierte das System. Es konnte allerdings nicht funktionieren, da nur ein Kuchen zu verteilen war. Im Gegensatz zu den Verlegern waren Filmproduzenten in dieser Situation durchaus daran interessiert, sich von den Urhebern möglichst auch diese Vergütungsansprüche in den Produktionsverträgen abtreten zu lassen und sie über ihre Verwertungsgesellschaft geltend zu machen, um ihren Anteil zu erhöhen.

Urhebervertragsrecht: Einführung des § 63 a

Angesichts dieser für sie unbefriedigenden Situation forderten die Urheber eine Regelung zum Schutz ihrer Ansprüche. Im Rahmen der Gesetzgebung zum Urhebervertragsrecht im Jahr 2002 wurde deshalb § 63 a ins Gesetz eingeführt. Dieser sah vor, dass zukünftig entstehende Vergütungsansprüche von Urhebern nur noch an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden konnten, nicht aber an einen Produzenten. Die Produzenten verfügten ohnedies über ihr eigenes Leistungsschutzrecht, das ihnen in der Regel 50% des Vergütungsanteils sicherte. Allerdings bezieht sich der § 63 a ausdrücklich nur auf gesetzliche Vergütungsansprüche. Alle weiteren Verteilungen gemeinsamer Erlöse für Werke unterliegen der vertraglichen Vereinbarung der Urheber und Produzenten im Rahmen der Vertragsfreiheit.

Bei dieser Gesetzgebung bestand Einvernehmen, dass die gleiche Schutzbedürftigkeit der Urheber in Bezug auf gesetzliche Vergütungsansprüche in der vermeintlich heilen Welt der Verlage und Autoren nicht bestand, denn dort war die Verteilung einvernehmlich innerhalb der VG Bild-Kunst und der VG Wort geregelt. Aus den Augen gelassen wurde dabei aber, dass die Verleger nicht über ein eigenes Leistungsschutzrecht verfügten und dass deshalb – rechtlich gesehen – mit dem neuen § 63 a die bisher bestehende Rechtsgrundlage für die gemeinsame Verteilung in Form von gemeinsamen Verteilungsplänen der Verleger und Urheber in den Verwertungsgesellschaften verloren zu gehen drohte. Dementsprechend wurde diese Frage im Gesetzgebungsverfahren zu keinem Zeitpunkt thematisiert. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Gesetzgeber nicht stillschweigend tolerieren wollte, dass der Verlagsbranche ein jährliches Beteiligungsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe über Nacht im Handstreich genommen wurde.

Dennoch kam es – unter Hinweis auf den nunmehr angeblich klaren Gesetzeswortlaut – nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sofort zu Diskussionen in der VG Wort mit dem Ziel, zumindest für die Zukunft den Verlegeranteil abzuschaffen. Nur für die Aufteilung von vor Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlichten Texten sollten die alten Regeln fortgelten. Die auch vor dem LG München geführten Auseinandersetzungen hatten vorübergehende Anpassungen der Verteilungsschlüssel zur Folge, die später wieder zurückgenommen wurden.

Ergänzung des § 63 a

Der Gesetzgeber - die Abgeordneten des Deutschen Bundestages - wurde auf das Problem aufmerksam und verabschiedete im Jahr 2007 eine Ergänzung des § 63 a, mit der das, was als Versäumnis erkannt wurde, geheilt werden sollte. Die Verlegerbeteiligung sollte auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Dem § 63 a wurde ein ergänzender Satz eingefügt, nach dem Vergütungsansprüche im Voraus zwar an einen Verleger abgetreten werden können, aber nur, wenn dieser sie zur gemeinsamen Wahrnehmung in eine Verwertungsgesellschaft einbringt, die die Rechte von Verlegern und Urhebern gemeinsam wahrnimmt.

In der Gesetzesbegründung wird deutlich formuliert, dass "ein Ausschluss der Verleger von der pauschalen Vergütung ... angesichts der von ihnen erbrachten erheblichen Leistung … sachlich nicht hinnehmbar ist" und dass gewährleistet werden soll, "dass die Verleger auch in Zukunft an den Erträgen der VG Wort angemessen zu beteiligen sind".

Der renommierte Kommentator Prof. Dr. von Loewenheim erkannte ihre Schwächen scharfsinnig bald nach Inkrafttreten dieser Neuformulierung 2008; allerdings andere, als sie jetzt das OLG München ausmachte. Loewenheim sah voraus, dass in der neuen Formulierung die Möglichkeit bestand, dass Verleger sich die Ansprüche abtreten lassen, sie in eine andere Verwertungsgesellschaft als die VG Wort einbringen und dort durchsetzen können, so dass an Verleger Vergütungen bis zu 100% auszuzahlen sind. Eine hellsichtige Prognose, wenn man die neueste Rechtsprechung des OLG München zum § 63 a genauer betrachtet. Ebenfalls nicht thematisiert wurde im Rahmen der Gesetzgebung die Abtretung der Vergütungsansprüche nach ihrer Entstehung; sprich nach Veröffentlichung des Werkes in einer Publikation, die die Kopie ermöglicht.

Klage gegen die VG Wort und Urteil des OLG München vom 17.10.2013

Der vermeintliche Frieden in der VG Wort nach der Neufassung von 2008 war nur von kurzer Dauer. Ein wissenschaftlicher Autor - Mitglied der VG Wort, Aufsichtsbeamter des Deutschen Patentamts von 1985 bis 1989 -, der die gemeinsame Verteilung in den VGs Bild-Kunst und Wort maßgeblich mitbestimmte und später als Mitglied der "Professorenkommission" an der Formulierung des Urhebervertragsrechts  beteiligt war, erhob 2011 Klage gegen die Fortsetzung der gemeinsamen Verteilung.

Dies war sein gutes Recht. Niemand ist gehindert, frühere Positionen in Folge besserer Einsicht zu revidieren und durch Anrufung der Gerichte Formulierungsfehler im Gesetz aufdecken zu lassen. Auf etwaige Kollateralschäden zu achten ist ein Kläger, der sein individuelles Interesse in den Vordergrund stellt, nicht verpflichtet. 

Sein Prozess gegen die VG Wort, in dem soeben das OLG München in zweiter Instanz dem Kläger weitgehend Recht gegeben hat, hat immerhin Erkenntnisse gebracht, die vermutlich nicht nur die Beteiligten, sondern auch den Gesetzgeber noch lange beschäftigen werden.

Das OLG München hat nämlich die Entscheidung der Vorinstanz weitgehend bestätigt und in etwa Folgendes festgestellt: Ein Urheber, der vor Veröffentlichung eines Textes einer Verwertungsgesellschaft beigetreten ist, kann die Vergütungsansprüche für diesen Text später nicht noch einmal seinem Verleger mit dem Ziel der gemeinsamen Aufteilung der Vergütungen nach dem Verteilungsplan der VG Wort abtreten. Er hat Anspruch auf die Auszahlung in voller Höhe der auf das Werk entfallenden Vergütung. Anderslautende Satzungsregelungen und Verteilungspläne der VG Wort wischte das Gericht unter Hinweis auf das Verbot der Verwendung überraschender Klauseln nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Tisch.

Andererseits erklärte das Gericht auch für rechtens, dass Urheber, die der VG Wort nicht beigetreten sind, ihre Vergütungsansprüche, wenn sie dem Grunde nach bereits entstanden sind (also z.B. nach Veröffentlichung des Werks in einem Buch oder einer Zeitschrift), einer Organisation bzw. einem Verleger abtreten können, der die Vergütung in vollem Umfang und ohne jede Beteiligung des Urhebers bei der VG Wort entgegennehmen kann. 

Konsequenzen des Urteils

Das geltende System, in dem die Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft ohne Rücksicht auf konkrete Formulierungen bei der privaten Vervielfältigung, bei der Bibliothekstantieme in den mit Verlegern geschlossenen Verträgen praktikable Verteilungsregelungen treffen - in manchen Fällen auch auf Regelungen ganz verzichten -, wird massiv in Frage gestellt. Dabei geht es bei  der geltenden Praxis vor allem darum, Verwaltungsaufwand zu sparen und Vertragsbeziehungen zwischen Kulturverwertern und Urhebern zu vereinfachen bzw. gemeinsam zu fairen Verteilungsregeln zu gelangen. Nach dem Urteil des OLG soll jetzt bei der Rechteeinräumung nur noch der formale Prioritätsgrundsatz gelten.

