Filmrecht und Berlinale

„Enteignet Europa die Urheber?“ Unter diesem Motto stand die Podiumsdiskussion, die der Bundesverband Regie und die Bild-Kunst anlässlich der Berlinale am 18. Februar in Berlin organsierten. Auf dem von Regisseur und Bild-Kunst Vorstand Jobst Oetzmann moderierten Podium diskutierten die Europa-Abgeordneten Axel Voss (CDU, Berichterstatter des EP-Rechtsausschuss), Helga Trüpel (Grüne), Cécile Despringre von SAA, Katharina de la Durantaye von der Humboldt Universität Berlin, Urban Pappi (CEO Bild-Kunst) und der Regisseur Niki Stein. Das große Besucher-Interesse (fast hundert Besucher aus allen kreativen Film-Gewerken) unterstrich, wie brennend das Problem für die gesamte Branche ist.

Weil Filmurheber und ausübende Künstler ihre Urheberrechte an die Filmproduzenten abtreten müssen, erhalten sie in der Regel keine faire Beteiligung an den Online-Erlösen. Der Vergütungsanspruch, der europaweit gefordert wird, würde die Vergütung der Filmschaffenden endlich an die digitale Wirklichkeit der Filmdistribution anknüpfen, ohne bestehende Verwertungsketten der Branche zu beeinträchtigen. Informationen finden Sie auf der Bild-Kunst Website.

Mit der Paneldiskussion wurde der Dialog mit deutschen Europaparlamentariern eröffnet. Während der zweistündigen Diskussionsrunde wurde angeregt und konzentriert diskutiert und den Forderungen der Filmschaffenden Nachdruck verliehen. Der Zeitpunkt war gut gewählt – im April will sich der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments festlegen.

In Ihrer Eröffnungsrede belegte Cécile Despringre, dass Filmschaffende an den Online-Erlösen aus der Filmverwertung in vielen Ländern Europas systematisch nicht beteiligt werden – und das vor dem Hintergrund sinkender Vergütungen für konventionelle Verwertungsformen (TV, Videovermietung etc.).

Vergleichbare Entwicklungen sieht Urban Pappi in den (bestehenden) gesetzlichen Vergütungsansprüchen wie Kabelweiterleitung und Privatkopievergütung, da sich die Nutzungen zunehmend in Richtung VOD-Plattformen verschieben.
Helga Trüpel sieht Europa vor einer großen Entscheidung: Wird es eine faire Vergütung für Kreative geben, oder werden sich die Geschäftsmodelle der großen Global Player durchsetzen?

Auch Axel Voss bekannte sich vorbehaltslos zur Forderung, das Value Gap zu schließen, ließ aber erkennen, dass er noch nicht davon überzeugt sei, dass ein solcher unverzichtbarer gesetzlicher Vergütungsanspruch funktioniere.

Niki Stein berichtete, wie seine Vergütungen drastisch zurückgehen, weil er hauptsächlich fürs Fernsehen arbeite. Daher sei seine Haupteinnahmequelle die Wiederholungshonorare in den TV-Vollprogrammen. Würden aber die Streaming-Dienste weiterhin zunehmen und bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten die Wiederholungen durch die Mediatheken ersetzt werden, dann gäbe es keine Wiederholungshonorare mehr, weil die Mediathekennutzungen der Sender bereits mit dem Erst-Honorar für wenig Geld abgegolten seien – diese Beschreibung bestätigten weitere Beispiele aus dem Publikum.

Nach der Podiumsdiskussion konnte im kleinen Kreis mit Axel Voss die Vereinbarkeit von gesetzlichem Vergütungsanspruch und klassischer Verwertungskette vertieft werden. Daraus entstand ein Argumentationspapier  für den Rechtsausschuss, den es noch zu überzeugen gilt – die Ausschüsse „Wirtschaft“ und „Kultur“ des europäischen Parlaments haben sich bereits für einen unverzichtbaren Vergütungsanspruch ausgesprochen. Doch im Europäischen Rat muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Wir kämpfen weiter – und Sie können uns, die SAA, die Berufsverbände der Filmschaffenden unterstützen: Unterzeichnen Sie die Petition für einen unverzichtbaren Vergütungsanspruch, tragen Sie die Forderung weiter an Ihre Europa-Abgeordneten, nutzen Sie das Argumentationspapier, jetzt muss die Stimme der Kreativen hörbar werden!