News Archiv 2015

21.12.2015 ¦ Ruhiges Fahrwasser für Privatkopievergütung

Die Abgaben <link https: www.zpue.de aktuelles _blank external-link-new-window externen link in neuem>betragen EUR 10,55 für einen privat genutzten PC oder Laptop, EUR 7,00 für ein Tablet und EUR 5,00 für ein Mobilfunkgerät. Die Beträge enthalten bereits einen (üblichen und von der Rechtsprechung anerkannten) Rabatt in Höhe von 20% für Hersteller und Importeure, die den Gesamtverträgen beigetreten sind. Die Abgaben entschädigen für alle vom Gesetz erlaubten Kopien innerhalb der Lebensdauer des entsprechenden Gerätes. Für geschäftlich genutzte Geräte gelten erheblich niedrigere Sätze, da in diesem Bereich weniger relevante Kopien angefertigt werden. Für die Vergangenheit wurden ebenfalls niedrigere Sätze vereinbart. Trotzdem wird es zu erheblichen Nachzahlungen von Seiten der Industrie kommen.

Von der Rückkehr zum Tagesgeschäft profitieren vor allem die Urheber, Künstler und Verwerter im Bereich der Musik und des Films. Bild- und Textautoren erhalten zwar ebenfalls ihren Anteil, jedoch konnten sie in den letzten Jahren immerhin von einem stabilen Inkasso der VG Wort profitieren. VG Wort und Bild-Kunst haben nämlich bereits kurz nach der Gesetzesreform 2008 Verträge über die Geräte abschließen können, mit denen ausschließlich Text und Bild vervielfältigt werden können, also z.B. Drucker oder Fotokopiergeräte.

Weiterhin ungeklärt sind die Abgaben auf Geräte der Unterhaltungselektronik, also beispielsweise Fernseher mit integrierter Festplatte, und für Speicherkarten (USB-Sticks etc.). Immerhin haben sich die Gerichte und die Schiedsstelle nunmehr nach langem Hin und Her dazu durchringen können, das Berechnungsmodell der ZPÜ als Arbeitsgrundlage anzuerkennen. Für die Rechteinhaber ist es wichtig, dass ein solches Modell mindestens einmal höchstrichterlich anerkannt wird, denn damit werden in Zukunft Lösungen am Verhandlungstisch erheblich erleichtert.

Dass die Privatkopie-Freiheit auf der einen Seite und die damit verbundene Privatkopie-Abgabe auf der anderen Seite auch in der digitalen Zukunft für Verbraucher und Kreative gleichermaßen von Nutzen ist, streicht jetzt auch die Verbraucherzentrale heraus, wenn sie im Rahmen ihrer Forderungen zu einer Reform des Urheberrechts feststellt:

„Die urheberrechtliche Pauschalvergütung ist ein wichtiges Instrument für den Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern und sollte erhalten bleiben.“

In der digitalen Welt haben sich die Möglichkeiten des privaten Kopierens gegenüber früher erheblich erhöht. Deshalb ist der gerechte Ausgleich für die Urheber wichtiger denn je. Die Abschaffung der Kopierfreiheit für die Verbraucher führt nur dazu, dass das Kopieren illegal geschieht: ein Rückschritt auf dem Weg der Normalisierung des Umgangs mit geschützten Inhalten im Netz.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 9. Dezember 2015 ihren Fahrplan für die nächsten Schritte auf dem Weg zur Modernisierung des Urheberrechts. Darin erkennt sie die Privatkopievergütung als wichtige Einkommensquelle für die Rechteinhaber an, bemängelt jedoch gleichzeitig mögliche Probleme der Abgaben im Binnenmarkt, vor allem im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr. Diesen Problemen will sie 2016 auf den Grund gehen. Ebenso will sie untersuchen, ob die Abgaben auch wirklich ohne Diskriminierung bei den Berechtigten ankommen. Den letzten Aspekt begrüßt die Bild-Kunst, denn ohne gerechte Verteilung kann das System der Privatkopievergütung natürlich in Frage gestellt werden. In Deutschland haben die Verwertungsgesellschaften viel Zeit und Expertise investiert, um eine sachgerechte Verteilung auf Grundlage empirischer Untersuchungen aufzubauen.

21.12.2015 ¦ Sie stehen fest: Geförderte Projekte Berufsgruppe II

Bader, Michael Flucht ins Ungewisse
Brandstätter, SandraPaula – Liebesbrief des Schreckens. Illustration
Ehrt, Rainer Bruder Luther. Ein Bildzyklus zum Reformationsjubiläum 2017 - Illustration
Grabowsky, Ute Ohne Schleier fühlen
Hamann, Kurt W. 500 Jahre Reformation
Hofmann, AnneIllustration einer Kurzgeschichte von Sudabeh Mohafez
Hoyn, Sandra Stadt der Freude. Über den Mikrokosmos Bordell in Bangladesch
Hristova, Pepa The Bartered bride, Demon Virgins, Fire Dancers and other Pagan Rituals in Bulgaria
Janetzko, Alexander Alltagsbedingungen afrikanischer Frauen am Beispiel Ugandas
Klüppel, Karolin Die Matriarchinnen der Mosuo
Küstner, MoritzDas Tote Meer stirbt
Lenkova, Claire Die Prinzessin der Geräusche. Illustration
Mair, MartinaDie kleine rosa Wolke. Illustration
Martin, Uwe H. Dry West – American Nile
Messmer, ArwedRAF. Die (Bild)Perspektive des Staates
Nowottny, Vera Haus 2., München.  Fotoworkshop mit Flüchtlingskindern
Pflaum, ThomasLeben ohne Kohle
Schledding, FelixWie der Spaß Einzug in den Arbeitsalltag hält
Seehaus, AstridWenn man gehen muss. Ein Filzbuch zum Anfassen
Spohler, HenrikHypothesis
Tafel, Benjamin Von Hand zu Hand. Handwerk und Handwerker in Griechenland in Zeiten der Krise
Vogt, TimoPlanet Tserovani.  Binnenflüchtlinge in Georgien
von Sperber, Annabelle Das große Wimmelbuch der Architektur
Weymann-Schulz, NinaArchipelago. Leben auf entlegenen Inseln
Wiedenhöfer, KaiWARonWALL
Wöhrl, Ann-ChristineKolumbien im Wandel. Der Frieden trägt den Namen einer Frau
Wunsch, Alexander Wildlife conservation in Tansania
Zoche, Stefanie

Hybrid Modernism. Churches in Kerala

 

Mitglieder der Vergabekommission waren: Lutz Fischmann, Jan Köhler-Kaeß, Urs Kluyver, Prof. Rolf Nobel, Heiko Preller, Norbert Waning und Bernd Weise.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Dr. Britta Klöpfer, Stefan Barbian
Telefon: 0228 - 915 34 13, e-mail <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

21.12.2015 ¦ CISAC-Studie Kreativwirtschaft

Damit übersteigen die jährlichen im Kulturbereich erwirtschafteten Umsätze diejenigen der Telekommunikationsbranche. Mehr Personen finden hier Arbeit als in der Automobilindustrie Europas, der USA und Japans. Im Jahr 2013 belief sich der Digitalumsatz alleine auf 200 Milliarden Dollar. Die von den Kreativen geschaffenen Inhalte sind es maßgeblich, die den Absatz von immer neuen digitalen Geräten und das Verlangen nach immer schnelleren Internetverbindungen befeuern.

Der asiatisch-pazifische Raum ist führend: hier werden 34% der Umsätze des Welt-Kultursektors generiert und hier befindet sich der weltweit größte Absatzmarkt mit einer schnell wachsenden Mittelschicht. Asien führt im Bereich Computerspiele und weist ein bemerkenswertes Wachstum bei Spielfilmen und Printprodukten auf.

Europa liegt mit einem Anteil von 32% knapp dahinter. Aufgrund langer Tradition, starkem öffentlichem Rückhalt und einem hohen Bildungsstandard seiner Bevölkerung findet man hier die höchsten Anteil an Personen, die im Kreativsektor beschäftigt sind. 25% der weltweit im Kreativsektor Beschäftigten sind in Europa beheimatet, obwohl Europa nur knapp über 10% der Weltbevölkerung stellt.

Nordamerika stemmt 28% der weltweiten Umsätze des Kultursektors. Es zeichnet sich durch seinen globalen Einfluss aus, vor allem in den Bereichen Spielfilm, Fernsehen und der darstellenden Künste.

Lateinamerika folgt an vierter Stelle mit einem Beitrag von 6%, auch wenn hier genauso viele Personen im Kulturbereich Beschäftigung finden wie in Nordamerika. Fernsehen ist stark sowie Musik und Tanz.
Afrika und der Mittlere Osten bilden das Schlusslicht mit 3% des Umsatzes. Jedoch darf nicht unterschätzt werden, dass man hier eine reiche Kulturlandschaft vor sich hat, die jedoch nur wenig kommerzialisiert ist. Das führt einem am Rande vor Augen, dass Kommerz nicht alles ist.

Es zeigt allerdings auch, dass ein starker und blühender Kulturbereich nur dann ermöglicht wird, wenn die Urheberinnen und Urheber sowie die ausübenden Künstler mit ihrer Arbeit ein Auskommen erwirtschaften können.

Jean-Michel Jarre, Präsident der CISAC, wies in seiner Rede anlässlich der Vorstellung der Studie in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hin, denen wir derzeit im Digitalbereich gegenüber stehen: die Dienstebetreiber und Plattformbetreiber beanspruchen aufgrund ihrer Schlüsselposition einen immer größeren Anteil der mit kreativen Inhalten erwirtschafteten Wertschöpfung für sich. Diese massive Abschöpfung an Werten fehlt dem Kreativsektor. Politiker weltweit sind aufgerufen, Lösungen für eine fairere Verteilung der Umsätze zu finden.

Die Studie wird präsentiert auf einer eigens hierfür eingerichteten Website, allerdings nur in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch: <link http: www.worldcreative.org _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.worldcreative.org.

21.12.2015 ¦ Hauptausschüttung „Bild“ 2014 und Sonderausschüttungen Drucker 2012 und 2013 durchgeführt

Wie in jedem Jahr wurde im Dezember die Hauptausschüttung „Bild“ durchgeführt, bei der TEUR 7.702 an die Urheber ausgeschüttet wurden. Leider ist die Gesamtausschüttungssumme um TEUR 512 geringer als im Vorjahr.

Bei den Weitersenderechten Bildende Kunst, Fotografie, Design konnten vor einem Jahr Rückstellungen älterer Jahre verteilt werden. Das war in diesem Jahr nicht möglich mit der Folge, dass die Ausschüttungssumme um fast die Hälfte gesunken ist und mit TEUR 392 wieder auf dem normalen Niveau liegt. Bei nahezu gleichen Meldungen verringert sich der Punktwert um 47,94%.  

Bei der Bibliothekstantieme musste ein neuer Verteilungsschlüssel auf der Grundlage empiri-scher Untersuchungen zwischen den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Dieser hat zur Folge, dass der Anteil der Bild-Urheber rückläufig, der Anteil der Film-Urheber dagegen gestiegen ist. Diese Entwicklung spiegelt das Ausleihverhalten aus den Bibliotheken wieder, in denen zunehmen DVDs und audiovisuelle Medien anstatt Bücher ausgeliehen werden.  Daher sank die Ausschüttungssumme an Bildurheber um fast die Hälfte auf nun TEUR 318. Da zusätzlich mehr Werke gemeldet wurden und an der Ausschüttung partizipieren, fällt der Punktwert um 49,32%.

Für das Kopieren von digitalen Quellen wurden TEUR 1.254 ausgeschüttet, TEUR 237 weniger als im Vorjahr. Hier sind allerdings in allen Bereichen (Kunst/Grafik/Foto) deutlich mehr Nutzungen gemeldet worden, so dass die Werte der Meldungen um fast 10% gestiegen sind. Als Folge fällt der Punktwert um 21,56%.

Beim Kopieren von analogen Vorlagen und der Vergütung für Lesezirkel/Pressespiegel sind die Ausschüttungssummen leicht gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Bei einem annähernd  gleichwertigen Meldevolumen wie im Vorjahr steigt der Punktwert um etwa 10%.

Wie in den Vorjahren mussten aufgrund des immer noch anhängigen Verfahrens Vogel ./. VG Wort Rückstellungen gebildet werden, für Urheber immerhin in Höhe von 10%. Für Verlage und Bildagenturen wurden zwar Ausschüttungsanteile berechnet, allerdings wurden die Ausschüttungen an diese Mitgliedergruppen auf Beschluss des Verwaltungsrates vom 27.11.2015 ausgesetzt.

Fast zeitgleich mit der Hauptausschüttung erfolgte die Sonderausschüttung Drucker für die Nutzungsjahre 2012 und 2013 mit der insgesamt TEUR 1.187 an insgesamt 15.402 Berechtigte. Auch hier wurden Anteile für Verlage und Bildagenturen berechnet, aber nicht ausgeschüttet.

Bei der Bild-Kunst sind nun auch die Nachzahlungen für „Drucker 2001 – 2007“ eingegangen. Diese werden aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2016, nachdem der Verwaltungsrat die Höhe der Abzüge für Verwaltungskosten und für  Zuweisungen an die Stiftungen Sozial- und Kulturwerk anhand des Jahresabschlusses 2015 festgestellt hat, im Rahmen einer Sonderausschüttung verteilt.

Aufgrund der zunehmenden Stabilisierung des Inkassos für Privatkopien erwarten wir kurzfristig wieder eine Steigerung der regelmäßigen Ausschüttungssumme für die Berufsgruppe II.

23.11.2015 ¦ Update aus Berlin

Einige Bestimmungen der Richtlinie werden in der Praxis nur schwer umzusetzen sein, allein, der nationale Gesetzgeber kann hier keine Abhilfe mehr schaffen. Zu nennen ist hier beispielsweise die Konzeption der Aufsicht: zuständig für die Kontrolle ist stets die Heimatbehörde einer Gesellschaft, unabhängig davon, wo die Gesellschaft in Europa tätig wird. Das erinnert an die vielen Unternehmen, die in Irland heimisch sind, um von den dort geltenden laxen Vorschriften zu profitieren, zum Beispiel im Bereich des Steuerrechts oder des Datenschutzrechts. Das deutsche Patent- und Markenamt kann in diesen Fällen nicht selber tätig werden, sondern ist gehalten, Missstände an die Schwesterbehörde im Ausland zu melden.

Beispiel kulturelle und soziale Leistungen: Nach deutschem Recht sollen Verwertungsgesellschaften einen Teil ihrer Einnahmen für diese Leistungen verwenden. Das entspricht der bisherigen Gesetzeslage und wurde auch von deutschen Institutionen wie dem Kulturrat oder der Initiative Urheberrecht begrüßt. Andere Länder sehen eine solche Verpflichtung nicht vor. Deshalb könnte es für Rechteinhaber mit einem starken Repertoire attraktiv sein, zu einer ausländischen Gesellschaft zu wechseln, wenn diese keine Abzüge für kulturelle und soziale Leistungen vornimmt. Hoffen wir, dass es nicht so kommt.