Umgekehrt gilt aber auch: Hat der Urheber nicht zuerst einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, sondern zuerst seine Vergütungsansprüche im Verlagsvertrag dem Verleger eingeräumt, so ist dieser nicht gehindert, diese Ansprüche entsprechend der Befürchtung von Loewenheim in eine andere Gesellschaft als die VG Wort einzubringen, in der er einen höheren Anteil erhält; ob er sie überhaupt einbringt, kann der Urheber kaum kontrollieren. Die anfangs geschilderte Vielfalt der Quoten in den Filmverwertungsgesellschaften feiert fröhliche Urständ.

Wenn das Urteil vom BGH bestätigt werden sollte (die VG Wort hat erklärt, Revision einzulegen), müssen die Verwertungsgesellschaften zukünftig vor jeder Ausschüttung prüfen, wann das vervielfältigte Werk erschienen ist und wer daran die Rechte hat: Hat der Urheber vor Vervielfältigung zuerst einen Wahrnehmungsvertrag oder Verlagsvertrag abgeschlossen? Hat der Verlag oder der Urheber das Werk gemeldet? Ist der Anspruch nach Entstehung abgetreten worden?

Urheber und Verleger müssen jetzt gemeinsam genau prüfen, wie sie in Zukunft ihre Vertragsbeziehungen ausgestalten wollen. Das kann Auswirkungen auf die Aufteilung anderer Rechte haben, die Hauptgegenstand der Verträge sind; auch im Hinblick auf die neuen digitalen Verwertungsmöglichkeiten.

Die Verleger werden prüfen müssen, ob sie nun doch wie die anderen Kulturunternehmen ein eigenes Leistungsschutzrecht fordern oder ob ihnen ein minderer, gesetzlich geregelter Beteiligungsanspruch an der privaten Vervielfältigung ausreicht. Immerhin hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode mit Einführung des Leistungsschutzrechts für Zeitungsverleger einen zaghaften und wegen der konkreten Gestaltung angegriffenen Schritt in diese Richtung unternommen.

Schließlich sind die internationalen Auswirkungen noch gar nicht absehbar, denn die Kooperation zwischen Urhebern und Verlegern ohne eigenständiges Leistungsschutzrecht hat nicht nur in Deutschland, sondern in nahezu allen Ländern mit kontinentaleuropäischer Rechtstradition eine feste Basis. Jede Änderung in einem Land hat Auswirkungen auf die anderen Partner und den internationalen Austausch der Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften. Konsequenzen für die gegenwärtig laufenden Arbeiten an der EU-Richtlinie, die die Arbeit der Verwertungsgesellschaften zum Gegenstand hat, sind denkbar.

Der Kläger hat vorerst sein Ziel erreicht: Er muss in Bezug auf seine klagegegenständlichen Werke nicht mit seinem Verlag teilen. 

Ob allerdings sein Verfahren dazu führen wird, dass Urheber in VG Wort, VG Bild-Kunst und ggf. in anderen Verwertungsgesellschaften wie der GEMA künftig "das Doppelte" bekommen werden und in der Vergangenheit hätten bekommen müssen, ist angesichts der Komplexität der Materie höchst zweifelhaft. Vielmehr ist nun größte Sorgfalt geboten, um zu verhindern, dass am Ende das gesamte System der zulässigen privaten Vervielfältigung gegen angemessene Vergütung in Scherben fällt. 

6.11.2013

Autor: Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

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24.10.2013 ¦ Bild-Kunst-Förderpreis "Bestes Kostümbild & Bestes Szenenbild"

Der Preis wurde angeregt von dem Studiengang Film und Fernsehen Abteilung Szenenbild der HFF München. Er wird seit 1997 von einer Jury aus Vertretern des Berufsverbandes der Szenenbildner, Filmarchitekten und Kostümbildner e.V. (ehemals S/F/K, jetzt VSK) und dem Studiengang Szenenbild der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg vergeben. 2008 wurde er um den Preis für das beste Kostümbild erweitert, und 2010 konnte man zusätzlich eine Förderung der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst erwirken. Der Preis besteht seit 2004 aus einer Urkunde und nennt sich jetzt Bild-Kunst Förderpreis.

Seit 2010 ist er mit je 2.500 Euro dotiert. Die Jury setzt sich unter der Leitung von Anna Heymann (Szenenbildnerin, VSK) zusammen aus Gudrun Schretzmeier (Kostümbildnerin, VSK), Prof. Ingrid Lazarus (Kostüm- und Szenenbildnerin, VSK), Irene Edenhofer-Welzl (Szenenbildnerin, VSK), Heike Lange (Szenenbildnerin, VSK) sowie Marlen von Heydenaber als Vertreterin des Studienganges Szenenbild der Filmakademie Baden-Württemberg.

Preisträgerin Szenenbild 2013

Stefanie Hinterauer

Titel der Filme: Sunny (Regie: Barbara Ott),

Antons Fest (Regie: John Kolya Reichart)

Preisträgerin Kostümbild 2013

Svenja Gassen

Titel des Films: Couchmovie (Regie: Isabel Braak)

Jurybegründung des Bild-Kunst-Förderpreises "Bestes Kostümbild" an Svenja Gassen für "Couchmovie"

Ein gutes und richtiges Kostüm zeichnet und charakterisiert die Figur. Ein solches Kostüm ist in der Lage alleine durch Form, Farbe und Material eine Information an die Zuschauer zu geben. Es ist die zweite Haut des Schauspielers und sollte ohne Worte erzählen. Dies trifft alles auf die Arbeit unserer Preisträgerin Svenja Gassen im Film "Couchmovie" unter der Regie von Isabel Braak zu: Hier sprühen die Protagonisten in ihren Kostümen pure Lebenslust, Witz, Charme und Leichtigkeit aus und sie nehmen die Zuschauer mit zum Surfen in Städte, Länder und Sprachen. Keine Farbe ist zu viel, keine Hose zu kurz und kein Kostüm zu lustig.

Jurybegründung des Bild-Kunst-Förderpreises "Bestes Szenenbild" an Stefanie Hinterauer für "Sunny"

Die Aufgabe des Szenenbildes ist es, das Umfeld, in der sich die Charaktere bewegen, zu verbildlichen und deren innere Welt und Emotionen auszudrücken. Bereits in den ersten Minuten von "Sunny" in der Regie von Barbara Ott können wir uns in die Welt der Protagonisten einfühlen. Die Arbeit von Stefanie Hinterauer gibt uns einen präzisen und äußerst glaubwürdigen Blick auf das Milieu ohne die Charaktere vorzuführen oder zu kommentieren. Durch unmerkliches Gestalten erhalten die Zuschauer einen nahezu dokumentarischen Einblick in das spannungsreiche Zusammenleben von Sunnies Eltern. Wir Szenenbildner wissen, wie schwierig es ist eine natürliche und lebendige Lebenswelt herzustellen. Die Preisträgerin gestaltete zum Beispiel das Umfeld der jungen Familie gekonnt durch eine Komposition aus Alltagsgegenständen, ohne in Sozialkitsch zu verfallen.

Mehr Informationen finden Sie unter <link http: www.v-sk.de index.php die-ziele-und-projekte bild-kunst-foerderpreise external-link-new-window externen link in neuem>www.v-sk.de

21.10.2013 ¦ HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst 2013

Monika Brandmeier, Vorstandsprecherin der Stiftung Kunstfonds, Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst und Frank Michael Zeidler, erster Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes, gratulierten der Preisträgerin Inge Krause, die von der Jury der Stiftung Kunstfonds aus über 1000 Bewerbern ausgewählt wurde. Die Laudatio hielt Sonja Alhäuser, Künstlerin und Jury-Mitglied.

Mit der Vergabe des nach dem Maler und Holzschneider HAP Grieshaber benannten Preises ehrt die VG Bild-Kunst einen Künstler, der maßgeblich an der Initiative zum Aufbau der VG Bild-Kunst beteiligt war. Grieshaber hatte sich seit den siebziger Jahren außerordentlich für die Urheberrechte seiner Künstlerkollegen eingesetzt und ebenso für den Ausbau der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern ausgesprochen.

Die Fördergelder des HAP-Grieshaber-Preises der VG Bild-Kunst stellt das Kulturwerk der VG Bild-Kunst aus den Mitteln zur Verfügung, die es aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der VG Bild-Kunst erhält.

21.10.2013 ¦ Urteil des OLG München in Sachen Vogel/VG Wort

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens ist davon auszugehen, dass die VG Wort das jetzt vorliegende Berufungsurteil nicht rechtskräftig werden lässt, sondern dagegen Revision einlegt. Die VG Bild-Kunst ist zwar nicht direkt betroffen, jedoch könnte eine höchstrichterliche Rechtsprechung auf die eigene Verteilungspraxis der Berufsgruppen I und II ausstrahlen, die der Verteilungspraxis der VG Wort ähnelt. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil des OLG München ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass eine Änderung des bestehenden Verteilungsregimes notwendig werden wird. 

