Aktuelle politische Themen der Bild-Kunst

Die Bild-Kunst setzt sich in Berlin und Brüssel aktiv für eine Weiterentwicklung des Urheberrechts im Interesse ihrer Mitglieder ein. Nachfolgend lesen Sie einen Überblick über die Themen, die von uns aktuell vorangetrieben werden.

Künstliche Intelligenz
Nach dem Hype in den letzten Monaten sollte es mittlerweile allen Werkschöpfer*innen im Bildbereich klar geworden sein, dass generative KI eine disruptive neue Technologie darstellt, die vielfältige Umwälzungen in der eigenen Arbeit anstoßen wird. Aus diesem Grund wurde diese Thematik auch gründlich auf der letzten gemeinsamen Versammlung der Berufsgruppen der Bild-Kunst in Leipzig diskutiert.

Die Berufsverbände haben allesamt Stellungnahmen abgegeben. Auch in den Medien wurde das Thema stark thematisiert. Es ist klar, das generative KI (also Künstliche Intelligenz, die etwas schafft, einen Text, ein Bild, einen Film …) Auswirkungen auf eine Vielzahl von Lebensbereichen hat, allen voran die Arbeitswelt und unsere demokratische Verfasstheit. Wer sich einen Überblick verschaffen will, dem sei die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht empfohlen.

Da wo das Urheberrecht betroffen ist, engagiert sich die Bild-Kunst. Hier liegt momentan der Schwerpunkt auf einer Begleitung des so genannten „AI Act“ (Regelung zur KI) der Europäischen Union, der bereits im Sommer verabschiedet werden soll. Fragen des Urheberrechts sollten hier eigentlich gar nicht behandelt werden; nun bemühen wir uns, zumindest einen Fuß in die Tür für künftige Regelungen zu bekommen. Der Zug ist nicht aufzuhalten, aber er sollte auf regulierten Schienen rollen. Hierzu gehört eine angemessene Vergütung für die Bildurheber*innen, auf deren Milliarden Werken die Arbeit der KI-Maschinen fußt. Dafür setzt sich die Bild-Kunst ein.

CC-Lizenzen
Im Schatten der KI-Diskussion – langsamer als diese, aber dafür hartnäckig – frisst sich die Forderung nach „freien Lizenzen“ in den Korpus des Urheberrechts. Während die Politik zuletzt mit der DSM-Richtlinie den Urheber*innen den Rücken gestärkt hat, untergraben verschiedene Akteure die angemessene Vergütung mit unterschiedlichen Strategien:

Im Kunstsektor fordern immer mehr Werkmittler, allen voran die Museen, von den Künstler*innen ein Tauschgeschäft: Deine Werke stelle ich aus, aber das muss kostenlos geschehen – die größere Sichtbarkeit muss dir genügen. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehen sich vermehrt Filmproduzent*innen der Forderung ausgesetzt, ihre Werke müssten für die Öffentlichkeit frei verfügbar sein, denn diese „habe über die Rundfunkgebühr ja bereits alles bezahlt“. Vorreiter dieser Welle ist die Wikimedia Foundation, die gerne Inhalte auf der Wikipedia-Plattform verfügbar machen will, aber natürlich kostenlos unter CC-Lizenzen.

Was hilft das beste Urheberrecht, wenn die Urheber*innen dazu gedrängt werden, ihre Werke vergütungsfrei zur Verfügung zu stellen?

Die Initiative Urheberrecht plant eine größere Studie, die zunächst in den einzelnen Sektoren den Status quo analysieren soll. Stichworte sind: CC-Lizenzen, Open Data, Open Access, Freie Lizenzen, Open Educational Resources, Datenraum Kultur. Es soll festgestellt werden, wie sich die Akteure positionieren und welche Probleme dabei auftreten. Am Ende soll ein Handbuch für die gesamte Branche stehen, das Hilfestellungen für den Umgang mit Forderungen nach freien Lizenzen bietet, inklusive Vertragsvorschlägen und konkreten Handlungsempfehlungen.

Die Bild-Kunst begleitet diese Studie mit Fokus auf den Bildbereich. Sie fördert darüber hinaus ein Vorprojekt zu dieser Studie mit EUR 9.000.

E-Lending
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) prüft derzeit, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Sachen E-Lending gibt, also dem Verleih von E-Books durch öffentliche Bibliotheken. Das Thema ist schon länger auf dem Tisch und viele Stakeholder haben sich klar positioniert.

Wer sich über die Position der Kolleg*innen aus dem Textbereich erkundigen will, der sei auf den Forderungskatalog des Netzwerks Autorenrechte verwiesen.

Die Bild-Kunst wird gemeinsam mit den Verbänden der Bildautor*innen prüfen, welche Position der Bildsektor sinnvoll vertreten kann. Es geht unter anderem um die Frage, ob ich als Bildurheber*in, z. B. eines Buchcovers, mehr Geld über den Verlag erhalte, wenn dieser seine E-Books Bibliotheken auf vertraglicher Basis gegen Entgelt zur Verfügung stellt, oder ob ich mehr Geld von der Bild-Kunst bekommen würde, wenn die E-Book-Ausleihe gesetzlich angeordnet wäre mit finanzieller Kompensation über die Bibliothekstantieme.

Eine Forderung ist aber jetzt schon klar: Die Bibliothekstantieme muss deutlich erhöht werden – auch für die Ausleihe analoger Materialien. Mit einer Vergütung von nur 4,3 Cent pro Ausleihe ist Deutschland beinahe Schlusslicht in Europa – nur in Tschechien wird noch weniger gezahlt. In Frankreich und Luxemburg dagegen liegt die Vergütung über 1 Euro pro Ausleihe und selbst in Großbritannien wird mit 11 Cent mehr als das 2,5-fache der deutschen Vergütung bezahlt.

Vergütungen für Filmurheber*innen
Deutschland ist gemeinsam mit Österreich Schlusslicht in Europa, wenn es um die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften für Filmurheber*innen geht. Bei uns soll alles individualvertraglich geregelt werden, allenfalls unterstützt durch Tarifverträge und so genannte „gemeinsame Vergütungsregeln“. Das ist schön und gut, hilft den Betroffenen aber nicht, an das fette Geld der Plattformbetreiber heranzukommen. Die Filmurheber*innen sind das Plankton im Meer, die Produzent*innen vielleicht kleine Krebse. Den Hai kümmert das wenig, solange das Instrument der Harpune (Verwertungsgesellschaft) im Schrank bleibt (anders als in Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden, der Schweiz etc.).

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine Studie, die u. a. auch die Vergütungssituation der Filmurheber*innen beleuchten soll. In diese Diskussion wird sich die Bild-Kunst einbringen.

Kunst am Bau
Künstler*innen sehen sich bei Kunst-am-Bau-Wettbewerben zunehmend mit Buy-out-Verträgen konfrontiert, die nicht nur eine vollständige Freistellung für sämtliche denkbare Nutzungen durch den Auftraggeber vorsehen, sondern gleich eine vollständige Abtretung aller Rechte.  Diese Forderungen werden nicht nur im konkreten Auftrags-Vertrag erhoben (wo sie theoretisch verhandelbar wären), sondern finden sich inzwischen auch schon in den Ausschreibungen.

BBK und Deutscher Künstlerbund möchten zu Wettbewerbsausschreibungen und Auftrags-Verträgen Best-Practice-Modelle entwickeln, die idealerweise auch vom Bund mitgetragen werden. Vorbild ist der Leitfaden Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hierbei wird die Geschäftsstelle die Verbände nach Kräften unterstützen.