FAQ Bilder hochladen

Schritt für Schritt: So funktioniert der Upload von Einzelbildern

Bilder einzeln hochladen:

Tipp: Sortieren Sie die Bilder, die Sie hochladen möchten, vorab auf Ihrem Computer, so dass Sie diese im Upload-Prozess leicht finden.

  1. Melden Sie sich auf der Website der Bilddatenbank mit Ihren Anmeldeinformationen an.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bilddaten hochladen“.
  3. Bestätigen Sie, dass Sie für die hochzuladenden Bilder ein berechtigtes Interesse zum Opt-out von der Social-Media-Bildlizenz haben (siehe auch „Was bedeutet ‚berechtigtes Interesse‘ im Kontext des Uploads von Bildern?“), indem Sie die angezeigte Checkbox markieren.
  4. Wählen Sie die Option „Bilddaten auswählen“ und klicken Sie im geöffneten Datei-Browser auf das gewünschte Bild.
  5. Klicken Sie auf „Öffnen“ oder „Auswählen“, um die Bilddatei hochzuladen.

Das Bild wird nun in die Bilddatenbank hochgeladen (der Upload wird durch eine Ladegrafik angezeigt) und ist nach dem vollständigen Upload für den späteren Zugriff verfügbar.
 

Schritt für Schritt: So funktioniert der Upload von ZIP-Files

Bilder als ZIP-Datei hochladen (nur für Agenturen mit entsprechendem Login verfügbar):

Tipp: Bereiten Sie die ZIP-Datei(en), die Sie hochladen möchten, vorab auf Ihrem Computer vor, so dass Sie diese im Upload-Prozess leicht finden.

Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrer ZIP-Datei keine Unterordner enthalten sind und nur die erlaubten Bildformate (JPG/JPEG und WEBP) verwendet wurden.

  1. Melden Sie sich auf der Website der Bilddatenbank mit Ihren Anmeldeinformationen an.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bilddaten hochladen“.
  3. Bestätigen Sie, dass Sie für die hochzuladenden Bilder ein berechtigtes Interesse zum Opt-out von der Social-Media-Bildlizenz haben (siehe auch „Was bedeutet ‚berechtigtes Interesse‘ im Kontext des Uploads von Bildern?“), indem Sie die angezeigte Checkbox markieren.
  4. Wählen Sie die Option „Bilddaten auswählen“ und klicken Sie im geöffneten Dateibrowser auf die gewünschte ZIP-Datei.
  5. Klicken Sie auf „Öffnen“ oder „Auswählen“, um die ZIP-Datei hochzuladen.

Die Datei wird nun in die Bilddatenbank hochgeladen (der Upload wird durch eine Ladegrafik angezeigt) und ist nach dem vollständigen Upload für den späteren Zugriff verfügbar.
 

Häufigste Fehler beim Upload

Dateiformat wird nicht unterstützt: 

Ein häufiger Fehler tritt auf, wenn das hochgeladene Bild ein nicht unterstütztes Dateiformat hat. Die Bilddatenbank akzeptiert nur bestimmte Formate wie JPG, JPEG und WEBP.

Lösung: Konvertieren Sie das Bild gegebenenfalls in ein unterstütztes Format.

Netzwerkprobleme: 

Der Upload kann aufgrund von Netzwerkproblemen, wie einer instabilen Internetverbindung oder Serverproblemen auf Seiten der Bilddatenbank, fehlschlagen.

Lösung: Überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie es erneut. Falls das Problem weiterhin besteht, kontaktieren Sie den Support zur Bilddatenbank unter https://www.bildkunst.de/kontakt, um mögliche Serverprobleme zu klären und weitere Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
 

Welche Bilder gehören in die Opt-out-Datenbank und welche nicht?

In die „Einzelwerk-Opt-out-Datenbank“ gehören nur Bilder, die durch Sie als Urheber*in oder Bildagentur von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden sollen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben (siehe auch „Was bedeutet ‚berechtigtes Interesse‘ im Kontext des Uploads von Bildern?“), um diese Bilder ausnehmen zu können.

Bitte beachten Sie: Laden Sie Bilder hoch, die nicht von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden sollen, schmälert dies auch Ihren Anteil an der Ausschüttung der Lizenzerlöse, da wir diese unter Berücksichtigung der Menge der ausgenommenen Bilder berechnen werden. Eine Verteilungsregel für die Erlöse befindet sich derzeit in Arbeit und soll 2025 von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie wird auch rückwirkend gelten.
 