Für eine Prognose, ob das Urteil eher den Urhebern oder eher den Verlegern nützt, ist es noch zu früh; ebenso wenig kann man heute schon sagen, inwieweit die angegriffenen Verteilungsprinzipien abgeändert werden müssen, damit sie vom OLG München nicht beanstandet werden können. Denn im vorliegenden Gerichtsverfahren wird nicht über den Verteilungsplan der VG Wort als Ganzes entschieden, sondern nur über eine bestimmte Fallkonstellation.

Ob sich das Urteil, dessen Begründung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Newsletters noch nicht vorlag, auf verallgemeinerungsfähige Prinzipien stützt, bleibt abzuwarten. Interessant wird sein, inwieweit sich das OLG München auf europarechtliche Vorgaben stützt.

Die VG Bild-Kunst wird die Begründung analysieren und in ihrer nächsten Verwaltungsratssitzung am 19. November 2013 diskutieren. Auf dieser Grundlage wird zunächst entschieden, welche Auswirkungen das neue Urteil des OLG München auf die kommenden Ausschüttungen haben wird. Als Reaktion auf das erstinstanzliche Urteil hatte die VG Bild-Kunst die Ausschüttungen unter Vorbehalt gestellt sowie eine Sonderrückstellung von zehn Prozent gebildet. Beide Maßnahmen waren von der Aufsichtsbehörde als ausreichend eingestuft worden.

14.10.2013 ¦ 9. November 2013 Symposium: Mash-Up-Arts?

In der heutigen, medial dominierten Welt bestimmt das Urheberrecht die künstlerische Praxis mehr denn je und mündet in ein Paradox: Einerseits findet die Frage nach geistiger und kreativer Beweglichkeit − im Gegensatz zu Eigentumsansprüchen an ideellem Eigentum – im Produzieren von zeitgenössischer Kunst ihren Widerhall. Andererseits ist auch Kunst, welche die Ökonomisierung und Instrumentalisierung von künstlerischer Produktion und Reproduktion thematisiert, darauf angewiesen, als Werk identifizierbar zu sein. Nicht zuletzt hängt daran die Existenzgrundlage künstlerischen Arbeitens.

Schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum und ermöglicht erst finanzielle Bestätigung, so schränkt es zugleich künstlerische Interaktionen in Form von (Wieder-)Aneignung und Auseinandersetzung mit anderen Werken empfindlich ein. Bedeutet die stringente Abgrenzung im Urheberrecht Schutz und Einkommenssicherung für die Kreativen oder Isolation und Stillstand im Dialog einer modernen Gesellschaft? Isolieren wir uns mehr und mehr gegenüber dem Anderen? Kann fruchtbarer Kunst-Dialog noch stattfinden? Oder ist der Künstler/Urheber heute eher ein aktiver Beitragender in einem ästhetisch-kritischen Gemeinsinn? Sind Werke heute abgeschlossene oder offene, weil digitale Systeme?

Diesen Fragen will der Deutsche Künstlerbund auf seinem diesjährigen Symposium in Berlin in der Berlinischen Galerie nachgehen.

Quelle: <link http: www.kuenstlerbund.de deutsch projekte projekte-seit-2001 mashup.html external-link-new-window externen link in neuem>Deutscher Künstlerbund

Programmübersicht

11Uhr 

Grußwort 

Dr. Robert Knappe | Verwaltungsdirektor Berlinische Galerie Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur

11:15Uhr

Begrüßung

Frank Michael Zeidler | Erster Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes

11:30Uhr

»Künstler, Künstlerverbände und Bild-Kunst im politischen Diskurs der aktuellen Urheberrechtsdebatte«

Dr. Urban Pappi | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst, Bonn

11:45Uhr

»Urheberpflicht? Zur Kritik ästhetischer Anerkennungspraktiken«

Dr. Heidi Salaverría | Philosophin, Hamburg

12:15Uhr

»Urheberrecht in der musealen Praxis«

Dr. Robert Knappe | Verwaltungsdirektor Berlinische Galerie Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur

12:45Uhr    

Mittagspause

13:30Uhr

»Wer hat Angst vor dem Urheberrecht?«

Prof. Dr. Gerhard Pfennig | Rechtsanwalt, Bonn

14:00Uhr

Statement

Franz Ackermann | Künstler, Berlin / Karlsruhe

14:20Uhr

Statement

Annett Zinsmeister | Künstlerin, Berlin

14:40Uhr

Statement (in englischer Sprache)

Simon Denny | Künstler, Berlin

15:00Uhr

Statement

Timm Ulrichs | Künstler, Hannover

15:20Uhr

»Aneignungsverfahren und Aneignungsrechte - zum Werk von Elaine Sturtevant«

Prof. Dr. Viola Vahrson | Institut für Bildende Kunst und Kunstwissenschaft, Universität Hildesheim

15:50Uhr     

Diskussion

 

Veranstaltungsort

Berlinische Galerie

Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur

Alte Jakobstraße 124-128

10969 Berlin (<link http: www.berlinischegalerie.de fileadmin content bilder service berlin-museum_berlinische-galerie_anfahrtskarte2012.pdf external-link-new-window externen link in neuem>Anfahrt)

Weitere nützliche Informationen

Mehr Informationen zum Symposium finden Sie <link http: www.kuenstlerbund.de deutsch projekte projekte-seit-2001 mashup.html external-link-new-window externen link in neuem>hier.

Zum <link http: www.kuenstlerbund.de cms upload pdf presse dkb_antwort_symposium_2013.pdf external-link-new-window externen link in neuem>Antwort- & Anmeldeformular.

11.10.2013 ¦ 25. Oktober 2013 Symposium: Status quo artis

Anmeldeschluss ist der 15. Oktober 2013. Sie können sich per E-Mail an <link mail ein fenster zum versenden der>info@bbk-bundesverband.de oder telefonisch unter 030 2640970 sowie per Fax 030 28099305 für das Symposium anmelden. 

Programmübersicht

Beginn ¦ 14:00 Uhr

Glanz und Elend des autonomen Künstlers

Johano Strasser, Schriftsteller und Publizist

Eröffnung ¦ 14:45 Uhr

Werner Schaub, Vorsitzender und Sprecher des BBK

Weitere Begrüßungen ¦ 14:50 Uhr

Dietmar Lupfer, Leiter der Muffathalle in München

Klaus von Gaffron, Vorsitzender des BBK-Landesverbandes Bayern

15:00 Uhr

Temporäre Kunstprojekte im öffentlichen Raum. Kreativquartiere am Beispiel München

Dr. Hans-Georg Küppers, Kulturreferent der Stadt München

15:45 Uhr

Kunst am Bau beim Bund – der neue Leitfaden

Dr. Ute Chibidziura, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

16:30 Uhr

Pause

17:00 Uhr

Touring Artists – Internetplattform zur Künstlermobilität

Christine Heemsoth, wissenschaftliche Mitarbeiterin der IGBK

17:30 Uhr

Welche Kunst zeigen? Zur Rolle öffentlicher und privater Einrichtungen im Kontext zeitgenössischer Kunst

Gespräch mit Dr. Tobias Hoffmann, Direktor des Bröhan-Museums Berlin, und Dietmar Lupfer, Geschäftsführer der Muffathalle Betriebs GmbH

18:15 Uhr

Urheberrecht im Netz

Dr. Urban Pappi, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst

19:00 Uhr

Künstlersozialkasse – aktuelle Entwicklungen und Gefahren

Annemarie Helmer-Heichele, Vorsitzende des BBK und Mitglied des KSK-Beirats

19:30 Uhr

Künstler aktiv in der kulturellen Bildung – Bündnisse vor Ort

Werner Schaub, Vorsitzender und Projektleiter beim BBK für "Bündnisse für Bildung"

20:00 Uhr

Ende der Veranstaltung

 

Mehr Informationen finden Sie unter <link http: www.bbk-bundesverband.de external-link-new-window externen link in neuem>www.bbk-bundesverband.de.

Veranstaltungsort

Muffatwerk – Ampere, Zellstraße 4, 81667 München

 

10.10.2013 ¦ Neuer Verteilungsplan Reprografievergütung digital

Bisher waren Meldungen bis 2012 von sogenannten Verkaufsplattformen nicht zulässig. Das hat nun der Beschluss der Mitgliederversammlung geändert. Der Satz 6 in Ziffer 7 "Verkaufsplattformen (ohne Galerien, Agenturen u.ä.) können nicht gemeldet werden" wird ersatzlos gestrichen.

