Künstlersuche
Welche Urheber*innen wir als direkte Mitglieder oder als Mitglieder der Schwestergesellschaften vertreten, prüfen Sie bitte zunächst über unsere Künstlersuche.
Neben verschiedenen gesetzlichen Vergütungsansprüchen nehmen wir in der Regel für unsere Mitglieder der Berufsgruppe I (bildende Kunst) eine Auswahl an Exklusivrechten wahr. Zusätzlich übertragen uns sowohl unsere Mitglieder der Berufsgruppe I als auch der Berufsgruppe II (Fotografie, Illustration, Design) regelmäßig die Wahrnehmung des Folgerechts an ihren Werken.
Nur wenn das für Sie relevante Recht hinter dem Namen aufgelistet ist, sind wir die korrekten Ansprechpartner für Ihre Fragen.
Wichtiger Hinweis für den Kunsthandel: Für das Folgerecht (§ 26 UrhG) ist der Zeitpunkt des Weiterverkaufs maßgeblich. Weiterverkäufe von Werken dieser Künstlerinnen und Künstler, die bis zum Ablauf des vorangegangenen Kalenderjahres erfolgt sind, unterliegen weiterhin dem Folgerecht und sind entsprechend zu melden. Für Weiterverkäufe ab dem laufenden Kalenderjahr besteht hingegen keine Meldepflicht mehr.
Die Suchergebnisse zeigen Ihnen an, welche Rechte wir für die gefundenen Urheber*innen für Nutzungen in Deutschland vertreten.
Die relevanten unterschiedlichen Rechte sind folgende:
Folgerecht
Das Folgerecht betrifft den Weiterverkauf von Originalen unter Einbeziehung eines oder einer professionellen Kunsthändler*in.
Dieses Recht ist für Sie relevant, wenn Sie als Vertreter*in des Kunsthandels (Galerie, Auktionshaus, Kunsthändler*in etc.) prüfen möchten, ob Sie bei einem Weiterverkauf eines Original-Kunstwerkes Abgaben an die VG Bild-Kunst entrichten müssen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Lizenzen/Folgerecht“.
Onlinerecht
Das Onlinerecht betrifft die Verwendung eines Bildwerkes auf einer Website oder in anderen digitalen Veröffentlichungen (wie beispielsweise in einer App, einem E-Book, einem E-Pub etc.). Dieses Recht benötigen Sie, bevor Sie ein Kunstwerk online oder in anderer digitaler Form zugänglich machen möchten. Nähere Informationen zur Anfrage einer Reproduktionsgenehmigung finden Sie im Bereich „Lizenzen/Bildrechte klären“.
Reproduktionsrecht
Das Reproduktionsrecht betrifft die Verwendung von Werken in, auf oder für physische Produkte (beispielsweise gedruckt in einem Buch, einem Kalender, auf einer Tasse, als Schal, als Schlüsselanhänger etc.). Dieses Recht benötigen Sie, bevor Sie ein Kunstwerk in gedruckter Form vervielfältigen und verbreiten möchten. Nähere Informationen zur Anfrage einer Reproduktionsgenehmigung finden Sie im Bereich „Lizenzen/Bildrechte klären“.
Beachten Sie auch Folgendes:
Künstlernamen
Es werden alle Künstlernamen angezeigt, die die von Ihnen eingegebenen Begriffe enthalten. Berücksichtigt werden Namen, Vornamen und Pseudonyme.
Mehrteilige Namen
Schreibfehler toleriert die Suche nicht. Prüfen Sie daher bitte verschiedene Schreibweisen oder geben Sie bei mehrteiligen oder durch Satzzeichen getrennten Namen nur einzelne Namensbestandteile ein.
Akzente oder Sonderzeichen
Namen mit Akzenten findet die Suche auch, wenn diese weggelassen werden. Namen mit anderen Sonderzeichen (z.B. aus anderen Sprachfamilien) berücksichtigt die Suche nicht. In diesem Fall übersetzen Sie die Sonderzeichen bitte gemäß gängiger Praxis (z. B. Øyvind wird zu Oeyvind).
Groß-und Kleinschreibung
Die Groß- und Kleinschreibung beeinflusst die Suche nicht.