Branchengespräch mit Minister Heiko Maas

Am 13. April trafen sich Vertreter der in der Initiative Urheberrecht zusammen geschlossenen Berufsverbände mit Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin zu einem Austausch über die anstehenden Reformen des Urheberrechts in Deutschland. Für den Berufsverband Bildender Künstler nahm der Autor dieses Beitrags, Bundesvorstand Werner Schaub, der gleichzeitig Vorstand der Bild-Kunst ist, an dem Gespräch teil.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz arbeitet aktuell an vier Baustellen im Bereich des Urheberrechts: dem Recht der Verwertungsgesellschaften, dem Urhebervertragsrecht, dem Bereich Bildung und Wissenschaft sowie – etwas breiter – an Reformüberlegungen für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Der Minister räumte ein, dass das letzte Thema maßgeblich von Brüssel vorangetrieben werde. Trotzdem wolle man in Deutschland nationale Spielräume nutzen.

Am dringlichsten sei momentan die Arbeit an der Umsetzung der Richtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung, denn hier laufe in einem Jahr die Frist zur Umsetzung in nationales Recht ab. Man blickt im Ministerium mit Interesse auf die Bestrebungen der Urheber und Urheberinnen, ihre Verwertungsgesellschaften künftig verstärkt Erstrechte verwalten zu lassen. Auf Nachfrage des Ministers haben wir die enge Zusammenarbeit der Verwertungsgesellschaften auf europäischer Ebene hervorgehoben; so zum Beispiel im Rahmen der OLA (Online Art), einer Plattform zur grenzüberschreitenden Lizenzierung von Nutzungen im Kunstbereich.

Der Minister informierte darüber, dass innerhalb des vorgenannten Gesetzgebungspakets auch eine Reform des Rechts der Privatkopie erfolgen werde. Man werde im Interesse der Rechteinhaber die Verfahren deutlich beschleunigen und darüber hinaus dafür sorgen, dass die Vergütungsschuldner Sicherheiten leisten müssen.

Ebenfalls bis zum Sommer soll ein Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts vorgelegt werden. Er wird die Punkte aufgreifen, die sich seit der grundsätzlichen Reform im Jahr 2002 als Schwachstellen herausgestellt habe; insbesondere die Frage der Durchsetzung der angemessenen Vergütung. Inwieweit die Wünsche der Initiative Urheberecht umgesetzt werden können, ließe sich dabei, so der Minister, derzeit noch nicht sagen. Das hänge von Verhandlungen innerhalb der Koalition ab. Auch die Verwerter hätten dort eine starke Lobby. Wir waren uns einig, dass das Urhebervertragsrecht kein Allheilmittel für alle Branchen darstellt. Wo generell nicht angemessen vergütet wird, weil z.B. zu viele Laien- und Nebentätigkeitsurheber die Preise untergraben, wird auch das Urhebervertragsrecht nicht helfen. Wie man auf diese Entwicklung reagieren kann, blieb letztlich offen.

Im Anschluss an diese beiden Reformpakete, wird sich das Ministerium mit dem Themenkom-plex „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ beschäftigen. In Lehre und Forschung sollen zeitgemäße Technologien genutzt werden können, wie z.B. Text- und Datamining zur Auswer-tung digitaler Datenbestände oder der Verwendung digitaler Medien im Schulunterricht. Wir haben darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Ausweitung der bestehenden Schranken nur dann gerechtfertigt sei, wenn im Gegenzug eine angemessene Vergütung sicher gestellt werde.

Minister Maas informierte darüber, dass sein Ministerium zur Frage der Entwicklung des Urheberrechts im Digitalzeitalter einen Forschungsauftrag an das Max-Planck-Institut verge-ben habe. Für Fragen der Teilhabe der Urheberinnen und Urheber an neuen digitalen Geschäftsmodellen – genannt wurde die „Cloud“ – müssten grundsätzliche Überlegungen angestellt werden. Man werde nicht scheuen, diese gemeinsam mit den französischen Kollegen in die europäische Debatte einzubringen.

Das Ministerium wird weiterhin einen engen Kontakt zur Initiative Urheberrecht suchen. Der Minister betonte die Bedeutung einer engen Abstimmung der Urheberverbände und der Formulierung gemeinsamer Positionen.