BMJV-Studien zum Urheberrecht

Auch wenn das Urheberrecht heute maßgeblich in Brüssel gestaltet wird, macht sich auch Berlin Gedanken über dessen Fortentwicklung im digitalen Zeitalter. Bundesjustizminister Heiko Maas stellte Ende April zwei Studien vor, die sich diesem Thema aus unterschiedlicher Sicht nähern und hier kurz vorgestellt werden sollen. Dabei geht es nicht um die Klärung von Details, sondern um die grundsätzliche Frage, wie das Urheberrecht von den Akteuren im Digitalen Raum eingeschätzt wird und welche Maßnahmen zu ergreifen wären, die Rechteinhaber unter den neuen Marktbedingungen besser zu vergüten.

Die erste Studie von Professor Christian Handke (Erasmus Universität Rotterdam) befasst sich mit den bislang maßgeblich im anglo-amerikanischen Raum publizierten Forschungsergebnissen zur Frage, welche Maßnahmen die Position von Rechteinhabern gegen illegales Kopieren und Nutzen verbessern können. Hierzu werden 169 meist akademische Veröffentlichungen analysiert. Bei dem Papier von Handke handelt es sich somit um eine Meta-Studie.

Handke legt dar, dass regelmäßig drei Hauptansätze zur besseren Vergütung von Urheberinnen und Urhebern in der Literatur diskutiert werden: Erstens die Entwicklung legaler Angebote, zweitens verbesserte Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber Piraten und drittens alternative Vergütungssysteme, die hierzulande häufig mit dem Stichwort der „Kulturflatrate“ verbunden werden.

Die Aufzählung zeigt die Schwäche der Analyse von Handke: für die Praxis kommt sie schlicht zu spät. Man hätte sie sich 2012 gewünscht, als die Auseinandersetzung mit der Piratenpartei zu allerlei Grundsatzdebatten über das Urheberrecht geführt hatte. Heute wissen wir um die Schwächen des Abmahnwesens, auf die der deutsche Gesetzgeber bereits reagiert hat. Und über eine Kulturflatrate wird außerhalb akademischer Zirkel auch nicht mehr ernsthaft diskutiert.

Zu begrüßen ist die Erkenntnis von Handke, dass die kommerziellen, legalen Angebote im Netz – von Spotify über Apple Music bis hin zu Netflix, Amazon Prime und YouTube – die Situation der Urheber nicht verbessern, sondern eher verschlechtern. Sie generieren zu geringe Erlöse pro Werk und gewöhnen die Endkonsumenten an niedrige Preise. Gleichzeitig kommt man an ihren monopolähnlichen Stellungen nicht mehr vorbei, sprich: es ist heute fast unmöglich, einen neuen Dienst erfolgreich zu etablieren.

Dass die Musikindustrie mittlerweile erfolgreich an Streamingdiensten verdient und damit regelmäßig die Krise für beendet erklärt, ist für deren Kapitalanleger schön, hilft aber den Interpreten nicht unbedingt weiter. Man sollte eher fragen: welchen Mehrwert generieren die Musiklabels in diesem Ökosystem, in dem Urheber und ausübende Künstler das Produkt Musik erschaffen und die Streamingdienste dieses dem Endkonsumenten vermitteln?

Aber zurück zur Studie von Handke: Als Überblick über die Grundsatzdebatte ist sie zu empfehlen, zu laden über die Website des BMJV <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de studienuntersuchungenfachbuecher _blank external-link-new-window externen link in neuem>hier.

Die zweite vom BMJV vorgelegte Studie zum Thema „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ wurde vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb erstellt und von den Professoren Harhoff und Hilty betreut. Sie liefert einen neuen Blickwinkel auf das Thema, indem sie insgesamt 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen unter die Lupe nimmt und deren Probleme und Erfahrungen mit dem Urheberrecht analysiert.

Nicht unerwartet nehmen dabei diejenigen Unternehmen, die in ihr Geschäftsmodell die Werke anderer einbinden möchten, so genannte „Markteintrittsbarrieren“ wahr: Rechteinhaber sind nicht auffindbar, sind nicht bereit, ihre Rechte einzuräumen, oder der Prozess der Rechteklärung ist mit hohen Kosten verbunden. Startups, die ihr Geschäftsmodell dagegen auf Inhalten ihrer Nutzer aufbauen, haben mit Haftungsproblemen zu kämpfen, wenn ihre Nutzer illegal fremdes Material hochladen. In beiden Fällen wird eine Vereinfachung der Prozesse für wünschenswert erachtet.

An dieser kurzen Zusammenfassung kann man sehen, dass das Modell der Rechteklärung über Verwertungsgesellschaften vielleicht gar nicht so schlecht dasteht, wie vielerorts behauptet wird: Sie sind leicht auffindbar, sind immer bereit, ihre Rechte einzuräumen und standardisierte Tarife und Prozesse halten die Transaktionskosten niedrig. Warten wir ab, welche Schlussfolgerungen das BMJV aus der Studie zieht, die im übrigen <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de studienuntersuchungenfachbuecher _blank external-link-new-window externen link in neuem>hier abrufbar ist.