FAQ Meldung Honorar

Was kann ich melden?

Gemeldet werden können Netto-Honorare (ohne Umsatzsteuer) für die Lizenzierung von Werken der Bildenden Kunst, von Fotografien, Illustrationen, Design und von sonstigen Bildern, die Sie im Kalenderjahr 2021 von Ihren Auftraggebern erhalten haben.

Wenn Sie Pauschalrechnungen stellen, muss mindestens 50% des Honorars für die Einräumung von Nutzungsrechten gezahlt worden sein. Ist diese Bedingung erfüllt, kann das gesamte Pauschalhonorar gemeldet werden. Ist sie nicht erfüllt, kann das Pauschalhonorar nicht, auch nicht anteilig, gemeldet werden.

Berücksichtigt werden Honorare für Veröffentlichungen

  • in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print und Online) und
  • auf Webseiten mit Deutschlandbezug sowie
  • im deutschen Fernsehen.

Bei dem Verkaufspreis für das Original eines Kunstwerks, einer Fotografie, einer Illustration etc. handelt es sich nicht um ein Nutzungshonorar. Der Verkaufspreis ist deshalb nicht meldefähig.

Warum melde ich meine Honorare?

Durch die Meldung Ihrer Honorare erhalten Sie Ausschüttungen für Ihre Abbildungen, die

  • in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print und Online)
  • auf Webseiten mit Deutschlandbezug
  • im deutschen Fernsehen

verwendet wurden. Sie erhalten die Ausschüttungen in den korrespondierenden Verteilungssparten

  • Periodika Urheber
  • Webseiten
  • Kabelweitersendung Kunst/Bild

Wendet sich die VG Bild-Kunst an meine Auftraggeber und verlangt sie von diesen Zahlungen in Abhängigkeit zu meinen gemeldeten Honoraren?

Nein, Ihre Auftraggeber werden nicht von der VG Bild-Kunst kontaktiert. Wir lizenzieren sie nicht, wir stellen ihnen keine Rechnungen, wir treten nicht mit ihnen in Kontakt. Aus der Meldung Ihrer Honorare müssen Sie somit in Ihrer Beziehung zu Ihren Kunden keine Nachteile befürchten.

Hintergrund der Honorarmeldungen ist Folgendes: Die VG Bild-Kunst erhält Erlöse für gesetzliche Vergütungsansprüche hauptsächlich von der Geräteindustrie und von staatlichen Stellen. Uns erreichen diese Erlöse allerdings als Pauschalzahlungen ohne jegliche Informationen, welche Bildwerke genutzt worden sind. Deshalb müssen wir in unserem Verteilungsplan selbst Regeln aufstellen, wie wir das Geld ausschütten. Die Honorare, die gemeldet werden, sind dabei ein Indikator, wie erfolgreich ein Mitglied ist und wie weit seine Werke verbreitet sind. Es wird unterstellt, dass die Werke, für die höhere Honorare gezahlt werden, auf größeres Interesse stoßen und stärker privat kopiert bzw. in Bildungseinrichtungen genutzt werden als andere Werke. Ihre Honorarmeldung dient ausschließlich als Grundlage der Verteilung der für gesetzliche Vergütungsansprüche bereits erzielten Erlöse der VG Bild-Kunst.

Warum muss ich meine Honorare getrennt nach Auftraggeber-Kategorien melden?

Sie müssen Ihre Honorare insgesamt vier Auftraggeber-Kategorien zuordnen. Die Bild-Kunst ordnet Ihre Honorare den Verteilungssparten nach Auftraggeber-Kategorien zu wie folgt:

  • Melden Sie Honorare der Kategorie „Presseverlage“, erhalten Sie eine Ausschüttung in der Verteilungssparte „Periodika Urheber“. 
  • Melden Sie Honorare der Kategorie „Hörfunk- & TV-Sender und TV-Produktionsfirmen“ erhalten Sie Ausschüttungen in den Verteilungssparten „Weitersendung Kunst/Bild“ und „Webseiten“.
  • Melden Sie Honorare in der Kategorie „Bildagenturen“ (die Presse-, Nachrichten- und Sportbildagenturen umfassen), erhalten Sie Ausschüttungen in den Verteilungssparten „Periodika Urheber“ und „Webseiten“.
  • Melden Sie Honorare in der Kategorie „Sonstige Unternehmen“, erhalten Sie Ausschüttungen in der Verteilungssparte „Webseiten“.

Wie kann gemeldet werden?

Sie können Ihre Meldung entweder online über unser Meldeportal abgeben, oder Sie melden schriftlich mit unserem "Meldeformular Honorare". Informationen zum Ausfüllen des Meldeformulars finden Sie in unserem Merkblatt zum "Meldeformular Honorare".

Warum müssen Honorare für Bildende Kunst, Fotografien und sonstige Bilder getrennt aufgeführt werden? In meiner Rechnung an die Auftraggeber habe ich das nicht gemacht.

