Hintergrundinformationen zu den Ausschüttungen

Viele Mitglieder fragen sich, warum sie in letzter Zeit sehr viele kleine Ausschüttungen von der Bild-Kunst erhalten anstatt einer größeren Sammelausschüttung, wie sie der Verteilungsplan bei der wichtigen Kollektivausschüttung eigentlich vorsieht. In diesem Artikel wird diese Frage beantwortet.

Sowohl nach dem alten, als auch nach dem neuen Verteilungsplan sollen die Kollektivausschüttungen in allen Berufsgruppen eigentlich gebündelt jeweils am 30. September des auf das Jahr der Einnahmen folgenden Jahres durchgeführt werden. Seit 2017 ist dies gemäß § 28 Abs. 2 des Gesetzes über Verwertungsgesellschaften (VGG) Pflicht. Dahinter steckt die folgende Logik:

  • Die Erlöse für ein bestimmtes Kalenderjahr erreichen die Bild-Kunst teilweise erst im Folgejahr. Denn die Vergütungsschuldner selbst können ja die letzte Abrechnungsperiode eines Jahres erst im Folgejahr bedienen. Die Abrechnungen müssen vom Schuldner erstellt und von der Bild-Kunst geprüft werden.
  • Auch die Meldungen der Mitglieder für ein Kalenderjahr können logischerweise erst vollständig eingereicht werden, sobald das Jahr abgelaufen ist. Die Meldefrist wurde von der Mitgliederversammlung auf ein halbes Jahr festgelegt – Meldeschluss ist somit der 30. Juni des Folgejahres.
  • Damit verbleiben der Geschäftsstelle nur noch drei Monate, um die Meldungen zu verarbeiten und die Ausschüttungen vorzubereiten. Wenn alles eingespielt ist, kann das bewältigt werden. Müssen allerdings kurzfristige Software-Umprogrammierungen vorgenommen werden, droht hier eine Sollbruchstelle.

Aus verschiedenen Gründen kann die Bild-Kunst die Frist des 30. September in der Kollektivausschüttung derzeit nicht einhalten. Ausgelöst wurde der Verzug im Jahr 2018: Damals konnte die Rekordsumme von EUR 246,5 Mio. Euro an die Berechtigten ausgeschüttet werden. Hintergrund waren erhebliche Nachzahlungen für Privatkopie für die Jahre 2001 bis 2016, teilweise aufgrund letztinstanzlichen Erfolgs in Jahrzehnte währenden Rechtsstreitigkeiten. Dieses Geld wurde in verschiedenen Sonderausschüttungen auf die Konten der Berechtigten überwiesen mit der Folge, dass die Bild-Kunst mit den regulären Ausschüttungen in Verzug geriet.

Im Jahr 2019 konnte der Rückstand nicht aufgeholt werden: die Bild-Kunst startete ihr Projekt zur umfassenden Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur. Hierin war in der damaligen Konzept- und Planungsphase auch die Belegschaft involviert. Im Jahr 2020 wiederum traf die Bild-Kunst die Pflicht, auf eine umsatzsteuerliche Behandlung der Privatkopievergütung zu reagieren – ausgelöst durch eine neue EuGH-Rechtsprechung. Sie machte umfangreiche Neuprogrammierungen an den alten Systemen (!) notwendig. In vielen Verteilungssparten erfolgten zudem doppelte Ausschüttungen – einmal nach dem alten und einmal nach dem neuen System.

Im letzten Jahr schließlich konnte mit dem Abbau des Rückstaus endlich begonnen werden. Viele Ausschüttungen der BG I und II für Erlöse aus 2020 konnten bereits einige Wochen nach dem Termin des 30. September 2021 erfolgen. Wir berichten regelmäßig auf der Bild-Kunst Webseite.

Was haben die verzögerten Ausschüttungen nun mit der Frage zu tun, warum die Bild-Kunst so viele kleine Ausschüttungen fährt, anstatt diese zu bündeln?

