FAQ Reproduktionsrecht

FAQs für Mitglieder

Wird durch die VG Bild-Kunst Rechtsschutz gewährleistet?

Nein, durch die VG Bild-Kunst wird kein Rechtsschutz gewährleistet. Die VG Bild-Kunst nimmt die Rechte ihrer Mitglieder wahr, die ihr übertragen werden und die der Urheber aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrnehmen kann.

Werde ich bei der Erteilung von Repro-Lizenzen gefragt?

Die VG Bild-Kunst respektiert die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder. Aus diesem Grunde werden grundsätzlich keine Lizenzen ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers verteilt, die eine Veränderung des Werkes oder eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte begünstigen könnten. Allerdings ist es aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen erforderlich, bestimmte Nutzungen ohne Rückfragen zu genehmigen. Dabei handelt es sich um folgende Fälle:

  • kulturelle Nutzungen
  • Nutzungen im Bildungs- und Erziehungsbereich
  • nicht monographische Nutzungen
  • Presse- und Fernsehnutzungen

Bei umfangreichen oder ungewöhnlichen Nutzungen wird hingegen eine Genehmigung nur nach vorheriger Rücksprache erteilt.

Werden meine Rechte auch im Ausland vertreten?

Die VG Bild-Kunst hat mit allen relevanten ausländischen Verwertungsgesellschaften Partnerschaftsverträge. Aufgrund dieser Gegenseitigkeitsverträge ist die Wahrnehmung der Rechte unserer Mitglieder auch im Ausland gewährleistet.

In welchen Fällen dürfen meine Werke ohne Genehmigung abgedruckt werden?

In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann eine Nutzung des Werkes ohne vorherige Genehmigung und Vergütungsanspruch des Urhebers möglich sein. Diese Ausnahmen finden sich in den Schrankenbestimmungen des Urheberrechts, Einzelheiten dazu hier.

Was kann ich tun, wenn jemand mein(e) Werk(e) ungefragt verwendet?

Informieren Sie zeitnah die VG Bild-Kunst mit genauer Quellenangabe oder Belegfotos. Die VG Bild-Kunst prüft dann, ob und in welcher Form sie tätig werden kann.

Kann ich meine Werke zur Vermarktung an Bildagenturen geben?

Prinzipiell ja. Allerdings muss die Agentur bei Herausgabe Ihrer Werke deutlich darauf hinweisen, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt und vor der Veröffentlichung eine Genehmigung bei der VG Bild-Kunst einzuholen ist.

FAQs für Nutzer

Wie erhalte ich eine Abdruckgenehmigung?

Wenn Sie Abbildungen von Werken von Bild-Kunst-Mitgliedern in Ihrer Publikation abdrucken bzw. anderweitig verwerten möchten, benötigen wir eine schriftliche Anfrage. Sie finden dazu im Servicebereich entsprechende Antragsformulare. Die Anfrage sollte immer folgende Informationen enthalten:

  • Titel Ihrer Publikation
  • Veröffentlichender Verlag
  • Erscheinungstermin
  • Voraussichtliche Druckauflagenhöhe
  • Liste der abzudruckenden Werke mit Urhebernamen, Werktiteln und wenn möglich Entstehungsjahren
  • Postadresse zur Zustellung der Genehmigung (und Rechnung, falls abweichend von der Genehmigungsadresse)

Falls eine Abbildung auf dem Titel erscheinen soll oder Sie Werke beschneiden/ spiegeln/überdrucken wollen, benötigen wir ein Layout der Gestaltung; bestenfalls als PDF.

Sie erhalten im Anschluss eine formelle Reproduktionsgenehmigung. Aus dieser können Sie die anzubringenden Copyright-Vermerke entnehmen.

Bei Erscheinen benötigen wir ein Belegexemplar der Publikation (sollten mehrere erforderlich sein, wird dies in der Genehmigung vermerkt), anhand dessen wir die Abbildungen auf Grundlage unserer Tarife in Rechnung stellen.

Für monografische Publikationen gelten besondere Anforderungen, bitte kontaktieren Sie uns!

Welche Künstler werden durch die VG Bild-Kunst vertreten?

Sie finden die Liste der von uns im Reproduktionsrecht vertretenen Künstler auf unserer Webseite unter der Rubrik Künstlersuche.

Die Liste Onlinerechte listet alle Künstler auf, für die wir die Internetrechte verwalten.

Die Liste Folgerechte richtet sich ausschließlich an den Kunsthandel. Mehr zum Thema Folgerecht erfahren Sie hier.

Was mache ich, wenn ich einen Künstler in der Liste nicht finde?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob der Künstler urheberrechtlich noch geschützt ist. Das Urheberrecht und die Verwertungsrechte für Kunstwerke erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Frei sind die Werke ab dem 1. Januar des Jahres, das auf den siebzigsten Todestag des Urhebers folgt.

Urheberrechte von Künstlern, die die VG Bild-Kunst nicht vertritt, müssen gesondert recherchiert werden. Es gibt keine zentrale Stelle zur Ermittlung der Rechteinhaber.

Was kostet die Nutzung?

Die Tarife und die Konditionen für eine Rechtevergabe finden Sie hier.

Nach Erhalt der Belegexemplare erstellen wir eine Rechnung. Bitte tätigen Sie keine Vorabüberweisungen.

Wie erhalte ich Bildvorlagen?

Die VG Bild-Kunst hat kein Bildarchiv. Hier ist eine separate Recherche und Honorierung erforderlich.