Im Regierungsentwurf wurde eine Reihe von problematischen Regelungen des Referentenentwurfs entschärft, so dass wir das deutsche VGG insgesamt für gelungen halten:

  • Im Referentenentwurf war noch eine umfassende elektronische Teilnahme der Mitglieder an den Mitgliederversammlungen vorgesehen, inklusive elektronischem Rederecht. Das hat sogar bei der Piratenpartei nicht funktioniert. Deshalb ist zu begrüßen, dass es nun bei der elektronischen Abstimmungsmöglichkeit bleiben soll, die auch die Richtlinie vorsieht.
  • Was nach wie vor zu fordern bleibt, ist eine Regelung, die eine Anfechtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung wegen technischer Probleme bei der elektronischen Abstimmung ausschließt. Ansonsten droht eine Blockade der Entscheidungsfindung. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann selber die Mitgliederversammlung besuchen oder einen Vertreter schicken.
  • Zu begrüßen ist, dass außerdeutsche Verwertungsgesellschaften, die in Deutschland direkt an den Ausschüttungen der gesetzliche Vergütungsansprüche teilhaben wollen, also insbesondere an der Privatkopievergütung, unter Durchbrechung des Sitzlandprinzips eine Zulassung durch das deutsche Patent- und Markenamt benötigen. Damit wird möglicher Missbrauch eingeschränkt.
  • Der Referentenentwurf sah vor, dass ehrenamtliche Gremienmitglieder einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung die Tantiemen offen legen müssen, welche sie von der Verwertungsgesellschaft erhalten haben. Dies haben wir kritisiert, weil es die Bereitschaft der Mitglieder, ein Ehrenamt zu übernehmen, beeinträchtigen könnte. Der Regierungsentwurf hat die Regelung nun entschärft, es reicht die Angabe von Einnahmekategorien.
  • Im Regierungsentwurf wurden zudem die Ausschüttungsfristen glattgebügelt. Das System läuft für gesetzliche Vergütungsansprüche darauf hinaus, dass die entsprechenden Tantiemen spätestens neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Einnahme verteilt werden müssen.
  • Nach wie vor zu kritisieren sind die Vorschriften zur Geldanlage: zugelassen sein sollen nur mündelsichere Anlageformen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Niedrigzinsphase (teilweise mit Negativzinsen) halten wir diese Sicherungsmaßnahme für zu weitgehend, zumal das Portfolio laut Richtlinie insgesamt so anzulegen ist, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios gleichermaßen sicher zu stellen ist.
  • Die neu eingeführte Sicherungsleistung, welche die Vergütungsschuldner der Privatkopievergütung entrichten müssen, wenn keine Einigung zustande kommt, wurde im Regierungsentwurf verwässert, indem jetzt in der Gesetzesbegründung aufgeführt ist, dass sie erst dann angeordnet werden soll, wenn ein besonderes Risiko für die Zahlung des Vergütungsschuldners vorliegt. Wir befürchten, dass der Regelung deshalb in der Praxis keine Bedeutung zukommen wird, weil dies praktisch nicht nachweisbar ist.
  • Der Gesetzesentwurf verpflichtet die Verwertungsgesellschaften nach wie vor, auf Verlangen einer Nutzungsvereinigung gemeinsame Gesamtverträge abzuschließen. Diese Verpflichtung könnte dazu führen, dass der Abschluss von Gesamtverträgen erschwert wird. Wir fordern daher nach wie vor, die Ausnahme eines sachlichen Grundes vorzusehen.
  • Die Umsetzungsfrist für die Änderung der Statuten wurde verlängert vom 9.10.16 auf den 31.12.2016. Die Bild-Kunst wird aller Voraussicht nach eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Herbst 2016 benötigen, um alle Vorschriften umzusetzen.

18.11.2015 ¦ Update Verfahren Vogel ./. VG Wort

Der EuGH ließ sich in seiner Entscheidung von formaljuristischen Überlegungen leiten: weil Verleger in der zugrundeliegenden Rechtsnorm, der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, nicht als Rechteinhaber aufgeführt sind, können sie keinen Anteil an dem „gerechten Ausgleich“ für die Schranke der Privatkopie erhalten. Verleger haben keine originäre Rechtsposition, welche die Privatkopieschranke schmälert, und die deshalb finanziell ausgeglichen werden müsse. Filmproduzenten und Musiklabels dagegen haben ein eigenes Leistungsschutzrecht und erhalten deshalb ebenso wie die Urheber einen Anteil an der Privatkopievergütung. Deshalb sind auch die Mitglieder der Berufsgruppe III der Bild-Kunst (Film) von dem Verfahren nicht betroffen.

Inhaltliche Erwägungen hat der EuGH nicht angestellt. Denn wenn man nur ein wenig tiefer in die Materie einsteigt, erkennt man schnell, dass die Verleger auch ohne eigenes Leistungsschutzrecht die gleiche Einbuße durch die Privatkopieschranke erleiden wie die Urheber: es werden weniger Bücher und Zeitschriften abgesetzt und es werden weniger Texte online vermarket. Die Einschränkung des Urheberrechtes betrifft auch die Verleger, die sich im Regelfall bei der Vermarktung ihrer Produkte auf die von den Urhebern abgetretenen Rechte stützen.

Dies gilt zumindest für die Textautoren und im Bildbereich für die Illustratoren und Grafiker, die vom Verlag direkt beauftragt werden. Fotografen und Bildende Künstler, für deren Werke von den Verlegern für die Verwendung in Printprodukten eine Lizenzvergütung gezahlt wird, treten dagegen im Regelfall keine gesetzlichen Vergütungsansprüche ab. Diese Fälle kann man also anders bewerten.

Die Verwertungsgesellschaften, die auch Verleger vertreten – GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition – müssen nun jeweils für sich überlegen, welche Konsequenzen aus der Spruchpraxis des EuGH zu ziehen sind. Da die Lebenssachverhalte unterschiedlich sind, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Gesellschaften künftig in der Frage der Verlegerbeteiligung unterschiedliche Wege einschlagen. Natürlich wird man noch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abwarten müssen, bevor man die Verteilungspläne in die Hand nimmt.

Und es ist abzuwarten, wie die Politik auf das Urteil des EuGH reagiert. Schließlich steht die Modernisierung der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft derzeit auf dem Prüfstand. Die EU-Kommission will ihre Pläne für 2016 Anfang Dezember 2015 veröffentlichen. Das ist die Gelegenheit, eine echte inhaltliche Diskussion zu führen und ein sachgerechtes Ergebnis zu implementieren. Den Anstoß in diesem Spiel müssen die Verleger machen, indem sie darlegen, ob und inwieweit sie eine Modernisierung der Richtlinie zu ihren Gunsten fordern.

Währenddessen müssen die vom Verfahren Vogel betroffenen Verwertungsgesellschaften prüfen, wie sie mit den derzeitigen möglicherweise fehlerhaften Verteilungsplänen umgehen. Die Bild-Kunst prüft derzeit, ob Bildagenturen genauso betroffen sind wie Verleger. Auch steht die Frage im Raum, ob das Urteil des EuGH nur die Privatkopievergütung betrifft oder auch die sonstigen gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie z.B. die Bibliothekstantieme.

Der Verwaltungsrat der Bild-Kunst wird in seiner Sitzung am 27. November 2015 über neue Sicherungsmaßnahmen entscheiden, die nach dem Urteil des EuGH in der Sache Reprobel erforderlich werden.

23.10.2015 ¦ Kulturwerk: Geförderte Projekte BG I

Gefördert wurdeProjekt
Artists Unlimited e.V. Ausstellungs- und Forschungsprojekt CYPHER
BBK Berlin “Wo steht die Kunst?” Vierteilige Veranstaltungsreihe zu Fragen des gegenwärtigen Verhältnisses von Politik und bildenden KünstlerInnen
Endmoräne e.V.Sommerwerkstatt und Ausstellung
hr. fleischer e.V.Jahresprogramm 2016
Künstlerbund Rhein-NeckarAusstellung „Frei sein“
Kunstraum Fuhrwerkswaage new talents 2016
Kulturwerk des brandenburgischen BBKSymposium und Festival zur Frage der Bedeutung der Kunsthalle Brennabor für die Stadt und die Region
PlusNull e.V. Ausstellung „Gedanken zur Revolution“
Westdeutscher Künstlerbund Ausstellung „expanding photography“ in Kaunas, Litauen

Mitglieder der Vergabekommission waren:

Annemarie Helmer-Heichele, André Kestel, Michael Kress, Dorothee Rocke, Werner Schaub, Ulla Windheuser-Schwarz, Frank Michael Zeidler

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Stefan Barbian, Dr. Britta Klöpfer
Telefon: 0228 - 915 34 13, e-mail <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

21.08.2015 ¦ Update Verfahren Vogel ./. VG Wort

Das Verfahren betrifft die Mitglieder der Berufsgruppen I und II der Bild-Kunst. Mitglieder der Berufsgruppe III sind nicht betroffen, da den Filmproduzenten – anders als den Verlegern – vom Gesetz ein eigenes Leistungsschutzrecht zugesprochen wird.

Verleger können dagegen nur von den Urhebern abgetretene Rechte und Vergütungsansprüche in die Verwertungsgesellschaften einbringen (sieht man von dem neuen Presseverleger-Leistungsschutzrecht ab). Im Sinne eines kollektiven Interessensausgleichs regeln die Verteilungspläne von GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst seit jeher eine pauschale Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen. Der konkrete Einzelfall soll gerade nicht betrachtet werden, was auch dem Schutz der Urheberseite dienen soll.

Das Oberlandesgericht München hat nun in dem Rechtsstreit Martin Vogel gegen VG Wort Ende 2013 entschieden, dass eine pauschale Beteiligung der Verleger durch Regelungen in den Verteilungsplänen der VGen nicht möglich sei. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Urheber seine Rechte und Ansprüche direkt an seine VG abgetreten habe oder ob er sie zuerst einem Verlag anvertraut habe, der sie wiederum gemäß § 63a UrhG der VG eingeräumt habe. Nur im zweiten Fall sei der Verleger an den Ausschüttungen für das betreffende Werk zu beteiligen.

Die Bild-Kunst hat zuletzt wieder im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu einem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz darauf hingewiesen, dass eine solche Einzelfallprüfung, welcher Anspruch wann und an wen abgetreten worden ist, administrativ eine nicht zu bewältigende Hürde darstellt. Bei der Bild-Kunst fehlt es schon an einem Werkverzeichnis, welches man für die Zuordnung der Abtretungsverhältnisse verwenden könnte. Wenn der Gesetzgeber das bewährte System der gesetzlichen Vergütungsansprüche aufrechterhalten will, wird er nicht umhin kommen, gewisse Pauschalierungen in der Verteilung zuzulassen.

Bevor es dazu kommt, wird allerdings zunächst der Europäische Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung zu treffen haben, ob Verleger an der wichtigen Privatkopievergütung überhaupt eine Beteiligung erhalten dürfen oder ob diese in Gänze den Urheberinnen und Urhebern zusteht. Ein entsprechendes Verfahren ist am Laufen – wir erwarten die Entscheidung im Herbst 2015. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren Vogel momentan ausgesetzt, bis diese Entscheidung vorliegt.

Die Bild-Kunst ist von ihrer Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dazu angehalten worden, Sicherungsmaßnahmen zu treffen für den Fall, dass sich die Verteilungspläne und damit die Ausschüttungen rückwirkend als rechtswidrig erweisen sollten. Dabei müssen wir ein „worst-case-Szenario“ unterstellen.

Bislang hat sich die Bild-Kunst im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG München gestützt und unterstellt, dass sie im „worst case“ Teile der Ausschüttungen an Urheber und Verleger zurückfordern und umverteilen muss. Nach einer Analyse des aktuellen Stands des Verfahrens vor dem EuGH könnte die Rechtsprechung allerdings auch eine Verlegerbeteiligung auf der Grundlage des geltenden deutschen Rechts insgesamt als rechtswidrig einstufen. Dann müssten die gesamten Ausschüttungen an Verleger im Rückabwicklungszeitraum (er betrifft die letzten drei Jahre vor der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung) zurück gefordert werden.

Vor diesem Hintergrund fasste die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2015 den Beschluss, alle Ausschüttungen an Verleger bis auf Weiteres zu stoppen, es sei denn, diese verpflichten sich vertraglich, erhaltene Zahlungen im Fall der Fälle zurück zu zahlen. Momentan werden die Verleger-Mitglieder der Bild-Kunst über diese Option informiert.

Im Zuge der Diskussionen über die aktuellen Sicherungsmaßnahmen wurde kurz vor der Mitgliederversammlung die Frage aufgeworfen, ob die Verlegerproblematik auch auf die von der Bild-Kunst vertretenen Bildagenturen zutrifft. Dies wird von der Geschäftsstelle derzeit intensiv geprüft. Die Mitgliederversammlung hat den Verwaltungsrat ermächtigt, nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchung die Entscheidung zu fällen, ob die Ausschüttungen auch an Bildagenturen gestoppt werden müssen, falls diese keine vertragliche Rückzahlungsverpflichtung eingehen. Die nächste Sitzung des Verwaltungsrates wird voraussichtlich Ende November 2015 stattfinden.

21.08.2015 ¦ Ausschüttungen 2015

Der nachfolgenden Tabelle können Regelausschüttungen (schwarz) und Sonderausschüttungen (rot) für die einzelnen Berufsgruppen und betreffend die einzelnen Nutzungsjahre entnommen werden:

 

NutzungsjahrBerufsgruppe I
(Kunst)
Berufsgruppe II
(Foto, Illustration, Design)
Berufsgruppe III
(Film)
bis 2011

Herbst 2015:
Produzenten Sonderusschüttung Bibliothkstantieme Film
(laut Beschluss MV)

2011

Herbst 2015:
Produzenten
Kabelweiterleitung und Privatkopie

2012Frühjahr 2016:
Endausschüttung
Privatkopie und Kabelweiterleitung für Filmurheber und Produzenten
2012 & 2013Dezember 2015:
Nachzahlung Reprographie-Abgabe Drucker für Urheber und Verlage mit Hauptausschüttung "Buch"
2013Ende 2015:
Endausschüttung Folgerecht an Künstler
Herbst 2015:
Nachausschüttung Verlage
Bibliothekstantieme und Gerätevergütung (an Urheber bereits im Juli 2015 erfolgt)
Ende 2015:
Abschlag Privatkopie für Urheber
2014Ende 2015:
Hauptausschüttung Bibiothekstantieme und Gerätevergütung für Urheber und Verlage
2014Ende 2015:
Ausschüttung Vervielfältigungs- und Sebderechte für Künstler
2014Anfang 2016:
Nachausschüttung Bibliothekstantieme und gerätevergütung für Urheber und Verlage
2015Frühjahr 2016:
Ausschüttung Vervielfältigungsrechte 2. Halbjahr 2015 für Künstler

 

 

21.08.2015 ¦ Stiftung Kulturwerk – Berufsgruppe I: Jetzt bewerben!

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21.08.2015 ¦ Einigung über Vergütung für Drucker

Vor einem Jahr hatten wir an dieser Stelle über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2014 berichtet, der die Gerätevergütung für Drucker und PC nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Recht dem Grunde nach bejaht hatte – nach 13 ½ Jahren Verfahrensdauer. Damit stand allerdings nur fest, dass Vergütungen gezahlt werden mussten, nicht jedoch, wie hoch die Vergütungen ausfallen sollten. Hierfür wurden die Verfahren vom BGH an die gerichtlichen Vorinstanzen zurückverwiesen.

Für die Verwertungsgesellschaften stand es außer Frage, den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zu unternehmen. Noch einmal 13 ½ Jahre Gerichtsverfahren wären für die Mitglieder schlicht nicht vermittelbar gewesen. Glücklicher Weise sahen das die Industrievertreter genauso, vielleicht auch deswegen, weil seit 2008 unter der Geltung des neuen Rechts bereitwillig Vergütungen für Drucker geleistet werden.

Der nun abgeschlossene außergerichtliche Vergleich betrifft alle Drucker, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 in Deutschland in den Verkehr gebracht worden sind. Die Abgabesätze reichen für BITKOM-Mitglieder von EUR 4,13 für langsame Tintenstrahldrucker bis zu EUR 14,00 für schnelle Laserdrucker. Andere Unternehmen müssen einen Aufschlag von 25% entrichten, da sie nicht in den Genuss des Gesamtvertragsrabatts kommen, es sei denn, sie treten dem BITKOM bis Ende August 2015 bei.

Über die Höhe der Einnahmen werden wir unseren Mitgliedern berichten, sobald wir aufgrund der Abrechnungen der Unternehmen eine seriöse Schätzung vornehmen können. Ausschüttungsberechtigt in dieser Inkassosparte sind die Mitglieder der Berufsgruppen I (Kunst) und II (Foto, Illustration, Design). Von den Gesamterlösen erhält die Bild-Kunst einen Anteil von 17,1% für die Vergütung der von ihr vertretenen Bildrechte. Dieser Anteil wurde im Übrigen auf der Grundlage neuerer empirischer Untersuchungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 auf 23,09% angehoben.

