BGH-Entscheidung im Druckerverfahren

Karlsruhe, 3. Juli 2014, aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: "Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass Drucker, nicht aber PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §54a UrhG a.F. gehören. (...) Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §54 UrhG a.F. gehören."

Fazit: Nach 13,5 Jahren Gerichtsverfahren steht nun fest, dass Gerätehersteller und Importeure für das Inverkehrbringen von Druckern und PC für den Zeitraum bis zum 31.12.2007 Vergütungen an die VG Wort und die VG Bild-Kunst zu entrichten haben.

Belo Horizonte, 8. Juli 2014:

Miroslav Klose, Rekordnationalspieler, schießt sein 16. WM-Tor im Halbfinale Deutschland : Brasilien.

Fazit: Nach 12 Jahren als aktiver Nationalspieler geht Klose damit vor Ronaldo in Führung und hält alleine den Rekord als der Spieler mit den meisten WM-Toren aller Zeiten.

Rückblick auf die Entwicklungslinien:

Köln, 21. Dezember 2000:

Die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild Kunst veröffentlichen einen Tarif im Bundesanzeiger mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001 über die Privatkopievergütungen für Drucker und PC im Hinblick auf stehenden Text und stehendes Bild. Die Industrieunternehmen weigern sich zu zahlen.

Sapporo, Ibaraki, Shizuoka, 1. bis 11. Juni 2002:

Miroslav Klose schießt in der Vorrunde der Weltmeisterschaft in Japan/Südkorea unter Teamchef Rudi Völler seine WM-Tore eins bis fünf gegen Saudi-Arabien, Irland und Kamerun.

München, 31. Januar 2003:

Es laufen Verfahren zwischen der VG Wort und den Geräteherstellern Kyocera, Epson, Xerox, Canon, Fujitsu und Hewlett-Packard. Die Schiedsstelle entscheidet unter anderem am 31. Januar für die VG Wort. Danach geht es weiter vor den Landgerichten. Es geht immer weiter.

Stuttgart und München, 11. Mai und 15. Dezember 2005:

Auch die Oberlandesgerichte in Stuttgart und München entscheiden im Sinne der Verwertungsgesellschaften. Ein Jahr später wird das OLG Düsseldorf die gegenteilige Auffassung vertreten.

München und Berlin, 9. bis 30. Juni 2006:

Miroslav Klose schießt im Sommermärchen seine WM-Tore sechs bis zehn in den Spielen gegen Costa Rica, Ecuador und Argentinien. Trainer ist Jürgen Klinsmann.

Karlsruhe, 6. Dezember 2007:

Der Bundesgerichtshof verweigert eine Vergütungspflicht für PC und Drucker. Nur der Scanner als sachnächstes Gerät sei vergütungspflichtig.

Durban, Bloemfontein, Kapstadt, 13. Juni bis 3. Juli 2010:

Unter Bundestrainer Jogi Löw schießt Miroslav Klose seine WM-Tore elf bis vierzehn während der Weltmeisterschaft in Südafrika gegen Australien, England und wieder Argentinien.

Karlsruhe, 21. Dezember 2010:

Das Bundesverfassungsgericht hebt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf, denn sie stellt eine Verletzung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes dar. Danach geht es Schlag auf Schlag:

Karlsruhe,  21. Juli 2011:

Der Bundesgerichtshof, der das Verfahren nun wieder aufnehmen muss, schiebt es erst einmal weiter an den Europäischen Gerichtshof.

Luxemburg, 27. Juni 2013:

Der EuGH entscheidet klar und eindeutig im Sinne der Verwertungsgesellschaften.

Karlsruhe, 31. Oktober 2013 und 30. April 2014:

Immer noch tut sich der Bundesgerichtshof schwer damit, seine jetzt sieben Jahre alte Entscheidung zu korrigieren. Er führt zwei mündliche Verhandlungen, was ungewöhnlich ist.

Fortaleza, 21. Juni 2014:

Miroslav Klose zieht Ronaldo gleich mit seinem 15. WM-Tor im Vorrundenspiel der WM 2014 in Brasilien gegen Ghana.

Ausblick:

Deutschland ist zum vierten Mal Fußball-Weltmeister nach 1954, 1974 und 1990. Miroslav Klose erlebte bewegende Augenblicke nach dem Abpfiff des Endspiels gegen Argentinien, als er mit seinen zwei Söhnen noch auf dem Rasen den Höhepunkt seiner Karriere feierte. Ob er sie nunmehr beendet, ist unsicher.

Ebenso unsicher ist, wann die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild Kunst für ihre Mitglieder die Vergütungen für PC und Drucker (bis 2007) erhalten werden. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Artikels liegen die Urteilsgründe noch nicht vor. Wahrscheinlich ist, dass der Bundesgerichtshof das Verfahren nun wieder an die Oberlandesgerichte zurück verweisen wird.

Zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland werden wir im Rückblick über den weiteren Gang der Ereignisse berichten.