Die Antwort findet sich in § 17 Absatz 2 des Verteilungsplans:

„Kann ein Auszahlungstermin aus sachlichen Gründen nicht eingehalten werden, so erfolgt die Auszahlung unmittelbar nach Wegfall des Grundes.“

Die Berechtigten sollen also so schnell wie möglich ihr Geld erhalten. Weitere Verzögerungen, um zum Beispiel später eine gebündelte Ausschüttung vorzunehmen, werden nicht gestattet. Denn solche wären nicht mit dem Leitbild des § 28 Abs. 2 VGG zu vereinbaren, der erkennbar die Schnelligkeit der Ausschüttung als wichtiges Prinzip festschreibt.

Werden dadurch nicht die Verwaltungskosten erheblich erhöht?

Die Personalkosten machen den größten Anteil des Verwaltungsaufwands der Bild-Kunst aus. Diese steigen durch die gestaffelten Ausschüttungen nicht nennenswert. Schließlich muss jede Ausschüttung sowieso berechnet und geprüft werden. Erhöhte Portokosten fallen an bei denjenigen Berechtigten, die mehrfache Ausschüttungen erhalten. Die wesentlichen Portokosten fallen allerdings nicht bei den Ausschüttungen an, sondern wenn alle knapp 70.000 Mitglieder die Einladungen zur MV und zu den Berufsgruppenversammlungen postalisch erhalten.

Dass Berechtigte dabei teilweise Ausschüttungen erhalten, die nur einen Euro oder knapp darüber liegen, mag man kritisieren. Die Mitgliederversammlung hatte vor Jahren debattiert, ob statt der 1,- Euro-Grenze des § 13 Abs. 5 VP eine 5,- Euro-Grenze eingeführt werden soll, dies aber abgelehnt. Im Vordergrund stand das Argument, dass eine Ausschüttung, wenn auch noch so gering, immer auch eine Anerkennung des Werkschaffens darstellt.

Was plant die Bild-Kunst, um die Ausschüttungen wieder an einem Termin zusammenzuführen?

  1. Wie schon weiter oben erwähnt, befindet sich die Bild-Kunst in einem Prozess der Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur. Mit der neuen IT soll eine Ausschüttung nicht mehr von einem externen Dienstleister – wie bisher – abgewickelt werden, sondern von den Sachbearbeiter*innen selbst. Dabei werden die Arbeitsschritte vereinfacht und verbessert. Das Projekt startete Ende 2019. Es soll Ende 2022 abgeschlossen sein.
  2. Die Mitgliederversammlung brachte am 4. Dezember 2021 eine Verteilungsplanreform auf den Weg, die die Anzahl der Verteilungssparten deutlich reduziert. Eine geringere Anzahl an Verteilungssparten stellt schon für sich allein eine Bündelung dar.
  3. Der Rückstau wird kontinuierlich abgebaut. Spätestens wenn die neue Software etabliert ist, werden die Kollektivausschüttungen alle zum 30. September durchgeführt werden. Wir werden dann den einen „großen“ Ausschüttungstermin haben vergleichbar mit der VG Wort. Um das Ziel zu erreichen, enthält die jüngste Verteilungsplanreform eine Vereinfachung der Meldungen. Diese Vereinfachung macht den Mitgliedern das Leben leichter, verringert bei der Geschäftsstelle aber auch den Arbeitsaufwand.
  4. Nach Beendigung des derzeitigen IT-Projekts wird schon das nächste angedacht: die Einführung eines elektronischen Mitgliederportals. Die Mitglieder, die mitmachen, werden dann ihre Abrechnungen elektronisch erhalten. Damit können die Portokosten erheblich gesenkt werden. Wesentlich wird aber sein, den partizipierenden Mitgliedern die Einladungen zur MV und zu den Berufsgruppenversammlungen elektronisch zukommen zu lassen.

Die Bild-Kunst wird also in absehbarer Zeit das Problem der zersplitterten Ausschüttungen lösen können.