Folgerecht Schweiz

Der Schweizer Bundesrat, also die Regierung der Schweiz, legte Mitte Mai einen Bericht zu den wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Einführung des Folgerechts vor. Das Folgerecht ist in den Staaten der EU anerkannt und sichert bildenden Künstlerinnen und Künstlern einen Anteil am Erlös beim Weiterverkauf ihrer Werke. Die Schweizer Bundesregierung steht einer Einführung jedoch kritisch gegenüber und empfiehlt, die weitere internationale Entwicklung, insbesondere in China, abzuwarten.

Derzeit wird die Einführung des Folgerechts in den USA, in China und in der Schweiz diskutiert (eine Übersicht findet sich <link http: www.bildkunst.de urheberrecht folgerecht folgerecht-in-usa-china-und-der-schweiz.html external-link-new-window externen link in neuem>hier). In allen drei Ländern ist der Kunsthandel traditionell stark; insbesondere in der Schweiz, dem sechstgrößten Kunstmarkt der Welt, fanden die Argumente der großen Auktionshäuser gegen die Einführung eines Folgerechts in der Politik Gehör. Natürlich wurde wie immer das Argument gebracht, der Kunsthandel könne sich in folgerechtsfreie Märkte verlagern. Der entgegenstehende Befund aus der EU überzeugte die Schweizer Bundesregierung nicht.

Als ein wesentliches Argument gegen die Einführung des Folgerechts wurde gesehen, dass höhere Folgerechtsvergütungen von der Schweiz an ausländische Künstler abgeführt werden müssten als umgekehrt im Ausland erwirtschaftete Vergütungen an Schweizer Künstler fließen werden. Dieses Argument mag in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung richtig sein, geholfen wird damit den Schweizer Künstlern natürlich nicht.

Die Tatsache, dass mit einem Teil der Folgerechtsvergütungen soziale und kulturelle Fördermaßnahmen für bildende Künstler finanziert werden können, schiebt der Bericht durch einen Vergleich mit dem Gesamtfördervolumen im Kulturbereich beiseite: ein weiterer Beitrag über ein Folgerecht würde schlicht nicht ins Gewicht fallen.

Insgesamt lässt es der <link http: www.ejpd.admin.ch dam data ejpd aktuell news ber-br-d.pdf _blank external-link-new-window externen link in neuem>Bericht an Substanz vermissen. So wird die pauschale Behauptung aufgestellt, dass nur sehr wenige Personen von einem Folgerecht profitieren würden. Es wird auf die EU verwiesen, ohne dass Zahlen genannt werden. Alle übrigen Argumente gegen das Folgerecht haben eines gemeinsam: sie haben nichts mit den bildenden Künstlern selber und ihrer Situation zu tun.

Alles in allem hat die Kampagne für die Einführung eines Folgerechts in der Schweiz einen Rückschlag erlitten.