Die Vergütung für das Kopieren von Text und Bild mittels PC im Zeitraum 2001 bis 2007 ist von dem Vergleich nicht umfasst. Hierzu werden die Vergleichsgespräche fortgeführt. Auf Seiten der Industrie sind von dieser Materie andere Unternehmen betroffen als bei den Druckern.

Zieht man ein Resümee aus dem Verfahren, so zeigt es, wie wichtig klare gesetzliche Bestimmungen im Bereich des Urheberrechts sind. Jegliche Unklarheit geht zu Lasten der Rechteinhaber, denn sie müssen Vergütungen bei den potentiellen Vergütungsschuldnern in jahrelangen Gerichtsprozessen mühsam einklagen.

16.07.2015 ¦ Stiftung Kulturwerk: Geförderte Projekte BG III

Gefördertes Projekt
Bundesverband KinematografieSymposium "Für Bilder leben – von Bildern leben"
Concrete Narrative SocietyTagung und Filmreihe "M für Moment, Z für Zeit – Animationsfilm mit Fotos"
Ehrenpreis der VG Bild-Kunst für das Lebenswerk eines Regisseurs im Rahmen der Metropolis-Preisverleihung des Bundesverband Regie
Filmbüro NWFilmische Begegnung mit Gianfranco Rosi. Werkschau und Masterclass
Hanke, Birgid"Die zweite Haut – die Kostümbildnerin Ingrid Zoré"
Institut für Medienwissenschaft, Philipps-Universität MarburgMarburger Kamerapreis und Bild-Kunst Kameragespräche 2016
play loudDruckkostenzuschuss "Die Siedler Francos als Beispiel für die Zurückdrängung des suchenden Dokumentarfilms"
Tide gGmbhDruckkostenzuschuss "Werkinterview FilmKunst. Hamburger Filmemacher_innen im Gespräch"
UVK VerlagsgesellschaftDruckkostenzuschuss "Hannes Rall – Animationsfilm"

Mitglieder der Vergabekommission waren:

Matthias Kammermeier, Dr. Jürgen Kasten, Dietmar Kraus, Rüdiger Laske, Dr. Thorolf Lipp, Niki Stein von Kamienski, C. Cay Wesnigk

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Dr. Britta Klöpfer, Stefan Barbian
Telefon: 0228 915 34 13, e-mail <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

15.07.2015 ¦ Privatkopieschranke in Großbritannien

Bis zum 1. Oktober 2014 war es in Großbritannien von Gesetzes wegen nicht erlaubt, Privatkopien anzufertigen. Einzelne Dienstanbieter gestatteten das Kopieren zwar im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen auf einzelvertraglicher Basis; das stellte aber die Ausnahme dar. In der Mehrzahl der Fälle handelten die Bürgerinnen und Bürger auf der Insel deshalb illegal, wenn sie einen Fernsehfilm auf ihren Festplattenrekorder aufnahmen, wenn sie geschützte Texte und Bilder aus dem Internet herunter luden oder wenn sie Musik von CD auf ihre MP3-Player übertrugen.

Das Verhalten der Konsumenten wurde im Rahmen einer Modernisierung des Urheberrechts im vergangenen Herbst legalisiert, indem eine Privatkopieschranke ins Urheberrecht eingefügt wurde. Diese erlaubt seitdem das Anfertigen von digitalen Kopien zu privaten Zwecken und für den eigenen Gebrauch. Die Regierung hatte also eingesehen, dass man dem massenhaften Kopieren nur durch eine gesetzliche Regelung Herr werden kann. Das, was alle für erlaubt halten, sollte auch erlaubt sein, wie im Übrigen auch in fast allen anderen europäischen Ländern.

Was die Regierung in London nicht einsehen wollte, ist die Tatsache, dass das EU-Recht für die Einführung der Privatkopieschranke eine Kompensation der Rechteinhaber vorsieht. Die Argumentation der Regierung: Die Rechteinhaber hätten bislang kein Geld erhalten, obwohl kopiert wurde, deshalb entsteht den Rechteinhabern auch kein Schaden, wenn das Kopieren jetzt erlaubt wird. Außerdem könnten die Rechteinhaber ja die Preise für ihre Produkte erhöhen, um mögliche Verluste durch privates Kopieren auszugleichen.

Die Neuregelung wurde unter anderem vom britischen Komponistenverband einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Das zuständige Gericht entschied jetzt, dass die Annahme der Regierung, den Rechteinhabern entstehe durch das private Kopieren kein Schaden, eine reine Behauptung darstelle, die durch nichts bewiesen sei. Die gesamte Regulierung wurde kassiert und die Regierung wird prüfen, ob sie eine Neuregelung in Angriff nimmt. Dass die Cameron-Administration freiwillig ein System der Privatkopievergütung auf der Insel einführt, wird von Prozessbeobachtern allerdings als unwahrscheinlich eingestuft.

15.07.2015 ¦ Bild-Kunst Mitgliederversammlung 2015

Im Geschäftsjahr 2014 erwirtschaftete die Bild-Kunst einen Gesamtertrag von EUR 78,4 Mio. und lag damit um EUR 17 Mio. über dem Vorjahr 2013. Der Grund für diese außerordentliche Steigerung bestand in einer größeren Nachzahlung von Privatkopie-Vergütungen für das Produkt PC. Aufgrund von aussichtsreichen Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie ist in naher Zukunft mit weiteren Verträgen in diesem für die Bild-Kunst so wichtigen Inkassobereich zu rechnen. Deshalb besteht die berechtigte Aussicht, den durchschnittlichen Jahresertrag der letzten Jahre von EUR 60 Mio. dauerhaft auf ein Niveau von ca. EUR 70 Mio. anzuheben.

Die Nettoausgaben der Bild-Kunst beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf EUR 3,6 Mio. und lagen damit um TEUR 300 über denen des Vorjahres. Wegen des hohen Ertrages sank der durchschnittliche Kostensatz trotzdem von 5,44% auf 4,65%. Der Anstieg der Kosten setzt sich aus echten Mehrausgaben - vor allem in Investitionen im IT-Bereich - in Höhe von TEUR 200 zusammen sowie aus geringeren Erstattungen für Dienstleistungen (TEUR 100), welche mit den Bruttokosten aufgerechnet werden und diese dadurch senken.

Die Anzahl der Mitglieder stieg von 54.559 (31.12.2013) auf 56.408 (31.12.2014) an, wobei die Berufsgruppe I (Bildende Künstler) jetzt 13.313 Mitglieder umfasst, die Berufsgruppe II (Bildurheber) 32.523 und die Berufsgruppe III (Filmurheber) 10.572.

Die Mitglieder diskutierten und entschieden in der Versammlung über folgende Themen:

Satzungsreform
Wie schon im vergangenen Jahr wurde auch 2015 die Satzung in Teilen angepasst. Dieses Mal stand im Vordergrund, die Ergebnisse der Mediation innerhalb der Berufsgruppe III (Film) umzusetzen: So wurde die Anzahl der Verwaltungsräte pro Berufsgruppe von fünf auf sechs erhöht, um eine angemessene Präsenz aller Berufssparten im Kontrollgremium zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Regelung über die im Verwaltungsrat vertretenen Berufssparten der Berufsgruppe III überarbeitet. Eine weitere Neuregelung betrifft die erforderliche Mehrheit für Verteilungsplanänderungen: diese wurde auf 2/3 angehoben, wie es auch GEMA und VG Wort praktizieren. Verteilungspläne stellen das Herzstück von Verwertungsgesellschaften dar. Durch die höheren Anforderungen soll bewirkt werden, dass für Änderungen schon im Vorfeld ein breiter Konsens der Betroffenen gefunden wird.

In der Mitgliederversammlung fand darüber hinaus eine angeregte Diskussion statt, ob die Satzung in Zukunft die Vorgabe erteilen sollte, dass die Gremien und Kommissionen der Bild-Kunst möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Momentan befinden sich die männlichen Vertreter mit 70% bis 80% deutlich in der Überzahl. Weil eine solche Regelung bei entsprechender Ausgestaltung in die Wahlfreiheit der Mitglieder eingreifen würde, soll das Thema zunächst intern weiter analysiert werden. Zur Mitgliederversammlung 2016 wird ein entsprechender Vorschlag zur Abstimmung gestellt werden.

Änderung der Wahrnehmungsverträge
Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften gewährt den Mitgliedern von Verwertungsgesellschaften eine Reihe von Rechten, die zum Teil über das hinausgehen, was bei der Bild-Kunst bereits zum Standard gehörte. Die Mitgliederversammlung beschloss deshalb, die Wahrnehmungsverträge anzupassen und schon vor dem Ablauf der Frist richtlinienkonform auszugestalten.

Änderung der Verteilungspläne und Verteilungsbeschlüsse
Der Vorstand der Bild-Kunst kündigte für die zweite Jahreshälfte 2015 die Durchführung eines größeren Projektes zur Modernisierung der Verteilungspläne an. Es wird auch hier darum gehen, Anpassungen an die neuen Bestimmungen der EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften vorzunehmen. Darüber hinaus soll insbesondere der Verteilungsplan 7 modernisiert werden, der beschreibt, wie die Vergütungen für das digitale Kopieren von Bildwerken ausgeschüttet werden.

In der Mitgliederversammlung 2015 wurde der Wortlaut des Verteilungsplans 11 (Kabelweitersendung Film) überarbeitet und transparenter gestaltet. Weiterhin wurde ein neuer Verteilungsplan 14 beschlossen, der die Verteilung von Vergütungen für den Werbefilm regelt. Für das Kopieren von TV-Werbespots erhält die Bild-Kunst seit Kurzem einen gesondert ausgewiesenen Geldbetrag von der ZPÜ.

Die Mitgliederversammlung beschloss darüber hinaus eine Regelung zur Beteiligung ausländischer Schwestergesellschaften an den Erlösen, die über Verteilungsplan 6 (analoges Kopieren von Bildwerken) ausgeschüttet werden. Für die Auslandsbeteiligung an den Erlösen des Verteilungsplans 7 (digitales Kopieren von Bildwerken) wurde bis zum Inkrafttreten eines neuen Regelwerks eine interimistische Lösung verabschiedet. Durch beide Maßnahmen wird eine angemessene Berücksichtigung der Mitglieder unserer Schwestergesellschaften im Bild-Bereich sichergestellt.

Auch im Jahr 2015 standen erneut die notwendigen Sicherungsmaßnahmen anlässlich des Grundsatzverfahrens Vogel ./. VG Wort auf der Tagesordnung. Es geht hierbei um die Rechtmäßigkeit der pauschalen Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen Bild. Das Verfahren befindet sich derzeit vor dem Bundesgerichtshof, der momentan auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall wartet und deshalb wohl erst im Frühjahr 2016 entscheiden wird. Nach einer sorgfältigen Analyse der Risikolage empfahlen Vorstand und Verwaltungsrat der Mitgliederversammlung, die Ausschüttungen an Verlage bis auf Weiteres auszusetzen, es sei denn, diese verpflichten sich vertraglich im Fall der Fälle zur Rückzahlung des Erhaltenen. Die Mitgliederversammlung genehmigte diesen Vorschlag. In einer Sondersitzung des Verwaltungsrats im Herbst 2015 soll entschieden werden, ob dieses Verfahren auch auf die von der Bild-Kunst vertretenen Bildagenturen erstreckt werden muss.

09.07.2015 ¦ Stipendien und Projektförderung in 2016 für bildende Künstlerinnen und Künstler


Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2015 (Posteingang!)

Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2015. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.

Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2016 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier oder telefonisch unter 0228 33 65 69 0.

Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.

Mehr Infos finden Sie unter <link http: www.kunstfonds.de external-link-new-window externen link in neuem>www.kunstfonds.de

10.06.2015 ¦ Filmurheber: Abrechnungsfähige Sender 2014

Nach dem neuen System fällt die Bewertungskommission ihre Entscheidung im Normalfall bis zum 15. Januar eines Jahres für das jeweilige Vorjahr. Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass die Mitglieder der Berufsgruppe III frühzeitig informiert werden, welche Sender sie bei ihren Meldungen berücksichtigen können.

In der Phase der Umstellung des Systems geht es nicht ganz so schnell: so hatten wir Sie im März-Newsletter über die Entscheidung der Kommission für 2013 informiert, dem ersten Jahr, in dem der neue Verteilungsplan zur Anwendung kommt. In diesem Artikel informieren wir Sie über die abrechnungsfähigen Sender des Jahres 2014. Die Entscheidung für 2015 soll dann regelkonform schon Mitte Januar 2016 vorliegen.

Hier also die Liste der abrechnungsfähigen Sender 2014. Gegenüber 2013 sind die Sender ZDFkultur und der Disney Channel hinzu gekommen.

ARDZDFRTLSAT.1
Pro7VOXRTL2Kabel1
NDRWDRMDRSuper RTL
SWF/SDRBRHRKiKa
3SATPhönixRBBZDFneo
N24n-tvSport1Tele5
ARTEDmaxNickelodeonRTL Nitro
ZDFinfoSixxSAT.1 GoldPro7 Maxx
EurosportVIVAComedy Central13th Street
Eins.PlusEins.FestivalTagesschau.24BR alpha
ORF 2 EuropeZDF KulturDisney Channel

 

Die Senderwerte für 2014 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Sie entsprechen dem Zehnfachen des Marktanteils:

ARD125ZDF133RTL103SAT.181
Pro755VOX52RTL239Kabel138
NDR25WDR24MDR19SuperRTL17
SWF/SDR18BR16HR11KiKa12
3SAT11Phönix11RBB10ZDF neo13
N2410n-tv10Sport18Tele59
ARTE10Dmax10Nickeodeon6RTL Nitro13
ZDFinfo9Sixx7SAT.1 Gold7Pro7 Maxx5
Eurosport6VIVA3Comedy Central313th Street3
Eins.Plus6Eins.Festival6Tagesschau.246BR alpha6
ORF 2 Europe3ZDFkultur3Disney Channel8

 

Zusätzlich führte die Verteilungsplanrevision ab dem Ausstrahlungsjahr 2013 einen neuen Kulturfaktor ein. Für normale Sender hat er den Wert "1", für Sender, die maßgeblich Programme aus den Bereichen Kultur, Bildung und Information ausstrahlen, wird ein Wert zwischen "2" und "5" vergeben.

Der Verteilungsplan sieht vor, dass die Kulturfaktoren von der Bewertungskommission der Berufsgruppe III vergeben werden. Diese hat für das Abrechnungsjahr 2014 die Werte festgesetzt, wie sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben sind.

ARDIZDFIRTLISAT.1I
Pro7IVOXIRTL2IKabel1I
NDRIIWDRIIMDRIISuper RTLI
SWF/SDRIIBRIIHRIIKiKaIII
3satIVPhönixIIRBBIIZDFneoII
N24In-tvIISport1ITele5I
ARTEIVDmaxINickelodeonIRTL NitroI
ZDFinfoIIISixxISAT.1 GoldIPro 7 MaxxI
EurosportIVIVAIComedy CentralI13th StreetI
Eins.PlusIIEins.FestivalIIITagesschau.24IIBR alphaIII
ORF 2 EuropeIIZDFKulturIIDisney ChannelI

 

Zur Erinnerung: Wie wirken sich die Kulturfaktoren aus? Letztendlich handelt es sich um Multiplikatoren der Senderwerte. Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen:

Das ZDF hat einen Senderwert von "133", der Kulturfaktor beträgt "I". Damit bleibt es bei einem Wert von 133, denn 1 x 133 = 133.
ARTE dagegen wurde ein Kulturfaktor von "IV" zugeordnet. Der Senderwert beträgt "10". Durch Multiplikation erreicht ARTE somit einen Wert von "40", denn 4 x 10 = 40.

