Finanzielle Perspektiven der Bild-Kunst

In der gegenwärtigen Krise mussten viele Unternehmen schlagartig in den Krisenmodus umschalten. Viele Unternehmen sind zudem in ihrer Existenz gefährdet. Wie steht es um die Bild-Kunst?

Die gute Nachricht vorweg: Aktuell ist die Bild-Kunst in ihrem Bestand nicht gefährdet. Die Gelder unserer Mitglieder, die wir derzeit auf unseren Konten verwalten, stammen ja zum größten Teil aus der Zeit vor der Krise. Bis die Bild-Kunst diese Gelder ausgeschüttet haben wird, werden mindestens ein bis zwei Jahre vergehen.

Die interessante Frage lautet deshalb: Wie wird sich die finanzielle Situation der Bild-Kunst perspektivisch entwickeln? Wird die Corona-Krise zu einem Einbruch der Einnahmen führen, die in einem regulären Jahr ca. 45 Mio. Euro betragen? Schauen wir uns die einzelnen Lizenz- und Inkassobereiche genauer an:

Privatkopievergütung

Die Privatkopievergütung macht den größten Teil der Einnahmen der Bild-Kunst aus. Von ihr profitieren Mitglieder aller Berufsgruppen.Im Herbst 2020 werden wir damit beginnen, die regulären Vergütungen für das Geschäftsjahr 2019 an unsere Mitglieder auszuschütten. Diese Einnahmen sind von der Corona-Krise nicht betroffen.

Außerdem sind von der ZPÜ für den Sommer letztmalig Nachzahlungen für vergangene Zeiträume angekündigt worden:

  • Wir werden Vergütungen für Geräte der Unterhaltungselektronik ab 2008 erhalten, also für Set-Top-Boxen, Smart-TV und ähnliche Geräte. Unsere Filmurheber*innen und –produzent*innen werden hiervor profitieren.
  • Zusätzlich sind Nachzahlungen für USB-Sticks und Speicherkarten angekündigt, die allerdings nur ein geringes Volumen ausmachen. Auch bei diesen Produkten geht es um den Zeitraum ab 2008. Mitglieder aller Berufsgruppen werden Auszahlungen erhalten.

Die Corona-Krise wird sich auf die Vergütungen auswirken, die wir für das Geschäftsjahr 2020 erhalten werden, also auf Gelder, die ab Herbst 2021 ausgeschüttet werden. Derzeit ist aufgrund des Verkaufseinbruchs im März und April ein Rückgang von 10% - 20% prognostiziert. Sollte Deutschland allerdings in eine deutliche Rezession rutschen, muss mit größeren Einbrüchen gerechnet werden.

Fazit: Ab 2021 ist mit einem deutlichen Rückgang der Ausschüttungen für Privatkopie zu rechnen, konjunkturbedingt und wegen des Wegfalls von Nachzahlungen für die Vergangenheit.

Bibliothekstantieme und Vergütungsansprüche aus dem Bildungsbereich

Auch bei der Bibliothekstantieme und bei gesetzlichen Vergütungen aus dem Bildungsbereich gilt: Derzeit gehen Gelder für das Geschäftsjahr 2019 ein, das noch nicht von der Corona-Krise betroffen war.

Im Hinblick auf das laufende Krisenjahr 2020 gilt allerdings: Alle Vergütungen, die für Tätigkeiten gezahlt werden, die das Aufsuchen einer Einrichtung erforderlich machen, sind momentan gefährdet. Allerdings schulden in diesen Bereichen in vielen Fällen nicht private Unternehmen die Vergütungen, sondern die Bundesländer. Hier könnte es Spielräume bei der Vertragsinterpretation geben, insbesondere weil Vergütungen für Online-Nutzungen steigen werden. Man denke nur an die Nutzung von Werken über Intranetze an Schulen und Hochschulen.

Fazit: Vor dem Hintergrund einer im Lauf der nächsten Jahre steigenden Vergütung könnte die Corona-Krise zu einer Welle der Vergütungen für das Jahr 2020 führen. Der steigende Trend wird dadurch aber nicht gebrochen. Vielmehr könnte sich der Trend zur Digitalisierung des Schulbetriebs eher noch beschleunigen, was die Vergütungen weiter stützen würde.

Pauschale Sendevergütung (BG I) und Kabelweitersendung (alle BGs)

Die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen und der Telekommunikationsunternehmen sind nach derzeitigem Stand nicht von der Corona-Krise betroffen. Deshalb rechnet die Bild-Kunst in diesen Bereichen mit konstanten Einnahmen. Aufgrund des stetig wachsenden Segments der digitalen Zusatzdienstleistungen ist sogar ein positiver Trend zu verzeichnen.

Lizenzeinnahmen (Erstrechte Kunst)

Das Kerngeschäft der Bild-Kunst liegt im Erstrechtebereich in der Lizenzierung von Abbildungen der Werke bildender Kunst an Zeitschriften- und Buchverlage sowie andere Unternehmen. In diesem Bereich kann es im laufenden Geschäft zu einem Vergütungsrückgang kommen, wenn der Absatz der Produkte der Werknutzer krisenbedingt zurückgeht. Da die Vergütungen relativ zeitnah ausgeschüttet werden, würde ein solcher Rückgang bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu verringerten Ausschüttungen führen. Aktuell können wir noch keine valide Prognose geben. Es ist jedoch absehbar, dass kurzfristige Projekte verschoben oder abgesagt werden. Besonders betroffen sind Ausstellungskataloge, die im Buchhandel vertrieben werden.

Folgerecht

Die Bild-Kunst verwaltet das Folgerecht in Deutschland. Es ist gesetzliche festgelegt und fällt an, wenn ein Werk der bildenden Kunst über eine*n professionelle*n Kunsthändler*in, eine Galerie oder ein Auktionshaus wiederverkauft wird. Auf diese Weise wird der Künstler bzw. die Künstlerin an der Wertsteigerung ihrer Schöpfungen beteiligt.

Der Kunstmarkt ist durch die Schließung von Galerien und Auktionshäuser stark von der Corona-Krise betroffen. Die sich abzeichnende wirtschaftliche Rezession in Deutschland wird sich ebenfalls negativ auf das Kaufverhalten der Sammler*innen auswirken. Aus diesem Grund ist kurzfristig mit fallenden Einnahmen für das Folgerecht zu rechnen. Der Bund und die Länder bleiben aufgefordert dafür zu sorgen, dass der deutsche Kunsthandel die Krise übersteht. Eine (Wieder-)Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% auf Kunstverkäufe wäre eine geeignete Maßnahme, die wir unterstützen.