EU-Copyright Direktive - Rechtlos in Europa?

Wer seine Hoffnung allein auf den Namen setzt, hat schon verloren. Die geplante Urheberrechtlinie „Copyright in the Digital Market“ ist wie die dort angesiedelte Rundfunkverordnung eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse beim geistigen Eigentum und allen verwandten Rechten. Für die Urheber sieht es dabei nicht gut aus, besonders die Fotografen und Filmurheber sind gefährdet.

Die Interessen der Verbraucher stehen bei dieser Direktive an erster Stelle, dicht gefolgt von den einflussreichen, transatlantischen global playern, die zunehmend auch unsere europäische Kultur definieren. Die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern findet man schwerlich definiert – mit absehbaren Folgen. Die Diskrepanz ist unerträglich.

Die sozialen Fragen sind ungeklärt

Es ist Zeit, dass sich die Verantwortlichen in der Politik diesem Thema in einer Form stellen, die nicht in der Enteignung und Prekarisierung der Künstler und Künstlerinnen endet, sondern die sich auch die Folgen ihre verbraucher-und industriefreundlichen Politik bewusst wird und dagegen steuert.

Bis jetzt scheinen viele Verantwortliche weder den Mut, noch den Weitblick zu besitzen. Sie umgehen beharrlich die Lösungen, die Kreativen und Verbrauchern gemeinsam nützen würden. Doch noch ist Zeit, Einfluss zu nehmen, da sich die Beratungen in den EU-Institutionen weiter verzögern.

Stagnation zwischen Ausschuss und Kommission

Der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments wird nach Aussage seines Berichterstatters, des deutschen CDU-Politikers Axel Voss, wohl erst im März 2018 über die Kompromissvorlage abstimmen, die schon mehrfach verschoben wurde. Das Plenum könnte sich dann bis zur Sommerpause endgültig positionieren. Auch der EU-Ministerrat, also die Vertretung der Mitgliedsstaaten, tut sich mit der Kompromissfindung schwer. Die Beratungen treten auf der Stelle, was daran sichtbar wird, dass die Kompromissvorschläge der Ratspräsidentschaft auf wenig Gegenliebe stoßen.

Dabei gäbe es ein paar einfache Grundsätze:

  1. Beim Urheberrecht geht es primär um Urheber
  2. und um die Frage, was Verbraucher dürfen und was nicht und
  3. die Regelung fairer Vergütungen

Es geht nicht primär um die Aktionäre großer Internet-Plattformen, die Egos mächtiger Konzernbosse oder die Eitelkeiten öffentlich-rechtlicher Funktionäre. Wer alleine deren Interessen im Auge hat, treibt den Minderheitenschutz zu weit.

Verantwortlichkeiten von Internet-Plattformen

Selten war ein Geschäftsmodell erfolgreicher als das der zur Zeit alles beherrschenden Plattformen. Lange Zeit wurden sie durch spezielle Gesetze geschützt, die den schönen Namen „save harbour“ tragen. Alles was diese Akteure getrieben haben, ließ man ihnen durch, denn man wollte, dass sie wachsen, denn sie galten als die Zukunft. Sie konnten:

  1. Inhalte von Verbrauchern hochladen lassen und selber keine Lizenzen zu zahlen,
  2. Orwellsche Überwachungsstrukturen aufbauen und
  3. lächerlich geringe Steuern zahlen.
  4. Zusätzlich gefährden sie höchstwahrscheinlich unsere demokratischen Strukturen, aber das nicht mit Absicht.

Dieses Treiben ist momentan völlig legal, weil die großen Plattformen meisterhaft Gesetzeslücken ausnutzen und die besten Lobbyisten bezahlen. Immerhin findet zu den Punkten zwei bis vier in Europa eine politische Diskussion über notwendige Gesetzesanpassungen statt. Zum Thema Nr. 3 regt sich zum Glück ebenfalls genügend Unmut, doch beim Thema Nr. 1. ist dringende und vor allem klare Abhilfe geboten.

Das Thema ist groß, aber es gibt einfach Lösungen

Namhafte Urheberrechtler schlagen folgendes Modell der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit der Plattformen und Vergütung vor:

  1. Verbraucher erhalten die gesetzliche Erlaubnis, in bestimmten Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen. (Privatkopie) Das ist gut für uns alle, da wir dann nicht mehr täglich Urheberrechtsverletzungen begehen.
  2. Rechteinhaber erhalten als Kompensation von den Plattformbetreibern eine Vergütung. Denn die Plattformbetreiber sind ja die Verursacher der Rechtenutzung und haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Wer diesen Zusammenhang nicht sieht, ist ein Lobbyist der Plattformbetreiber.

Die Giganten streuen Sand in die Augen der Zwerge

Doch was tun die Politik? Sie geht Google auf den Leim und will ein kompliziertes Modell implementieren, das auf dem „Content-ID System“ von Youtube basiert (und damit nebenbei lästige Start Ups klein hält, die der Videoplattform Konkurrenz machen könnten). Es geht so:

  1. Fotografen müssen alle Plattformen ständig überprüfen, ob ihre Werke dort von Verbrauchern hochgeladen worden sind.
  2. Dann müssen sie die Plattformen informieren und Informationen zu ihren Werken liefern, zum Beispiel Dateien ihrer Werke.
  3. Sie müssen beweisen, dass sie die Fotografien selber gemacht haben und nicht irgendjemand aus Australien.
  4. Dann erst müssen die Plattformen die Fotografien löschen.
  5. Aber nur, wenn das nicht zu aufwendig ist.