Die sich so ergebenden endgültigen Werte für die einzelnen Sender (Senderwert x Kulturfaktor) lassen sich aus der folgenden Tabelle ablesen:

ARD125ZDF133RTL103SAT.181
Pro755VOX52RTL239Kabel138
NDR50WDR48MDR38Super RTL17
SWF/SDR36BR32HR22KiKa36
3 sat44Phönix22RBB20ZDFneo26
N2410n-tv20Sport18Tele59
ARTE40Dmax10Nickelodeon6RTL Nitro13
ZDFinfo27Sixx7SAT.1 Gold7Pro7 Maxx5
Eurosport6VIVA3Comedy Central313th Street3
Eins.Plus12Eins.Festival18Tagesschau.2412BR alpha18
ORF 2 Europe6ZDFkultur6Disney Channel8

 

10.06.2015 ¦ Österreich: Entwurf Urhebergesetznovelle

Die wichtigsten Neuerungen des <link https: www.ris.bka.gv.at dokumente begut begut_coo_2026_100_2_1102902 begut_coo_2026_100_2_1102902.pdf _blank external-link-new-window externen link in neuem>Gesetzentwurfs sollen im Folgenden in der Reihenfolge ihrer Nennung vorgestellt und kommentiert werden:

§ 37a - Zweitverwertungsrecht von Urhebern wissenschaftlicher Beiträge

Wenn ein Urheber als Angehöriger einer mit öffentlichen Mitteln zu mindestens 50% finanzierten Forschungseinrichtung einen wissenschaftlichen Beitrag verfasst und diesen in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung veröffentlichen lässt, darf er seinen Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten unabhängig von der Vereinbarung mit seinem Verleger nicht-kommerziell öffentlich zugänglich machen.

§ 38 - Rechte am Filmwerk

Nach geltendem österreichischen Recht stehen die Verwertungsrechte an kommerziell hergestellten Filmwerken automatisch dem Filmproduzenten zu. Gesetzliche Vergütungsansprüche stehen dem Urheber und dem Produzenten je zur Hälfte zu, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die cessio legis betreffend einen Regisseur hatte der EuGH in seiner Entscheidung Luksan (C-277/10) im Februar 2012 für rechtswidrig erklärt. Ersetzt werden soll sie nun durch die deutsche Regelung, nach der zu Gunsten des Filmherstellers (nur) widerleglich vermutet wird, dass ihm alle Verwertungsrechte der Filmurheber eingeräumt worden sind. (Kurios: für Schauspieler bleibt es bei der cessio legis) Übernommen wird auch die im deutschen § 89 Absatz 2 UrhG vorgesehene Durchbrechung des Prioritätsprinzips, wonach die Rechteübertragung auf den Produzenten auch dann möglich bleibt, wenn der Filmurheber im Voraus seine Rechte einem Dritten, also z.B. einer Verwertungsgesellschaft eingeräumt hat. Damit werden aus unserer Sicht Filmurheber gegenüber Filmkomponisten und Drehbuchautoren diskriminiert. Diesen ist es nämlich möglich, ihre Rechte über Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen. So vertritt die GEMA erfolgreich die Rechte der Filmkomponisten, ohne dass dies der Filmwirtschaft in den letzten 100 Jahren erkennbar geschadet hätte.

Die Novelle belässt es dabei, die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Filmurheber hälftig den Filmproduzenten zuzuweisen, soweit diese nicht unverzichtbar sind. In der Praxis gelten zumindest die wirtschaftlich bedeutenden Vergütungsansprüche aus der Privatkopievergütung als unverzichtbar. Jedoch leuchtet es nicht ein, warum die Filmproduzenten die Hälfte der sonstigen Vergütungsansprüche der Filmurheber erhalten sollen, obwohl ihnen doch eigene Vergütungsansprüche zukommen. Die einseitige Bevorzugung der Filmproduzenten ist jedenfalls ein Rückschlag für die Urheberseite und eine vertane Chance, die Filmurheber endlich angemessen an den mit ihren Werken geschaffenen Erlösen zu beteiligen.

§ 42 - Privatkopieschranke

Nach aktuellem österreichischen Recht dürfen natürliche Personen und Unternehmen Text und Bild auf Papier vervielfältigen, und zwar unabhängig davon, ob dies zu kommerziellen Zwecken oder nicht erfolgt. Musik und Film dürfen nur von natürlichen Personen und nur zu nicht-kommerziellen Zwecken vervielfältigt werden. Das Gleiche gilt für Text und Bild, wenn diese nicht auf Papier (sondern z.B. auf eine Festplatte) kopiert werden.

Die Privatkopieschranke wird zusätzlich noch einzelnen Begünstigten in Sonderfällen eingeräumt, z.B. Schulen und Universitäten. Diese Sonderfälle werden durch die Novelle erweitert.

§ 42b - Leerkassettenvergütung

Der vom EuGH geforderte angemessene Ausgleich für die Privatkopieschranke erfolgte in Österreich bislang für Musik- und Filmwerke durch eine Abgabe auf "unbespielte Bild- oder Schallträger"; also in Form einer Leermedienabgabe. Für Text und Bild war dagegen eine Abgabe auf die Vervielfältigungsgeräte und eine Betreiberabgabe vorgesehen.

Die Novelle ersetzt die Abgabe auf "unbespielte Bild- oder Schallträger" nunmehr durch eine Abgabe auf "Speichermedien jeder Art". Damit bleibt der österreichische Gesetzgeber seinem System treu, für das Kopieren von Musik und Film nur eine Leermedienabgabe und keine Geräteabgabe vorzusehen. Es wird alleine die Definition der Leermedien modernisiert, damit diese auch heute gängige Medien, wie z.B. USB-Sticks, Speicherkarten und Festplatten, umfasst. Aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung war die alte Formulierung jedoch schon seit Dezember 2013 in diesem Sinne auszulegen. Freilich werden PCs und Mobilfunkgeräte trotzdem abgabepflichtig, wenn und soweit in ihnen eine Festplatte oder ein Speicherchip verbaut ist. Die Modernisierung des Gesetzestextes ist jedenfalls zu begrüßen.

Eine größere Bedeutung wird dem neuen System für die Bestimmung der angemessenen Abgabe zukommen. Ein erweiterter Kriterienkatalog nennt zwar den Nachteil für die Rechteinhaber, der diesen durch die Privatkopieschranke  entsteht, als einen zu berücksichtigenden Faktor bei der Bemessung der Höhe der Abgaben und verweist damit auf das entscheidende, vom EuGH festgelegte Kriterium. Andere Kriterien, wie das Ausmaß, in dem Speichermedien zum Speichern relevanter Vervielfältigungen genutzt werden, könnten später mit Erfolg vor Gericht angezweifelt werden. Gleiches gilt für die Kappungsgrenze von 6% bei Speichermedien und 11% bei Geräten, die freilich aus deutscher Sicht relativ großzügig bemessen sind.

Große Kritik von Seiten der Rechteinhaber sehen sich zwei Vorschriften ausgesetzt, die sich verschämt auf den Hinterbänken der Paragrafen eingeschlichen haben:

Gemäß § 116 Absatz 11 (neu) soll die Summe der Privatkopieabgabe bis einschließlich 2019 ein Volumen von EUR 29 Mio. p.a. nicht überschreiten. Und wenn sich die Anzahl der relevanten Kopien in diesem Zeitraum verdoppelt?

Weiterhin sieht § 18b (neu) des österreichischen Verwertungsgesellschaftsgesetzes bei neuen Speichermedien eine einjährige Verhandlungspflicht für die Industrie und die Gesellschaften vor. Kommt ein Gesamtvertrag in diesem Zeitraum zustande, können die Vergütungen erst nach Abschluss des Vertrags geltend gemacht werden. Das heißt mit anderen Worten: Verzicht auf ein Jahr Vergütungszahlung.

Unsere Dachorganisation IFFRO hat auf ihrer Generalversammlung am 2. Juni in Wien eine Resolution verabschiedet, die die österreichische Regierung zu entsprechenden Nachbesserungen der Gesetzesnovelle auffordert.

§ 76f - Schutz der Hersteller von Zeitungen und Zeitschriften

Der österreichische Gesetzgeber will dem deutschen Beispiel folgen und ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schaffen. Dabei ist die gewählte Formulierung mindestens missverständlich, denn sie erlaubt das Vervielfältigen, Verbreiten und Onlinestellen von Zeitungen und Zeitschriften durch jedermann - außer den gewerblichen Anbietern von Suchmaschinen. Hier wird der Gesetzestext noch nachgearbeitet werden müssen.

10.06.2015 ¦ Ihre Urheberrechte auf internationalem Parkett

Unser Dachverband CISAC organisiert allgemein die Beziehungen der Verwertungsgesellschaften untereinander, während die IFFRO einen Verband speziell für die Gesellschaften darstellt, die ein Reprographie-Inkasso vornehmen. CIAGP und EVA setzen sich für die Belange der Gesellschaften der Bildenden Kunst ein und die SAA betreibt politische Lobbyarbeit für Filmurheber in Brüssel. Ein wenig vereinfachend kann man die Verbände wie folgt unseren Berufsgruppen zuordnen:

CISAC:Alle Berufsgruppen
CIAGP / EVA:Berufsgruppe I
IFFRO:Berufsgruppe II
SAA:Berufsgruppe III


(Für die CIAGP als Unterorganisation der CISAC sind keine gesonderten Beiträge zu entrichten.)

Am 18. und 19. Mai 2015 fand zunächst die Jahresversammlung der CIAGP (Conseil des Auteurs de l´Art Graphique et Plastique) in Buenos Aires statt. Im Mittelpunkt dieser Sitzung stand die Entwicklung der Wahrnehmung der Urheberrechte bildender Künstler in Lateinamerika. Auch für alle deutschen Urheber ist es wichtig, dass es in möglichst vielen Ländern funktionierende Verwertungsgesellschaften gibt, die die Rechte an Werken der bildenden Kunst vergeben können. Außerdem erweitern wir über die Gegenseitigkeitsverträge den Rechtekatalog, den wir hier in Deutschland administrieren.

Die Gesellschaften in den lateinamerikanischen Ländern erhalten von der CISAC Unterstützung bei der Verwaltung der Rechte und bei der Erschließung neuer Inkassobereiche. Von der französischen ADAGP wird dabei die Einführung des Folgerechts unterstützt; EVA (European Visual Artists) gewährt Hilfe bei den Verhandlungen mit den Text-Verwertungsgesellschaften um eine Beteiligung an denjenigen Vergütungen, die für das Kopieren aus Büchern und Zeitschriften bezahlt werden.

In Buenos Aires wurden erfreulicher Weise die letzten Hürden für eine Mitgliedschaft der lateinamerikanischen Gesellschaften in OLA (Online Art) beseitigt. Über OLA werden die Online-Rechte der bildenden Kunst verwaltet.

Am 2. und 3. Juni 2015 traf sich in Wien die European Group der IFRRO (International Federation of Reproduction Rights Organisations). Hier lag der Schwerpunkt der Tagesordnung auf den Vorgaben der Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, die bis Mitte April 2016 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Im Zentrum der Diskussion stand die Praxis der internationalen Ausschüttungen, die aufgrund neuer EU-Vorgaben teilweise umstrukturiert werden muss. Die Bild-Kunst arbeitet aber schon seit Jahren engagiert an einfachen Datenaustauschformaten für Auslandszahlungen im Bereich der gesetzlichen Vergütungsansprüche, so dass wir einen nur geringen Anpassungsbedarf sehen.

Am 4. Juni 2015 trat in Brüssel die Jahresmitgliederversammlung der CISAC zusammen. Neben den üblichen Verwaltungsentscheidungen durch die Mitgliederversammlung (Verabschiedung des Jahresabschlusses und Genehmigung des Finanzplanes für 2015/16) stand auch bei der CISAC die Urheberrechtsreform in Europa (Reda-Report und die Digitale Agenda der Kommission) im Mittelpunkt der Diskussion. Beschlossen wurde zudem, die Überprüfung der Arbeit der Mitgliedsgesellschaften neu zu organisieren ("Compliance"). Die Bild-Kunst wurde im vergangenen Jahr 2014 geprüft - der Aufwand war enorm – und kann ein gutes Ergebnis vermelden: Die Organisation und Einbindung der Gremien in alle Entscheidungen ist in völligem Einklang mit den Regeln der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit – nur: künftig müssen wir die umfangreichen Informationen, die wir den Mitgliedern geben, auch auf englisch für die Schwestergesellschaften aufbereiten.

Am 5. Juni 2015 schließlich haben – ebenfalls in Brüssel – die Mitgliederversammlungen der EVA (European Visual Artists) und der OLA (Online Art) stattgefunden. Wichtigstes Thema hier war das Projekt "Fingerprinting", bei dem es darum geht, eine internationale Werk-Datenbank für Abbildungen von bildender Kunst aufzubauen. Mit Hilfe dieser Datenbank und geeigneter Such-Algorithmen wäre es möglich, Angebote im Internet auf entsprechende Nutzungen zu untersuchen, um illegale Verwendungen aufzuspüren, lizensierte Angebote zu überprüfen und – last but not least – Informationen über Nutzungsvorgänge für die Verteilung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu gewinnen. Es wurde der Beschluss gefasst, das Projekt unter dem Dach der OLA durchzuführen.

Bereits einen Monat vorher - am 6. Mai 2015 – fand in Brüssel die Generalversammlung der SAA (Society of Audiovisual Authors) statt. Im Zentrum der Debatte stand die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie über Verwertungsgesellschaften. Inhaltlich hatte sich die SAA bereits im März mit der Veröffentlichung der 2. Version ihres White Papers in der Urheberdebatte zu Wort gemeldet. Näheres kann hier nachgelesen werden (Englisch).

08.06.2015 ¦ Aufruf an die BG II zur Online-Befragung der EU-Kommission

Liebe Mitglieder der Berufsgruppe II,

wir haben uns dazu entschlossen, unsere Mitglieder der Berufsgruppe II kurzfristig mit einem Sonder-Newsletter, der am 8. Juni versandt wurde, zu kontaktieren, um Sie auf eine offizielle Online-Befragung im Auftrag der EU-Kommission aufmerksam zu machen. Es geht um die Vergütung für Fotografen, Illustratoren und Designer. Die Ergebnisse dieser Studie und weiterer Befragungen anderer Berufsgruppen will die EU-Kommission in ihre Überlegungen zum Themenkomplex der angemessenen Vergütung von Urheberinnen und Urhebern einfließen lassen.
 
Bislang ist der Rücklauf gering. Deshalb wurde die Frist  bis zum 14. Juni 2015 verlängert.
 
Bitte entscheiden Sie, ob Sie an der Studie teilnehmen wollen, die von Europe Economics und dem Institut für Informationsrecht der Universität Amsterdam durchgeführt wird. Alle Antworten werden anonym und vertraulich behandelt. Die Studie wird ausschließlich aggregiert Daten zeigen, keine individuellen Antworten. Die Beantwortung der Fragen geschieht online und soll ca. 10 bis 15 Minuten dauern.
 
Den Online-Fragebogen finden Sie unter dieser Adresse:
 
<link https: ec.europa.eu eusurvey runner questionnaireforvisualartists external-link-new-window externen link in neuem>ec.europa.eu/eusurvey/runner/QuestionnaireforVisualArtists
 
Sie können dort "Deutsch" als Sprache auswählen.

04.06.2015 ¦ Filmemacherin Meerapfel übernimmt Berliner Akademie der Künste

Am 30. Mai wählten die versammelten Mitglieder der Mitgliederversammlung erstmals eine Frau in den Vorsitz. Zur neuen Präsidentin wählte die Akademie der Künste auf ihrer Mitgliederversammlung in Berlin Filmregisseurin, Drehbuchautorin, Produzentin und Mitglied der VG Bild-Kunst Jeanine Meerapfel. Zur Vizepräsidentin wurde die Schriftstellerin und Theaterautorin Kathrin Röggla gewählt. Beide wurden mit großer Mehrheit gewählt. Mit der Wahl der neuen Führungsspitze endet satzungsgemäß die Amtszeit von Klaus Staeck als Akademie-Präsident und von Nele Hertling als Vizepräsidentin.

