Entscheidungen der Mitgliederversammlung

Das Jubiläumsjahr ist ein Wahljahr: Die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst entschied am 27. Juli 2019 über die Besetzung von über 90 ehrenamtlichen Gremienpositionen für den kommenden dreijährigen Turnus. Zusätzlich wurden die Wahrnehmungsverträge so erweitert, dass die Bild-Kunst nun in der Lage ist, Plattformbetreibern kollektive Lizenzen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem visuellen Bereich anzubieten.

Als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wählte die Mitgliederversammlung erneut Werner Schaub (BG I), Frauke Ancker (BG II) und Jobst Christian Oetzmann (BG III). Den Vorsitz der Berufsgruppen und damit auch des Verwaltungsrats werden Frank Zeidler (BG I), Lutz Fischmann (BG II) und Cay Wesnigk (BG III) innehaben.

Die Mitgliederversammlung wählte darüber hinaus insgesamt 18 Verwaltungsräte sowie 18 Stellvertreter*innen. Pro Berufsgruppe wurden jeweils sieben Mitglieder der Vergabebeiräte Kulturwerk und Sozialwerk sowie fünf Mitglieder der Bewertungskommission BG III und ihre fünf Stellvertreter*innen gewählt. Die Zusammensetzung der Gremien können auf der Webseite der Bild-Kunst eingesehen werden.

Neben den Wahlen fasste die Mitgliederversammlung Beschlüsse zu den folgenden Anträgen:

  • Eine Klarstellung der Satzung,
  • eine Klarstellung der Grundsätze der Geldanlagepolitik,
  • vier Anträge zur Erweiterung der Wahrnehmungsverträge und
  • insgesamt 13 Anträge zur Änderung des Verteilungsplans.

Alle Anträge wurden angenommen mit Ausnahme des Antrags 18. Dieser betraf die BG II und sollte es im Rahmen der Einzelbildmeldungen ermöglichen, in Zukunft auch Abbildungen auf journalistischen Webseiten hinter Bezahlschranken zu melden.

Die Präsenzversammlung fand am Samstag, dem 27. Juli 2019, im Hotel Hilton Bonn statt. Ungefähr 100 Mitglieder nahmen persönlich an der Mitgliederversammlung teil.

Von ihrem Stimmübertragungsrecht machten 10.717 Mitglieder Gebrauch. Abzüglich der 138 ungültigen Übertragungen verblieben 10.579 Stimmen, die im Saal vertreten waren. Die Stimmen wurden auf 21 Organisationen und 19 einzelne Personen übertragen. Die meisten Stimmen, nämlich 1.599, konnte FREELENS auf sich vereinigen, gefolgt vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler mit 1.487 Stimmen. Durchschnittlich wurden 501 Stimmen auf jede Organisation übertragen.

Die Bild-Kunst wurde wie alle deutschen Verwertungsgesellschaften verpflichtet, ab 2017 eine elektronische Abstimmungsmöglichkeit einzuführen. Von den 61.577 Mitgliedern machten dieses Jahr nur 151 von diesem Recht Gebrauch – das entspricht einer Quote von 0,25%. Die Kosten belaufen sich in der Summe auf ca. EUR 120.000,-, woraus sich ableiten lässt, dass die Gemeinschaft der Berechtigten für jedes einzelne Mitglied, das elektronisch abgestimmt hat, EUR 795,- ausgegeben hat!

Der Verwaltungsrat der Bild-Kunst fordert den deutschen Gesetzgeber dringend dazu auf, dieses teure Experiment zu beenden! Es sollte den Verwertungsgesellschaften freigestellt sein, entweder ein System der Stimmübertragung oder ein System der elektronischen Abstimmung anzubieten. Der Zwang, beides anbieten zu müssen, greift unverhältnismäßig in die Privatautonomie der Gesellschaften ein.

Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 17,4%, was für Verwertungsgesellschaften einen guten Wert darstellt. Differenziert betrachtet kam die BG I auf 17,8%, die BG II auf 16,3% und die BG III auf 18,9%.

Die Auszählung der Stimmen im Saal stellte eine Herausforderung für die Geschäftsstelle dar. Weil mit Papier-Wahlbögen gearbeitet wurde und insgesamt 113 Anträge auszuwerten waren, mussten 16 Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle Bonn die Mitgliederversammlung tatkräftig unterstützen. Das ist im Übrigen der Grund, warum die Versammlungen in letzter Zeit regelmäßig in Bonn stattfinden. Sollte der Verwaltungsrat in der Zukunft einer Saalabstimmung per Tablet zustimmen, könnten die Mitgliederversammlungen auch in anderen Städten tagen. Derzeit überwiegen jedoch die Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit einer elektronischen Abstimmung im Saal.