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FAQ › FAQ Mitgliedschaft › Folgerecht Kunst & Fotografie › Welche Nationalität muss ich als Künstler*in haben, um berechtigt zu sein, das Folgerecht zu erhalten?
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FAQ › FAQ Mitgliedschaft › Folgerecht Kunst & Fotografie › Welche Nationalität muss ich als Künstler*in haben, um berechtigt zu sein, das Folgerecht zu erhalten?
Welche Nationalität muss ich als Künstler*in haben, um berechtigt zu sein, das Folgerecht zu erhalten?

In Deutschland erhalten alle deutschen Staatsangehörigen Folgerecht sowie die Staatsangehörigen von Ländern, die ebenfalls das Folgerecht eingeführt haben. Somit erhalten zum Beispiel Künstler*innen mit chinesischer, Schweizer oder US-amerikanischer Staatsangehörigkeit in Deutschland kein Folgerecht.

Weitere Fragen zum Thema

Was ist das Folgerecht?
Wer zahlt das Folgerecht?
Wie erhalte ich als Künstler*in die Folgerechtsvergütung, wenn Werke im Inland oder Ausland weiterverkauft werden?
Gibt es das Folgerecht in allen Ländern weltweit?
Wann finden die Folgerechtsausschüttungen statt?
Welche Verwaltungskosten zahle ich als Mitglied?
Unterliegt das Folgerecht der Umsatzsteuer?
Wie berechnet sich das Folgerecht?
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Weberstraße 61 · 53113 Bonn

info@bildkunst.de · Telefon 0228 979 20 -600

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