In den Senat der Akademie der Künste wurden wieder gewählt, bzw. erstmals gewählt:
Sektion Bildende Kunst: Wulf Herzogenrath (Direktor) und Birgit Hein (Stellvertretende Direktorin)
Sektion Baukunst: Michael Bräuer (Direktor) und Wilfried Wang (Stellvertretender Direktor)
Sektion Musik: Manos Tsangaris (Direktor) und Enno Poppe (Stellvertretender Direktor)
Sektion Literatur: Ulrich Peltzer (Direktor) und Kerstin Hensel (Stellvertretende Direktorin)
Sektion Film- und Medienkunst: Rosa von Praunheim (Direktor) und Jutta Brückner (Stellvertretende Direktorin)

Die Sektion Darstellende Kunst besetzt ihre Direktorenämter erst auf der Herbst-Mitgliederversammlung im November dieses Jahres neu. Bis dahin wird die Sektion weiterhin von Ulrich Matthes (Direktor) und Reinhild Hoffmann (Stellvertretende Direktorin) im Senat der Akademie vertreten.

Erstmals in den Senat gewählt worden sind Kerstin Hensel (Sektion Literatur) und Rosa von Praunheim (Sektion Film- und Medienkunst). Ingo Schulze (Sektion Literatur) hat sich nicht erneut der Wahl gestellt und scheidet aus dem Senat aus.
Die Akademie der Künste hat derzeit in ihren sechs Sektionen Bildende Kunst, Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst sowie Film- und Medienkunst 402 internationale Mitglieder.

Die Amtszeit von Präsident, Vizepräsident, den Direktoren und Stellvertretenden Direktoren beträgt drei Jahre. Laut Satzung ist bei allen Ämtern eine zweimalige Wiederwahl möglich.

Mehr Infos finden Sie unter www.adk.de

02.06.2015 ¦ BG II: Geförderte Projekte 2015

 

NameGefördertes Projekt
Blickle, Friederhidden structures. logistiklandschaft deutschland
cartell collecitveWebspezial  über das Frankfurter Bahnhofsviertel
Denzel, JescoDie Zinnsoldaten – Arbeiter in den Zinnminen des indonesischen Regenwalds
die arge lolaDie Auschwitz-Nachbarn
Fehre, Meike und Dully, SabineWas müssen das für Elefanten sein – eine APP für Kinder (Illustration/Design)
Fendt, SibylleEine Reise durch deutsches Flüchtlingsland
Fuhr, Lisa Syrische Flüchtlinge im Flüchtlingslager Nizip
Gläscher, Jörg Bekenntnis, Freiheit und Toleranz. Auf dem Lutherweg durch Mitteldeutschland
Greve, KatharinaDas Hochhaus. Ein Web-Comic (Illustration/Design)
Hamad, Sonja Die syrischen Freiheitskämpferinnen
Horstschäfer, FelicitasTanz. Ein Dreh- und Ziehbuch für Kleinkinder (Illustration/Design)
Klammer, DavidAuroville – die letzte Utopie
Krüll, DirkKohle-Abbau in der Mongolei
Kruse, TobiasSUPRA – Im fernen Herzen Europas
Lauströer, Jonas und Andikfar, AmirWissenschaftsillustration als Forschungswerkzeug – ein Sachbuch (Illustration/Design)
Lauter, BerndDokumentation der Arbeitswelt des Niederrheins
Litwa, MariaJuden verlassen Europa: Frankreich – Israel
Menne, PeterSchlafstörungen – Wenn Männer im Bett nicht zur Ruhe kommen (Illustration/Design)
Messmer, ArwedRAF. Die (Bild)Perspektive des Staates
Opitz, DirkMit 66, da fängt das Leben an ...
Pflaum, ThomasLeben ohne Kohle
Poppe, Nina Leben in Gemeinschaft. Teenager im Ökodorf Sieben Linden in Sachsen-Anhalt
Schuh, OliverZeitgenössische Architektur der Ära Saakaschwili

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Dr. Britta Klöpfer, Stefan Barbian
Telefon: 0228 915 34 13, e-mail: <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

Bonn, den 05.06.2015

20.05.2015 ¦ Verschiebung der Nachausschüttung Bild

Erträge aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen für ihre Berufsgruppen I und II, wie zum Beispiel die Bibliothekstantieme und die Reprografie-Abgabe, schüttet die Bild-Kunst regelmäßig im Dezember des Folgejahres in einer Summe aus. Ende 2014 gelangten somit die im Geschäftsjahr 2013 erzielten Erträge in die Hauptausschüttung. Daneben führt die Bild-Kunst drei bis vier Monate später eine so genannte Nachausschüttung durch, die die Meldungen aus dem Nachmeldezeitraum berücksichtigt. Für die Erträge 2013 wäre die Nachausschüttung eigentlich im April 2015 durchgeführt worden.

Zur Risikoabsicherung vor den Auswirkungen des Verfahrens Vogel ./. VG Wort, bei dem es um die Rechtmäßigkeit der pauschalen Verlegerbeteiligung geht, hatte die Mitgliederversammlung 2014 die Bildung von Rückstellungen für die betroffenen Verteilungspläne 5 und 6 angeordnet. Darüber hinaus war der Verwaltungsrat ermächtigt worden, über eine Reduzierung oder Erweiterung der Sicherungsmaßnahmen zu beschließen, sofern eine Änderung der Risikoabschätzung auf der Grundlage des Bekanntwerdens neuer Tatsachen zu erwarten gewesen wäre. Diese Ermächtigung lief zum Monatsende März 2015 aus mit der Überlegung, dass der Umgang mit späteren Erkenntnissen gleich vom zuständigen Organ – nämlich der Mitgliederversammlung selbst – auf ihrer ordentlichen Sitzung am 11. Juli 2015 entschieden werden sollte.

Leider sind wir mit der Nachausschüttung Bild genau in dieses Szenario hineingerutscht: Erst Ende März 2015 entschied der Verwaltungsrat der VG Wort, bis auf Weiteres keine Ausschüttungen mehr an Verleger vorzunehmen. Damit reagierte er auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2014, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hewlett Packard ./. Reprobel auszusetzen. Die Bild-Kunst hatte keine Möglichkeit mehr, eine Sondersitzung des Verwaltungsrates vor dem 31. März 2015 einzuberufen, um zu entscheiden, ob die Bild-Kunst dem Vorbild der VG Wort folgen sollte oder nicht. Nunmehr – im 2. Quartal 2015 – gilt die Delegation der Entscheidungsbefugnis auf den Verwaltungsrat vom Sommer 2014 nicht mehr und wir müssen die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung abwarten, die sich am 11. Juli 2015 in München mit dem Thema befassen wird.

Sollte die Mitgliederversammlung eine Ausschüttung freigeben, was zumindest für die Urheberinnen und Urheber zu erwarten ist, wird die Geschäftsstelle die bereits vorbereitete Nachausschüttung so schnell wie möglich - voraussichtlich Juli/August 2015 - auf den Weg bringen.

19.05.2015 ¦ Ausblick auf die Mitgliederversammlung 2015

Dieses Jahr erhalten die über 56.000 Mitglieder der Bild-Kunst mit ihrer Einladung zur Versammlung anstelle der bisherigen "Informationen" eine umfangreiche Erläuterung der Tagesordnung. Die "Informationen", die im Wesentlichen Ereignisse des vergangenen Jahres aus dem Bereich der Urheberrechts-Politik zusammengefasst hatten, haben im Zeitalter des Newsletters und der neu gestalteten Website ausgedient. Auch der Geschäftsbericht wurde inhaltlich überarbeitet: Er enthält jetzt deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Inkassobereichen der Bild-Kunst und wird damit hoffentlich dazu beitragen, unsere Arbeit für die Mitglieder verständlicher zu machen. Selbstverständlich wird der Geschäftsbericht nach dem Versand auch auf der Website der Bild-Kunst zum Abruf bereitgestellt werden.

Die Mitgliederversammlung wird sich auch 2015 mit dem Thema Satzungsänderung befassen: Es geht vor allem darum, die notwendige Mehrheit für Änderungen des Verteilungsplans auf 2/3 festzulegen, wie es schon seit langem bei anderen Verwertungsgesellschaften Usus ist. Verteilungspläne stellen letztlich immer auch Kompromisse dar und deshalb ist es für den Verein gut, wenn diese auf einer möglichst breiten Zustimmung beruhen. Ein weiteres Thema stellt die Erweiterung des Verwaltungsrates der Bild-Kunst von 15 auf 18 Personen dar: pro Berufsgruppe sollen ab 2016 - dem Jahr der nächsten Wahlen - anstatt fünf nunmehr sechs Mitglieder ihre Berufsgruppe vertreten, um eine ausgewogenere Repräsentanz der einzelnen Berufssparten zu gewährleisten.

Im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Vorschriften der neuen EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften wurde die Kompetenz zur Änderung der Wahrnehmungsverträge bereits 2014 vom Verwaltungsrat auf die Mitgliederversammlung übertragen. Schon dieses Jahr wird sie von ihrer neuen Befugnis Gebrauch machen müssen: Die neuen, von der Richtlinie vorgesehenen Mitgliederrechte müssen in das Regelwerk eingearbeitet werden. Es geht im Wesentlichen um bessere Aufklärung über Rechte und Pflichten vor Vertragsschluss, das Recht zur Lizenzierung von nicht-kommerziellen Nutzungen sowie kürzere Kündigungsmöglichkeiten. Ansonsten hatte die Bild-Kunst die von der Richtlinie vorgesehenen Mitgliederrechte bereits weitgehend realisiert.

Ein Dauerbrenner auf Mitgliederversammlungen stellen Änderungen der Verteilungspläne dar, die als Herzstück von Verwertungsgesellschaften bezeichnet werden könnten. Ein Schwerpunkt soll 2015 auf der Beteiligung unserer ausländischen Schwestergesellschaften an der Reprografie-Abgabe liegen, also dem Vergütungsanspruch für das Kopieren vom stehenden Bild. Es liegen hierzu Empfehlungen einer internationalen Arbeitsgruppe unserer Dachorgani-sation CISAC/ CIAGP vor, die es umzusetzen gilt.

Auch der Verteilungsplan 11 für Einnahmen aus Kabelweitersendung (Film) soll noch einmal geändert werden: Hier geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Schaffung von Klarheit durch die Umsetzung des Prinzips, dass alle wichtigen Regelungen sich im Verteilungsplan wiederfinden müssen. Deshalb werden die verschiedenen Quellen der Erlöse für Kabelweitersendung explizit benannt und verschiedenen Berechtigtengruppen zugewiesen.

Last but not least wird die Mitgliederversammlung gebeten werden, einem neuen Verteilungsplan für Werbefilmurheber und –urheberinnen zuzustimmen. Für diese Kategorie erhält die Bild-Kunst seit einiger Zeit gesonderte Zahlungen, die allerdings nicht durch analoge Anwendung der bestehenden Verteilungspläne ausgeschüttet werden können. Eine Neuregelung ist notwendig.

16.04.2015 ¦ Gemeinsame deutsch-französische Erklärung zum Urheberrecht

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter Heiko Maas (SPD) – anders als unter seiner Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) - bereits eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vorbereitet, ist es gut zu wissen, dass es auch die europäische Ebene im Blick hat, wo die entscheidenden Weichenstellungen für eine Modernisierung erfolgen. Nur wenn die traditionell urheberfreundliche deutsch-französische Achse in Brüssel ihren Einfluss geltend macht, besteht Aussicht, den Trend zu einer Beschneidung des Urheberrechts zu stoppen.

Das <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de pdfs _blank external-link-new-window externen link in neuem>Positionspapier definiert folgende Grundsätze der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Urheberrechts:

  • Das Urheberrecht ist kein technisches Hindernis auf dem Weg zu einem europäischen digitalen Binnenmarkt, sondern vielmehr Garant für kulturelle Vielfalt.
  • Endnutzer sollen den bestmöglichen Zugang zu kreativen Werken erhalten, jedoch muss den Urheberrinnen und Urhebern ein angemessener Teil der damit verbundenen Einnahmen garantiert werden.
  • Ein europäischer Rechtsrahmen muss den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Werken fördern, aber gleichfalls dafür sorgen, dass kulturelles Schaffen nachhaltig finanziert wird. Wenn geeignete Geschäftsmodelle eine territoriale Auswertung von Werken vorsehen, so ist dies zu berücksichtigen.
  • Im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ist ein grenzüberschreitender Zugang zu hochwertigen Inhalten besonders wichtig. Auch hierbei muss jedoch eine faire Vergütung der Schöpfer dieser Werke jederzeit gesichert sein.
  • Neue Technologien eröffnen den Kreativen, insbesondere den semiprofessionellen, neue Chancen für die Herstellung und Verbreitung ihrer Werke. Diese Entwicklung hat ein großes kulturelles und soziales Potential, das genutzt werden solle.
  • Die europäische Kulturwirtschaft – z.B. Verlage, Musiklabels und Filmproduktionen, aber auch Verwertungsgesellschaften – muss sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Sie soll durch einen fairen Rechtsrahmen dabei bestmöglich gefördert werden zum Nutzen der Kreativen und der Zivilgesellschaft.
  • Die vergütete Privatkopie stellt einen klugen Interessensausgleich zwischen Nutzern und Werkschöpfern dar. „Frankreich und Deutschland haben diese Regulierung in der analogen Welt mit großem Erfolg umgesetzt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Modelle für den digitalen Kontext weiterzuentwickeln.“

Mit ihrer gemeinsamen Erklärung unterstreichen Deutschland und Frankreich die große Bedeutung des Urheberrechts als Rahmen für professionelles kreatives Schaffen.

16.04.2015 ¦ Branchengespräch mit Minister Heiko Maas

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz arbeitet aktuell an vier Baustellen im Bereich des Urheberrechts: dem Recht der Verwertungsgesellschaften, dem Urhebervertragsrecht, dem Bereich Bildung und Wissenschaft sowie – etwas breiter – an Reformüberlegungen für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Der Minister räumte ein, dass das letzte Thema maßgeblich von Brüssel vorangetrieben werde. Trotzdem wolle man in Deutschland nationale Spielräume nutzen.

Am dringlichsten sei momentan die Arbeit an der Umsetzung der Richtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung, denn hier laufe in einem Jahr die Frist zur Umsetzung in nationales Recht ab. Man blickt im Ministerium mit Interesse auf die Bestrebungen der Urheber und Urheberinnen, ihre Verwertungsgesellschaften künftig verstärkt Erstrechte verwalten zu lassen. Auf Nachfrage des Ministers haben wir die enge Zusammenarbeit der Verwertungsgesellschaften auf europäischer Ebene hervorgehoben; so zum Beispiel im Rahmen der OLA (Online Art), einer Plattform zur grenzüberschreitenden Lizenzierung von Nutzungen im Kunstbereich.

Der Minister informierte darüber, dass innerhalb des vorgenannten Gesetzgebungspakets auch eine Reform des Rechts der Privatkopie erfolgen werde. Man werde im Interesse der Rechteinhaber die Verfahren deutlich beschleunigen und darüber hinaus dafür sorgen, dass die Vergütungsschuldner Sicherheiten leisten müssen.

Ebenfalls bis zum Sommer soll ein Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts vorgelegt werden. Er wird die Punkte aufgreifen, die sich seit der grundsätzlichen Reform im Jahr 2002 als Schwachstellen herausgestellt habe; insbesondere die Frage der Durchsetzung der angemessenen Vergütung. Inwieweit die Wünsche der Initiative Urheberecht umgesetzt werden können, ließe sich dabei, so der Minister, derzeit noch nicht sagen. Das hänge von Verhandlungen innerhalb der Koalition ab. Auch die Verwerter hätten dort eine starke Lobby. Wir waren uns einig, dass das Urhebervertragsrecht kein Allheilmittel für alle Branchen darstellt. Wo generell nicht angemessen vergütet wird, weil z.B. zu viele Laien- und Nebentätigkeitsurheber die Preise untergraben, wird auch das Urhebervertragsrecht nicht helfen. Wie man auf diese Entwicklung reagieren kann, blieb letztlich offen.

