Elektronische Stimmrechtsübertragung
Sie sparen sich somit den Weg zur Post sowie die Briefmarke und erhalten sofort nach erfolgreicher Stimmrechtsübertragung eine Bestätigung auf dem Bildschirm. So können Sie sicher sein, dass Ihre Stimme zählt! Ebenso ist es im oben genannten Zeitraum möglich, eine im Registrierungsportal erfolgte Übertragung bequem zu ändern oder zurückzuziehen.
Beachten Sie, dass Ihre Vertretung an der Mitgliederversammlung persönlich teilnehmen muss, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben. Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets ein*e Vertreter*in zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände.
Um Ihre Stimme auf ein anderes Mitglied der VG Bild-Kunst zu übertragen, müssen Sie die entsprechende Urhebernummer im Portal angeben. Erfolgt die Stimmrechtsübertragung auf eine natürliche Person, die kein Mitglied der VG Bild-Kunst ist, so ist die Eingabe der Personalausweisnummer dieser Person verpflichtend. Die Weiterübertragung von Stimmen, die Ihnen persönlich übertragen wurden, ist nicht statthaft.