Was bedeutet "berechtigtes Interesse" im Kontext des Uploads von Bildern?

Die Formulierung „berechtigtes Interesse“ bezieht sich auf die rechtliche Grundlage, auf der Bilder von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden dürfen.

Verwertungsgesellschaften nehmen normalerweise die ihnen übertragenen Rechte für das gesamte Repertoire eines bzw. einer Berechtigten wahr. Urheberinnen und Urhebern sowie Bildagenturen, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen haben, gewährt die VG Bild-Kunst trotzdem das Recht, einzelne Werke oder Werkgruppen/Kataloge aus der Social-Media-Bildlizenz auszunehmen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:

  • Wenn beispielsweise eine Fotografin oder ein Fotograf einem Kunden für die Nutzung der Fotos Exklusivität verspricht, dann kann sie oder er nicht gleichzeitig die Rechte an diesen Fotos über die VG Bild-Kunst den Social-Media-Anbietern einräumen. (Dass die Fotos dann ggf. illegal hochgeladen werden, steht auf einem anderen Blatt.)
  • Bildjournalistinnen und -journalisten schießen auch Fotos, die in einem sensiblen Zusammenhang stehen, z. B. bei der Kriegsberichterstattung. In diesem Fall kann es dem Interesse des Journalisten oder der Journalistin entsprechen, diese nicht zur Nutzung auf Social-Media-Plattformen freizugeben.
  • Bildagenturen können über Kataloge im Bereich „Editorial“ verfügen, die für einen bestimmten Auswertungszeitraum – üblicherweise ein halbes Jahr – exklusiv vermarktet werden.
  • Teilweise wird die Gefahr einer Haftung eines Fotografen bzw. einer Fotografin angenommen, wenn ein Foto weitere Rechte tangiert (Recht am eigenen Bild, Markenrechte, Designrechte etc.), nicht durch Hochladen in die Datenbank von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen wird und dann von einem User oder einer Userin auf einer Plattform platziert wird. Denn die Social-Media-Bildlizenz räumt den Diensteanbietern nur Urheberrechte ein, sie klärt keine anderen Rechte. Die VG Bild-Kunst lässt diese Haftungsfrage derzeit rechtlich prüfen und wird über das Ergebnis informieren.
     

Was bedeutet "Opt-out-Zeitraum"?

Der Opt-out-Zeitraum umfasst die Zeitspanne, für die das betreffende Werk oder die Werkgruppe von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden soll und darf (siehe auch „Was bedeutet ‚berechtigtes Interesse‘ im Kontext des Uploads von Bildern?“). Grundsätzlich ist der Opt-out-Zeitraum vom Zeitpunkt des Uploads an unbegrenzt. Sie haben aber die Möglichkeit, diesen Zeitraum je Bild zu begrenzen (siehe „Schritt für Schritt: So verändere ich den Zeitraum, in dem Bilder von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen sein sollen“).

Wieso kann ich nur fünf Bilder auf einmal hochladen?

Als Einzelmitglied können Sie pro Upload-Vorgang bis zu fünf Bilder hochladen, um den Prozess benutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Für Bildagenturen wurde die Möglichkeit hinzugefügt, ZIP-Dateien hochzuladen, um größere Mengen an Bildern auf einmal zu übertragen. Dies erleichtert die Verwaltung großer Bildsammlungen und optimiert so den Workflow.

Die Datenbank dient nicht dazu, Ihr gesamtes Repertoire von der Social-Media-Bildlizenz auszunehmen. Hierfür müssen Sie die entsprechende Rechteübertragung aus Ihrem Wahrnehmungsvertrag kündigen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die VG Bild-Kunst unter https://www.bildkunst.de/kontakt.
 

Warum werden nicht alle Metadaten meiner Bilder übertragen?

Die Übertragung von Metadaten erfolgt bewusst selektiv, wobei nur diejenigen Metadaten übertragen werden, die für die effektive Verwaltung und Auffindbarkeit der Bilder in der Datenbank relevant sind. Dies ermöglicht eine optimierte Nutzung der Ressourcen und gewährleistet, dass die wesentlichen Informationen für Ihre Nutzung der Datenbank zur Verfügung stehen.