Elektronische Stimmrechtsübertragung

Vom 30. Mai bis einschließlich 17. Juli 2025 können Sie Ihre Stimmrechtsübertragung elektronisch über das Registrierungsportal vornehmen.

Sie sparen sich somit den Weg zur Post sowie die Briefmarke und erhalten sofort nach erfolgreicher Stimmrechts­übertragung eine Bestätigung auf dem Bildschirm. So können Sie sicher sein, dass Ihre Stimme zählt! Ebenso ist es im oben genannten Zeitraum möglich, eine im Registrierungsportal erfolgte Übertragung bequem zu ändern oder zurückzuziehen.

Beachten Sie, dass Ihre Vertretung an der Mitgliederversammlung persönlich teilnehmen muss, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben. Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets ein*e Vertreter*in zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände.

Um Ihre Stimme auf ein anderes Mitglied der VG Bild-Kunst zu übertragen, müssen Sie die entsprechende Urhebernummer im Portal angeben. Erfolgt die Stimmrechts­übertragung auf eine natürliche Person, die kein Mitglied der VG Bild-Kunst ist, so ist die Eingabe der Personalausweisnummer dieser Person verpflichtend. Die Weiter­übertragung von Stimmen, die Ihnen persönlich übertragen wurden, ist nicht statthaft.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie die Abstimmung über die Anträge selbst vornehmen, werden alle vorherigen oder nachträglich vorgenommenen Stimmrechtsübertragungen ungültig.

Weiterführende Informationen:

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