Diese Änderung gilt ab dem Meldejahr 2013. Die eingehenden Meldungen werden nun nicht mehr dahingehend überprüft, ob es sich um eine Verkaufsplattform handelt. Bisher wurden Meldungen einer Verkaufsplattform abgewiesen und nicht angenommen.

Was bedeutet das für Bild-Kunst-Mitglieder?

Da für das Meldejahr 2013 bereits Meldungen abgegeben worden sind, bitten wir unsere Mitglieder darum, ihre Meldungen auf Vollständigkeit zu überprüfen und fehlende Internetseiten gegebenenfalls noch einmal online zu melden.

Online melden können Sie hier:

> <link internal-link internen link im aktuellen>zu den Online-Meldungen 

Bis wann können Sie online melden?

Meldungen für das Jahr 2013 können online noch bis zum 31. Oktober 2014 für die Hauptausschüttung gemeldet werden, beziehungsweise bis Ende Februar 2015 für die Nachausschüttung.

> Zur Ansicht: <link fileadmin user_upload downloads pdf_verteilungsplan verteilungsplan_reprografieverguetung_digital.pdf download herunterladen der datei>Verteilungsplan Reprografievergütung digital

> <link internal-link internen link im aktuellen>Zur Gesamtübersicht Verteilungsplan

07.10.2013 ¦ HAP Grieshaber Preis der VG Bild-Kunst 2013

Im Februar 2013 hat die Jury der Stiftung Kunstfonds den mit 25.000 Euro dotierten HAP-Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst der in Hamburg lebenden Künstlerin für besonders herausragende künstlerische Leistung zugesprochen. Krause, die an der Hochschule für bildende Künste Hamburg bei Gotthard Graubner und Stanley Brouwn studiert hat, ist die 15. HAP-Grieshaber-Preisträgerin.

Im Rahmen der Preisverleihung zeigt Inge Krause sowohl ältere wie aktuelle Arbeiten im Projektraum des deutschen Künstlerbundes in Berlin. Unter dem titelgebenden Beatles Song »Within you Without you« spannt die Ausstellung einen Bogen von Krauses gegenstandsloser Farbklangmalerei bis zu den motivisch auf Pressefotos basierenden Zeichnungen, etwa aus dem Projekt »endless headline«. In diesem greift sie tagesaktuelle Medienbilder zeichnerisch auf und führt sie durch das künstlerische Verfahren an die Grenze ihrer Wiedererkennbarkeit. Die Frage nach der Sichtbarkeit und der visuellen Wahrnehmung bezieht dabei auch die eigens für diese Ausstellung gestalteten Fenster des Projektraumes des Deutschen Künstlerbundes mit ein.

Die Ausstellung von Inge Krause WITHIN YOU WITHOUT YOU beginnt am 18. Oktober und läuft bis zum 13. Dezember in Berlin. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 17. Oktober um 19 Uhr Projektraum des Deutschen Künstlerbundes, Rosenthaler Str. 11, in Berlin statt. 

Zur Veranstaltung

Begrüßung

  • Frank Michael Zeidler, Erster Vorsitzender des Deutschen Künstlerbundes
  • Urban Pappi, Geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst
  • Monika Brandmeier, Sprecherin des Vorstandes der Stiftung Kunstfonds

Eröffnung

  • Siegmund Ehrmann, MdB, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in der 17. Wahlperiode

Laudatio

  • Sonja Alhäuser, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Kunstfonds

Mehr Informationen finden Sie unter <link http: www.kuenstlerbund.de deutsch projekte projekte-seit-2001 external-link-new-window externen link in neuem>www.kuenstlerbund.de

Mehr Informationen zum HAP Grieshaber-Preis finden Sie unter <link http: www.kunstfonds.de stipendiaten-hapgrieshaberpreis.html external-link-new-window externen link in neuem>www.kunstfonds.de

 

 

17.09.2013 ¦ Manifest der Initiative Urheberrecht

Die Urheber und ausübenden Künstler wollen,

  • dass sie auf der Basis eines fairen Ausgleichs der Interessen von Urhebern und ausübenden Künstlern, Nutzern und Wirtschaft ihre Werke und Leistungen schaffen und verbreiten können
  • dass ihre veröffentlichten Werke und Leistungen jedem interessierten Nutzer zugänglich sind
  • dass die Authentizität und Integrität ihrer Werke und Leistungen respektiert werden
  • dass für jede Nutzung eine angemessene Vergütung - individuell oder kollektiv - gezahlt wird
  • dass ihre Beziehungen zu den Verwertern auf der Basis eines durchsetzungsstarken Urhebervertragsrechts gestaltet werden, das ihnen Verhandlungen auf Augenhöhe ermöglicht
  • dass ihre Rechte, soweit erforderlich und möglich, von starken Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, die unter der Kontrolle der Urheber und ausübenden Künstler stehen
  • dass diejenigen Industrien und Unternehmen, die das private Kopieren oder Vervielfältigen zum sonstigen und eigenen Gebrauch ermöglichen oder Werke und Leistungen zugänglich machen, adäquate Vergütungen für diese Verbreitungshandlungen bereitstellen; unabhängig davon, ob sie national oder international tätig sind
  • dass ihre Werke und Leistungen unkompliziert für Schule, Lehre und Wissenschaft zur Verfügung stehen, allerdings nur gegen eine angemessene Vergütung, die vom Träger der jeweiligen Einrichtung zu zahlen ist
  • dass eine starke Kulturwirtschaft auf gesicherter rechtlicher Grundlage arbeiten kann
  • dass im Zentrum der europäischen Harmonisierung und der nationalen Gesetzgebung nicht das Copyright der Unternehmen, sondern das Recht der Urheber und ausübenden Künstler steht
  • dass ein starkes und zukunftsfestes Künstlersozialversicherungsgesetz die Basis der sozialen Existenz vieler selbstständiger Urheber und ausübender Künstler bildet
  • dass ihre Rechte und Interessen von starken Berufsverbänden und Gewerkschaften vertreten werden, für die die Initiative Urheberrecht das verbindende Netzwerk bildet.

Berlin, den 18. September 2013 (Quelle: <link http: urheber.info aktuelles external-link-new-window externen link in neuem>www.urheber.info)

12.09.2013 ¦ Urheberkongress 2013 – Reform des Urheberrechts

Rund 200 Teilnehmer kamen nach Berlin und beteiligten sich an den zahlreichen Diskussionen zu den Kernthemen. Die Forderung nach einem ausdrücklichen Handeln – insbesondere auf EU-Ebene – wurde gleich zu Beginn vom Sprecher der Initiative Urheberrecht, Professor Gerhard Pfennig, ausgesprochen. Philipp Otto von iRights betonte, dass ein Neudenken erforderlich sei und das Urheberrecht nach wie vor einen dringenden Modernisierungsbedarf habe. Dabei waren sich alle einig, dass insbesondere durch die moderne digitale Welt auch ein modernes, auf die Bedürfnisse der Urheber und Nutzer zugeschnittenes Urheberrecht unabdingbar ist. Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, betonte, dass es keinen Zweifel gebe, dass das Internet längst aus passiven Konsumenten aktive Nutzer geformt habe. Ziel sei im digitalen Zeitalter ein modernes Urheberrecht, das angemessene Vergütungen garantiere und zugleich eine aktive sowie passive Teilnahme der Nutzer  im digitalen Zeitalter ermögliche. 

Private Nutzung 

Helga Trüpel, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung, gab einen Überblick über die europäischen Aktivitäten und Perspektiven beim Thema Urheberrecht. Auf Seiten der Europäischen Kommission seien angemessene Modelle zur gerechten Vergütung bei der Privatkopie wünschenswert. Ziel sei eine gerechte Vergütung für die Kreativen. Dies setze sich das EU-Parlament als Aufgabe und Ziel in der kommenden Legislaturperiode. Auf EU-Ebene wolle man insbesondere Hindernisse abbauen und ein funktionierendes Modell finden. 

Professor Dr. Karl-Nikolaus Pfeifer von der Universität Köln erläuterte die rechtlichen Probleme, mit denen man umgehen muss, wenn man das für analoge Privatkopien geschaffene System der Geräte- und Leermedienabgaben ins Digitale übertragen will. Das bekannte Fair Use-System aus den USA sei als Alternative für die Urheber in der EU keine sinnvolle Lösung. Auch eine Lösung über eine allgemeine "Kulturflatrate" schieße wohl über das Ziel hinaus. Man müsse den politischen Fokus  auf gangbare "kleine Lösungen" konzentrieren und dabei einen fairen Interessensausgleich zwischen Kreativen und Konsumenten anstreben.  

