Wie können Verlage Publikationen melden und wann ist Meldeschluss?

Buchverlage nutzen das Online-Meldeportal. Zugangsdaten zum Meldeportal übersenden wir Ihnen nach Vertragsschluss mit den Vertragsunterlagen. Meldeschluss eines Jahres ist immer der 31. März des Folgejahres.

Mit Presseverlagen schließt die VG Bild-Kunst seit September 2024 neue Wahrnehmungsverträge ab. Meldeschluss eines Jahres ist immer der 31. März des Folgejahres. Presseverlage werden in der ersten Runde auch rückwirkend Meldungen für 2021, 2022 und 2023 einreichen können, und zwar bis zum 31. Oktober 2025.