Im Anschluss an diese beiden Reformpakete, wird sich das Ministerium mit dem Themenkom-plex „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ beschäftigen. In Lehre und Forschung sollen zeitgemäße Technologien genutzt werden können, wie z.B. Text- und Datamining zur Auswer-tung digitaler Datenbestände oder der Verwendung digitaler Medien im Schulunterricht. Wir haben darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Ausweitung der bestehenden Schranken nur dann gerechtfertigt sei, wenn im Gegenzug eine angemessene Vergütung sicher gestellt werde.

Minister Maas informierte darüber, dass sein Ministerium zur Frage der Entwicklung des Urheberrechts im Digitalzeitalter einen Forschungsauftrag an das Max-Planck-Institut verge-ben habe. Für Fragen der Teilhabe der Urheberinnen und Urheber an neuen digitalen Geschäftsmodellen – genannt wurde die „Cloud“ – müssten grundsätzliche Überlegungen angestellt werden. Man werde nicht scheuen, diese gemeinsam mit den französischen Kollegen in die europäische Debatte einzubringen.

Das Ministerium wird weiterhin einen engen Kontakt zur Initiative Urheberrecht suchen. Der Minister betonte die Bedeutung einer engen Abstimmung der Urheberverbände und der Formulierung gemeinsamer Positionen.

07.04.2015 ¦ Stiftung Kunstfonds: Ausstellungs- und Publikationsförderung in 2016

Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Museen und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen.

Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.

Bildende Künstlerinnen und Künstler mit festem Wohnsitz in Deutschland können einen finanziellen Zuschuss bis zu 6.000 Euro für einen monografischen Katalog beantragen.

Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2015.

Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen.

Anträge gibt es <link http: www.kunstfonds.de foerderprogramm-vermittlungsprog.html external-link-new-window externen link in neuem>hier oder per Telefon unter 0228 915 3411.

Hinweis
Der Bewerbungsschluss für Einzel-Anträge von Künstlerinnen und Künstlern für Stipendien und Projektzuschüsse in 2016 ist der 31. Oktober 2015.

Weitere Informationen finden Sie unter <link http: www.kunstfonds.de external-link-new-window externen link in neuem>www.kunstfonds.de

18.03.2015 ¦ Filmurheber: Erläuterung Punktwert

Sehr vereinfacht dargestellt, richtet sich die Ausschüttung der Bild-Kunst an ihre Filmurheber nach der TV-Ausstrahlung der Filmwerke, an deren Schöpfung sie beteiligt sind. Jeder einzelnen Ausstrahlung im Fernsehen ordnet der Verteilungsplan einen Punktewert zu, der sich im Wesentlichen nach den Parametern Filmlänge, Filmkategorie und Sender bemisst. Ein Kinofilm von 180 Minuten, der im ZDF ausgestrahlt wird, erhält deutlich mehr Punkte als ein zehnminütiger Magazinbeitrag auf RTL II.

Im nächsten Schritt wird jedem ausgestrahltem Filmwerk ein Anteil an der Ausschüttungssumme zugemessen, indem sein Punktwert durch die Anzahl der Summe aller Punktwerte geteilt wird. Hat mein Film 100 Punkte erreicht und ist die Summe aller Punkte 10.000, so erhalte ich ein Prozent der Ausschüttungssumme. Die kleinste errechenbare Größe ist der Wert für einen Punkt – der so genannte Punktwert –, den man erhält, wenn man die Zahl Eins durch die Summe aller Punkte teilt und mit dem Geldbetrag multipliziert, der ausgeschüttet wird. Würde in unserem Beispiel die Summe von EUR 5.000,- verteilt, so würde der Punktwert 1/10.000 von EUR 5.000,- betragen, mithin 50 Cent. Auf den Film, der 100 Punkte erreicht, entfallen somit 100 x 50 Cent = EUR 50,-. Gegenprobe: Dies entspricht ein Prozent der Ausschüttungssumme von EUR 5.000,-.

Wovon hängt die Größe des Punktwertes, der in Euro angegeben wird, also ab?

Zum einen natürlich von der Höhe der Ausschüttungssumme. Je mehr Geld in einer bestimmten Ausschüttung verteilt werden kann, desto höher wird der Punktwert. Auf der anderen Seite sinkt der Punktwert, je mehr Filmwerke an der Ausschüttung teilnehmen. Der Kuchen bleibt dann gleich, aber die Kuchenstücke werden kleiner, je mehr Gäste an der Party teilnehmen.

Warum war der Punktwert in der Ausschüttung Ende November 2012 so niedrig?


Betrachten wir zunächst die Einnahmeseite:

Es kam wenig Geld zur Ausschüttung, nämlich nur Vergütungen aus der Privatkopieabgabe für das Produkt PC für das Jahr 2012. Leider befinden sich die Vergütungen für andere Produktkategorien, wie z.B. Unterhaltungselektronik oder Mobiltelefone im Streit mit der Industrie. Die Bild-Kunst setzt sich gemeinsam mit den anderen Verwertungsgesellschaften beim Gesetzgeber für eine Beschleunigung des Verfahrens zur Tariffestsetzung ein.

Der eigentliche Grund für den niedrigen Punktwert liegt aber in der Verteilsystematik begründet:

Bei der Ausschüttung Ende November 2014 handelte es sich um die Abschlagszahlung, welche die Bild-Kunst im zweiten Jahr nach dem Geldeingang vornimmt. Die Schlusszahlung erfolgt nach Beendigung der Meldefrist; also erst nach Ablauf von drei Jahren.

Bei der Abschlagszahlung hatte die Bild-Kunst bislang geschätzt, wie viele Filmwerke bis zum Ende der Meldefrist gemeldet werden. Diese Schätzung, die auf Erfahrungswerten beruhte, war notwendig, um die Anzahl der Summe aller Punktwerte, also den Teiler in unserer Rechnung, zu bestimmen (im Beispiel oben: die Zahl 10.000).
Durch internationale Vorschriften und Vereinbarungen mit Schwestergesellschaften muss die Bild-Kunst die Schätzung der Summe aller Punktwerte nun anders vornehmen als bisher: Seit November 2014 nehmen wir an, dass alle in den abrechnungsfähigen TV-Sendern ausgestrahlten Beiträge auch gemeldet werden. Damit erhöht sich der Teiler in unserer Rechnung und der Punktwert sinkt in der Folge.

Oder anders ausgedrückt: Die Bild-Kunst kann weniger Geld pro Film in der Abschlagszahlung ausschütten, da sie mehr Vorsicht walten lassen muss, wie viele Filmwerke insgesamt an der Ausschüttung teilnehmen. Ändert sich nichts an der Anzahl der gemeldeten Filme, dann wird die Schlusszahlung umso höher ausfallen. Die Summe aus Abschlagszahlung plus Schlusszahlung würde dann gleich bleiben.

Warum wir das machen müssen? Das System ist vorgegeben durch die neue Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, die letztes Jahr in Kraft getreten ist. Sie ist zwar noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, bestimmt aber bereits maßgeblich die Abstimmungen zwischen den Verwertungsgesellschaften.

10.03.2015 ¦ Kulturwerk: Geförderte Projekte BG III 2015

Gefördert wurdeProjekt
AG DOKWorkshops "Hand of finance"
AG DOKSicherung und Sichtung des geretteten Filmbestands der Berliner Film- und Videoprint Kopiergesellschaft
Darschin, FelicitasLebendiges Kreativmanagement – ein filmisches Weiterbildungsexperiment
dfi DokumentarfilminitiativeDruckkostenzuschuss "Der Dokumentarfilm in der Kunst"
FilmplusVeranstaltung für Filmschnitt und Montagekunst, Köln
Fölsch, WiebkeDruckkostenzuschuss für die Publikation "Mutoskop, Kinora und Co. 1896 – 1920"
Katzorke, MechthildInterdisziplinärer Workshop zum Thema "Beobachten mit der Kamera"
Lenssen, ClaudiaRecherche- und Druckkostenzuschuss für ein Filmbuch über Andres Veiel
Seeßlen, GeorgDruckkostenzuschuss "Christoph Schlingensief – der Filmemacher. Mit der Faust auf die Leinwand"
VSK - Verband der Berufsgruppen Szenen- und KostümbildBild-Kunst-Förderpreis Kostümbild und Bild-Kunst-Förderpreis Szenenbild im Rahmen der Internationalen Hofer Filmtage

Mitglieder der Vergabekommission waren:

Matthias Kammermeier, Dr. Jürgen Kasten, Dietmar Kraus, Rüdiger Laske, Dr. Thorolf Lipp, Niki Stein von Kamienski, C. Cay Wesnigk

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Stefan Barbian, Dr. Britta Klöpfer
Telefon: 0228 - 915 34 13, e-mail <link mail ein fenster zum versenden der>kloepfer@bildkunst.de

09.03.2015 ¦ Bild-Kunst Kameragespräche März 2015

Nach Ansicht des Beirats sei die Kameraarbeit von Edward Lachman die perfekte Brücke zwischen dem europäischen Film mit seinen Autoren und erkennbaren Handschriften und dem US-amerikanischen Kino mit seiner handwerklichen Präzision und kommerziellen Ansprüchen, die man als zwei Pole eines Kontinuums betrachte. Tatsächlich handele es sich dabei jedoch weniger um Gegensätze, sondern eher um ein dialektisches Spannungsfeld, das in Lachmans Bildern immer wieder zu neuen und überraschenden Synthesen zusammenfinde.

Über Edward Lachman
Schon in seinen Anfängen im nicht-fiktionalen Film arbeitet Lachman auf der einen Seite mit den Maysles-Brüder zusammen, die im Sinne des 'direct cinema' den technischen Vorgang der Filmherstellung unsichtbar machen wollen, andererseits fotografiert er für Werner Herzog und Wim Wenders essayistisch-dokumentarische Filme, die stärker reflexiv die Bildgenerierung selbst in den Blick nehmen (LA SOUFRIÈRE, NICK’S FILM, TOKYO-GA). Als Assistent bei Robby Müller, Thomas Mauch, Vittorio Storaro und Sven Nykvist lernt er in dieser Zeit von den Größen des Faches, dass jede Inszenierung eine dokumentarische Komponente hat und jedes Dokument Spuren einer Fiktionalisierung aufweist.

Edward Lachman wurde 1948 in Morristown, New Jersey geboren. In den 1960ern studiert er an den Universitäten von Tours (Frankreich), Harvard und Athens sowie Ohio.
In seinen Anfängen als Kameramann arbeitet Lachman mit den Maysles-Brüdern an Dokumentarfilmen zusammen und für die Größen des Neuen Deutschen Films wie Werner Herzog, Wim Wenders und später Volker Schlöndorff. Er selbst bezeichnet das europäische Kino als seine Geburtsstunde als Kameramann. Zu seinen ersten Filmen gehören der unter der Regie von Werner Herzog gedrehte Dokumentarfilm LA SOUFRIÈRE – WARTEN AUF EINE UNAUSWEICHLICHE KATASTROPHE (1977) sowie der Spielfilm Stroszek, den er gemeinsam mit Thomas Mauch dreht (1977).
Es folgt eine abwechslungsreiche Karriere sowohl im Dokumentarfilm als auch im Spielfilm, wo sein Repertoire vom Independentkino bis hin zu Hollywood-Produktionen reicht. Nun wieder primär in den USA tätig dreht er unter anderem mit Susan Seidelman DESPERATELY SEEKING SUSAN (1985), mit Paul Schrader LIGHT SLEEPER (1992) und arbeitet mit Sofia Coppola an deren Debüt THE VIRGIN SUICIDES (1999). Für Steven Soderbergh dreht er 2000 den Millionenerfolg ERIN BROCKOVICH und 2002 ensteht in Co-Regie mit Larry Clark der kontroverse Film KEN PARK, der durch Zensurvorfälle in mehreren Ländern Aufsehen erregt.

Nach IMPORT/EXPORT (2006) hat er gemeinsam mit Wolfgang Thaler auch die Bildgestaltung der PARADIES-Trilogie (2012/13) von Ulrich Seidl übernommen.
Auf die Frage nach dem Höhepunkt seiner Karriere antwortete er einmal, dass er hoffe, dies sei immer der gerade aktuelle Film.

Marburger Kamerapreis
Der Marburger Kamerapreis wird von der Universitätsstadt Marburg in Zusammenarbeit mit der Philipps-Universität jährlich verliehen und ist mit 5.000 Euro dotiert. Über die Verleihung des Marburger Kamerapreises entscheidet ein Beirat. Ihm gehören je ein/e Vertreter/in der Philipps-Universität, des Fachdienstes Kultur der Universitätsstadt Marburg, der Marburger Kinobetriebe, des BVK - Berufsverband Kinematografie sowie renommierte Filmkritiker-/innen an. Die Entscheidung des Beirats wird jeweils zu Beginn des Wintersemesters bekannt gegeben.
Der Marburger Kamerapreis wird im Rahmen der Bild-Kunst Kameragespräche verliehen, die jeweils im März stattfinden und vom Institut für Medienwissenschaft der Philipps-Universität Marburg, dem Berufsverband Kinematografie und dem Kammer- Filmkunsttheater veranstaltet werden.

Über die Bild-Kunst Kameragespräche
Was den Marburger Kamerapreis von anderen Auszeichnungen abhebt, ist nicht zuletzt seine Einbettung in die über zwei Tage hinweg stattfindenden Kameragespräche: Der Preisträger stellt sich der Diskussion mit Kollegen, Wissenschaftlern, Filmkritikern und nicht zuletzt mit dem Publikum. Unter dem Eindruck der in diesem Rahmen vorgeführten filmischen Arbeiten werden Fragen der Kameraästhetik, des Stils, der Produktionsumstände diskutiert, aber auch Einblicke in die Persönlichkeit der Preisträger vermittelt.
Zunächst als einmalige Tagung auf Initiative des Marburger Medienwissenschaftlers Prof. Dr. Karl Prümm über "Kamerastile im aktuellen Film" geplant, offenbarte sich bereits 1997, bei den ersten von der Philipps-Universität, dem Bundesverband Kamera und der Gesellschaft für Film- und Fernsehwissenschaft organisierten Gesprächen, das Potential dieser Thematik. Unverhofft groß war der öffentliche Zuspruch, die ursprünglich vorgesehenen Räumlichkeiten reichten nicht hin, um sämtliche interessierte Besucher aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die Idee, die Kameragespräche dauerhaft zu etablieren.

Bisherige Preisträger
2014 Paweł Edelman
2013 Reinhold Vorschneider 2012 Agnès Godard
2011 Anthony Dod Mantle 2010 Jost Vacano
2009 Wolfgang Thaler
2008 Renato Berta
2007 Eduardo Serra
2006 Judith Kaufmann
2005 Walter Lassally
2004 Slawomir Idziak
2003 Robby Müller
2002 Frank Griebe
2001 Raoul Coutard


Mitglieder im Beirat
Prof. Rolf Coulanges, Kameramann und Professor für Kamera an der Hochschule der Medien Stuttgart
Prof. Dr. Norbert Grob, Filmkritiker und Filmwissenschaftler an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz
Prof. Dr. Malte Hagener, Medienwissenschaftler an der Philipps-Universität Marburg, Organisator der Marburger Kameragespräche und des Marburger Kamerapreises
Hubert Hetsch, Kammer-Filmkunsttheater Marburg
Sabine Horst, Filmkritikerin und Redakteurin bei EPD-Film
Dr. Richard Laufner, Leiter des Fachdienstes Kultur der Universitätsstadt Marburg
Jun.-Prof. Dr. Fabienne Liptay, Professorin für Filmwissenschaft an der Universität Zürich
Prof. Dr. Karl Prümm (em.), Medienwissenschaftler, Initiator der Marburger Kameragespräche und des Marburger Kamerapreises.

Quelle: http://www.marburger-kamerapreis.de/preistraeger/

09.03.2015 ¦ Filmurheber: Mehr Sender in der Abrechnung

Dies ist ihr auch gelungen: Die Bewertungskommission der Berufsgruppe III entschied in ihrer Sitzung am 2. März 2015 erstmalig über die abrechnungsfähigen Sender für das Jahr 2013 – das erste Jahr, welches nach den neuen Verteilungsplänen abgerechnet wird. Insgesamt 41 Sender werden ausgewertet. Laut Verteilungsplan diejenigen, die in 2013 einen gesamtdeutschen Marktanteil von 0,3% oder besser ausweisen konnten. Zusätzlich wurden mit den Digitalprogrammen der ARD und mit ORF 2 fünf weitere Sender berücksichtigt, für die keine Marktdaten vorliegen, die aber vergleichbar mit anderen digitalen Spartenkanälen sind.

