Copyright, eine ganz neue Welt für mich

Die Piloten fliegen nicht, die Lokführer fahren nicht, tausende Stahlarbeiter lassen die Arbeit ruhen.

Fast jede Berufssparte hat sich in Form von Gewerkschaften oder Verbänden organisiert, um die Interessen der eigenen Branche zu vertreten. Dabei geht es vor allem um die Sicherung von Arbeitsplätzen und faire Bezahlung. Doch wie steht es eigentlich um die Rechte von Drehbuchautoren und Regisseuren? Annica Ryngbeck ist seit 2018 PR- und Kommunikationsbeauftragte der SAA und hat als Quereinsteigerin in ihren ersten Wochen einiges über audiovisuelle Urheberrechte gelernt. Lesen Sie hier den vollständigen Eintrag.

 

Petition Support Europe's Screenwriters and Directors

Vor einem Monat habe ich als der neue Öffentlichkeits- und Kommunikationsdirektor bei der SAA begonnen, nachdem ich 8 Jahre lang im Bereich für Menschenrechte in Brüssel gearbeitet habe. Da mein beruflicher Hintergrund Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ist, sind audiovisuelle Urheberrechte neu für mich. In den ersten Wochen war es sehr spannend, sich in das Thema einzuarbeiten und schnell einige Dinge zu erfahren.

Erstens habe ich die breite europäische und internationale Unterstützung gegenüber der EU Führung kennengelernt, wenn es um die Verabschiedung der EU Urheberrechtsrichtlinie im digitalen Binnenmarkt geht, welche die Rechte aller und nicht nur einiger weniger Urheber stärkt. Ich hatte die Gelegenheit zusammen mit der Federation of European Film Directors (FERA) [Verband der europäischen Filmregisseure] und der Federation of Screenwriters in Europe (FES) [Verband der Drehbuchautoren in Europa] eine Petition zu erstellen, die als Unterstützung für eine von 126 prominenten Drehbuchautoren und Regisseuren unterzeichneten Erklärung dient, in der sie eine Vergütung ihrer Werke für On-demand-Nutzung verlangen. Die Unterstützung ist da. In nur zwei Wochen haben wir bereits mehr als 7.000 Unterschriften aus über 70 Ländern weltweit gesammelt.

Zweitens hat der Online-Kurs „Exploring Copyright“ („Urheberrecht entdecken“) der International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) [Internationaler Verband der Gesellschaften für Urheber und Komponisten] mir die Augen geöffnet, dass gesetzgebende Maßnahmen und Umsetzungen im digitalen Umfeld immer noch relativ neu sind, das Urheberrecht hingegen als solches schon seit Jahrhunderten existiert. Außerdem habe ich gelernt, dass sich die Urheber in allen EU Staaten durch eigens gegründete Organisationen Gehör verschaffen. Die „Society of Authors and Composers of Dramatic Works“ (SACD) [Gesellschaft für Urheber und Komponisten von Theaterstücken”], Frankreich, gegründet 1977, war weltweit die erste von Urhebern gegründete Organisation, um gemeinsam die eigenen Rechte zu verwalten. Die SAA zählt heute 31 Verwertungsgesellschaften als Mitglieder. Die lange Historie einiger zeigt, dass es bereits viel Wissen auf nationaler Ebene gibt, sowie auch bestehende Lösungen für Probleme, die die EU Entscheidungsträger versuchen zu beheben.

Drittens habe ich verstanden, dass die Rechte der Urheber und Komponisten musikalischer Werke für lange Zeit besser durch das Urheberrecht geschützt waren und selbstverständlich gemeinsam verwaltet wurden, während die Rechte audiovisueller Urheber immer noch nicht aufgeschlossen haben. Der Grund ist einfach: Das Filmgeschäft nahm erst im frühen 20. Jahrhundert Formen an und Fernsehgeräte gab es ab den 1950ern. Das Internet kam in den frühen 1990ern auf und on-demand-Plattformen, die Filme, Serien und andere Programme bieten, gibt es erst seit ungefähr einem Jahrzehnt. Zur gleichen Zeit beinhaltet der Online-Bereich keine neuen Rechte (wie bereits erwähnt haben einige Mitgliedsstaaten längst Lösungen, die auf den Online-Bereich anzuwenden sind, gefunden). Wir hören schon lange Musik über Online-Plattformen wie Spotify und die Komponisten werden bezahlt. In gleicher Art und Weise sehen wir Filme und Serien online und die audiovisuellen Urheber haben ebenso ein Recht auf Vergütung (denn die Komponisten von Musikfilmen werden bereits vergütet). In unserem Blog Post „Das Leben eines Drehbuchautors“ zeigen wir, dass heutzutage nach wie vor Urheber nicht von ihrer Arbeit leben können, selbst wenn sie berühmt sind. Die Realität audiovisueller Autoren im heutigen Europa sieht nämlich so aus: Ihre Rechte werden im Online-Bereich nicht geschützt. Es zeigt ebenso die verletzliche Position der Drehbuchautoren und Regisseure bei der Aushandlung ihrer Verträge und dementsprechend warum sie von Verwertungsgesellschaften profitieren würden. Diese vertreten nämlich ihre Rechte, insbesondere wenn es um die Nutzung im Online-Bereich geht.

Zu guter Letzt: Es lagen viele Jahrhunderte zwischen der Einführung der Druckpresse 1440 durch Gutenberg bis zu dem Tag, dass Urhebern selbst Rechte zugestanden wurden und sie für den Erfolg ihrer Werke belohnt wurden. Es ist Zeit zu handeln, um sicher zu gehen, dass nicht wieder so viel Zeit vergeht, von dem Aufkommen der Video-on-demand-Plattformen bis zu einer fairen Vergütung der audiovisuellen Urheber für ihren Online-Erfolg.

Übersetzt nach Annica Ryngbeck „Copyright, a new world to me“

Den Originaltext finden sie hier.

Zur Petition geht's HIER.