Neue Finanzierungsmodelle

Am Nachmittag definierte Professor Gerald Spindler von der Universität Göttingen bezugnehmend auf die digitale Nutzung von Werken Vor- und Nachteile von Pauschalvergütungen sowie Individuallizenzen. Er setze auf Statistiken, um Erkenntnisse über das Nutzerverhalten zu erzielen. Microlicensing sei nur ein Beispiel, wie man künftig an das Thema Vergütung herangehen könne. 

In der anschließenden Diskussionsrunde "Vom Kopierer auf’s Konto oder vom Nutzen der Pauschalvergütung" erläuterte Dr. Pappi, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst, die wesentlichen Vorteile der Pauschalvergütung. Sie sichere den Kreativen eine Vergütung, die ihnen nicht durch "buy out" – Verträge weggenommen werden können. Aber auch die Nutzer profitieren davon, dass ihnen die Verantwortung zur Rechteklärung abgenommen wird, deren Notwendigkeit mit der Privatkopieschranke entfalle. Dazu komme der Vorteil des Datenschutzes, denn dem Nutzer bleibt auch erspart, dass er sein persönliches (Kopier-)Verhalten preisgeben müsse. Dr. Pappi stand Markus Scheufele von der Bitkom gegenüber. Dieser sprach sich gegen die pauschalen Abgaben aus und forderte hingegen, den Nutzern individuelle Lizenzmodelle anzubieten; man solle nur für das bezahlen, was man auch nutzt. Die Privatkopie selbst könne allenfalls für die analoge Welt bestehen bleiben. Aber auch hier seien Verbesserungen des bestehenden Systems notwendig, um die Rechts- und Planungssicherheit für die abgabepflichtigen Unternehmen zu erhöhen.

Werknutzung in Schule, Hochschule und Wissenschaft

Professor Bernd Schorb  (Universität Leipzig) beobachtete, dass es nicht sein könne, dass der Einzelne seine Daten im Web nur ungern preisgeben möchte, wohl aber gerne Gebrauch von den im Web zur Verfügung gestellten Daten macht, diese einfach herunterlädt, nutzt und seine Arbeit dadurch bereichert. Der eigentliche Urheber, der beispielsweise seine wissenschaftliche Arbeit als PDF im Web zur Verfügung stelle, ginge dabei leer aus. Insbesondere sprach er die Gratismentalität und die modern kommunizierende Jugend an, die dem Thema Datenschutz und Datennutzung keine Bedeutung zuschreibe. 

Auch die digitale Kopie war Thema: Gerade im Bildungsbereich – ob im Schulischen oder an den Hochschulen - stellt sich in diesem Zusammenhang häufig die Frage: "Was ist eigentlich erlaubt, was nicht?" Neben den klassischen Kopien, die mit einem Kopierer erstellt werden, werden heute auch digitale Vervielfältigungen von verschiedenen Schrankenregelungen umfasst. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier angesichts der technischen Möglichkeiten recht komplex. Der Umgang mit digitalen Kopien beschäftigt insbesondere Urheber und Verlage, die ihre Werke ausschließlich für den Schulgebrauch herstellen. Wünschenswert wären künftig klarere Regeln, die den Interessen beider Seiten gerecht werden.

<link http: www.urheberkongress2013.de external-link-new-window externen link in neuem>www.urheberkongress2013.de

10.09.2013 ¦ Stipendien und Projektförderung in 2014 für bildende Künstlerinnen und Künstler

Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2013. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.

Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2014 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier oder telefonisch unter 0228 915 34 11.

Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.

Mehr Informationen finden Sie <link http: www.kunstfonds.de external-link-new-window externen link in neuem>hier.

23.08.2013 ¦ Sonderausschüttung Film: 13 Millionen Euro

Auf die von der VG Bild-Kunst vertretenen Filmurheber und Produzenten entfällt ein Gesamtanteil von rund 20 Millionen Euro. Die Ansprüche für die Berechtigten an US-Produktionen sind hierin nicht enthalten. Nachdem der neue ZPÜ-Verteilungsschlüssel erst kurz vor der Mitgliederversammlung endgültig von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, schüttet die VG Bild-Kunst jetzt zirka 13,3 Millionen Euro an die Berechtigten aus. Die Differenz zur Gesamtsumme – knapp sieben Millionen - war bereits in den letzten beiden Jahren als Abschlagszahlung verteilt worden. Der Abzug der Verwaltungskosten beträgt 5,81%. Die Ausschüttung erfolgt dabei auf Grundlage der Meldungen für die Jahre 2008 bis 2009 und damit so, als ob das Geld zeitnah verteilt worden wäre. Für das Jahr 2010 wird ein Abschlag gezahlt, da die Meldefrist erst Ende dieses Jahres ausläuft.

Rückblick

2008 eröffnete eine Gesetzesänderung im Urheberrechtsgesetz der Geräteindustrie die Möglichkeit, die Zahlung der Privatkopieabgabe in Deutschland weitgehend einzustellen. Sie profitiert davon, dass der Rechtsstaat nicht selten über zehn Jahre benötigt, um ein rechtskräftiges Urteil zu fällen. Den Verwertungsgesellschaften gelang immerhin ein Abschluss mit einer Gruppe größerer PC-Hersteller und Importeure für die Jahre 2008 bis 2010. Die VG Bild-Kunst hat die Ansprüche ihrer Filmurheber und –produzenten aus der Privatkopieabgabe in die <link https: www.zpue.de external-link-new-window externen link in neuem>ZPÜ eingebracht, welche diese Ansprüche bündelt und damit einen One-Stop-Shop bereitstellt. Die aus der PC-Einigung (2008 bis 2010) resultierenden Erträge wurden nach einem neu geschaffenen, modernen ZPÜ-Verteilungsschlüssel auf die beteiligten Verwertungsgesellschaften aufgeteilt.

Jüngstes EuGH-Urteil und Ausblick für die Berufsgruppen I und II

Nach wie vor gibt es einige nicht endgültig geklärte Rechtsfragen im Hinblick auf den Anteil der PC-Vergütungen, der auf die Urheberrinnen und Urheber von stehendem Text und Bild entfällt. Die Position von VG Wort und VG Bild-Kunst wurde jedoch durch ein vor kurzem veröffentlichtes <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article wichtiges-urteil-des-eugh-in-sachen-privatkopie-drucker-und-pcs-sind-abgabepflichtig.html external-link-new-window externen link in neuem>Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Wesentlichen bestätigt. Die VG Bild-Kunst erwartet deshalb, dass sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Position anschließen wird.

Ausblick

Momentan laufen Verhandlungen mit den PC-Herstellern und Importeuren über einen Anschlussvertrag (ab 2011). Die vom EuGH im so genannten "Padawan"-Urteil geforderte Sonderbehandlung von gewerblich genutzten Geräten hat einen Abschluss verzögert. Dennoch scheint dieser in den kommenden Monaten möglich. Über die anderen abgabepflichtigen Geräte und Speichermedien werden Prozesse über die Höhe der angemessenen Vergütung geführt. Auch hier laufen zum Teil parallele Verhandlungen, so dass vertragliche Lösungen nicht ausgeschlossen sind.

12.08.2013 ¦ Rekordbeteiligung bei Petitionsunterzeichnung

50.000 Unterschriften waren notwendig, damit die <link https: epetitionen.bundestag.de petitionen _2013 _06 _10 petition_43188.nc.html external-link-new-window externen link in neuem>Petiton im Bundestag angehört werden kann. Dies wird nun voraussichtlich nach den Bundestagswahlen möglich sein. 

Die VG Bild-Kunst forderte ihre Mitglieder und Website-Besucher auf, sich an der Unterzeichnung der Online-Petition zu beteiligen. 

Lesen Sie <link internal-link internen link im aktuellen>hier noch einmal den Bericht vom 17. Juli 2013 "KSK-Petition - Unterschriftenaktion".

17.07.2013 ¦ Petition - 50.000 Unterschriften notwendig

Die Frist für die mindestens 50.000 Unterzeichner endet am 6. August 2013.

Das Quorum von 50.000 Unterzeichnern wurde mit knapp 64.000 Online-Unterzeichnungen bereits erreicht! Damit besteht nach den Bundestagswahlen im September die Möglichkeit, im Deutschen Bundestag angehört zu werden.

Je mehr Stimmen das Quorum noch bis zum 6. August erreicht, desto höher ist dessen Gewichtung. Unterstützen Sie daher die Petition mit Ihrer digitalen Unterzeichnung!

<link https: epetitionen.bundestag.de petitionen _2013 _06 _10 petition_43188.nc.html external-link-new-window externen link in neuem>Zur Petition

Zum Hintergrund

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern, Publizisten und Kreativen eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür wurde 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Sie funktioniert so: Wie Arbeitnehmer zahlen die  selbstständigen Kreativen die eine Hälfte der Versicherungsbeiträge auf der Grundlage ihrer Einkünfte. Die andere Hälfte wird vor allem von den Unternehmen geleistet, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Aber auch der Bund leistet einen wesentlichen Zuschuss. 

