Ausschüttungstermine
Die VG Bild-Kunst nimmt Rechte und Vergütungsansprüche für eine Vielzahl an Berechtigten wahr: Wir vertreten Berechtigte aus den Bereichen Kunst, Bild und Film. Es handelt sich sowohl um eigene Mitglieder der VG Bild-Kunst als auch um Mitglieder von Schwestergesellschaften. Die Berechtigten sind Urheber*innen, Verlage, Bildagenturen oder Filmproduzent*innen.
Dabei unterscheidet der Verteilungsplan zwischen Kollektivausschüttungen und Individualausschüttungen: Bei letzteren Ausschüttungen erzielt die VG Bild-Kunst eine Vergütung für ein konkretes Mitglied, zum Beispiel, wenn sie die Abbildung eines Werkes eines bildenden Künstlers an einen Verlag lizenziert. Kollektivausschüttungen liegt wiederum ein pauschales Inkasso zugrunde, dass erst durch das Zusammenspiel von Verteilungsplan (Regelwerk) und Meldungen der Berechtigten (Daten) zu individuellen Ausschüttungen führt.
Zwischen 15 und 20 Prozent des jährlichen Ausschüttungsvolumens entfällt auf Individualausschüttungen. Zeitintensiv in der Bearbeitung sind vor allem die Überweisungen von Schwestergesellschaften aus dem Ausland. Hier sind die Angaben zu den Ausschüttungsempfängerinnen und -empfängern nicht immer eindeutig, so dass einige Recherchearbeit notwendig wird, bevor eine Ausschüttung vorgenommen werden kann.
Der Löwenanteil der verteilten Gelder fällt in die Kategorie der Kollektivausschüttungen. So beläuft sich allein der Anteil der Privatkopievergütung, die die VG Bild-Kunst verwaltet, auf mehr als die Hälfte ihrer jährlichen Erlöse. Bei der Privatkopievergütung handelt es sich um pauschale Zahlungen, für deren Ausschüttung wir auf die Meldungen unserer Berechtigten angewiesen sind.
Anstehende Ausschüttungen in den kommenden Monaten:
Im laufenden Jahr 2025 war der Meldeschluss wie in den letzten Jahren am 30. Juni. Die Kollektivausschüttungen werden deshalb zum größten Teil erst im und nach dem vierten Quartal erfolgen.
Ausschüttungen Verlage
Aufgrund der relativ einfachen Meldestruktur werden wir die Ausschüttung „Buch Verleger“ pünktlich Ende September 2025 durchführen können.
Für die erstmalige Ausschüttung „Periodika Verleger“ holt die VG Bild-Kunst derzeit Meldungen von den Presseverlagen für die Jahre 2021 bis 2024 außerhalb des normalen Meldezyklus bis zum 31. Oktober 2025 ein. Eine Ausschüttung kann voraussichtlich im Januar 2026 erfolgen.
Berufsgruppen I und II
Für unsere Urheber*innen der Berufsgruppen I und II planen wir die wichtige Ausschüttung „Webseiten 2024“ im November und die Ausschüttung „Periodika 2024“ im Dezember. Die Ausschüttung „Buch Urheber“ werden wir erst im ersten Quartal 2026 tätigen können.
Die Ausschüttungen in der Sparte „Weitersendung Kunst/Bild“ sind derzeit aus Rechtsgründen ausgesetzt (weitere Informationen siehe unten).
Berufsgruppe III
Die Ausschüttungen für unsere Filmurheber*innen für das Ausstrahlungsjahr 2023 erfolgten bereits am 17. Juli 2025. Das Ausstrahlungsjahr 2024 werden wir erst in 2026 ausschütten können. Hintergrund für diese starke Verzögerung ist die Tatsache, dass die Programmierung der neuen Software für den Filmbereich noch nicht abgeschlossen ist. Die Umstellung der alten auf die neue Software wird im nächsten Jahr erfolgen.
Die Ausschüttungen für unsere Filmproduzent*innen sind derzeit ebenfalls aus Rechtsgründen ausgesetzt (weitere Informationen siehe unten).
Individualausschüttungen
Im Bereich der Individualausschüttungen wird im Herbst eine Ausschüttung Folgerecht, eine Ausschüttung Lizenzen Kunst Inland sowie eine Ausschüttung der Sparte „Pauschales Senderecht 2024“ erfolgen. Wir prüfen derzeit, ob wir die Gelder „Lizenzen Kunst Ausland“ mit der Inlandsausschüttung verbinden können. Die Mitgliederversammlung hatte hierzu in diesem Jahr eine Verwaltungserleichterung beschlossen. Im Filmbereich wird es eine Spezialausschüttung für den Sachverhalt „§ 137l UrhG“ geben.