Hier die Liste der abrechnungsfähigen Sender für 2013. Neue Sender sind mit einem Stern gekennzeichnet:

 

ARDZDFRTLSAT.1
Pro7VOXRTL2Kabel1
NDRWDRMDRSuper RTL
SWF/SDRBRHRKiKa
3satPhönixRBBZDFneo*
N24*n-tv*Sport1*Tele 5*
ARTEDmax*Nickelodeon*RTL Nitro*
ZDFinfo*Sixx*SAT.1 Gold*Pro7 Maxx*
Eurosport*VIVA*ComedyCentral*13th Street*
Eins.Plus*Eins.Festival*Tagesschau.24*BRalpha
ORF 2

Laut Verteilungsplan entfällt auf ein Filmwerk der Teil der jeweiligen Ausschüttungssumme, der dem Anteil seines Punktwertes an der Gesamtheit der Punktwerte entspricht. Der Punktwert eines Filmwerks wiederum errechnet sich durch Multiplikation seines Zeitfaktors, des Senderwertes, des Kulturfaktors und des Werkfaktors.Die Verteilungsplanänderung 2014 hatte den Zeitfaktor und den Werkfaktor unverändert gelassen. Nach wie vor entspricht der Zeitfaktor der Ausstrahlungsdauer des Filmwerks in Minuten; mit einigen Besonderheiten bei kurzen Werken. Der Werkfaktor wiederum richtet sich nach dem Genre des Filmwerks. Er beträgt zum Beispiel "100" für einen Spielfilm und "60" für eine Serie.Der Senderwert entspricht ab dem Abrechnungsjahr 2013 grundsätzlich dem Zehnfachen des durchschnittlichen Marktanteils des Senders. Er variiert zwischen "128" für eine Ausstrahlung im ZDF und "3" für eine Ausstrahlung jeweils in den Programmen Pro7 Maxx, Comedy Central und 13th Street.Die Senderwerte für 2013 können der folgenden Tabelle entnommen werden:

ARD121ZDF128RTL113Sat.182
Pro757VOX56RTL242Kabel140
NDR27WDR26MDR20SuperRTL19
SWF/SDR17BR17HR12KiKa12
3sat11Phönix11RBB10ZDFneo10
N2410n-tv9Sport19Tele59
ARTE9Dmax9Nickelodeon7RTL Nitro7
ZDFinfo7Sixx6SAT.1 Gold4Pro7 Maxx3
Eurosport7VIVA4Comedy Central313th Street3
Eins.Plus6Eins.Festival6Tagesschau.246BR alpha6
ORF 23

Zusätzlich führte die Verteilungsplanrevision 2014 einen neuen Kulturfaktor ein. Für normale Sender hat er den Wert "1", für Sender, die maßgeblich Programme aus den Bereichen Kultur, Bildung und Information ausstrahlen, wird ein Wert zwischen "2" und "5" vergeben.

Der Verteilungsplan sieht vor, dass die Kulturfaktoren von der Bewertungskommission der Berufsgruppe III vergeben werden. Diese hat für das Abrechnungsjahr 2013 die Werte festgesetzt, wie sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben sind; wobei der Verwaltungsrat der Bild-Kunst das Ergebnis in seiner Sitzung vom 6. März 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

ARDIZDFIRTLISat.1I
Pro7IVOXIRTL2IKabel1I
NDRIIWDRIIMDRISuperRTLI
SWF/SDRIIBRIIHRIIIKiKaIII
3satIVPhönixIIRBBIIZDFneoII
N24In-tvIISport1ITele5I
ARTEIVDmaxINickelodeonIRTL NitroI
ZDFinfoIIISixxISAT.1 GoldIPro7 MaxxI
EurosportIVIVAIComedy CentralI13th StreetI
Eins.PlusIIEins.FestivalIIITagesschau.24IIIBR alphaIII
ORF 2II

Wie wirken sich die Kulturfaktoren aus? Letztendlich handelt es sich um Multiplikatoren der Senderwerte. Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen:

Das ZDF hat einen Senderwert von "128", der Kulturfaktor beträgt "I". Damit bleibt es bei einem Wert von 128, denn 1 x 128 = 128.
ARTE dagegen wurde ein Kulturfaktor von "IV" zugeordnet. Der Senderwert beträgt "9". Durch Multiplikation erreicht ARTE somit einen Wert von "36", denn 4 x 9 = 36.

Vergleicht man das alte System - welches bis einschließlich des Abrechnungsjahres 2012 zur Anwendung kommt - mit dem neuen System ab dem Abrechnungsjahr 2013, so sind folgende Unterschiede hervorzuheben:

•    Bisher wurden 22 Sender abgerechnet, jetzt sind es 41.
•    Durch die knappe Verdoppelung der abrechnungsfähigen Sender wird nicht etwa die Ausschüttungssumme verdoppelt. Das gleiche Geld wird nur anders verteilt. Es gibt "Gewinner" und "Verlierer".
•    Gewinner sind zunächst die 19 Sender, die neu in die Abrechnung aufgenommen worden sind.
•    Aufgrund ihrer hohen Marktanteile gewinnen zudem die Sender ARD, ZDF und RTL gegenüber dem alten System.
•    Im öffentlich-rechtlichen Bereich verlieren die 3. Programme zugunsten der Digitalprogramme, wobei das nicht für NDR  und WDR gilt. Diese 3. Programme gewinnen.
•    Bei den Privatsendern verlieren die etablierten Sender mit Ausnahme von RTL zugunsten der neu in die Abrechnung aufgenommenen Spartensendern.
•    Das Verhältnis von abzurechnenden öffentlich-rechtlichen und abzurechnenden privaten Sendern bleibt gleich.

Die Bewertungskommission der BG III wird in den nächsten Wochen die abrechnungsfähigen Sender samt Kulturfaktoren für das Abrechnungsjahr 2014 festlegen. Ab dem kommenden Jahr wird dann in den Regelbetrieb übergegangen. Dann wird diese Arbeit jeweils bis Mitte Januar für das vorangegangene Abrechnungsjahr durchgeführt, damit die Filmurheber der Bild-Kunst möglichst schnell Klarheit darüber haben, für welche Sender sie Ausstrahlungen ihrer Filmwerke melden sollten.

09.03.2015 ¦ Verwaltungsratssitzung März 2015

Das voraussichtlich gute Ergebnis für 2014 beruht vor allem auf einer Nachzahlung der Privatkopievergütung PC für die Jahre 2011 bis Mitte 2014. Insofern trägt der Anfang 2014 mit dem <link http: www.bitkom.org external-link-new-window externen link in neuem>BITKOM abgeschlossene Gesamtvertrag Früchte. Die Urheberrechtsabgabe für Verbandsunternehmen beträgt seitdem 10,55 Euro für privat genutzte PCs und 3,20 Euro für gewerblich genutzte PCs. Der Gesamtvertrag darf nicht darüber hinweg täuschen, dass nach wie vor gerichtliche Auseinandersetzungen über die Vergütungen anderer Produktklassen – insbesondere Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik und Tablet-PCs - anhängig sind.
Deshalb setzen die Verwertungsgesellschaften darauf, dass die Bundesregierung eine Hinterlegungspflicht für Vergütungsansprüche einführt; so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Eine solche Maßnahme würde der Sicherung von Ansprüchen dienen und gleichzeitig einen Schritt in Richtung Verhandlungsgleichgewicht zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie darstellen.

Die Netto-Verwaltungskosten der Bild-Kunst lagen im Jahr 2014 bei 3,45 Mio. Euro. Gegenüber 2013 (3,33 Mio. Euro) sind sie um 3,6 Prozent gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Investitionen in den IT-Bereich zurückzuführen. Die Brutto-Kosten liegen etwas höher: sie werden um Zinseinnahmen und Kommissionserträge reduziert.

Neben dem Zahlenwerk befasste sich der Verwaltungsrat der Bild-Kunst mit dem Regelwerk des Vereins. Der diesjährigen Mitgliederversammlung sollen Anträge auf Satzungsänderung vorgelegt werden, im Wesentlichen:

•    Erhöhung der erforderlichen Mehrheit für Verteilungsplanänderungen von ½ auf ⅔;
•    Erhöhung der Verwaltungsratssitze von fünf auf sechs pro Berufsgruppe;
•    Neue Aufteilung der Verwaltungsratssitze der Berufsgruppe III auf die einzelnen Berufs-sparten;
•    Einführung einer Berichtspflicht des Verwaltungsrats an die Mitgliederversammlung im Hinblick auf die Ausübung seiner Tätigkeiten.

Daneben verabschiedete der Verwaltungsrat eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand. Sie legt unter anderem praxisgerecht fest, wer den Verein wirksam nach außen vertreten kann. Im Regelfall geschieht dies durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied. Nur in Angelegenheiten der laufenden Geschäfte, für die keine besondere Gremienkompetenz gegeben ist und deren wirtschaftliche Bedeutung gering ist, kann das geschäftsführende Vorstandsmitglied den Verein alleine vertreten.

Weiterhin setzte der Verwaltungsrat eine Richtlinie über die Finanzierung politischer Arbeit in Kraft. Ab jetzt fällt es in die Kompetenz der Mitgliederversammlung, über die Mitgliedschaft der Bild-Kunst in und über die dauerhafte finanzielle Förderungen von anderen Organisationen zu entscheiden. Einmalige Förderungen über 10.000 Euro müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden; darunter reicht ein Vorstandsbeschluss. Über alle Fördermaßnahmen wird der Mitgliederversammlung Bericht erstattet.

Ein erster Entwurf einer Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat wurde ebenfalls diskutiert. Danach soll es dem Vorstand in Zukunft möglich sein, dem Verwaltungsrat unproblematische Themen zur schriftlichen Abstimmung vorzulegen. Auf diese Weise soll die Tagesordnung von Verwaltungsratssitzungen entlastet werden. Die Geschäftsordnung ist noch nicht in Kraft gesetzt, da noch daran gearbeitet wird.

Der Vorstand hat den Verwaltungsrat darüber informiert, in Kürze die Vergabepraxis von Kultur- und Sozialwerk überprüfen zu wollen. Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften ordnet den so genannten "diskriminierungsfreien Zugang" zu den Leistungen der Stiftungen an. Soweit ein solcher nicht (vollständig) gegeben sein sollte, werden die Vergaberichtlinien anzupassen sein.

Der Verwaltungsrat der Bild-Kunst diskutierte darüber hinaus Maßnahmen im Bereich Inkasso und Verteilung, nahm einen Bericht über die Modernisierung der Geschäftsstelle entgegen und ließ sich über die Aktivitäten der Bild-Kunst im politischen Bereich informieren. Die nächste reguläre Sitzung wird einen Tag vor der Mitgliederversammlung am 10. Juli 2015 in München stattfinden.

19.02.2015 ¦ Stellungnahme zum Reda-Entwurf

Julia Reda, deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament und Mitglied der Grünen Parlamentsfraktion, evaluierte im Januar als offizielle Berichterstatterin im Rechtsausschuss JURI die EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie) aus 2001. Ihr <link http: www.europarl.europa.eu sides external-link-new-window externen link in neuem>Entwurf ist der erste konkrete Schritt auf Seiten des Parlaments in Vorbereitung der anstehenden EU-Urheberrechtsreform. Auf Seiten der Kommission hatte Günther Oettinger bereits verkündet, dass die Urheberrechtsrichtlinie zumindest teilweise durch eine EU-weit einheitliche Verordnung ersetzt werden könnte. Wir berichteten darüber.

Der Berichtsentwurf von Julia Reda hat das Ziel, eine behutsame Modernisierung des Urheberrechts anzugehen; unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Stakeholder-Gruppen. Sowohl Reda als auch Digitalkommissar Oettinger sehen die Zukunft in einem einheitlichen EU-Urheberrecht. Die Initiative Urheberrecht, in der über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammenarbeiten, nimmt Stellung zum Berichtsentwurf über die Umsetzung der InfoSoc-Richtlinie.

Positiv bewertete Punkte im Reda-Entwurf
Die Initiative Urheberrecht begrüßt im Reda-Entwurf die Definition der Notwendigkeit eines starken Rechtsschutzes für UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen sowie die Notwendigkeit einer Verbesserung des Urhebervertragsrechts. Zugleich sei die Rolle der Verleger und Produzenten bei der Vermarktung der Werke erwähnt.

Im Hinblick auf die Digitalisierung befürwortet die Initiative das Augenmerk im Bericht auf den Umgang mit Werken durch neue Technologien wie data mining, hyperlinking und user generated content (z.B. in 12, 15 und 18). Die Initiative Urheberrecht hält jedoch eine gründliche Analyse des rechtlichen Umgangs mit diesen Techniken für erforderlich und bedauert, dass das durch die Entscheidung des EuGH (BestWater) verschärfte Problem des framings nicht erwähnt wird.

Sie begrüßt außerdem, dass der Entwurf auf den Umgang mit Werken, die im öffentlich finanzierten Sektor geschaffen wurden, hinweist. Die Initiative teilt jedoch nicht die Auffassung von Reda, dass dieser Umgang frei ist. Viele dieser Werke enthalten weitere vorbestehende Werke, deren Urheber aufgrund von Schrankenregelungen für die Primärnutzung keine Genehmigung erteilt und keine Vergütung erhalten haben. Jedoch im Falle von womöglich kommerziellen Fortnutzungen, nicht ihrer Rechte und Vergütungsansprüche beraubt werden dürfen.

Auch die erwähnte Möglichkeit der Rechtsinhaber, nämlich ihre Werke ohne Vergütung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen (Ziff. 6), erfährt Zustimmung. Für die Initiative Urheberrecht fehlt allerdings der Hinweis, dass diese Möglichkeit inzwischen von Verwertern genutzt wird, um auf Autoren Druck auszuüben, freie Lizenzen (CC-Lizenzen) zu nutzen, um die Vergütungen zu senken.

Negativ bewertete Punkte im Reda-Entwurf
Großzügig gezogene oder als "fair" definierte Schranken zu kostenlosem Zugang zu Werken werden kritisch gesehen; auch im Bereich Bildung und Wissenschaft. Zudem ist die Initiative der Auffassung, dass Ausnahmeregelungen und Schranken bei digitalen Nutzungen ebenso bestimmt werden sollen wie bei analogen Nutzungen.
Ebenfalls nicht geteilt wird die Auffassung, dass die Definition eines Schadens die Vergütung bestimmen sollte; Grundlage sollte vielmehr der wirtschaftliche Nutzen desjenigen sein, der von der Schranke begünstigt wird. Die geltenden Schutzfristen auf das Standardniveau der RBÜ sollen auch nicht gesenkt werden (50 Jahre).
Eine Registrierung von Werken führe nicht zu einer Verwaltungserleichterung. Im Gegenteil: Sie werde im Gegenteil zur Rechtsverletzung in Bezug auf nicht registrierte Werke führen und die Position der Rechtsinhaber schwächen.
Eine empfohlene grenzüberschreitende Lizenzierung für die Mehrzahl der Nutzungen im Interesse der Verbraucher wird ebenfalls hinterfragt, denn die kulturelle Vielfalt sei die Stärke Europas und des kreativen Schaffens in Europa. Sie solle nicht leichtfertig in Frage gestellt werden. Schon heute ermögliche das geltende Recht die europaweite Lizenzierung. Voraussetzung der Nutzung sei allerdings die Bereitschaft, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Lesen Sie in der angehängten Datei die Punkte, die nach Auffassung der Initiative Urheberrecht bei den weiteren Beratungen des Berichts berücksichtigt werden sollten.