Die Unternehmen, welche die Künstlersozialabgabe zu entrichten haben, werden seit 2007 durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft. Diese Prüfung sichert einerseits die Gleichbehandlung in den betroffenen Branchen, andererseits wirkt sie sich dämpfend auf die Höhe des Abgabesatzes aus: Je mehr Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen, desto geringer ist der Anteil jedes einzelnen.

Der Auslöser für die Petition ist ein Detail: Die Deutsche Rentenversicherung will künftig nicht mehr für die Prüfkosten aufkommen. Auch Behörden sind angehalten zu sparen. Doch dies darf nicht auf Kosten der Versicherten geschehen! Eigentlich geht es aber um mehr: Es besteht die Gefahr, dass laxe Kontrollen mittelfristig das gesamte System der Künstlersozialkasse zum Kippen bringen. Einflussreiche, kunstferne Kreise wie der Bund der Steuerzahler oder der Zentralverband des Handwerks sehen in der Künstlersozialabgabe ein bürokratisches Ärgernis und arbeiten beharrlich in den Korridoren der Wirtschaftsministerien an ihrer Abschaffung.

Ein Gesetzesvorhaben, das die Deutsche Rentenversicherung an die Prüfung binden sollte, wurde von den Regierungsparteien in letzter Sekunde gekippt. Erst soll geprüft werden, ob eine flächendeckende Prüfung aller in Betracht kommenden Unternehmen überhaupt praktikabel ist. 

Verzögerungstaktik oder sinnvoller Zwischenschritt?

Jedenfalls macht es Sinn, nunmehr die Kulturpolitiker zu unterstützen, die sich wirklich für eine zukunftsfeste Künstlersozialabgabe einsetzen. Durch Unterzeichnung der Petition wird ein entsprechendes Zeichen gesetzt.

In der eingereichten Petition des DTKV heißt es: "Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind." Stimmen Sie daher jetzt ab.

Weiterführende Links

<link https: epetitionen.bundestag.de petitionen _2013 _06 _10 petition_43188.nc.html external-link-new-window externen link in neuem>Zur Petition

<link http: www.kuenstlersozialkasse.de external-link-new-window externen link in neuem>Zur Künstlersozialkasse

<link http: www.dtkv.org external-link-new-window externen link in neuem>Zum <link http: www.dtkv.org external-link-new-window externen link in neuem>Deutschen Tonkünstlerverband

10.07.2013 ¦ Mitgliederversammlung Bild-Kunst: "Die Urheber stehen im Mittelpunkt"

Im Zentrum standen diesmal – wie alle drei Jahre – die Wahlen. Nicht nur über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats musste abgestimmt werden, sondern auch über den ehrenamtlichen Vorstand, die Mitglieder der Vergabebeiräte der Stiftungen Kultur- und Sozialwerk sowie die Bewertungskommission Film. Es war keine ganz leichte Aufgabe, diese Wahlen ohne große Verzögerungen durchzuführen, zumal das Wahlverfahren der VG Bild-Kunst nicht zu den Einfachsten zählt. Durch den gut vorbereiteten Einsatz zahlreicher Helfer aus der Bonner Geschäftsstelle verliefen die Wahlen jedoch reibungslos.

Naturgemäß kommt bei Sitzungen mit Wahlen die Diskussion über Verteilungsplanänderungen ein wenig zu kurz. Diese waren jedoch zum größten Teil in der Verwaltungsratssitzung am Vortag gut vorbereitet worden. Den meisten Raum nahm die Reform des Meldeverfahrens der Berufsgruppe II für Werke in Zeitungen und Zeitschriften ein. Hier wird in Zukunft nicht mehr nach Medium gemeldet, sondern nach Auftraggeber. Über die Details des Beschlusses wird die Geschäftsstelle in Kürze an anderer Stelle der Website ausführlich berichten.

Die Ergebnisse der Wahlen finden Sie <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article wahlergebnisse-mitgliederversammlung-2013.html external-link-new-window link in neuem>hier.

Der Name der Bild-Kunst

Im Hinblick auf den Antrag zur Namensänderung darf zunächst gemeldet werden, dass hier kein Beschluss gefällt worden ist. Trotzdem haben sich sehr viele Mitglieder für eine Änderung ausgesprochen: für die Streichung des Begriffs "Verwertungsgesellschaft". In der heutigen Zeit ist dieser Begriff in der Öffentlichkeit so negativ besetzt, dass hieraus echte Nachteile entstehen. Jedoch ist die Findung einer besseren Alternative - die zudem griffig sein muss - kein leichtes Unterfangen, denn zur Namensänderung ist die Zustimmung von ⅔ der Mitglieder einer jeden Berufsgruppe erforderlich. Da nun die Diskussion in vollem Gange ist, kann die VG Bild-Kunst hier im kommenden Jahr sicher ein Ergebnis erzielen.

Aus der Mitgliederversammlung

Im programmatischen Teil rief der geschäftsführende Vorstand, Dr. Urban Pappi, zu einer konstruktiven Debatte über ein modernes Urheberrecht nach der Bundestagswahl auf. Die Urheberrinnen und Urheber seien nach den Angriffen von Piraten und der "Netzgemeinde" aufgewacht und müssten sich jetzt für ihre Sache aktiv engagieren. Die Position der Rechteinhaber dürfe nicht alleine von Produzenten, Musiklabels und Verlegern definiert werden, denn die Kreativen haben eigene Interessen. Diese müssten nun gebündelt mit einheitlicher Stimme in die Debatte eingebracht werden, zum Beispiel von der Initiative Urheberrecht.

Dr. Urban Pappi betonte die große Bedeutung der Geräte- und Leermedienabgabe für die Kreativen. Dieses Geld komme bei der Basis an, abgesichert durch Gesetz und Rechtsprechung. Es gilt, ein Bündnis mit den Verbrauchern und ihren Organisationen zu schließen, denn schließlich profitieren alle von der Privatkopiefreiheit. Ohne diese müsste jedermann für die notwendigen Lizenzen mehr bezahlen; Geld, das nicht in den Taschen der Kreativen ankomme, sondern alleine die Gewinne von Apple & Co. weiter steigere. Vom Wegfall der Abgabe würden zudem allein die amerikanische und asiatische Geräteindustrie profitieren. Der Beweis aus Spanien: Dort wurden die Abgaben vor Kurzem abgeschafft – ohne, dass die Geräte dadurch billiger wurden.

Die VG Bild-Kunst wird sich nicht nur in der politischen Debatte um das Urheberrecht engagieren. Ganz wesentlich ist, dass sie die drei Ziele Service, Effizienz und Transparenz umsetzen will. Sie ist und bleibt ein Verein ihrer Mitglieder und muss vor allem ihr Kerngeschäft dynamisch weiterentwickeln, um auch in Zukunft als gutes und wirkungsvolles Instrument der von ihr vertretenen Kreativen wahrgenommen zu werden.

10.07.2013 ¦ Wahlergebnisse Mitgliederversammlung 2013

Frauke Ancker (Berufgruppe II), Werner Schaub (Berufsgruppe I) sowie Rolf Silber (Berufsgruppe III) wurden mit überwältigender Mehrheit erneut als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder gewählt. 

Im Verwaltungsrat wurde erneut Frank Michael Zeidler zum Vorsitzenden der Berufsgruppe I gewählt. In der Berufsgruppe II wurde Lutz Fischmann neuer Vorsitzender. Er folgt auf Lutz Hackenberg, der sich rund 30 Jahre mit vollstem Engagement für ein starkes Urheberrecht und die Interessen der Bild-Kunst-Mitglieder eingesetzt hat. In der Berufsgruppe III bestätigten die Mitglieder C. Cay Wesnigk als Vorsitzenden im Verwaltungsrat.

