Die Diskussion um die Abstimmung im Juli und die zwischenzeitlich diskutierten Änderungsvorschläge haben sich vor allem auf die Themen „Presseverleger-Leistungsschutzrecht“ und „Plattformverantwortlichkeit“ konzentriert; mit Kampfbegriffen wie „Link-Steuer“ und „Zensurmaschine“ wurden die Artikel, die darauf abzielen, Rechteinhabern eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet zu sichern, diskreditiert. Davon hat sich die Mehrheit der Abgeordneten bei der Abstimmung am 12. September nicht schrecken lassen und die Verantwortlichkeit von Plattformen für die von ihnen verbreiteten Inhalte auf eine neue Grundlage gestellt.
Die Bild-Kunst ist erleichtert, dass der Richtlinienentwurf nun eine weitere wichtige Hürde genommen hat. Neben der Plattformhaftung enthält er wichtige Aspekte für Urheberinnen und Urheber: Vergütungspflichtige Schrankenregelungen für die Präsentation des digitalen kulturellen Erbes und der Nutzung im Unterricht stellen sicher, dass die Werke der Mitglieder gezeigt werden können und die Kreativen dafür angemessen vergütet werden. Die Regelungen zum Urhebervertragsrecht stärken die Position der Kreativen gegenüber ihren Vertragspartnern in der Industrie.
Entscheidend hat zu diesem positiven Ergebnis die Initiative Urheberrecht beigetragen, die für alle deutschen Kreativen mit einer kraftvollen Stimme sprechen konnte und damit wichtige Verbesserungen erreicht hat. Auch den Abgeordneten gilt unser Dank, die grenz- und fraktionsübergreifend für eine Stärkung der Urheberrechte gekämpft haben!
Nach einer fast fünfzehn Jahre währenden Durstrecke für Urheberinnen und Urheber scheint nun das Pendel umzuschlagen: Die blinde Begeisterung für Digitaldienste (aus den USA) ist gesunder Skepsis gewichen, ob im Steuerrecht, im Datenschutzbereich oder – für uns entscheidend – auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Darauf müssen wir aufbauen!
Konkret gilt es jetzt, in den Verhandlungen im Trilog weiter für eine konsequente Stärkung der Rechte der Kreativen zu kämpfen und zu verhindern, das wesentliche Verbesserungen, die das Parlament gegenüber dem Entwurf der Kommission vorschlägt, nicht verwässert werden.