Folgerechtsklage dauert 14 Jahre

Nach 14 Jahren wurde die Folgerechtsklage bezüglich der Sammlung von Werken des Sammlers Jan Ahlers beigelegt.

Im Jahr 2001 verkaufte der Sammler Jan Ahlers seine bedeutende Sammlung von Werken des Expressionismus und der Klassischen Moderne für 85 Mio. DM. Die Sammlung gehörte offiziell verschiedenen Firmen aus der Ahlers Gruppe. Die VG Bild-Kunst musste bereits neun Jahre auf Auskunft klagen, um zu erfahren, welche Werke von welcher Firma verkauft worden waren; zweimal war der BGH mit dieser Auskunftsklage befasst, bevor die Zahlungsklagen erhoben werden konnten.


Nachdem die VG Bild-Kunst in der ersten Instanz gewonnen hatte, haben sich die Parteien nun am 4. Dezember vor dem OLG Hamm verglichen. Die VG Bild-Kunst hat auf die Verzinsung der Klagesumme verzichtet und einem pauschalen Abschlag von 25% zugestimmt. Das Verfahren ist wegen der Vielzahl der beklagten Firmen und der Schwierigkeit der Verteilung des pauschalen Verkaufspreises auf die einzelnen Werke höchst komplex und damit risikobehaftet, so dass es sinnvoll war, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die VG Bild-Kunst wird noch vor Jahresende knapp 1,3 Mio. Euro erhalten, die dann rasch an die Berechtigten ausgeschüttet werden können.