„Weitersendung Kunst/Bild“ und „Filmproduzenten Kollektiv (TV)“
Der aktuelle Ausschüttungsstopp in den Sparten „Weitersendung Kunst/Bild“ und „Filmproduzenten Kollektiv (TV)“ beruht darauf, dass die Aufsichtsbehörde Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verteilschlüssels der deutschen Inkassostelle Weitersendung geäußert hat. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss deutscher Verwertungsgesellschaften, die ein gemeinsames Inkasso für Weitersendevorgänge betreiben und dem auch die VG Bild-Kunst angehört. Es könnte zu Rückzahlungsverpflichtungen der VG Bild-Kunst an die Inkassostelle kommen. Diese wiederum würden die VG Bild-Kunst zwingen, bereits ausgeschüttete Gelder von ihren Mitgliedern zurückzufordern. Um eine solche Rückabwicklungskaskade zu vermeiden, ist ein Stopp aller Ausschüttungen in den besonders betroffenen Bereichen leider notwendig. Wir werden unsere Berechtigten über den Fortgang dieser Angelegenheit laufend informieren.
Bisher erfolgte Ausschüttungen 2025:
Datum | Berufsgruppe | Art der Ausschüttung | Betrag |
---|---|---|---|
17. Juli | BG III | Erste reguläre Ausschüttung für Filmurheberinnen und Filmurheber 2023 (Privatkopie und Kabelweitersendung) | EUR 10 Mio. |
2. Juni | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Folgerecht“ | EUR 2,2 Mio. |
22. April | BG I | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe I in der Sparte „Sendung Kunst“ für 2023 | TEUR 761 |
6. März | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Urheber“ für 2023 | EUR 5,9 Mio. |
27. Februar | BG III | Endausschüttung für Filmurheberinnen und Filmurheber 2020 (Privatkopie und Kabelweitersendung) | EUR 3,5 Mio. |
10. Februar | BG III | Endausschüttung für Filmproduzentinnen und Filmproduzenten 2020 (Privatkopie und Kabelweitersendung) | TEUR 93 |
Ausschüttungen 2024
Datum | Berufsgruppe | Art der Ausschüttung | Betrag |
---|---|---|---|
17. Dezember | BG I | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe I in der Sparte „Individualabrechnungen Kunst“ | EUR 3,6 Mio. |
12. Dezember | BG I / II | Pauschale Auslandsgelder Kunst/Bild an Schwestergesellschaften 2023 | EUR 3,7 Mio. |
12. Dezember | BG I / II | Pauschale Auslandsgelder Kunst/Bild an Schwestergesellschaften 2022 | EUR 4,1 Mio. |
11. Dezember | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Periodika Urheber“ für 2023 | EUR 4,8 Mio. |
10. Dezember | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Folgerecht“ | EUR 2,0 Mio. |
5. Dezember | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Webseiten“ für 2023 | EUR 5,6 Mio. |
22. November | BG I / II | Ausschüttungen Tantiemen BildRecht/ProLitteris | TEUR 190 |
9. Oktober | BG III | Ausschüttung Werbefilm (2023, 2024) | TEUR 132 |
7. Oktober | BG III | Reguläre Ausschüttung (2022) sowie Schlussausschüttung (2019) für Filmproduzentinnen und Filmproduzenten | EUR 1,0 Mio. |
30. September | BG III | Reguläre Ausschüttung für Filmurheberinnen und Filmurheber 2022 (Privatkopie und Kabelweitersendung) | EUR 13,5 Mio. |
23. September | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Verleger“ für 2023 | EUR 1,2 Mio. |
4. September | BG I | Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe I in der Sparte „Folgerecht“ (Weiterverkäufe im Kunsthandel) | EUR 2,7 Mio. |
2. August | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Urheber“ für 2022 | EUR 4,8 Mio. |
29. Mai | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Verleger“ für 2022 | EUR 1,3 Mio. |
17. April | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Weitersendung Kunst/Bild“ für 2022 | TEUR 420 |
27. März | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Periodika Urheber“ für 2022 | EUR 5,0 Mio. |
20. März | BG I / II | Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Webseiten“ für 2022 | EUR 6,4 Mio. |
12. März | BG III | Endausschüttung Film für das Ausstrahlungsjahr 2019 (Privatkopie und Kabelweitersendung) an ausländische Verwertungsgesellschaften | TEUR 819 |
29. Februar | BG III | Endausschüttung für Filmurheberinnen und Filmurheber für das Ausstrahlungsjahr 2019 (Privatkopie und Kabelweitersendung) | EUR 2,7 Mio. |
21. Februar | BG I | Ausschüttung Pauschale Senderechte für das Ausstrahlungsjahr 2022 | TEUR 189 |
2. Februar | BG I | Zuschlagsverteilung Kunst 2020 für ausländische Verwertungsgesellschaften | TEUR 627 |
18. Januar | BG I | Kollektivausschüttung Zuschlagsverteilung Kunst 2020 für Mitglieder der Berufsgruppe I (Die Ausschüttung verteilt sich auf 3.657 Empfänger*innen.) | TEUR 798 |