<link http: www.urheber.info sites default files story initiative-urheberrecht-stellungnahme-reda-entwurf.pdf external-link-new-window externen link in neuem>» Stellungnahme Initiative Urheberrecht

10.02.2015 ¦ Berlinale: EU-Kommissar Oettinger trifft Urheber

Prominente Urheber und Künstler wie der Drehbuchautor und Produzent Fred Breinersdorfer, dessen Film "Elser" im Wettbewerb der diesjährigen Berlinale läuft, der berühmte Jazzmusiker Klaus Doldinger und der Präsident der Akademie der Künste Klaus Staeck freuten sich, im kleinen Kreis die aktuellen Belange der in Europa immer bedeutender werdenden Kultur- und Kreativwirtschaft zu erläutern. Im Mittelpunkt stand dabei die angemessene Vergütung der Urheber, das Urhebervertragsrecht und die digitale Verbreitung urheberrechtlicher Werke.
EU-Kommissar Günther Oettinger hatte eine Einladung angenommen, die Jochen Greve, Vorstand der Deutschen Akademie für Fernsehen, im Namen der beiden Fernseh- und Filmakademien und der Verwertungsgesellschaften Wort und Bild Kunst im letzten Herbst in Brüssel ausgesprochen hatte. Der Hausherr und Präsident der Akademie der Künste Prof. Klaus Staeck betonte in seiner Begrüßung: "Die Urheber, die Kreativen, Künstler, Schriftsteller, Filmemacher usw. stehen mit ihrer Arbeit am Anfang einer langen Wertschöpfungskette im Verlags- oder Filmbereich, in den Medien, der Musik oder in der Bildenden Kunst, um nur einige Wirtschaftszweige zu nennen." Die Kultur- und Kreativwirtschaft sichert nach neuesten Studien über sieben Millionen Arbeitsplätze in der EU und gehört zu den wichtigsten europäischen Wirtschaftsbereichen.
Ein europäisches und nationales Urheberrecht muss den Urhebern angemessene Arbeitsbedingungen und vor allem eine angemessene, faire Vergütung und Weitervergütung – auch im digitalen Umfeld – ihrer Ideen und Arbeiten ermöglichen, so waren sich die Künstler einig. Gleichzeitig forderten sie eine Stärkung der Verwertungsgesellschaften. "Gerade dann kann das Urheberrecht auch in weniger wirtschaftsstarken Staaten der EU zu einem Jobmotor werden. Die Stärke der europäischen Kultur liegt in der Vielfalt der nationalen Kulturen. Nur ein starkes Urheber-betontes Urheberrecht kann diese Vielfalt in Zeiten des Internets und der Globalisierung erhalten", so Fred Breinersdorfer.
Drehbuchautor Jochen Greve brachte es in seiner Einführung auf eine einfache Formel: "Kreativität ist das Öl des 21. Jahrhunderts!"


Teilnehmer:
EU-Kommissar Günther H. Oettinger, Commissioner for Digital Economy & Society at European Commission
Susanne Ding, Policy Officer European Commission, Government Administration / DG Connect
Anna Herold, Member of Cabinet, Cabinet of Günther H. Oettinger, Commissioner for Digital Economy & Society at European Commission
Elisabeth Kotthaus, Europäische Kommission / Vertretung in Deutschland

Prof. Dr. Fred Breinersdorfer, Drehbuchautor, Produzent, Rechtsanwalt
Klaus Doldinger, Komponist
Jochen Greve, Drehbuchautor, Mitgründer und Vorstandsmitglied DAfF
Caronline Otto, Drehbuchautorin, Regisseurin, Vorstandsmitglied FSE
Prof. Klaus Staeck, Grafiker, Präsident der Akademie der Künste
Frank Michael Zeidler, Bildender Künstler

Maria Köpf, Produzentin, Vorstandsmitglied Deutsche Filmakademie
Dr. Urban Pappi, Gf. Vorstand VG Bild/Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, RA und Sprecher der Initiative Urheberrecht
Dr. Robert Staats, Gf. Vorstand VG Wort
Katharina Uppenbrink, Gf. Initiative Urheberrecht
Eingeladen hatten die Deutsche Akademie für Fernsehen, die Deutsche Filmakademie sowie die Verwertungsgesellschaften VG Bild Kunst und VG Wort, organisiert wurde das Gespräch von der Initiative Urheberrecht.

Berlin, 9. Februar 2015

» Offizielle Pressemitteilung als PDF

» Lesen Sie hier unsere Zusammenfassung zum Oettinger-Treffen

Presseanfragen:

Deutsche Akademie für Fernsehen
http://www.deutscheakademiefuerfernsehen.de/
Jochen Greve, jochen.greve@t-online.de, 0170 4114290, 089 4484097

Deutsche Filmakademie
http://www.deutsche-filmakademie.de/
Presse: JUST PUBLICITY GmbH, Regine Baschny, +49 89 20 20 82-60, info@just-publicity.com

VG Bild-Kunst
http://www.bildkunst.de
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit: Patrizia Gehlhaar, gehlhaar@bildkunst.de,  0170 2907111

VG Wort
http://www.vgwort.de
Pressekontakt: Angelika Schindel, Pressereferentin, angelika.schindel@vgwort.de, 089 51412-92

Initiative Urheberrecht
www.urheber.info
Katharina Uppenbrink, katharina.uppenbrink@urheber.info, 0160 90 95 40 16
 

09.02.2015 ¦ Pia Linz gewinnt HAP-Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst 2015

Pia Linz (*1964) studierte an der Städelschule Frankfurt u.a. bei Thomas Bayrle und Christa Näher, bei der sie 1989 Meisterschülerin wurde. Sie ist die 17. HAP-Grieshaber-Preisträgerin.

Pia Linz beschäftigt sich mit dem Phänomen der individuellen Wahrnehmung der erlebten Wirklichkeit und deren Umsetzung ins Bild. Sie visualisiert ihr Konzept mittels zweier unterschiedlicher Herangehensweisen, die subjektiv angelegt sind und gleichzeitig analytische Aspekte tragen. Für ihre dreidimensionalen "Gehäusegravuren" erfasst sie – in Acrylglasgehäusen sitzend – mit perspektivischem Blick ihre Umgebung, fixiert sie mittels Filzstift direkt auf das Glas und graviert anschließend die so entstandene Zeichnung in die Scheibe. Diesem hermetisch abgeschlossenen Blick auf die äußere Welt stehen die "ortsbezogenen Zeichnungsprojekte" entgegen, für die Pia Linz einem Kartografen ähnlich ihre Umgebung real abschreitet und die aus der abschreitenden Bewegung heraus gewonnenen Vermessungen akribisch skizziert. Über einen längeren Zeitraum hinweg entstehen so mehrere Detailstudien, die zuletzt in einer großformatigen Zeichnung münden, die zeitgleich auch alle dem Zeichnungsprojekt zugrundeliegenden konzeptuellen Skalen und Schritte verbildlicht.  

Der Preisträgerin wird im Herbst 2015 ihre Werke im Projektraum des Deutschen Künstlerbundes in Berlin zeigen.

Mit der Vergabe des nach dem Maler und Holzschneider HAP Grieshaber benannten Preises ehrt die VG Bild-Kunst einen Künstler, der maßgeblich an der Initiative zum Aufbau der VG Bild-Kunst beteiligt war. Grieshaber hatte sich seit den siebziger Jahren außerordentlich für die Urheberrechte seiner Künstlerkollegen eingesetzt und ebenso vehement für den Ausbau der sozialen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern ausgesprochen.

Die Fördergelder des "HAP-Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst" stellt die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst aus den Mitteln zur Verfügung, die es aus den in den Verteilungsplänen vorgesehenen Einbehalten bei der Auszahlung von Urheberrechtsvergütungen der VG Bild-Kunst erhält.


Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Karin Lingl
Telefon 0228 915 34-11
info@kunstfonds.de

19.01.2015 ¦ Protest gegen Ausverkauf öffentlichen Kunstbesitzes

Offener Brief
 
An die
Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Hannelore Kraft

Berlin, den 15.01.2015

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

beispielgebend und nachahmenswert verpflichtet der Artikel 18 Absatz 1 seiner Verfassung das Land Nordrhein-Westfalen zur Pflege und Förderung von Kunst und Kultur. Es ist die Aufgabe des Staates, Kulturgut in die öffentliche Sichtbarkeit zu bringen und für nachfolgende Generationen zu bewahren. Kunstwerke ausschließlich als materielle Ware zu verhandeln und rücksichtslos Marktmechanismen zu unterwerfen, zeugt von einem kurzsichtigen und konzeptlosen Umgang mit kulturellen Werten.

Kunst aus öffentlichem Besitz meistbietend zu veräußern, um Finanzierungslücken im Landeshaushalt oder Verluste mittel- oder unmittelbar landeseigener Unternehmen auszugleichen, das ist in Nordrhein-Westfalen spätestens seit der Versteigerung zweier Werke des amerikanischen Pop-Art Künstlers Andy Warhol im letzten Herbst kein Tabubruch mehr. Dieser Vorgang, der von Künstlerinnen und Künstlern mit größtem Erstaunen und Entsetzen wahrgenommen wurde, war allerdings nur ein Vorbote weiterer und wesentlich weitreichenderer Vorgänge.

Die im Zuge der Abwicklung der WestLB über die Portigon AG beabsichtigte Veräußerung der gesamten Kunstbestände, die von der Landesbank über Jahre mit öffentlichen Geldern angekauft wurden, um sie für das Land zu sichern, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik bisher einmaliger und skandalöser Vorgang! Die über Jahrzehnte fortdauernde Reduzierung der Ankaufsetats und Mittel für Kunst am Bau und im öffentlichen Raum hat dazu geführt, dass Kunsterwerb für Museen und Kommunen ohne Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen oder privaten Sammlern, nahezu unmöglich ist. Der ihnen übertragenen Aufgabe, im öffentlichen Interesse das zeitgenössische Kunstgeschehen zu begleiten, durch gezielte Ankäufe abzubilden und für gegenwärtige wie kommende Generationen zu sichern und öffentlich sichtbar zu halten, können sie kaum mehr in befriedigender Weise nachkommen.

Die Politik hat es nicht nur versäumt, Vorsorge zu treffen, um für den Fall finanzieller Krisensituationen Kunstwerke und ganze Sammlungen vor dem Ausverkauf zu schützen. Ebenso wenig hat sie ihre Gestaltungsmacht eingesetzt, um im konkreten Fall die Kunstsammlung der WestLB aus der mit der EU-Kommission verhandelten Abwicklung dieser landeseigenen Bank herauszulösen. Die damit geschaffene und von Mitgliedern der Landesregierung wiederholt als alternativlos beschriebene Zwangslage ist hausgemacht. Wir fordern Sie dringend auf, an dieser Stelle einzugreifen und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufzubieten, um die mit öffentlichen Geldern angekauften Kunstwerke der Kunstsammlung der WestLB für das Land zu erhalten!

In einem Interview mit der Rheinischen Post, erschienen am 07. Januar 2015, kündigt der Vorstandsvorsitzende der Portigon AG Kai Wilhelm Franzmeyer an, dass die Kunstwerke der WestLB-Sammlung vor ihrem Verkauf an den Meistbietenden während der folgenden zwei Jahre öffentlich ausgestellt werden sollen. Die Museen des Landes sind aufgefordert, sich darum zu bewerben und gegebenenfalls alle im Zuge des Leihvorgangs anfallenden Kosten zu tragen. Die Häuser werden auf diese Weise zur weiteren Aufwertung der Werke herangezogen und damit in geradezu zynischer Weise instrumentalisiert.

Wir, der Deutsche Künstlerbund, Künstlerinnen und Künstler als Urheber künstlerischer Werke, Kulturschaffende, Kulturinteressierte und Bürgerinnen und Bürger, entlassen Sie, sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin, nicht aus Ihrer politischen Verantwortung!

Wir fordern den Erhalt der aufgrund jahrelanger Misswirtschaft und intransparenter Verwicklung von Politik und Finanzindustrie zur Disposition gestellten Kunstwerke der WestLB-Sammlung für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bürgerinnen und Bürger!

Wir fordern die Offenlegung der Bestände aller mittelbar oder unmittelbar im öffentlichen Besitz befindlichen Kunstsammlungen in Nordrhein-Westfalen, die mit öffentlichen Geldern angekauft wurden, wie zum Beispiel die Sammlungen im Besitz der WestSpiel-Gruppe und des Westdeutschen Rundfunks!

Wir fordern Aufklärung darüber, welche Kunstwerke aus solchen öffentlich-privaten Eigentumskonstruktionen in der Vergangenheit bereits veräußert oder womöglich zerstört wurden!

Wir fordern eine Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an der Diskussion um mögliche Verfahrensweisen, mit dem Ziel, die zur Disposition gestellten Sammlungsbestände für das Land zu erhalten!

Wir fordern ein Umdenken der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker: Kunst und Kultur sind Grundlage einer freiheitlich verfassten Gesellschaft. In künstlerischen Werken finden sich gesellschaftliche Zustände und Wandlungsprozesse vielfältig reflektiert, Perspektiven auf zukünftige Entwicklungen werden eröffnet. Der sorgsame, verantwortungs- und respektvolle Umgang mit künstlerischen und kulturellen Gütern jenseits wirtschaftlicher Zwecke ist verpflichtend für jede demokratisch gewählte Regierung!


Frank Michael Zeidler            Andrea Knobloch
Erster Vorsitzender                  Vorstand

Mehr Informationen finden Sie unter <link http: www.kuenstlerbund.de external-link-new-window externen link in neuem>www.kuenstlerbund.de

Direkt unterzeichnen

Unterzeichnen Sie die Petition direkt unter folgendem Link <link https: www.openpetition.de petition online wir-protestieren-gegen-den-ausverkauf-oeffentlichen-kunstbesitzes external-link-new-window externen link in neuem>"Wir protestieren gegen den Ausverkauf öffentlichen Kunstbesitzes".

19.01.2015 ¦ Einheitliches Urheberrecht: Oettinger soll es richten

Bereits Ende Dezember wurde der Brief an Oettinger formuliert, veröffentlicht wurde er aber erst zu Beginn 2015; digital auf der Homepage des Amsterdamer Instituts für Informationsrecht. Initiator ist Professor Bernt Hugenholtz.
In dem Papier wird bemängelt, dass die aktuelle EU-Urheberrechtslinie den digitalen Binnenmarkt verhindere. Es sei nun Zeit, dass dies geändert werde und ein einheitliches EU-Urheberrecht, welches in allen EU-Ländern gelte, geschaffen wird. Die Autoren sehen darin den Vorteil von mehr Transparenz und niedrigen Transaktionskosten.

In dem Brief gehen die Absender auf die im Sommer 2014 gesprochenen Worte von Jean-Claude Juncker, aber auch auf die Rede von Günther Oettinger ein.  Sie erinnern daran, dass Juncker versprach, "die bestehenden nationalen Silostrukturen" aufzubrechen und damit einen vernetzten digitalen Binnenmarkt zu fördern. Oettinger zog im Spätherbst nach und sprach von einem möglichen einheitlichen europäischen Urheberrechtsgesetz. Die Akademiker mahnen in ihrem Schreiben an, dass eine Harmonisierung des Urheberrechts nicht genüge, sondern eine einheitliche Festlegung seitens EU verordnet werden müsse.

Den Brief unterzeichneten 21 Professoren europäischer Universitäten.

Bereits zur vorigen Amtsperiode der EU-Kommission hatte der gleiche Kreis von Akademikern mit diesem Anliegen die EU-Kommission konfrontiert. ECS wurde 2012 von Lionel Bently von der Universität Cambridge gegründet.

Wir meinen dazu: Ein einheitliches europäisches Urheberrecht zu fordern ist einfach, es zu schaffen jedoch schwierig: das britische (anglo-amerikanische) "Copyright"-System unterscheidet sich wesentlich von der kontinentaleuropäischen Tradition. In den USA und dem UK steht der Unternehmer im Vordergrund (Verlag, Label, Produzent), in Frankreich und Deutschland der Urheber – zumindest auf dem Papier. Da Vereinheitlichungen meistens auf dem niedrigsten gemeinsamen Nenner geschehen, besteht für uns in Deutschland die Gefahr einer weiteren Verschlechterung der Situation der Urheber und ausübenden Künstler.

» Link zum Brief