Überblick zu den Wahlergebnissen

Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahlen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder im Vorstand und Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst im Überblick:

Vorstand

Frauke Ancker (Berufsgruppe II), Werner Schaub (Berufsgruppe I), Rolf Silber (Berufsgruppe III), Dr. Urban Pappi (geschäftsführender Vorstand)

Verwaltungsrat Berufsgruppe I

Vorsitzender: Frank Michael Zeidler

Mitgliederstellvertretende Mitglieder
Helmer-Heichele, AnnemarieAl-Jubouri, Adil-Dominik
Kalina, ErhardDietrich, Charlotte
Neumann, HartmutHirschmann, Lutz
Wienand, MichaelMüller-Morenius, Lorenz
Zeidler, Frank MichaelWindheuser-Schwarz, Ulla

 

Verwaltungsrat Berufsgruppe II

Vorsitzender: Lutz Fischmann

Mitgliederstellvertretende Mitglieder
Fischmann, LutzKoch, Alexander
Frey, MarcusLanc, Dorothea
Osthues, AngelikaPöppelmann, Benno
Dr. Preiß, BettinaRingleb, Victoria
Roewer, JanSeiler, David

 

Verwaltungsrat Berufsgruppe III

Vorsitzender: C. Cay Wesnigk

Mitgliederstellvertretende Mitglieder
Frickel, ThomasCarpentier, Peter
Oetzmann, JobstEberlein, Stefan
Schmidt, KatharinaDr. Neubauer, Michael
Vacano, JostOchse, Adrian
Wesnigk, C. CaySchimmel, Wolfgang 

28.06.2013 ¦ Wichtiges Urteil des EuGH in Sachen Privatkopie: Drucker und PCs sind abgabepflichtig

Die Entscheidung wurde erforderlich, weil der Bundesgerichtshof in den vorangegangenen Verfahren der VG Wort - die auch die VG Bild-Kunst vertrat - gegen Gerätehersteller bzw. -importeure eine andere Haltung einnahm. Er war der Meinung, dass aus dem Internet heruntergeladene und ausgedruckte Inhalte nicht vergütungspflichtig seien. Begründet wurde dies zum einen mit dem Wortlaut der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, die in diesem Punkt nicht ganz eindeutig ist und aus der Sicht des BGH nur Kopien von Papier auf Papier vergütungspflichtig macht. Zum anderen hatte er darauf abgehoben, dass die Urheber, die Inhalte ins Netz stellen, damit ihre Einwilligung zum Download und zum Kopieren erteilen und auf die gesetzlich vorgesehene Vergütung verzichten. Hätte dieser Standpunkt sich durchgesetzt, wäre die von der Industrie zu errichtende Vergütung deutlich gesunken.

Gegen diese Entscheidungen hatten die Verwertungesellschaften das Bundesverfassungsgericht angerufen, das sie aufhob und die Sachen an den BGH zurückverwies. Der BGH entschied selbst nicht, sondern rief den EuGH  an, um die Rechtslage unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Richtlinie (Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von 2001) zu erfragen.

Der EuGH entschied folgendes:

  • die Richtlinie fordert einen gerechten Ausgleich auch für Vervielfältigungen, die unter Einsatz eines PCs und eines Druckers erfolgen  
  • die Teilnahme an der Vergütung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Urheber / Rechtsinhaber der Vervielfältigung zugestimmt hat
  • die Möglichkeit, technische Schutzmaßnahmen einzusetzen - unabhängig davon, ob sie genutzt wird oder nicht - führt nicht dazu, dass der Urheber seinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung verliert

Gerade die beiden letzten Punkte werden in der aktuellen, auf EU-Ebene geführten Kampagne der Industrie gegen die Abgabe immer wieder herangezogen, um für die Herabsetzung der Abgaben oder gleich die Abschaffung des Abgabensystems zu werben.

Der EuGH hat sich dem entgegengestellt und mit seiner Entscheidung und Klarstellung der Richtlinie die Position der  Urheber/Rechteinhaber entscheidend gestärkt. 

Er hat damit auch die Position der privaten Nutzer gestärkt, die auch weiterhin - gegen Entrichtung der gesetzlich gebotenen Vergütung durch Hersteller und Importeure von Vervielfältigungsgeräten - das Recht behalten, legal ins Netz gestellte Inhalte für private und eigene Zwecke zu vervielfältigen.

In der Umsetzung der einschlägigen, 2008 reformierten Rechtsvorschriften - §§ 53 ff UrhG - bestehen allerdings in Deutschland erhebliche Defizite nicht nur wegen der jetzt geklärten Rechtsfragen, sondern weil die Industrie - mit Ausnahme der "Fotokopierer"- und Druckerhersteller und  -importeure -  sich mit wenigen Ausnahmen bis heute geweigert hat, mit den Verwertungsgesellschaften Verträge über angemessene Vergütungen zu schließen und die Gesellschaften in langwierige Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren gezwungen hat. Große Beträge sind im Streit und können an die Berechtigten nicht ausgezahlt werden.

Die Urheber, ausübenden Künstler und Rechtsinhaber, erwarten vom nächsten deutschen Bundestag, dass das Gesetz umgehend reformiert wird, um eine schnellere und effizientere Festsetzung der Geräte- und Leerträgervergütung zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass die Berechtigten den gesetzlichen Lohn für die zulässigen privaten Vergütungen erhalten. 

Erforderlich hierfür sind mindestens zwei Ergänzungen des Gesetzes:

  • Einführung einer Pflicht der Unternehmen zur Hinterlegung der Vergütungen für den Zeitraum der Verhandlungen
  • Beschleunigung des Rechtswegs zur Festsetzung der Vergütungen, die nach bisher geltendem Recht bis zu 10 Jahren dauern kann

Schon im Vorfeld der EuGH-Entscheidung hat die <link http: www.urheber.info external-link-new-window externen link in neuem>Initiative Urheberrecht ihren Standpunkt mit den für das Urheberrecht zuständigen Bundestagsabgeordneten diskutiert und darauf gedrungen, die Gesetzgebung in der nächsten Legislaturperiode zügig zu beginnen.

Autor: Professor Gerhard Pfennig, <link mail ein fenster zum versenden der>gerhard.pfennig@urheber.info

19.06.2013 ¦ BILD KUNST Urheberrechtsgesellschaft?

"Der normale Bürger, der weder mit dem Urheberrecht noch mit dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vertraut ist, wird den Begriff »Verwertungsgesellschaft« wohl eher dem Bereich der Abfall- oder Fleischverwertung zuordnen. Denjenigen, die das Urheberrecht vehement bekämpfen oder sogar vollständig abschaffen wollen, liefert die Bezeichnung »Verwertungsgesellschaft« weitere Munition für ihren Feldzug gegen die angeblich geldgierigen Urheber, die nichts anderes als die möglichst ertragreiche »Verwertung« ihrer Werke im Sinn haben."

Lutz Hackenberg plädiert für eine Namensänderung unserer Gesellschaft, "um solchen bewussten oder unbewussten Fehldeutungen die Grundlage zu entziehen, die Funktion der BILD KUNST in der Öffentlichkeit positiver darzustellen und die Position der Urheber insgesamt zu stärken."

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung, die am Samstag, den 6. Juli 2013, in Bonn stattfinden wird, werden unsere Mitglieder zu entscheiden haben, ob sie den traditionellen Namen »Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST« bzw. »VG BILD-KUNST« beibehalten wollen oder ob sie ihre Stimme einem neuen Namen geben, nämlich BILD KUNST Urheberrechtsgesellschaft, bzw. BILD KUNST. Lutz Hackenberg hat bewusst nicht den Namen »Urhebergesellschaft« gewählt, da unsere Gesellschaft ja auch Verleger, Bildagenturen und Dokumentarfilmproduzenten in unseren Reihen hat und sich alle Mitglieder mit dem neuen Namen identifizieren sollen. Auch nach einer Namensänderung in diesem Sinne bliebe die BILD KUNST natürlich eine Verwertungsgesellschaft im Rechtssinne. Inhaltlich würde sich an der Beziehung zwischen der Gesellschaft, ihren Mitgliedern und den Nutzern nichts ändern.

17.06.2013 ¦ Mitgliederversammlung Bild-Kunst

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der VG Bild-Kunst, vergleichbar mit dem Parlament. Sie beschließt den Verteilungsplan, der genau regelt, wie die eingenommenen Vergütungen ausgeschüttet werden. Der Vorstand handelt als Exekutive des Vereins – ihm kommt die Aufgabe zu, im Tagesgeschäft Vergütungen einzunehmen und nach dem Verteilungsplan auszuschütten. Der Vorstand besteht aus vier Personen: dem hauptberuflich tätigen "geschäftsführenden Vorstand" und drei ehrenamtlichen Vorständen, die ihr Fachwissen aus den Berufsgruppen einbringen.

Der Verwaltungsrat ist das Aufsichtsgremium der VG Bild-Kunst. Seine Mitglieder kontrollieren die Arbeit des Vorstands. Die Beiräte der Stiftungen – Kulturwerk und Sozialwerk – entscheiden im Rahmen der entsprechenden Satzungen über die Verwendung der Mittel, also über die Fragen, wer gefördert und wer unterstützt wird. Alle drei Jahre ist Wahljahr bei der VG Bild-Kunst. Dementsprechend ist die Mitgliederversammlung gut besucht. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Wer verhindert ist, kann sie an jedes andere Mitglied oder an bestimmte Berufsorganisationen übertragen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem

  • <link fileadmin user_upload downloads pdf geschaeftsbericht_2012_bildkunst.pdf download herunterladen der datei>Geschäftsbericht 2012

sowie unserer

  • <link fileadmin user_upload downloads pdf mitgliederinfo_nr_28.pdf download herunterladen der datei>Mitgliederinformation Nr. 28 zur bevorstehenden Mitgliederversammlung.

