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FAQ › FAQ Mitgliedschaft › Social-Media-Bildlizenz › Was ändert sich im kommerziellen Bereich?
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FAQ › FAQ Mitgliedschaft › Social-Media-Bildlizenz › Was ändert sich im kommerziellen Bereich?
Was ändert sich im kommerziellen Bereich?

Wenn kommerzielle Nutzer*innen – zum Beispiel Firmen oder Verlage – Werke auf Social-Media-Plattformen hochladen, müssen sie dafür wie bisher vorab Lizenzen bei den Urheber*innen oder Bildagenturen erwerben. Die Geschäftsmodelle der Bildbranche werden durch die Social-Media-Bildlizenz der VG Bild-Kunst nicht beeinträchtigt.

Weitere Fragen zum Thema

Was hat sich durch die Urheberrechtsreform 2021 geändert?
Was hat sich durch die Reform für Urheber*innen geändert?
Wer muss für die Nutzungen auf Social-Media-Plattformen zahlen?
Was deckt die Social-Media-Bildlizenz ab?
Dürfen Bilder von politischen Parteien im Social Web genutzt werden?
Muss ich die Nutzung meiner Werke in politischem, religiösem oder werblichem Zusammenhang dulden, wenn die VG Bild-Kunst einer Plattform eine Social-Media-Bildlizenz eingeräumt hat?
Wann ist mit den ersten Ausschüttungen für Plattformlizenzen zu rechnen?
Was müssen Urheber*innen tun, damit sie von der Social-Media-Bildlizenz profitieren?
Kann ich auch als Foto-Amateur*in Ausschüttungen erhalten?
Wenn ich nicht dabei sein will, kann ich verhindern, dass die VG Bild-Kunst einer Plattform für meine Werke eine Lizenz erteilt?
Wie hoch werden die Vergütungen aus der Social-Media-Bildlizenz sein?
Wie werden künftig Erlöse aus der Social-Media-Bildlizenz verteilt?
Wird die VG Bild-Kunst zu einer Microstock-Agentur, weil sie das Weltrepertoire des stehenden Bildes lizenziert?
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Weberstraße 61 · 53113 Bonn

info@bildkunst.de · Telefon 0228 979 20 -600

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