Wer kann eine Meldung „Kunst am Bau“ abgeben?
Mitglieder der Berufsgruppen I und/oder II können Kunst am Bau melden.
Hierzu zählen zum Beispiel: Wandmalerei, künstlerisch gestaltete Glasfassaden, mit dem Gebäude oder dem Grundstück festverbundene Skulpturen oder Installationen.