Ihre Urheberrechte auf internationalem Parkett

Weil die Bild-Kunst Urheberinnen und Urheber sowie Verleger und Produzenten sowohl aus dem Bildbereich, als auch aus dem Filmbereich vertritt, ist sie Mitglied in einer Reihe von internationalen Organisationen. Im Frühjahr finden traditionell die Jahresversammlungen statt, über deren wichtigste Ergebnisse wir in folgendem Artikel berichten.

Unser Dachverband CISAC organisiert allgemein die Beziehungen der Verwertungsgesellschaften untereinander, während die IFFRO einen Verband speziell für die Gesellschaften darstellt, die ein Reprographie-Inkasso vornehmen. CIAGP und EVA setzen sich für die Belange der Gesellschaften der Bildenden Kunst ein und die SAA betreibt politische Lobbyarbeit für Filmurheber in Brüssel. Ein wenig vereinfachend kann man die Verbände wie folgt unseren Berufsgruppen zuordnen:

CISAC:Alle Berufsgruppen
CIAGP / EVA:Berufsgruppe I
IFFRO:Berufsgruppe II
SAA:Berufsgruppe III


(Für die CIAGP als Unterorganisation der CISAC sind keine gesonderten Beiträge zu entrichten.)

Am 18. und 19. Mai 2015 fand zunächst die Jahresversammlung der CIAGP (Conseil des Auteurs de l´Art Graphique et Plastique) in Buenos Aires statt. Im Mittelpunkt dieser Sitzung stand die Entwicklung der Wahrnehmung der Urheberrechte bildender Künstler in Lateinamerika. Auch für alle deutschen Urheber ist es wichtig, dass es in möglichst vielen Ländern funktionierende Verwertungsgesellschaften gibt, die die Rechte an Werken der bildenden Kunst vergeben können. Außerdem erweitern wir über die Gegenseitigkeitsverträge den Rechtekatalog, den wir hier in Deutschland administrieren.

Die Gesellschaften in den lateinamerikanischen Ländern erhalten von der CISAC Unterstützung bei der Verwaltung der Rechte und bei der Erschließung neuer Inkassobereiche. Von der französischen ADAGP wird dabei die Einführung des Folgerechts unterstützt; EVA (European Visual Artists) gewährt Hilfe bei den Verhandlungen mit den Text-Verwertungsgesellschaften um eine Beteiligung an denjenigen Vergütungen, die für das Kopieren aus Büchern und Zeitschriften bezahlt werden.

In Buenos Aires wurden erfreulicher Weise die letzten Hürden für eine Mitgliedschaft der lateinamerikanischen Gesellschaften in OLA (Online Art) beseitigt. Über OLA werden die Online-Rechte der bildenden Kunst verwaltet.

Am 2. und 3. Juni 2015 traf sich in Wien die European Group der IFRRO (International Federation of Reproduction Rights Organisations). Hier lag der Schwerpunkt der Tagesordnung auf den Vorgaben der Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, die bis Mitte April 2016 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Im Zentrum der Diskussion stand die Praxis der internationalen Ausschüttungen, die aufgrund neuer EU-Vorgaben teilweise umstrukturiert werden muss. Die Bild-Kunst arbeitet aber schon seit Jahren engagiert an einfachen Datenaustauschformaten für Auslandszahlungen im Bereich der gesetzlichen Vergütungsansprüche, so dass wir einen nur geringen Anpassungsbedarf sehen.

Am 4. Juni 2015 trat in Brüssel die Jahresmitgliederversammlung der CISAC zusammen. Neben den üblichen Verwaltungsentscheidungen durch die Mitgliederversammlung (Verabschiedung des Jahresabschlusses und Genehmigung des Finanzplanes für 2015/16) stand auch bei der CISAC die Urheberrechtsreform in Europa (Reda-Report und die Digitale Agenda der Kommission) im Mittelpunkt der Diskussion. Beschlossen wurde zudem, die Überprüfung der Arbeit der Mitgliedsgesellschaften neu zu organisieren ("Compliance"). Die Bild-Kunst wurde im vergangenen Jahr 2014 geprüft - der Aufwand war enorm – und kann ein gutes Ergebnis vermelden: Die Organisation und Einbindung der Gremien in alle Entscheidungen ist in völligem Einklang mit den Regeln der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit – nur: künftig müssen wir die umfangreichen Informationen, die wir den Mitgliedern geben, auch auf englisch für die Schwestergesellschaften aufbereiten.

Am 5. Juni 2015 schließlich haben – ebenfalls in Brüssel – die Mitgliederversammlungen der EVA (European Visual Artists) und der OLA (Online Art) stattgefunden. Wichtigstes Thema hier war das Projekt "Fingerprinting", bei dem es darum geht, eine internationale Werk-Datenbank für Abbildungen von bildender Kunst aufzubauen. Mit Hilfe dieser Datenbank und geeigneter Such-Algorithmen wäre es möglich, Angebote im Internet auf entsprechende Nutzungen zu untersuchen, um illegale Verwendungen aufzuspüren, lizensierte Angebote zu überprüfen und – last but not least – Informationen über Nutzungsvorgänge für die Verteilung von Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu gewinnen. Es wurde der Beschluss gefasst, das Projekt unter dem Dach der OLA durchzuführen.

Bereits einen Monat vorher - am 6. Mai 2015 – fand in Brüssel die Generalversammlung der SAA (Society of Audiovisual Authors) statt. Im Zentrum der Debatte stand die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie über Verwertungsgesellschaften. Inhaltlich hatte sich die SAA bereits im März mit der Veröffentlichung der 2. Version ihres White Papers in der Urheberdebatte zu Wort gemeldet. Näheres kann hier nachgelesen werden (Englisch).