Kann ich Kunst am Bau auch als Werkpräsentation melden?

Eine Meldung für Kunst am Bau kann durch eine Meldung „Werkpräsentation“ ergänzt werden, da beide Meldeformen unterschiedliche Sachverhalte abdecken: Die Meldung „Kunst am Bau“ vergütet die Privatkopien, die im Laufe des Lebenszyklus von dem Kunstwerk angefertigt werden. Hiervon zu unterscheiden sind die Privatkopien, die anlässlich einer gesonderten Präsentation, zum Beispiel der Eröffnungspräsentation, von dem Werk angefertigt werden. Diese werden über die Meldung einer Werkpräsentation pauschal honoriert.