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FAQ › FAQ Meldung › Meldung Buchverlage › Wie können Verlage Publikationen melden und wann ist Meldeschluss?
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FAQ › FAQ Meldung › Meldung Buchverlage › Wie können Verlage Publikationen melden und wann ist Meldeschluss?
Wie können Verlage Publikationen melden und wann ist Meldeschluss?

Buchverlage nutzen das Online-Meldeportal. Zugangsdaten zum Meldeportal übersenden wir Ihnen nach Vertragsschluss mit den Vertragsunterlagen.

Presseverlage melden derzeit über eine formatierte Exceltabelle. Presseverlage, die einen neuen Wahrnehmungsvertrag abschließen, können rückwirkend ab 2021 Vergütungen erhalten.

Meldeschluss eines Jahres ist immer der 31. März des Folgejahres. 

Weiterführende Dokumente

    • Meldungen Presseverlage
      XLSX
      13.41 KB

Weitere Fragen zum Thema

Wann können Verlage Meldungen bei der VG Bild-Kunst einreichen?
Welche Publikationen können bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Was kann nicht bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Können Verlage nur Fremdillustrationen melden?
In einem Sach- und Fachbuch oder einer wissenschaftlichen Publikation sind sowohl Eigen- als auch Fremdillustrationen enthalten. Zählt in diesem Fall nur die Anzahl der Fremdillustrationen?
Wie ermittelt man den Buchtyp einer Publikation?
Können fremdsprachige Bücher bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Wie oft wird eine Illustration (z. B. eine Vignette) gezählt, wenn sie in einem Buch mehrfach verwendet bzw. abgedruckt wird?
Bei Bilderbüchern erstrecken sich die Illustrationen in der Regel über Doppelseiten. Zählt in diesem Fall nur eine Illustration pro Doppelseite?
Sind Booklets von Hörbüchern, DVDs oder CDs meldefähig?
Wie wird die Ausschüttung für ein Buch konkret berechnet?
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Weberstraße 61 · 53113 Bonn

info@bildkunst.de · Telefon 0228 979 20 -600

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