Die Stiftung Sozialwerk

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urheberinnen und Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in persönlichen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Stiftung besteht nicht.

Die für die Unterstützung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erhält die Stiftung in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst für die Wahrnehmung von Urheberrechten. Der an die Stiftung auszuzahlende Anteil wird im Verteilungsplan der VG Bild-Kunst festgelegt. Weitere Mittel erhält die Stiftung aus Spenden und Nachlässen.

Antragstellung und Mittelvergabe

Das für einen Antrag auf Unterstützung notwendige Antragsformular stellt die Stiftung Sozialwerk auf Anforderung zur Verfügung. Einzelheiten zu den berechtigten Antragstellerinnen und Antragstellern sowie zu den Leistungen, die bewilligt werden können, entnehmen Sie bitte den hier zum Download bereitstehenden gemeinsamen Unterstützungsrichtlinien der Stiftung Sozialwerk.

Es versteht sich von selbst, dass die Angaben im Antragsformular der Wahrheit entsprechen müssen.

Die Entscheidung über die Anträge auf Unterstützung treffen die Vergabebeiräte, die sich aus Urheberinnen und Urhebern der jeweiligen Berufsgruppen zusammensetzen. Für die Berufsgruppen I und II wurde ein gemeinsamer Vergabebeirat gewählt, der aus jeweils vier Urheberinnen und Urhebern der beiden Berufsgruppen besteht; für die Berufsgruppe III setzt sich der Vergabebeirat aus sieben Urheberinnen und Urhebern zusammen. 

Die Beiräte werden im dreijährigen Turnus auf Vorschlag der Berufsgruppenversammlung und Wahl durch die Mitgliederversammlung vom Vorstand der Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst bestellt. Sie treffen sich bis zu zweimal jährlich, abhängig von der Anzahl und vom Umfang der gestellten Anträge, um in vertraulichen Sitzungen über diese zu entscheiden. 

Eine Begründung der Entscheidung erfolgt nicht.

Bei der Bearbeitung Ihres Antrags wird der Datenschutz selbstverständlich gewahrt. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung.
 

Patricia Tarlinsky Geschäftsstelle Stiftung Sozialwerk

Antragsformulare und Informationen