Hier streuen die Giganten Sand in die Augen der Zwerge. Es ist die zur Perfektion getriebene Zumutung der weltweit größten Datensammler, die wahrscheinlich mehr über jeden Einzelnen wissen, als man selbst. Das Erbringen von Nachweisen ist mühsam, aber nicht das Problem, sondern die enge Gasse der Suche und Abmahnung und Sperre. Es ist schlicht Hohn, wenn die Plattformen die Urheberrechtsverletzungen durch die Verbraucher erst verursachen und dann die teuren und mühevollen Aufräumarbeiten den Urhebern überlassen.

Nur die großen Musikkonzerne und Hollywood haben eine Chance, das Löschen ihrer Inhalte wirkungsvoll zu betreiben. Um das zu verhindern, schließen die Plattformen mit diesen Big Playern der Unterhaltungsindustrie vermehrt deals. Für die kleinen Urheber ist die geplante Regulierung aber nichts anderes als die Umschreibung für „Vergütungsvermeidung“.

Framing und Embedding - Selbst eingefleischte Netzpolitiker halten die Rechtsprechung für verfehlt

Jetzt kommt ein Thema, das momentan in Brüssel anscheinend komplett ignoriert wird:

Der Europäische Gerichtshof hat es durch eine Reihe von Fehlentscheidungen möglich gemacht, dass jedermann urheberrechtlich geschützte Werke im Internet auf seiner eigenen Website einbauen kann, ohne hierfür Lizenzen zu zahlen. Die Begründung: das Werk sei ja schon veröffentlicht, da komme es auf eine „Weiterveröffentlichung“ nicht an.

In der Praxis sind vor allem die Bildurheber betroffen. Wer sich die Konsequenzen klarmachen will, der schaue sich einmal die Google-Bildersuche an. Urheber erhalten für diesen Service keinen Cent.

Selbst eingefleischte Netzpolitiker halten die Rechtsprechung für verfehlt und potentiell gefährlich: wenn das Internet zu einem Selbstbedienungsladen verkommt, dann werden langfristig immer weniger hochwertige Inhalte dort eingestellt. Das gilt zumindest für Bildinhalte.

Die EU-Politiker könnten in der geplanten Richtlinie ohne Mühe eine Klarstellung unterbringen, die dem Spuk ein Ende bereitet, niemandem schadet und den status quo ante wiederherstellt.

Vergütungsanspruch ONLINE für Filmurheber

Filmurheber befinden sich regelmäßig in einer schlechten Verhandlungsposition gegenüber den Produzenten: die Verträge werden in einem frühen Stadium geschlossen, wenn der Erfolg einer Produktion noch gar nicht absehbar ist. Außerdem fließt der Löwenanteil der Filmerlöse nicht in die Taschen der Produzenten, sondern verbleibt den Akteuren im oberen Segment der Verwertungskette: Rundfunksender, Plattformbetreiber, Kinofilmverleiher.

In vielen europäischen Ländern haben die nationalen Gesetzgeber deshalb die Position der Filmurheber durch gesetzliche Regelungen gestärkt, so dass diese - durch Verwertungsgesellschaften - eine faire Erlösbeteiligung erfahren. Es sind dies:

  1. Frankreich
  2. Italien
  3. Spanien
  4. Holland
  5. Polen
  6. Belgien
  7. Schweiz
  8. Estland.

Das System funktioniert und die dortigen Filmproduzenten und Verwerter sind nicht zugrunde gegangen. Sie zahlen ihren Obolus, wie hierzulande an die GEMA für die Musik, und alles ist gut.

Darum gibt es ein solches System in Deutschland nicht? Vielleicht, weil uns Kultur nicht so wichtig ist und wir lieber amerikanische Serien sehen?

Jetzt gibt es die Chance, dass urheberfreundliche System in ganz Europa einzuführen, was nebenbei auch dem gesetzgeberischen Durcheinander ein Ende bereiten würde und den VOD-Plattformen Rechtssicherheit bringt.

Was aber tut EU-Politik? Sie nimmt das Thema gar nicht richtig wahr, verdrängen es oder hören auf Lobbyisten der Verwertergruppen, die das Hohelied auf die Vertragsfreiheit singen, wohl wissend, dass Vertragsfreiheit einzig das Recht des Stärkeren bedeutet.

Es ist an der Zeit, dass Politiker das Selbstbewusstsein haben, den global playern zu zeigen, dass die EU das Recht als Maßstab seines Handelns auszeichnet und dieses zu nutzen weiß. Zum Schutz seiner Verbraucher und zum Schutz seiner Kultur, zum Nutzen für Produzenten und Verwerter.

Im Direktiven-Entwurf fehlt die Balance in der Abwägung der Interessen. Wann wird endlich gehandelt?

Die Konsequenz der Politik kann nur lauten, die bereits vorgelebten Regelungen der o.g. Länder europaweit und für den Bereich online als Ganzes zu implementieren. Maßstab muss eine Balance sein, die die Interessen der Urheber mit denen der Verbraucher und Plattformen, Sender und anderen großen Player ausgleicht und sich der sozialen Verantwortung bewusst wird, die sie als Weichensteller gegenüber den schwächeren Parteien haben.

Im Grunde ist es sehr einfach, die Interessen von Urhebern und Verbrauchern zu schützen – aber man muss es abseits von Sonntagsreden auch tun!