10.06.2013 ¦ CISAC - World Creators Summit

Paul Williams, vielfach preisgekrönter US-Komponist und Musiker, erklärte sein Rollenverständnis im Internetzeitalter so: "I am a songwriter, not a content provider!" Er appellierte in seiner Eröffnungsansprache an die Urhebergesellschaften, sich auch in Zukunft für die finanziellen Interessen der Kreativen stark zu machen, damit diese sich auf ihren Job konzentrieren können.

Zum neuen Präsidenten der CISAC wurde Jean-Michel Jarre gewählt, der als Komponist und Musiker zu den Wegbereitern der elektronischen Musik zählt. Er rief die Urhebergesellschaften auf, sich zu modernisieren und sich verstärkt der jungen Künstlergeneration zuzuwenden. Auf die aktuellen Herausforderungen, vor denen das Urheberrecht steht, müssten alle Kunstgattungen eine gemeinsame Antwort finden.

Die CISAC befindet sich mitten in einem Reformprozess mit der Zielsetzung, ihre Ressourcen und Serviceleistungen noch effektiver einzusetzen. Die VG Bild-Kunst wurde in der Generalversammlung erneut in das Exekutivbüro gewählt und vertritt dort die Interessen der Kunst- und audiovisuellen Gesellschaften. Hierzu Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst: "Globalisierung ist auch im Lizenzgeschäft Realität. Mit der CISAC verfügen wir über eine internationale Plattform, die uns den notwendigen Zusammenhalt verschafft für den Schritt in die grenzüberschreitende Zukunft."

Mehr Informationen zum World Creators Summit erhalten Sie unter <link http: www.creatorssummit.com external-link-new-window externen link in neuem>www.creatorssummit.com 

31.05.2013 ¦ Stiftung Kulturwerk - Geförderte Projekte Berufsgruppe II

Für diese Vergaberunde waren 137 Anträge eingegangen. 

Mitglieder der Vergabekommission waren:

Lutz Fischmann
Jan Köhler-Kaeß
Urs Kluyver
Prof. Rolf Nobel
Heiko Preller
Norbert Waning
Bernd Weise 

Insgesamt werden 26 Projekte gefördert. Auf unserer Webseite finden Sie unter Stiftung Kulturwerk die <link internal-link internen link im aktuellen>geförderten Projekte der Berufsgruppe II für das laufende Kalenderjahr <link internal-link internen link im aktuellen>2013.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Ansprechpartner: Dr. Britta Klöpfer

Telefon: 0228 - 915 34 13, <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

22.05.2013 ¦ Zur Moyland-Entscheidung

Der BHG  hat die Klage der VG Bild-Kunst abgewiesen und dies bei der Urteilsverkündung damit begründet, dass sich die ursprüngliche Aktion nicht vollständig rekonstruieren lasse und daher kein Vergleich zwischen der Aktion und der Wiedergabe durch die Fotos möglich sei und damit nicht geklärt werden kann, ob es sich um eine Bearbeitung handele.

Die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

26.04.2013 ¦ World Creators Summit 2013

Die alle zwei Jahre stattfindende Veranstaltung wird zum vierten Mal durchgeführt. Sie versammelt kreative Künstler aus der ganzen Welt mit Regierungsvertretern und Wirtschaftsführern, damit sie sich über Werte und Zukunft kreativer Schöpfungen, die Rolle des Urhebers und die kollektive Urheberrechtsverwaltung austauschen können. Auch die Suche nach Lösungen für eine zukunftsfähige Kreativindustrie steht im Vordergrund. Ziel dieses Urheberrechtsgipfels ist es, einen konstruktiven Dialog anzustoßen, Ideen auszutauschen, unterschiedliche Standpunkte zu diskutieren und Lösungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum und kreativen Inhalten mit allen Berechtigten in der neuen digitalen Ökonomie zu definieren.

Dieser vierte World Creators Summit wird erneut in Washington DC im Ronald Reagan Building & International Trade Center vom 4. bis 5. Juni 2013 stattfinden. 

Das detaillierte Konferenzprogramm und die Liste der Redner und Referenten steht auf der Summit-Webseite zur Verfügung:

<link http: www.creatorssummit.com external-link-new-window externen link in neuem>www.creatorssummit.com 

Mehr als 100 prominente Redner zu weltumspannenden Themen

Mehr als 120 Grundsatzredner und Referenten werden während des Summits von 2013 ihre Zielvorstellungen und Standpunkte austauschen.

Wer wird kommen?

2013 werden in Washington, DC Delegierte aus der ganzen Welt erwartet; insbesondere aus Nord- und Lateinamerika, Europa und Asien. Bis April 2013 wurden bereits mehr als 400 Teilnehmer registriert.

Rückblick: Der World Creators Summit 2011 in Brüssel lockte mehr als 750 Delegierte (25% mehr als zu dem Kongress im Jahre 2009 in Washington, DC) an, die 335 Gesellschaften aus 57 verschiedenen Staaten repräsentierten.

Wer organisiert den World Creators Summit?

Der World Creators Summit wird von der CISAC organisiert, dem internationalen Zusammenschluss der Urheberverwertungsgesellschaften, unterstützt im Hinblick auf Marketing und Logistik von Premier Cercle.

CISAC ist das führende weltweite Netzwerk für Organisationen der kollektiven Rechteverwertung und eine einzigartige internationale NGO, die 231 Urhebergesellschaften und Gewerkschaften aus 121 Staaten vereinigt und mehr als drei Millionen Urheber und Verleger aus allen kreativen Bereichen vertritt (Musik, Film, Bildende Kunst und Literatur). 

Der "Summit" wird in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der zehn CISAC-Mitgliedsorganisationen in den Vereinigten Staaten organisiert, die zum 2013 Summit Advisory Committee gehören. Mehr Informationen finden Sie dazu unter <link http: www.creatorssummit.com external-link-new-window externen link in neuem>www.creatorssummit.com.

Allgemeine Informationen zum Summit 2013

Montag, 3. Juni 2013:Eröffnungs-Cocktailparty von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Dienstag, 4. und Mittwoch, 5. Juni 2013:Konferenz von 8:30 Uhr bis 18:15 Uhr

Anmeldung und Hotelbuchungen unter: <link http: www.creatorssummit.com external-link-new-window externen link in neuem>www.creatorssummit.com

23.04.2013 ¦ Ausstellungsankündigung Stiftung Kunstfonds

Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie <link fileadmin user_upload downloads pdf_pressemitteilungen pm_basis_kuenstlerarchiv_ausstellungsankuendigung.pdf download herunterladen der datei>hier.

Weitere Auskunft erteilt Ihnen:

<link http: www.kunstfonds.de external-link-new-window externen link in neuem>Stiftung Kunstfonds

Telefon 02234 435 14 20, Telefax 02234 435 96 77, <link mail ein fenster zum versenden der>presse@kunstfonds.de

18.04.2013 ¦ Positives Urteil für Verwertungsgesellschaften in Europa

Lesen Sie unseren ausführlichen Bericht dazu. <link fileadmin user_upload downloads pdf download herunterladen der datei>Zum Dokument

Weiterführende Links

  • <link http: curia.europa.eu juris external-link-new-window externen link in neuem>Urteile des Europäischen Gerichts
  • <link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp130043de.pdf external-link-new-window externen link in neuem>Pressemitteilung des Gerichts, deutsch
  • <link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp130043en.pdf external-link-new-window externen link in neuem>Pressemitteilung des Gerichts, englisch

 

01.04.2013 ¦ Privatkopie: Stellungnahme zu den Vitorino-Empfehlungen

Die gemeinsame Stellungnahme von ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst nimmt Bezug zu den Empfehlungen des EU-Mediators Vitorino. Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften führt die Umsetzung der Empfehlungen zu keiner Verbesserung des derzeitigen Systems der Abgabe für private Vervielfältigungen. Im Gegenteil: Die Position der Rechteinhaber würde erheblich geschwächt werden. Die Stellungnahme dient dazu, dies auf europäischer und nationaler Ebene zu diskutieren und gegenüber den politischen Entscheidungsträgern deutlich zu machen. <link fileadmin user_upload downloads pdf stellungnahme_zu_den_empfehlungen_vitorino.pdf download herunterladen der datei>Zum Dokument