Meldeverfahren
Um als Mitglied an den Ausschüttungen der Bild-Kunst beteiligt zu werden, ist in einigen Fällen die Abgabe einer Meldung erforderlich. Im Verteilungsplan sind die Meldeverfahren genauestens festgelegt. Ebenfalls werden dort die erforderlichen Nachweise aufgeführt.
Überall dort, wo das Verteilungsschemata eine Meldung vorsieht, informiert die Bild-Kunst in den folgenden Rubriken, wie und wann die Meldung abgegeben werden kann.
Folgende Meldungen sind möglich, wenn Sie in den entsprechenden Berufsgruppen Mitglied sind:
Meldung | Erläuterung | BG I | BG II | BG III |
Kunstpräsentation | Präsentationen & begleitende Kataloge | x | ||
Eigene Webpräsenz | Eigene Webseite / Social Media-Auftritte | x | x | |
Buch | Abbildungen in Büchern | x | ||
Einzelbild | Abbildungen auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV | x | ||
Honorar | Honorare für Rechtevergabe | x | ||
Film | Filmwerke im deutschen TV | x | ||
Werbefilm | Werbefilme im deutschen TV | x |
Das Meldeverfahren an sich gilt für alle Berufsgruppen und alle Meldungen gleichermaßen. Das vollständige Meldeverfahren finden Sie in Form eines Auszugs aus dem Verteilungsplan zum Download.
- Meldeverfahren - Auszug Verteilungsplan Download (94.68 KB)
MELDUNG BUCH 2019
WER? | Mitglieder der Berufsgruppe II |
WAS? | Abbildungen von Werken der Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die 2019 in Büchern erschienen sind. |
WIE? | Sie können Ihre Meldungen einerseits im elektronischen Meldeportal, oder schriftlich mit dem Formular "Meldung Buch" vornehmen. |
WIE LANGE? | Meldeschluss ist der 30. Juni 2020. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten „Bibliothekstantieme Bild“ und „Kopiervergütung analoge Quellen Bild“. |
INFOS? | Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt "Meldung Buch", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie zu den einzelnen Rubriken, wie "Erscheinungsjahr" oder "ISBN", erfahren. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie! |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: info@bildkunst.de Betreff: "Buchmeldungen Bild". |
MELDUNG EIGENE WEBPRÄSENZ 2019
WER? | Mitglieder der Berufsgruppe I und/oder II |
WAS? | Abbildungen von Werken der bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die 2019 auf Ihrem eigenen Webauftritt (Webseite und/oder Social Media-Kanäle) online standen. Für die Meldung müssen also zwei Voraussetzungen gegeben sein:
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WIE? | Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal, oder schriftlich mit dem Formular „Meldung Eigene Webpräsenz“ vornehmen. |
WIE LANGE? | Meldeschluss ist der 30. Juni 2020. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten "Kopiervergütung analoge Quellen Bild", "Kopiervergütung digitale Quellen Bild", "Pressespiegelvergütung Bild". |
INFOS? | Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt "Meldung Eigene Webpräsenz", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren erfahren. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie! |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: info@bildkunst.de Betreff: "Meldung eigene Webpräsenz". |
MELDUNG EINZELBILD 2019
WER? | Mitglieder der Berufsgruppe II |
WAS? | Einzelbilder von Werken der Fotografie, Illustration, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken, die im Kalenderjahr 2019 in deutschsprachigen Zeitungen/Zeitschriften (Print), auf deutschen Webseiten oder im deutschen Fernsehen verwendet wurden. |
WIE LANGE? | Meldeschluss ist der 30. Juni 2020. |
WIE? | Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal, oder schriftlich mit dem Formular "Meldung Einzelbild" vornehmen. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten "Kopiervergütung analoge Quellen Bild", "Kopiervergütung digitale Quellen Bild", "Kabelweitersendung Bild". |
INFOS? | Beachten Sie bitte für weitere wichtige Information unser Merkblatt "Meldung Einzelbild“, in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie über die Abgrenzung der Einzelbildmeldung zur Honorarmeldung erfahren. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie! |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: info@bildkunst.de Betreff: "Einzelbildmeldungen Bild" |
MELDUNG FILM 2019
WER? | Mitglieder der Berufsgruppe III |
