FAQ Missbräuchliche Bildnutzung melden

Wann ist eine Bildnutzung missbräuchlich, d. h. nicht lizenziert?

Grundsätzlich legitimiert die Social-Media-Bildlizenz die nicht rechtegeklärten Uploads von Userinnen und Usern einer Plattform – soweit es um das Urheberrecht geht (fehlende Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte werden nicht legitimiert).

Wenn ein Bild in die Opt-out-Datenbank hochgeladen wurde, ist sein Upload durch beliebige Userinnen und User nicht freigegeben, weil es von der Lizenz ausgenommen wurde. Es handelt sich dann um eine nicht lizenzierte Bildnutzung, gegen die bei dem Betreiber der Plattform eine Löschung beantragt werden kann.
 

Schritt für Schritt: So melde ich Bilder, die ich in der Opt-out-Datenbank hochgeladen habe und die trotzdem auf einer Social-Media-Plattform auftauchen

Zunächst müssen Sie den Verstoß auf der Plattform selbst dokumentieren. Das sollte mittels Screenshot des missbräuchlich verwendeten Bildes auf der Plattform geschehen.

Um den Verstoß zu melden, wenden Sie sich an den jeweiligen Plattformbetreiber, nicht an die VG Bild-Kunst. Die VG Bild-Kunst ist keine Behörde, die illegal hochgeladenen Bildern nachgehen kann.

Um zudem nachzuweisen, dass das Bild zum Zeitpunkt der Verwendung für die betroffene Plattform verboten war, erzeugen Sie innerhalb der Einzelwerk-Opt-out-Datenbank einen Link, der auf das betreffende Bild in der Datenbank verweist. 

  1. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) Klicken Sie in der Übersicht „Alle Werke“ oder in der Übersicht einer Sammlung auf das Pfeilsymbol „Verstoß melden“ beim entsprechenden Bildeintrag.

    b) Klicken Sie in der Einzelansicht des betreffenden Bildes auf „Verstoß melden“.

  2. In beiden Fällen gelangen Sie auf eine Einzelansicht des Bildes mit der Überschrift „Verstoß melden zu Opt-out-ID: xy“. Hier finden Sie unterhalb des Bildes einen Link mit einem vorangestellten Icon zum Kopieren. Durch Klicken auf Link oder Icon kopieren Sie diesen in die Zwischenablage Ihres Gerätes.
  3. Kopieren Sie diesen Link in ihre Korrespondenz mit dem Plattformbetreiber. Über diesen Link kann die Ansicht des Bildes in der Datenbank zur Prüfung aufgerufen werden.

Alternativ können Sie dem Plattformbetreiber auch die eindeutige Opt-out-ID senden. Alle an der Social-Media-Bildlizenz beteiligten Plattformen haben einen Zugang zur Einzelwerk-Opt-out-Datenbank und können per Opt-out-ID entsprechend Bilder suchen.
 

Ich habe vergessen, Bilder rechtzeitig in der Opt-out-Datenbank hochzuladen. Die Bilder wurden vorher missbräuchlich auf einer Social-Media-Plattform verwendet. Was kann ich tun?

Grundsätzlich kann man die Tatsache, dass Bilder für einen vergangenen Zeitraum in einem Social-Media-Dienst verwendet wurden, nicht ändern. Sie können allerdings die Plattform aufrufen, die Nutzung ab sofort zu verhindern. 

Wenn die VG Bild-Kunst keinen Lizenzvertrag mit der entsprechenden Plattform abgeschlossen hat, wenden Sie sich an die Plattform.

Wenn die VG Bild-Kunst einen Lizenzvertrag mit der Plattform abgeschlossen hat, wird zunächst vermutet, dass ihre Bilder mitlizenziert wurden. Nun muss unterschieden werden:

  • Sind Sie kein Mitglied der VG Bild-Kunst, wenden Sie sich an uns und erklären Ihr „Opt-out“, also Ihren Widerspruch. Die VG Bild-Kunst stellt den Plattformbetreibern, mit denen Sie Verträge abgeschlossen hat, regelmäßig aktualisierte Namenslisten der Urheberinnen und Urheber zur Verfügung, die nicht dabei sind. Ihr Widerspruch gilt allerdings nicht für die Vergangenheit, nur für die Zukunft.
  • Sind Sie dagegen Mitglied der VG Bild-Kunst, können Sie einzelne Werke von der Lizenzierung ausnehmen, indem Sie diese in die Datenbank hochladen. Die VG Bild-Kunst stellt den Plattformbetreibern, mit denen Sie Verträge abgeschlossen hat, einen Zugang zur Datenbank zur Verfügung. Auch hier gilt das Herausnehmen des Bildes erst ab dem Tag der Einstellung in die Datenbank.
     

Bekomme ich rechtliche Unterstützung durch die VG Bild-Kunst?

Die VG Bild-Kunst kann einzelnen Mitgliedern nicht dabei helfen, Bilder von Plattformen herunternehmen zu lassen. Hierfür gibt es keine Mittel. Allerdings wird sich die VG Bild-Kunst in ihren Vertragsverhandlungen mit den Plattformbetreibern dafür einsetzen, einfache Verfahrensweisen zu etablieren, um Bilder zu melden, die gelöscht werden müssen.