Die Trennung der Werkarten im Meldeformular hat keine Auswirkung auf die Höhe Ihrer Ausschüttung, denn es gilt das Prinzip: ein Werk ist ein Werk. Die Bild-Kunst benötigt diese Angaben jedoch zum Zweck der Evaluierung des Verteilungsplans. 

Wenn Sie einem Auftraggeber Werke mehrerer Werkarten gleichzeitig lizenziert haben und die Rechnung nur eine Summe aufführt, teilen Sie diese Summe bitte nach eigener Einschätzung auf die Werkarten auf. Beispiel: Sie sind Bildender Künstler und haben Fotografien ihrer eigenen Kunstwerke angefertigt. Dann räumen Sie einem Auftraggeber Nutzungsrechte an diesen Fotos ein. Urheberrechtlich geht es hier um die Rechteeinräumung an zwei Werken, die in einer Abbildung verkörpert sind: einmal das Nutzungsrecht am Kunstwerk und einmal das Nutzungsrecht an der Fotografie des Kunstwerks.

Kann ich Honorare, Werkpräsentationen und Einzelbilder gleichzeitig melden?

Sie können für ein Nutzungsjahr Meldeformulare für jeden Meldetypus einreichen, also eine Honorarmeldung, eine Einzelbildmeldung und eine Meldung für Werkpräsentationen.

Grundsätzlich sollen Doppelmeldungen jedoch ausgeschlossen werden. Melden Sie also bitte insbesondere keine Einzelbilder in Zeitungen oder auf Webseiten, die im Zusammenhang mit einer Werkpräsentation stehen, und melden Sie auch keine Einzelbilder, für deren Lizenzierung Sie ein Honorar erhalten haben, das Sie melden.

Kann ich auch "honorarfreie Nutzungen" melden?

Wenn Sie Nutzungen Ihrer Werke honorarfrei zulassen, können Sie diese Werke als Einzelbilder melden, wenn die Nutzung in Zeitungen und Zeitschriften, auf deutschen Webseiten oder im Fernsehen stattfindet.

Wie kann ich Honorare melden, die ich von Buchverlagen erhalten habe?

Honorare von Buchverlagen können nur dann gemeldet werden, wenn sie für Nutzungen Ihrer Werke gezahlt wurden, die nichts mit Büchern zu tun haben (z.B. Verwendung auf der Webseite eines Buchverlags). Sie tragen diese Honorare in die Auftraggeber-Kategorie der „Sonstigen Unternehmen“ ein. Honorare für die Verwendung Ihrer Werke in Büchern können nicht gemeldet werden, weil die Bild-Kunst für Buch-Nutzungen ein eigenes Meldesystem vorhält, nämlich die Buchmeldung.

Kann ich Honorare von Agenturen melden und wenn ja wie?

Ja, Honorare von Agenturen können grundsätzlich gemeldet werden. Beachten Sie zunächst die richtige Wahl der Auftraggeber-Kategorie:

  • Honorare von Presse-, Nachrichten- und Sportbildagenturen tragen Sie bitte in die Kategorie der „Bildagenturen“ ein.
  • Honorare von Stockbildagenturen und Werbeagenturen tragen Sie bitte in der Kategorie der „sonstigen Unternehmen“ ein.

Grund: Im ersten Fall partizipieren Sie jeweils hälftig an der Verteilungssparte „Periodika Urheber“ und der Sparte „Webseiten“, während Sie im zweiten Fall für Ihr gesamtes Honorar Ausschüttungen aus der Sparte „Webseiten“ erhalten. Übrigens: Was besser ist, kann im Voraus nicht prognostiziert werden. 

Honorare von Agenturen können nicht gemeldet werden, wenn die betroffenen Bildwerke eindeutig von Kunden der Agenturen im Ausland lizenziert wurden.

Weiterhin muss die Agentur, von der Sie Ihr Honorar erhalten haben, ihren Amts- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.

Meine Honorarmeldung überschreitet die Summe von EUR 24.000,-. Muss ich etwas beachten?

Überschreitet die Summe der von Ihnen insgesamt gemeldeten Honorare EUR 24.000,- für ein Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich:

Ihr*e Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in muss Ihnen die Gesamtsumme Ihrer gemeldeten Honorare bestätigen. Alternativ zu dieser Bestätigung können Sie uns auch digitale Kopien aller Honorarrechnungen einreichen, indem Sie diese an auswertung-bild@bildkunst.de senden.

Spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Meldefrist – sie läuft am 30. Juni ab – müssen uns Liste und Bestätigung erreicht haben. In anderen Worten: Die Meldung als solche muss in jedem Fall spätestens am Datum des Meldeschlusses bei der Bild-Kunst eingehen, also am 30. Juni. Für das Einreichen der Nachweise (Liste und Steuerberaterbestätigung) haben Sie zwei Wochen länger Zeit.

Sie haben Ihre Steuererklärung für das betreffende Nutzungsjahr noch gar nicht fertiggestellt? Bitten Sie Ihre*n Steuerberater*in um eine vorgezogene Bestätigung der Gesamt-Honorarsumme. Oder reichen Sie digitale Kopien aller Honorarrechnungen ein.