Einheitliches Urheberrecht: Oettinger soll es richten

Seit einigen Jahren werden in Europa Debatten über die Anpassung des Urheberrechts an die Anforderung des digitalen Zeitalters geführt – auf Ebene der einzelnen Länder ebenso wie in Brüssel. Aus deutscher Sicht könnte es im Jahr 2015 endlich voran gehen und der Reformstau gelöst werden. Sowohl die Bundesregierung, als auch die europäische Kommission haben sich 2014 auf die Startblöcke begeben. Was wird uns in den kommenden knapp 12 Monaten erwarten?

(c) Europäische Union, 2015

Bereits Ende Dezember wurde der Brief an Oettinger formuliert, veröffentlicht wurde er aber erst zu Beginn 2015; digital auf der Homepage des Amsterdamer Instituts für Informationsrecht. Initiator ist Professor Bernt Hugenholtz.
In dem Papier wird bemängelt, dass die aktuelle EU-Urheberrechtslinie den digitalen Binnenmarkt verhindere. Es sei nun Zeit, dass dies geändert werde und ein einheitliches EU-Urheberrecht, welches in allen EU-Ländern gelte, geschaffen wird. Die Autoren sehen darin den Vorteil von mehr Transparenz und niedrigen Transaktionskosten.

In dem Brief gehen die Absender auf die im Sommer 2014 gesprochenen Worte von Jean-Claude Juncker, aber auch auf die Rede von Günther Oettinger ein.  Sie erinnern daran, dass Juncker versprach, "die bestehenden nationalen Silostrukturen" aufzubrechen und damit einen vernetzten digitalen Binnenmarkt zu fördern. Oettinger zog im Spätherbst nach und sprach von einem möglichen einheitlichen europäischen Urheberrechtsgesetz. Die Akademiker mahnen in ihrem Schreiben an, dass eine Harmonisierung des Urheberrechts nicht genüge, sondern eine einheitliche Festlegung seitens EU verordnet werden müsse.

Den Brief unterzeichneten 21 Professoren europäischer Universitäten.

Bereits zur vorigen Amtsperiode der EU-Kommission hatte der gleiche Kreis von Akademikern mit diesem Anliegen die EU-Kommission konfrontiert. ECS wurde 2012 von Lionel Bently von der Universität Cambridge gegründet.

Wir meinen dazu: Ein einheitliches europäisches Urheberrecht zu fordern ist einfach, es zu schaffen jedoch schwierig: das britische (anglo-amerikanische) "Copyright"-System unterscheidet sich wesentlich von der kontinentaleuropäischen Tradition. In den USA und dem UK steht der Unternehmer im Vordergrund (Verlag, Label, Produzent), in Frankreich und Deutschland der Urheber – zumindest auf dem Papier. Da Vereinheitlichungen meistens auf dem niedrigsten gemeinsamen Nenner geschehen, besteht für uns in Deutschland die Gefahr einer weiteren Verschlechterung der Situation der Urheber und ausübenden Künstler.

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