WAS? | Wenn Sie als Filmurheber*in einen Beitrag zu Filmwerken geleistet haben, die in einem abrechnungsfähigen TV-Sender im Ausstrahlungsjahr 2019 gezeigt wurden, steht Ihnen als Mitglied der BG III für die Verwendung eine Vergütung zu. |
WIE? | Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal, oder schriftlich mit dem Formular "Meldung Film" vornehmen. |
WIE LANGE? | Meldeschluss ist der 30. Juni 2020. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten „Kabelweitersendung Film“ und „Privatkopie Film“ und "Film individuell". |
INFOS? | Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unsere Merkblätter, in denen Sie mehr über das Meldeverfahren sowie über das Ausfüllen des Formulars erhalten:
In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie! |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: filmrechte@bildkunst.de Betreff: "Meldung Film 2019" |
MELDUNG HONORAR 2019
WER? | Mitglieder der Berufsgruppe II |
WAS? | Wenn Abbildungen Ihrer Werke (Fotografien, Illustrationen, Design, Comicbilder, Logos, Infografiken) in deutschen Zeitungen/Zeitschriften (Print), im deutschen Fernsehen oder auf Webseiten mit Deutschlandbezug verwendet wurden und Sie dafür ein Honorar erhalten haben, können Sie als Mitglied der BG II diese Honorare melden. |
WIE LANGE? | Meldeschluss ist der 30. Juni 2020. |
WIE? | Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal, oder schriftlich mit dem Formular "Meldung Honorar" vornehmen. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten "Kopiervergütung analoge Quellen Bild", "Kopiervergütung digitale Quellen Bild", "Pressespiegelvergütung Bild" und "Kabelweitersendung Bild". |
INFOS? | Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt "Meldung Honorar", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie über die Abgrenzung der Honorarmeldung zur Einzelbildmeldung erfahren. |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: info@bildkunst.de Betreff: "Honorarmeldungen Bild". |
MELDUNG KUNSTPRÄSENTATION 2019
WER? | Mitglieder der Berufsgruppe I |
WAS? | Wenn Ihre Werke innerhalb einer Kunstpräsentation (z.B. Ausstellungen, Performances, Kunstwerke im öffentlichen Raum) ausgestellt und einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, können Sie als Mitglied der BG I die Präsentationsstätten sowie ggfs. den begleitenden Katalog melden. |
WIE LANGE? | Meldeschluss ist der 30. Juni 2020. |
WIE? | Sie können Ihre Meldung einerseits im elektronischen Meldeportal, oder schriftlich mit dem Formular „Meldung Kunstpräsentation“ vornehmen. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten „Kopiervergütung analoge Quellen Kunst“ und „Kopiervergütung digitale Quellen Kunst“. |
INFOS? | Beachten Sie bitte für weitere wichtige Informationen unser Merkblatt "Meldung Kunstpräsensation", in dem Sie mehr über das Meldeverfahren sowie weitere Angaben zu den Präsentationsdaten und dem Katalog erfahren. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie! |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: info@bildkunst.de Betreff: "Meldung Kunstpräsentation 2019" |
MELDUNG WERBEFILM 2019
WER? | Filmurheber*innen, die in den Bereichen Regie, Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild bei der Produktion von Werbespots mitgewirkt haben. |
WAS? | Ausstrahlungen von Werbespots in einem abrechnungsfähigen TV-Sender. |
WIE LANGE? | Meldeschluss für das Ausstrahlungsjahr 2018 ist der 31. März 2019. |
WIE? | Meldungen können nur über das TWF-Meldeportal abgegeben werden. Eine schriftliche Meldemöglichkeit ist nicht vorgesehen. |
WOZU? | Ausschüttungen in den Sparten "Privatkopievergütung" und "Kabelweitersendung". |
INFOS? | Filmurheber*innen der Bild-Kunst, die an der Herstellung von Werbespots beteiligt sind, behalten die Bild-Kunst als Ansprechpartner und erhalten ihre Ausschüttungen wie gehabt ebenfalls über die Bild-Kunst. Die gesamte Meldung und die Berechnung der individuellen Ausschüttungen läuft aber über die TWF und deren Abrechnungssysteme. Beachten Sie bitte für weitere wichtige Information unser Merkblatt "Meldung Werbespots“ sowie die zusammengefassten FAQ. |
HILFE! | Fragen können schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: werbefilm@bildkunst.de Betreff: "Abrechnung Vergütungsansprüche Werbespots" |
weitere Meldungen
- Formular Abtretung Verlage 2019 Download (129.75 KB)