Elektronische Abstimmung über die Anträge
(Mitgliederversammlung)

I. Anmeldung im Registrierungsportal

Wenn Sie selbst über die Anträge elektronisch abstimmen wollen, dann müssen Sie sich dafür vorab im Registrierungsportal anmelden.

Die Anmeldung für die elektronische Abstimmung muss bis Freitag, 13. Juni 2025, 17:00 Uhr, erfolgt sein. 



II. Versand der Zugangsdaten

Wenn Sie sich fristgerecht für die elektronische Abstimmung angemeldet haben, erhalten Sie persönliche Zugangsdaten. Der Versand der Zugangsdaten an die angemeldeten Mitglieder erfolgt voraussichtlich um den 26. Juni 2025 per Post. In diesem separaten Schreiben wird Ihnen auch die Internetadresse mitgeteilt, unter der Sie abstimmen können. Das Risiko eines Zustellungsfehlers der Post tragen Sie.

Ein neues Passwort kann aufgrund der Sicherheitsstandards nicht erstellt werden. Dies ist notwendig, um eine mehrfache Stimmabgabe eines Mitglieds zu vermeiden. Scheitert die elektronische Stimmabgabe, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Stimme einer Vertretung elektronisch zu übertragen oder persönlich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

III. Abstimmungszeitraum

Die elektronische Abstimmung beginnt Freitag, 27. Juni 2025, ca. 10:00 Uhr, und endet am Donnerstag, 17. Juli 2025, ca. 17:00 Uhr. Nur in diesem Zeitraum können angemeldete Mitglieder selbst über die Anträge elektronisch abstimmen.


Bitte beachten Sie: Wenn Sie elektronisch abgestimmt haben, ist eine persönliche Stimmabgabe auf der Mitgliederversammlung nicht mehr möglich! Möglicherweise vorher getätigte Stimmrechtsübertragungen werden ungültig. Eine Teilnahme an der Versammlung ist selbstverständlich auch ohne Stimmrecht möglich.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Abstimmung über die Anträge selbst vornehmen, werden alle vorherigen oder nachträglich vorgenommenen Stimmrechts­übertragungen ungültig. Bitte löschen Sie selbstständig Ihre ggf. vorab vorgenommene Stimmrechts­übertragung im Registrierungsportal.

    Schritt für Schritt zur Anmeldung für die elektronische Abstimmung

    Klappfunktion im WYSIWYG-Modus deaktiviert
    1. Melden Sie sich beim Registrierungsportal mit den in der Einladung versendeten Zugangsdaten an.
    2. Wählen Sie „An-/Abmeldung zur elektronischen Abstimmung“ aus.
    3. Es wird angezeigt, an welche Postadresse die Zugangsdaten versendet werden. Falls notwendig, kann eine alternative Postadresse eingegeben werden.
    4. Das Lesen der wichtigen Hinweise muss durch Anklicken des entsprechenden Feldes bestätigt werden.
    5. Klicken Sie auf „Anmelden“. Im Anschluss erscheint die Meldung, dass die Registrierung eingegangen ist.
    6. Die Internetadresse und die persönlichen Zugangsdaten für die elektronische Abstimmung werden Ende der Kalenderwoche 26 (voraussichtlich um den 26. Juni 2025) per Post versendet

    Häufig gestellte Fragen zum Thema „Elektronische Abstimmung“

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