Meldung Verlage
Wann kann Ihr Verlag Meldungen bei der VG Bild-Kunst einreichen?
Voraussetzung ist zunächst, dass Sie einen aktuellen Wahrnehmungsvertrag für Verlage abschließen. Vertragsformulare können Sie hier anfordern. Bitte senden Sie beide Exemplare ausgefüllt und unterschrieben zurück an die VG Bild-Kunst, Weberstraße 61, 53113 Bonn. Sie erhalten nach Bearbeitung und Erfassung ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen. Erst danach können Sie Ihre Meldungen einreichen.
Bis wann müssen Meldungen bei der VG Bild-Kunst abgegeben werden?
Meldeschluss für Publikationen eines jeweiligen Erscheinungsjahres ist immer der 30. Juni des Folgejahres.
Wie können Verlage ihre Publikationen melden?
Voraussichtlich ab 20. Mai 2022 wird das Online-Meldeportal für Verlage freigeschaltet, so dass Sie Ihre Meldungen abgeben können. Verlage, die sehr viele Publikationen für ein Erscheinungsjahr melden möchten, können dafür das Online-Meldeportal nutzen.
Welche Publikationen können bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Verlage können bei der VG Bild-Kunst ihre Bücher des Erscheinungsjahrs 2021 melden. Es kommt dabei nicht darauf an, in welchem Monat des Jahres 2021 das Buch erschienen ist. Alle Bücher mit Erscheinungsjahr 2021 können gemeldet werden. Ausnahme: E-Books können nicht gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass Periodika (Zeitungen und Zeitschriften) ebenfalls noch nicht bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden können.
Was kann nicht bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans sind insbesondere Bastelbögen, Blank-Books, Broschüren, Faltblätter, Fotoalben, Gebrauchsanleitungen, Gutscheinbücher, Kalender, Malbücher, Notenhefte und -bücher, Postkartenbücher, Programm- und Veranstaltungshefte, Prospekte, Spiele, Taschenkalender, Telefonbücher sowie Versand- und Werbekataloge.
Wie ermittelt man den Buchtyp einer Publikation?
Bei der VG Bild-Kunst wird nach folgenden Buchtypen unterschieden:
Kinder- und Jugendbuch | Bilderbücher, Leseanfänger, "Das magische Baumhaus", "Harry Potter" |
Sach- und Fachbuch | für Laien und Profis: Lexika, Ratgeber, Kochbücher, Reiseführer, Gartenbücher usw. |
Belletristik, sonstiges Buch | Beispiel für sonstige Bücher: Comics |
Bild- und Kunstband, Ausstellungskatalog | Buch über Bildende Kunst mit vielen großformatigen Abbildungen, Coffee Table-Books, Fotobildbände, Kataloge von Galerien |
Schulbuch | an deutschen Schulen verwendete Lehrbücher |
Wissenschaftliches Werk | für die wissenschaftliche Auseinandersetzung, Lehrbücher für Hochschulen |
Museumskatalog | Bestands- und Ausstellungskataloge von deutschen Museen |
Können fremdsprachige Bücher bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Grundsätzlich können alle deutschsprachigen Bücher gemeldet werden. Als „deutschsprachig“ gelten auch Bücher in den Sprachen der autochthonen Minderheiten (z.B. Friesisch, Sorbisch, Dänisch). Außerdem können in der Regel fremdsprachige Bücher gemeldet werden, wenn diese zumindest auch für den deutschen Markt produziert und in Deutschland vertrieben werden. Englische wissenschaftliche Bücher werden gesondert gemeldet.
Ausnahme: Fremdsprachige Kinder- und Jugendbücher können nicht gemeldet werden. Fremdsprachige Schulbücher können nur gemeldet werden, wenn sie eine offizielle Zulassung für öffentliche Schulen in Deutschland haben.