Bild-Kunst Symposium am 30. September in Berlin

Zu ihrem 50-jährigen Jubiläum lud die Bild-Kunst unter dem Titel „Zugang zu Kulturellem Erbe: Digitalisierung der Bestände und Sammlungen – Sichtbarmachung im Netz“ zum Symposium nach Berlin ein. Gut 120 Gäste aus dem In- und Ausland, Künstler*innen und Jurist*innen, folgten der Einladung und diskutierten über die Perspektiven, die die neue EU-Urheberrechts-Richtlinie für die Institutionen des Kulturellen Erbes öffnet.

Prof. Janine Meerapfel, Präsidentin der Akademie der Künste, thematisierte in ihrer Begrüßung die Digitalisierung der Bestände in ihrem Haus. Denn die Akademie der Künste verwaltet ca. 1.200 Künstlernachlässe, eine Kunstsammlung mit ca. 75.000 Werken und eine umfangreiche Bibliothek. Die Archivdatenbank soll noch in diesem Herbst in die Deutsche Digitale Bibliothek eingestellt werden.

Im ersten thematischen Block erfolgte eine Bestandsaufnahme der jetzigen Situation.

Prof. Dr. Bernhard Maaz beklagte, dass von Museen und anderen Gedächtnisinstitutionen zwar erwartete werde, dass sie ihre Sammlungen digitalisieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen, es dafür aber weder eine gesicherte Finanzierung für diese Projekte gebe, noch eine Koordinierung zwischen den einzelnen Institutionen. Maaz forderte eine gesamtheitliche bundesweite digitale Strategie für das Kulturgut und ein Ende der Insellösungen.

Marie-Anne Ferry-Fall, Direktorin ADAGP, berichtete über die Erfahrungen, Probleme und Lösungen mit Museen in Frankreich, mit denen vertragliche Lösungen für umfangreiche digitale Nutzungen gefunden werden konnten.  Vincent van der Eijnde, Direktor Pictoright, trug über die Zusammenarbeit mit Archiven in den Niederlanden vor. Pictoright betrat mit der Lizenzierung von Archiven Neuland und musste zunächst das Vertrauen der Künstler*innen und der Institutionen gewinnen, um ein System zu erarbeiten, das die digital zugänglich gemachten Werke fair lizenziert.

Für die Bild-Kunst berichtete Anke Schierholz von den Problemen, die die Rechtsprechung des EuGH zum Framing für die Lizenzierung von Museen und Archiven bedeutet.  Weiterhin ging Schierholz auf den Prozess zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek und der VG Bild-Kunst ein, der derzeit dem EuGH zur Entscheidung vorliegt. Der EuGH muss entscheiden, ob es angemessen ist, wenn eine technische Sicherung gegen Framing Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz sein soll. Ziel dieses Musterverfahrens sei eine Korrektur der bisherigen Rechtsprechung: Wenn mit der Erteilung einer Lizenz im Internet nicht die Kontrolle über weitere Nutzungen verloren ginge, bräuchte es auch keine technischen Sicherungsmaßnahmen.

Der zweite thematische Block beleuchtete die Rolle der Plattformen beim Zugang zu digitalem Wissen. Für umfangreiche Diskussion sorgte der Vortrag von John Weitzman, Leiter „Politik und Recht“ von Wikimedia Deutschland. Weitzman schilderte, warum der Erwerb von Lizenzen an Abbildungen dem Leitgedanken von Wikipedia widerspreche. Da dieser auf Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit beruht, schlägt Weitzman den vor, dass die Verwertungsgesellschaften eine „Abbildungsspende“ der Künstler*innen an Wikimedia zulassen könnten.

Der letzte Themenblock analysierte die Lösungsmöglichkeiten, die die jüngste EU-Richtlinie bietet. Dr. Isabell Tillmann von der BKM fasste zusammen, welche Perspektiven sich speziell für Gedächtniseinrichtungen ergeben. Dabei lenkte Frau Tillmann den Blick auf das Zusammenspiel verschiedener Regelungen, wie der nun erweiterten Möglichkeit der Lizenzierung vergriffener Werken (auch Kunst, Fotografie und andere Bildwerke) und der Möglichkeit Lizenzen mit Wirkung für Außenseiter zu gewähren. Damit könne den Institutionen Rechtssicherheit gegeben und eine faire Vergütung der Urheber*innen gewährleitet werden.

Nach einer historisch beginnenden Darstellung der Mühen, eine angemessene Vergütung für die Urheber*innen durchzusetzen, zeigte Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der  Initiative Urheberrecht, auf, wie diese Gedanken auch in der dem Digitalen gewidmeten Richtlinie zum Tragen kommen. Wichtiger Bestandteil der Richtline ist die neue Haftung der Plattformen für die Inhalte, die der Nutzer hochgeladen hat. Dies sei ein Meilenstein, denn nicht das Verbot sei das Ziel des Gesetzgebers, sondern die Lizenzierung von Inhalten. Nun gelte es, technische Lösungen zur Identifizierung von Werken zu erarbeiten und die internationale Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.

Abschließend stellte Dr. Urban Pappi, geschäftsführender Vorstand der Bild-Kunst, fest, dass das Symposium eine gute Plattform bot, die aktuelle und zukunftsgerichtete Thematik der Digitalisierung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe im Kreise von und mit Expert*innen, Betroffenen und Interessierten kontrovers zu diskutieren.

Während des anschließenden Empfangs im Club-Raum der Akademie trug Björn Melhus, Berliner Künstler, einen performativen Vortrag zu seinen künstlerischen Fragestellungen in Bezug auf die Digitalisierung vor.